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Det
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« am: Januar 24, 2010, 13:43:42 » |
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Hallo zusammen, haben unseren neuen Weiterbewilligungsantrag bei der Arge abgegeben, dann kam gestern per Post zwei neue Bescheide,der eine von 1.3.2010-31.8.2010 der andere Bescheid vom 1.9.2010-31.12.2010Den Bescheiden war auch der Nachweis für die GEZ-Befreiung mit beigefügt, einen Zuschlag bekommen wir nicht mehr. Wie würdet Ihr denn vorgehen, würdet Ihr auch gleich alle zwei Nachweise für die GEZ-Befreiung zur GEZ hinschicken inklusive des Antrages auf Befreiung  Gruß Det 
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Carpe Noctem
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« Antworten #1 am: Januar 24, 2010, 14:49:54 » |
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Wie würdet Ihr denn vorgehen, würdet Ihr auch gleich alle zwei Nachweise für die GEZ-Befreiung zur GEZ hinschicken inklusive des Antrages auf Befreiung Wenn du bereits Geräte bei der GEZ gemeldet hast, solltest du die Befreiung direkt für das ganze Jahr beantragen. Verschlampt man die rechtzeitige Antragstellung, verfolgt die GEZ ihre Forderungen bis zum Exzess. Grüsse - CN
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Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"
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Special T
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« Antworten #2 am: Januar 25, 2010, 19:35:30 » |
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Wie würdet Ihr denn vorgehen, würdet Ihr auch gleich alle zwei Nachweise für die GEZ-Befreiung zur GEZ hinschicken inklusive des Antrages auf Befreiung Wenn du bereits Geräte bei der GEZ gemeldet hast, solltest du die Befreiung direkt für das ganze Jahr beantragen. Verschlampt man die rechtzeitige Antragstellung, verfolgt die GEZ ihre Forderungen bis zum Exzess. Grüsse - CN Das haben wir auch so gemacht, und die GEZ hat uns dann befeit, zwar nicht für das ganze Jahr, sondern nur für die Zeit wo unser Bewilligungsbescheid gilt Gruss S T
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Strombolli
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« Antworten #3 am: Januar 26, 2010, 00:48:10 » |
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Am Besten ist, wenn man einige Todesfälle in der Familie hatte, im selben Haus wohnte, Doppelnamen hat und immer mal umzieht und GEZ-Schreiben ignoriert .... und beim Nachbarn das ulkige deutsche öffentlich rechtliche Fernsehen geniesst.
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VERARSCHT IN DEUTSCHLAND!
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Kater
Beiträge: 7110
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« Antworten #4 am: Januar 26, 2010, 01:34:35 » |
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da kann man mal sehen, wozu Todesfälle in der Familie alles gut sein können...
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Special T
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« Antworten #5 am: Januar 26, 2010, 12:43:20 » |
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Moinsen,
ich habe mal ne frage, und zwar gehts um meine Schwiegereltern,Sie lassen nach fragen, ob die sich auch von der GEZ-Gebühr befreien lassen können, die Frau geht arbeiten als Reinigungskraft, hat ein geringes Einkommen, etwas mehr als Hartz IV kommen auch gerade so damit hin, Der Vater ist Frührentner ( Erwebsunfähig)
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next
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« Antworten #6 am: Januar 26, 2010, 15:05:34 » |
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Denke nicht ... Die einzige Befreiung welche mir bekannt ist, ist die bei Bezug von ALG2... Die GEZ ist leider alles andere verständnisvoll bei sozial schwachen Menschen ... wenn sie keinen Befreiungswisch haben ...
Aber der Fernseher kann ja auch kaputt gehen und entsorgt worden sein ...
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Ein Hoch auf das Zuflussprinzip!
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Special T
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« Antworten #7 am: Januar 26, 2010, 15:50:00 » |
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@next, ich danke dir, nur wobei ich mir denke das die dass dann kontrolieren kommen, ich habe zwar noch keinen von denen gehsen, bzw. vor´s Gesicht bekommen  kommen da noch anworten/Erfahrungen? oder wars dass?
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xtc7
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« Antworten #8 am: Februar 07, 2010, 15:02:49 » |
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Moinsen,
ich habe mal ne frage, und zwar gehts um meine Schwiegereltern,Sie lassen nach fragen, ob die sich auch von der GEZ-Gebühr befreien lassen können, die Frau geht arbeiten als Reinigungskraft, hat ein geringes Einkommen, etwas mehr als Hartz IV kommen auch gerade so damit hin, Der Vater ist Frührentner ( Erwebsunfähig)
Hallo eine Befreiung wird auch bei Behinderung gewährt. Der Vater ist Frührentner? Aufgrund einer Behinderung? Kann da noch anfügen das 30% nicht ausreichen.
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xtc7
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« Antworten #9 am: Februar 07, 2010, 15:09:12 » |
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@next, ich danke dir, nur wobei ich mir denke das die dass dann kontrolieren kommen, ich habe zwar noch keinen von denen gehsen, bzw. vor´s Gesicht bekommen  kommen da noch anworten/Erfahrungen? oder wars dass? Kontrollen gibt es, nur muß man den Mann von der GEZ nicht rein lassen. Bei der Abmeldung wird ein Nachweis verlangt über den Verbleib der Empfangstechnik (Fernseher und Radio).
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arm+alt
Beiträge: 114
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« Antworten #10 am: Februar 09, 2010, 11:12:07 » |
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@next, ich danke dir, nur wobei ich mir denke das die dass dann kontrolieren kommen, ich habe zwar noch keinen von denen gehsen, bzw. vor´s Gesicht bekommen  kommen da noch anworten/Erfahrungen? oder wars dass? Kontrollen gibt es, nur muß man den Mann von der GEZ nicht rein lassen. Bei der Abmeldung wird ein Nachweis verlangt über den Verbleib der Empfangstechnik (Fernseher und Radio). Wer nen Nachweis braucht, kann sich gern bei mir per PN oder Email melden und ich bestätige, daß ich Euch Eure Geräte für 1 EUR abgekauft habe und jetzt in Litauen betreibe.
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Carpe Noctem
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« Antworten #11 am: Februar 09, 2010, 21:25:23 » |
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Bei der Abmeldung wird ein Nachweis verlangt über den Verbleib der Empfangstechnik (Fernseher und Radio). Man kann das über den Sperrmüll entsorgt haben. Ich habe mal die GEZ mit einem Schreiben stillgelegt, in dem die Angaben in etwa so formuliert waren. Die GEZ wollte den Teilnehmer mit Teilnehmernummer mitgeteilt bekommen, an den die Geräte veräussert worden waren. Zur Antwort bekam sie, dass sie sich gefälligst selbst um ihre Datenpflege kümmern soll. Es sei nicht Aufgabe des Teilnehmers, der GEZ andere Teilnehmer mit Nummer mitzuteilen, diese Daten erhebe die GEZ bitteschön selbst. Andernfalls möge man sich erneut schriftlich unter genauer Benennung der Rechtsgrundlage für dieses fehlgeleitete Anliegen wenden, Hochachtungsvoll, Unterschrift. Der Spuk hatte ein Ende. Grüsse - CN
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Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"
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