"Er unterbreitet Ihnen Vermittlungsvorschläge, soweit geeignete Stellenangebote vorliegen."
"Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit oder des JobCenters zählen nicht zu den von Ihnen monatlich zu erbringenden Bewerbungsbemühungen"
Ob geeignet oder nicht, wird fast nie wirklich geprueft...doch genau dieser kleine Nebensatz hat grosse Auswirkung. Einmal, verpflichtet sich die Behoerde die Angebote zu pruefen, wozu neben dem Gehalt auch die legalitaet eine Rolle spielt (darf das Unternehmen ueberhaupt bestehen >Meisterpflicht als Beispiel<, bestehen Strafverfahren oder ist das Unternehmen von Insolvenz bedroht, hat dieses Unternehmen in der Vergangenheit des oefteren zweifelhafte Praktiken wie kostenloses Probearbeiten lassen gemacht...weiter hilft dieser kleine Ausschnitt dich vor zu wenigen Stellenangeboten also spricht du hast keine Stellen auf die du dich bewerben kannst zu schuetzen....d.h. hat das Amt keine Vorschlaege gemacht, so muss man davon ausgehen, das keine passenenden Stellen existieren!
Eine andere Situation die auch dir recht geben kann, ist, dass das Amt bei dir bei ausreichenden Bewerbungsangeboten (Stellenangebot ist im Grunde noch was anderes) dir auch im Monat 50 von 50 Vorschlaegen schicken kann...d.h. das Amt kommt dir zuvor und laesst dir keinerlei Moeglichkeit der "Eigenbemuehungen" zu.
Sollte jedoch generell in einem Monat nichts angeboten werden, weder im Internet noch Zeitung...so protokolliere das mit Zeit, Datum und Quelle...auch snapshots vom Bildschirm machen....so beweisst du deine Bemuehungen.
genau, ein kleiner Gewinn von 1,5-2€ pro Bewerbung ist immer drinne wenn man kostengünstig arbeitet Wink
Ein Gewinn von 5 Euro ist jedesmal machbar.
90% der Unternehmen wollen die Bewerbungen schriftlich per E-Mail als PDF-File.
Ist ca. 2,5 minuten Arbeit wenn man die Vorlagen auf dem PC ordenlich erstellt.
Also für 10 Bewerbungen in der Woche brauchst du dann einen maximalen Zeitaufwand von 25 Minuten.
Rechne dir mal den Stundenlohn aus.
Sollte man keine Stellen finden einfach die Leihbuden x-mal zubomben mit dem Chefduzen-Fragebogen.
Habe von Mitte Dezember bis Ende Januar so ca. 310 Euro nur an Bewerbungskosten (Gewinn) eingereicht.
Sind die in der Beweispflicht ob post oder E-Mail
Also bitte...so scheisse die ARGE auch ist...Sinn und Zweck ist es eine gescheite Bewerbung zu verfassen um in Lohn und Brot zu kommen und wenn ich das hier so lese, lese ich eine Anleitung zum Sozialgeldermissbrauch!!!
Achtung: Schon wieder ein Uboot unterwegs??? Kommen die Politiker dann bald auf die Idee, die Bewerbungskosten zu kuerzen???
Mittlerweile ist die ARGE aber dazu übergegangen KEINE Bewerbungskosten mehr zu übernehmen, sondern die Leute zu einer Diakonischen Einrichtung zu schicken.
Nicht rechtens...niemanden gehen deine Daten etwas an, erst recht nicht dritte.
Bewerbungskosten sind nicht vom Regelsatz gedeckt also MUSS die ARGE die Kosten uebernehmen....in der Regel sind das 5 Euro pro Bewerbung und 1 Bewerbung pro Woche max.
Der Leistungsträger unterstützt Ihre Bewerbungen durch Übernahme von Kosten für schriftliche, postalisch versendete, form- und rechtschreibfehlerfreie Bewerbungen...
das fett Gedruckte ist nicht rechtens, reine Willkuer. Niemand ist vor kleinen Fehlern sicher. Eine Bewerbung hat zwar einige Voraussetzungen zu erfuellen....doch bei einem Rechtchreibfehler darf niemanden das Geld gestrichen werden...auch geht es dem Amt einen feuchten an, was 100% genau drin steht...
Es scheint, das dieser SB sich als Herr Gott auffuehrt und pauschal DIR unterstellt, kappes Idioten Bewerbungen zu verfassen...das nennt man auch Diskriminerung.