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Autor Thema: ALG2 und Vermögen  (Gelesen 903 mal)
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Sir Vival


Beiträge: 1491



« am: Februar 05, 2010, 15:14:06 »

Hallo,
ich weiss nicht, ob das hier im richtigen Abteil ist.
Wie ist das mit dem Bezug von ALG2/Hartz4?
Ich hab einen Haufen Versicherungen (2 Lebensversicherungen, 1 Rentenversicherung, 3 Bausparverträge), DEKA Investmentfonds und bin Mitbesitzer eines 3-Familienhauses (Erbengemeischaft), auf das aber noch Schulden sind und fahre ein schönes Auto, das aber nicht auf mich angemeldet ist. Wertsachen zählen ja nicht. Nur Geldanlagen, oder?
Ich hoffe nicht, dass ich ALG2 in Anspruch nehmen muss. Bei mir wäre es eigentlich im August soweit, wenn ich bis dahin nichts finde. Gedanken mache ich mir schon, denn wenn von weit über 20 Bewerbungen gerade mal 1 Absage und von den anderen gar nix zurück bekommt, sieht man mal, wie weit die Menschheit sinken kann, einem nichtmal ehrlich und offen absagen zu können/müssen/wollen.
Wie sieht das da aus? Ich will natürlich nicht beim Arbeitsamt nachfragen. Die lachen sich eins kaputt, wenn ich denen alles sage.
Muss ich alles angeben, also einen Offenbarungseid ablegen?
Ich denke, es ist ja was für meine Zukunft, damit ich später dem Staat nicht auf der Tasche liege.
Danke schonmal.
« Letzte Änderung: Februar 05, 2010, 15:16:24 von Sir Vival » Gespeichert

"Der Tod stellte seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!"
Politiker sind wie Tauben. Sind sie unten, fressen sie dir aus der Hand. Sind sie oben, wirst du beschissen

Der eine ist tot, der andere hat auch nimmer lang´
marvin_gate-way


Beiträge: 293



« Antworten #1 am: Februar 05, 2010, 17:08:27 »

Ich kann dir da ´ne passende Antwort geben, nur schmecken wird sie dir nicht. Sad

Nachlesen kannst du das selbst:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/12.html

Zitat
SGB II § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen
(1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.
(2) Vom Vermögen sind abzusetzen

1.
    ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr des volljährigen Hilfebedürftigen und seines Partners, mindestens aber jeweils 3.100 Euro; der Grundfreibetrag darf für den volljährigen Hilfebedürftigen und seinen Partner jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen,
1a.
    ein Grundfreibetrag in Höhe von 3.100 Euro für jedes hilfebedürftige minderjährige Kind,
2.
    Altersvorsorge in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge, soweit der Inhaber das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet,
3.
    geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 250 Euro je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners, höchstens jedoch jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigt,
4.
    ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen.

Bei Personen, die

1.
    vor dem 1. Januar 1958 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz 1 Nr. 1 jeweils 9.750 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz 1 Nr. 3 jeweils 16.250 Euro,
2.
    nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz 1 Nr. 1 jeweils 9.900 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz 1 Nr. 3 jeweils 16.500 Euro,
3.
    nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz 1 Nr. 1 jeweils 10.050 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz 1 Nr. 3 jeweils 16.750 Euro

nicht übersteigen.
(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen

1.
    angemessener Hausrat,
2.
    ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
3.
    vom Inhaber als für die Altersvorsorge bestimmt bezeichnete Vermögensgegenstände in angemessenem Umfang, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige oder sein Partner von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist,
4.
    ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung,
5.
    Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks von angemessener Größe bestimmt ist, soweit dieses zu Wohnzwecken behinderter oder pflegebedürftiger Menschen dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet würde,
6.
    Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde.

Für die Angemessenheit sind die Lebensumstände während des Bezugs der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende maßgebend.
(4) Das Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen. Für die Bewertung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Antrag auf Bewilligung oder erneute Bewilligung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt wird, bei späterem Erwerb von Vermögen der Zeitpunkt des Erwerbs. Wesentliche änderungen des Verkehrswertes sind zu berücksichtigen.


Noch Fragen?
« Letzte Änderung: Februar 05, 2010, 18:38:40 von marvin_gate-way » Gespeichert

Das letzte Fahrzeug, das Du benutzt, ist immer ein Kombi!
MizuNoOto


Beiträge: 1206



« Antworten #2 am: Februar 05, 2010, 18:53:23 »

Kannst du für die Versicherungen nicht rechtzeitig (!) einen Verwertungsausschluss vereinbaren?

Für die Immobilie bzw. den Verkaufserlös gibt es je nach Vertrauensverhältnis zwischen den Erben und ihrer Lebenssituation Lösungsmöglichkeiten, die aber teilweise oder ganz illegal wären, kannst du also nicht machen.
 
Fond eventuell verwerten. Dabei auf § 34 SGB II achten.

Drei Anregungen noch.

1. Rechnen. Etwas kannst du ja behalten, so dass komplizierte oder riskante Operationen eventuell unterbleiben können.
2. Was die ARGE im Datenabgleich erhebt, ist genau geregelt.
3. Mach nur Sachen, die du verstanden hast.
« Letzte Änderung: Februar 05, 2010, 18:55:27 von MizuNoOto » Gespeichert
MizuNoOto


Beiträge: 1206



« Antworten #3 am: Februar 05, 2010, 19:28:01 »

Übrigens, du bist nicht im richtigen Abteil.

Wenn alle Stricke reißen, kannst du das Vermögen ja langsam verwerten und nochmal richtig schön in Urlaub fahrn und das Geld dort auf den Kopf hauen. Österreich soll sehr schön sein. Aber, weil die ja auch mal in Afgha waren, gibt es natürlich noch ein gewisses Sicherheitsrestrisiko wegen Al- Quaida. Wenn du ängstlich bist, müsstest du jemanden mitnehmen, der dich beschützt. Hast du noch einen Opa oder einen anderen Altersrentner? Die waren ja oft noch in der Wehrmacht und gelernt ist gelernt.
Ich an deiner Stelle würde mir ja eine friedliche EU-Mittelmeerinsel aussuchen. Absolut sicher. Al - Quaida kann nicht schwimmen! Aber eben auch etwas teurer.

Geld stückeln, sonst gibts Ärger mit dem Zoll.

Und den § 34 im Auge behalten.
Wenns wirklich viel Geld ist: mal über eine Selbstständigkeit nachgedacht? Da könnte die ARGE nicht meckern. Sie sagt ja selber immer, das Existenzgründung eine Alternative ist. Wenns nicht klappt und das Geld dann weg ist, hast du auch nichts verloren.
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Sir Vival


Beiträge: 1491



« Antworten #4 am: Februar 06, 2010, 10:41:40 »

jo, danke erstmal.

@marvin_gate-way:
das habe ich auch schon durchgelesen. Und ich bin zwar auch etwas belesen, aber wohl doch zu doof für das.  Grin
Ich hab nicht alles gecheckt. Vor allem die Verträge, die ich habe. Da müsste ich dann mal  diesen Verwertungsausschluss anfragen, den MizuNoOto vorgeschlagen hat. An wen kann man sich denn da sonst noch wenden?

Und MizuNoOto: Genau DAS will ich ja nicht! shocked  Grin Urlaub, Geld auf´n Kopf hauen.....
An den meisten Versicherungen mache ich schon seit meiner Lehrzeit vor 25 Jahren rum und die sind in ca. 16 Jahren fällig.
Und das Haus gehört mir ja nicht alleine (Anteil verschenken an Mutter z.B.?).
Und wenn das ein Scherz war, gelungen ist der nicht. Hier geht´s nicht um irgendwelche Kröten,die man auser Landes bringen kann, sondern um meine zukünftige Existenz. Ich wollte nur ausloten, ob jemand weiss, was man bei ALG2 angeben muss und was passiert, wenn man es nicht macht.
Und zum Spass nebenbei: Ich hab noch nen Opa, der als Kind im 2. Weltkrieg als Schützengrabenfutter gegen die Amerikaner gedient hat. Der findet solche Witze nicht toll. Und diesbezüglich hätte ich null Probleme, mir solche Utensilien zu besorgen (Zwinkermodus aus). Roll Eyes
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marvin_gate-way


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« Antworten #5 am: Februar 06, 2010, 11:10:14 »

An wen kann man sich denn da sonst noch wenden?

Ich würde in deinem Fall einen guten RA bevorzugen, der fit ist im Sozialrecht.

Zitat
Ich wollte nur ausloten, ob jemand weiss, was man bei ALG2 angeben muss und was passiert, wenn man es nicht macht.

Angeben mußt du garnichts, du hast alle von denen geforderten Unterlagen vollständig vorzulegen. Wenn du das nicht machst und die Damen und Herren vom Amt stellen das dann irgendwann mal fest, hast du sich automatisch strafbar gemacht wegen (Sozialleistungs-) Betrug (§263 StGB). Gibts irgendwas zwischen Geldstrafe und 5Jahre schwedische Gardinen für. UND: SELBST DER VERSUCH IST STRAFBAR! (§263 Abs.2 StGB).
Du siehst also, H4 beantragen ist wie ´ne eidesstattliche Versicherung, nur daß kein Gerichtsvollzieher vor dir sitzt, sondern ein Sachbearbeiter, dessen Aufgabe es ist, soviel Geld wie möglich an Leistungen einzusparen. Und wenn dies möglich zu sein scheint, wird selbst der kleinste Kiesel umgedreht, Hauptsache, sie müssen nicht zahlen oder möglichst wenig zahlen.
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Das letzte Fahrzeug, das Du benutzt, ist immer ein Kombi!
schwarzrot


Beiträge: 2466



« Antworten #6 am: Februar 06, 2010, 11:32:28 »

Zitat
Sir Vival:
Ich hab einen Haufen Versicherungen (2 Lebensversicherungen, 1 Rentenversicherung, 3 Bausparverträge), DEKA Investmentfonds und bin Mitbesitzer eines 3-Familienhauses (Erbengemeischaft), auf das aber noch Schulden sind und fahre ein schönes Auto, das aber nicht auf mich angemeldet ist. Wertsachen zählen ja nicht. Nur Geldanlagen, oder?
Versicherungen kannst du so verändern, dass du an das geld erst wirklich im alter drankommst, dann darfst du die auch im algII behalten.
3bausparverträge, sonstige guthaben ist ganz schlecht, die musst du erst 'verwerten' bevor du algII bekommen kannst, ausnahme ist 150eus pro lebensjahr, die 'regierung' arbeitet grade an einer erhöhung dieser freibetragsgrenze.
3-familienhaus kommt darauf an, solange du selber drin wohnst darfst du deinen teil behalten.
Schulden interessieren die argen nicht, ist dein privatvergnügen, nimm deine bausparverträge um deine schulden zu begleichen, lohnt sich eh mehr und hilft bei deinem guthabenproblem.
Schönes auto, kommt auf den wert an.
Und wertsachen ZÄHLEN und werden im antrag abgefragt, sogar das geld in deinem portemonnaie wollen die wissen! Wenn dein SB meint, du hast hier was verheimlicht, bekommst du gerne mal besuch, die herrschaften schauen sich gerne alles genauer an.

Alles in allem, egal was die BLöd vehauptet ALGII ist fast unter der brücke, wenn du algII beantragst brauchst du dir eh keine sorgen mehr zu machen, da jemals wieder raus zu kommen. Sowas gelingt nur ein paar ganz wenigen 'tellerwäschern', von denen als erfolgstory dann alle reden.
Mach dich erstmal richtig kundig, was algII betrifft, dazu ist es u.u. auch mal vorteilhaft bei einer örtlichen elo-ini vorbeizuschauen (RA für sozialrecht wär noch besser).
Und vorsicht, dass deine aufzählung deiner guthaben nicht als prahlen/sozialleistungserschleichen rüberkommt, sonst bist du wirklich schnell im  'falschen abteil'!
« Letzte Änderung: Februar 06, 2010, 11:42:57 von schwarzrot » Gespeichert

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht
MizuNoOto


Beiträge: 1206



« Antworten #7 am: Februar 06, 2010, 12:10:38 »

Sorry, sollte gar kein Witz sein.

Erstmal zum Verwertungsausschluss: Neben dem Vermögensfreibetrag von § 12 II Nr. 1 SGB II gibt es ja, wie du gesehen hast, noch die Freibeträge nach Nr. 3. Lebensversicherungen ohne Verwertungsausschluss dienen allerdings nach Auffassung der Rechtsprechung nicht der Altersvorsorge, da sie jederzeit verwertet werden können. Kannst du ja mal zur ersten Orientierung googlen. Gibt Unmengen dazu.

Wenn dein Vermögen trotzdem noch über den Freibeträgen liegen sollte, musst du überlegen, wieviel kriminelle Energie du aufwenden willst, um es vor der ARGE zu schützen. Das Problem ist nicht, Geld vor der ARGE im Ausland zu verstecken, sondern Vermögen jetzt noch zu Geld zu verwerten, ohne dass § 34 SGB II greift. Wenn du den liest, wirst du merken, dass es drei Optionen gibt:

- ARGE Geld schenken
- ARGE kriegt Geld nicht, erwirbt aber Rückforderungsanspruch, bzw. darf durch Aufrechnung deine Leistung auf 70% kürzen
- du versteckst dein Geld und kassierst trotzdem

Die dritte Möglichkeit kannst du aber evt. nicht ergreifen, ohne neben dem Betrug auch noch eine Reihe weiterer Straftaten zu begehen. Ob du noch weitere Straftaten begehen musst, hängt von der Höhe des Vermögens ab. Wenn es wenig ist, besorgst du dir Rechnungen über notwendige, langlebige Konsumgüter (Mielewaschmaschiene). Wenn mehr ist, kommst du um eine Selbstständigkeit nicht herum.

Ich schlage vor, dass du erstmal rechnest, ob und wieviel du über den Vermögensfreibeträgen liegst, und dann überlegst, ob dir die Relation von Geld zu notwendigem Risiko und Aufwand passt. Alles weitere und Fragen zum Haus (kannst du aber eigentlich selber machen) per pn und mail.

PS. Der Entreicherungsvorwurf würde dich bei Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses nicht treffen. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit extra vorgesehen.
« Letzte Änderung: Februar 06, 2010, 12:12:46 von MizuNoOto » Gespeichert
Sir Vival


Beiträge: 1491



« Antworten #8 am: Februar 06, 2010, 15:51:48 »

Hallo,
erstmal vielen Dank für Eure Hilfestellungen.
MizuNoOto, du brauchst dich nicht zu entschuldigen.

Nee, prahlen will ich nicht. Ich zähle nur auf, was im Laufe eines Lebens so zusammengekommen ist. Und dafür habe ich ja jahrelang geschuftet, kann man schon sagen. Als Lehrling schon. Und mit Hartz4 nach einem Jahr (bei meinem Alter) wird die staatlich verordnete Verarmung eingeführt und man wird als Schmarotzer stigmatisiert. Ich kann JEDEN verstehen (obwohl ich bisher nur nur 1x ALG1 bezogen habe), der einen Hass oder zumindest eine Wut auf die Politik(er) hat, weil die uns ja da hineingeritten haben. Wenn man wenigstens noch selber schuld wäre......
Es hiess ja noch vor Jahren, so wie auch heute seitens  der Politik: "Leute, sorgt soweit es geht, auch privat vor. Sich nur auf die Rente zu verlassen, so darf man nicht mehr denken.", oder so ähnlich. Jo, hab ich dann ja gemacht (und viele andere auch).
 
Und das mit dem "schönen" Auto...ok...Auto hätte vielleicht auch gereicht. Und wieso wäre ich dann wirklich im falschen Abteil, Morgenrot?

Es geht nicht um Verheimlichung oder sogenannter Missbrauch, sondern auch um den Verlust, wenn man (Kapital-) Versicherungen auflöst.
Kommt drauf an, in welchem Ausmass meine Kriminalität noch wächst und ich das mit meinem Gewissen vereinbaren kann. Wenn´s aber um das Haus geht, würde ich bis zum Äussersten gehen und jedenfalls nicht freiwillig den Platz räumen. Da wohnen wir aber eh selber drinnen. Mal sehen, vielleicht beantrage ich auch gar kein Hartz 4, wenn das so menschenfeindlich gehandhabt wird. Da muss ich mir was einfallen lassen.

Ist das ein SCHEISS Land geworden! Macht mir gar keinen Spass mehr hier. Es war mal so schön.
Gespeichert

"Der Tod stellte seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!"
Politiker sind wie Tauben. Sind sie unten, fressen sie dir aus der Hand. Sind sie oben, wirst du beschissen

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