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Autor Thema: Bildungsgutschein gegen EGV?  (Gelesen 1148 mal)
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reefshark


Beiträge: 211


« am: Januar 30, 2010, 12:27:01 »

Hallo zusammen

Ist es so wie es mir erzählt wurde:
Eine Bildungsmassnahme/der notwendige Bildungsgutschein setzt eine
abgeschlossene u. unterschriebene EGV voraus!?
Wie stelle ich am besten sicher, dass nach der evtl. Unterschrift nicht
beim Aushändigen des Bildungsgutscheins ein Rückzieher seitens des SB
"passiert"? In der "angedachten" EGV ist der Bildungsgutschein nicht ausdrücklich
zugesagt! Sad
Am besten Zug um Zug handhaben wie beim Autokauf?
Hoffentlich haben erfahrenere Cracks da Tipps für mich!?
("Besch-eiden" dass man so misstrauisch sein muss bei den "Herrschaften")

Dank und Gruß

reefshark

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hoessi666


Beiträge: 311


« Antworten #1 am: Februar 01, 2010, 15:58:46 »

Ein Bildungsgutschein setzt genauso wenig eine EGV voraus wie ein Vermittlungsgutschein...
Ein Bildungsgutschein ist eine "Kann"-Leistung deines SB. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Er wird i.d.R. ausgestellt, wenn man feststellt, dass entsprechende Defizite für die Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt vorhanden sind. Da sowas normalerweise bei einem Profiling der Fall ist, das ja normalerweise einer EGV vorangehen muss, kann mancher schon meinen, dass eine EGV Voraussetzung für den Gutschein ist.

Der Träger der Massnahme und die Massnahme selbst müssen zugelassen sein vom Arschamt, sonst wird der Schein u.U. nicht eingelöst.

Steht der Gutschein in der EGV drin, hast Du auch Anrecht darauf. Vertrag ist Vertrag. ISt er nicht drin, ist´s Ermessenssache des SB.

Da ich selber noch keinen Bildungsgutschein hatte, weiß ich nicht, ob die direkt für die Massnahme ausgestellt werden oder wie ein Vermittlnugsgutschein allgemeingültig sind. Also darauf achten...vielleicht meldet sich ja auch noch jemand mit Kenntnissen dahingehend hier noch...

Ist das mit dem Gutschein bereits abgeklärt mit dem SB sollte eine EGV eigentlich nicht mehr nötig sein... Also Vorsicht, was dir da vielleicht noch untergejubelt werden soll mit der EGV.
Steht der Gutschein gar nicht drin musst Du ihn reinverhandeln - obwohl, wenn wie gesagt vorher bereits abgesprochen, will der SB sich vielleicht nur darum drücken, denn er hat ja keine grundsätzliche Pflicht ihn auszustellen?!
Das mit den EGVs ist eh´ so ´ne Sache. Eigentlich sollte man die, wenn alles verhandeln scheitert, aussitzen und es auf einen Verwaltungsakt ankommen lassen. Da du aber etwas von denen willst, wird das schwer gehen...

Ich würde erst versuchen, ihn so zu bekommen und wenn das nicht klappt, eine harmlose EGV mit der Verpflichtung zum Aushändigen des Scheins aushandeln (Threads zum Thema EGVs gibts hier ja massig).
 
Hier der hochoffizielle Text zum Thema:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26396/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A052-Arbeitnehmer/Allgemein/Bildungsgutschein.html

Das Thema (sinnvolle) Weiterbildungen wird ab nächstem JAhr wahrscheinlich noch schwieriger, da man bereits in der Politikerkaste darauf spekuliert Sozialleistungen in diesem Berich massiv einzusparen...
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"Es ist gefährlich, Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat." (Voltaire)

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schwarzrot


Beiträge: 2466



« Antworten #2 am: Februar 01, 2010, 18:28:16 »

Ja, stimmt so was hoessi schreibt.

Generell gilt, wenn du wirklich einen bildungsgutschein bekommst, mit einer weiterbildung, die du dir suchen durftest, ist das wie ein 6er im amt.
Sowas wird bei ALGII nur an ganz renitente und gute leute vergeben, die wirklich begründen können warum sowas hilft und wo der SB froh ist, dich los zu sein.

Du solltest jedoch zusehen, dass deine weiterbildung in der EGV drin ist. Ausserdem versuche, für den zeitraum der weiterbildung, den nervigen bewerbungsblödsinn wegzubekommen. Schliesslich willst du dich doch auf die weiterbildung konzentrieren können, ist ja teuer genug.

Was die EGV betrifft, klar musst du die nicht abschliessen, aber andererseits kannst du die als hebel benutzen, um die weiterbildung (ist nur kann-leistung!) durch zu bekommen.
Im idealfall hast du dann mindestens 6 monate kein amt und sowas tut SEHR gut.
« Letzte Änderung: Februar 01, 2010, 18:30:14 von schwarzrot » Gespeichert

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

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reefshark


Beiträge: 211


« Antworten #3 am: Februar 02, 2010, 10:53:56 »

Hallo
Jetzt ist es klarer: Der Termin diente nur dazu mir mit einer neuen EGV ( der wievielten eigentlich?) zu kommen Angry
Gutschein wurde mündlich zugesagt; die wollen nur Ihren Sch.... unterschrieben haben was bisher nicht ging.
Die sind in allen SG-Verfahren eingegangen, auch weg. nicht unterschr. EGV
Jetzt halten se mir ein neues Zuckerchen hin - da wird der "E-s-e-l" schon springen --- ne wird er so nicht tongue
Keine vernünftige Antwort auf die Frage nach der Rechtsgrundlage für so ein Vorgehen
Ich komm mir sowas von vera........ vor

@schwarzrot
Mit dem 6er im amt siehst du wohl richtig, das is ein Köder
Aber unter den Voraussetzungen beiss ich nich rein

Grüße
reefshark
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schwarzrot


Beiträge: 2466



« Antworten #4 am: Februar 02, 2010, 11:26:28 »

Mein tip, was klappen könnte, wenn du die weiterbildung wirklich haben willst:
-Such dir nun eine weiterbildung, die dir passt, aus der weiterbildungsdatenbank (so bist du sicher, dass die 'zertifiziert' sind).
Ev. auch ein paar alternativvorschläge.
-Geh beim weiterbildungsträgerträger vorbei, lass dir einen vorschlag schriftlich ausarbeiten (nix unterschreiben!).
-Dann schickst du ein gegenvorschlag zur EGV (die du hoffentlich nach hause mitgenommen hasst?!) und kopie des weiterbildungsvorschlags ans amt, nimmst schriftlich bezug, dass dir mündlich der vorschlag eines bildungsgutscheins gemacht wurde.  Wink
-Damit wird das (ach-so-schlaue) verhalten, deines SBs und der vorschlag des bildungsgutscheins aktenkundig.
Dann kommt der gute mann in zugzwang, entweder zu erklären, dass dies nicht so gemeint war, oder du bist einen schritt weiter auf dem weg einer weiterbildung.
-Pass auf, dass das alles schriftlich(!) passiert (auch die mögliche ablehnung), nur so hast du beweise.
« Letzte Änderung: Februar 02, 2010, 11:33:22 von schwarzrot » Gespeichert

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reefshark


Beiträge: 211


« Antworten #5 am: Februar 02, 2010, 11:45:22 »

Hallo
Dank an schwarzrot

Werde mal in der Richtung was versuchen...
Der, die, das SB hat mir aber schon kurzfristig nen neuen Termin zum "EGV abliefern" reingewürgt..
Könnte zeitlich eng werden..

mal seh`n

Bleibe dran

Dank und Gruss
reefshark
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schwarzrot


Beiträge: 2466



« Antworten #6 am: Februar 02, 2010, 11:52:31 »

Du musst halt nur zusehen, dass du innerhalb der frist reagierst (immer alles besser schriftlich und beleg bei abgabe nicht vergessen!).
Dass kann sein, dass du schreibst, du brauchst zur prüfung mehr zeit.  Wink
Oder du reichst halt (wenn genügend zeit ist) einen gegenvorschlag ein.
Nächstes mal auf 14 tage zeit zur prüfung bestehen.

Ich drück dir die daumen und berichte mal wieder, wie es ausging.  Smiley
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Carpe Noctem


Beiträge: 1353



« Antworten #7 am: Februar 03, 2010, 22:31:40 »

Der, die, das SB hat mir aber schon kurzfristig nen neuen Termin zum "EGV abliefern" reingewürgt..
Könnte zeitlich eng werden..

Sieh nur zu, dass du nicht allein beim FM aufschlägst! Beistand gem. § 13 SGB X ist hier dringend indiziert ;-)

Grüsse - CN
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reefshark


Beiträge: 211


« Antworten #8 am: Februar 05, 2010, 09:18:54 »

Hallo zusammen

Neueste Einsichten ham sich ergeben Embarrassed

@Carpe Noctem

Ist klar dass das nich allein läuft, auch wenn`s mitunter schwerfällt einen zu finden

Interessant ist, dass ein Vertreter dieser Truppe vor gewichtigen Zeugen u.a. Anwalt den Bildungsgutschein zugesagt hat.
Mir wird aber der nicht aushändigt, gleichzeitig aber in die überreichte neueste EGV - Sch.... reingeschrieben, dass dieses
erfolgt sei!!! shocked
Liegt jetzt von beiden ununterschrieben auf´m Stapel Tongue
Ja wie unverfroren is das denn......!
Ich glaub der bald stattfindende Termin wird "lustig"
Bin auch dabei abklären zu lassen, ob da nicht mal Ärger ins Haus steht, demjenigen der es verdient hat Grin Grin Grin Grin Grin

Auf ne passende Gelegenheit wart ich schon "paar Tage"

Freundliche Grüsse
reefshark
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hoessi666


Beiträge: 311


« Antworten #9 am: Februar 05, 2010, 10:36:52 »

Die haben in die EGV geschrieben, dass Dir der Schein ausgehändigt wurde ohne aber es wirklich zu tun?  rolleyes

Dann könntest Du Im Falle eines Widersprcuhes zur EGV Akteneinsicht verlangen. Jeder schriftliche Pille-Palle-Kram wird im System festgehalten. Sollte also recht einfach nachweisbar sein, dass er eben nicht ausgegeben wurde...
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Beiträge: 1353



« Antworten #10 am: Februar 05, 2010, 13:02:19 »

Hallo Reefshark,

die ARGE scheint nach dem Motto zu handeln, wenn sie dich schon nicht überzeugen kann, dann wenigstens verwirren. Du könntest zum nächsten Termin eine schriftliche Stellungnahme mitbringen, die dann in die Akte muss als Nachweis für den Vorgang. Inhalt ungefähr so:

Datum und Namen der Zeugen bei Zusicherung des Bildungsgutscheins. Anschliessendes Versäumnis, dir diesen auszuhändigen, an Stelle dessen eine fehlerhafte EGV. Dann der Satz, der ihnen erlaubt, ohne Gesichtsverlust den Kopf aus der Schlinge zu ziehen: "Falls es sich hierbei um ein Versehen gehandelt hat, kann die Behörde dem durch Aushändigung des o.g. Bildungsgutscheins abhelfen." Im Anschluss daran die unvermeidliche Drohung, die Beschwerdestelle einzuschalten und den Rechtsweg zu beschreiten, falls die Behörde ihren Fehler nicht korrigiert.

Schriftlich solltest du das machen, damit du anschliessend eine saubere Dokumentation in der Hand hast.

Grüsse - CN
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reefshark


Beiträge: 211


« Antworten #11 am: Februar 06, 2010, 08:54:09 »

Hallo

@hoessi666

Wenn schon der Inhalt der EGV nich stimmt, warum sollten die Eingaben im "System" stimmen? rolleyes
Auch da kann prinzipiell an der "pillepalle" "gedreht" werden!
Bin diesbezüglich n gebranntes Kind
Finde mich seit längerem nich mehr in deren Arbeitskräftereservoir verzeichnet
Bei entspr. Onlinesuche find ich mein Profil nicht-würd ja auch unnötig die heilige Statistik versauen evil
Was da abgeht is einfach nich mehr "normal".....

Grüße
reefshark
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Carpe Noctem


Beiträge: 1353



« Antworten #12 am: Februar 06, 2010, 13:49:26 »

Wenn schon der Inhalt der EGV nich stimmt, warum sollten die Eingaben im "System" stimmen?

Du hast das unabdingbare Recht, die Vermerke ausgehändigt zu bekommen.

Grüsse - CN
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reefshark


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« Antworten #13 am: Februar 08, 2010, 12:40:40 »

Hallo

Neuer Termin is gewesen
@carpe noctem
Der Hinweis auf die Beratungsvermerke war goldrichtig Grin Grin Grin

Schon allein damit konnten SB incl. erstmalig anwesender "Teamleitung" in´s "Schleudern" gebracht werden
Selbst diese "Teamleitung" hat so gut wie garnich das M.....aufgekricht nichmal auf direkte Ansprache Tongue Tongue Tongue
Die Herrschaften ham sich einfach total verrannt
Können vielleicht erklären daß Bildungsgutschein Kannleistung is, so what....
Mal sehn ob und was se neu "ausbaldowern"

Bis bald vielleicht

Gruß und Dank
reefshark
Gespeichert
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