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Autor Thema: Rechtfertigender Notstand  (Gelesen 224 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
anudai


Beiträge: 2



« am: Februar 01, 2010, 19:01:12 »

Hallo Ausgebeutete,
mal hypothetisch angenommen; ich würde schwarz arbeiten, würde mich dann bei der ARGE selbst anzeigen und mich berufen auf "rechtfertigenden Notstand", ich glaube §34 StGB, mit der Begründung dass Hartz 4 unterhalb des Existenzminimums liegt und ich sonst mitsamt meiner Familie an Mangelerscheinungen erkranken, bzw. verhungern würde.
Weiß jemand ob das rechtlich einwandfrei ist? Wenn das möglich wäre, so könnte eine konzertierte Aktion aller Hartz 4 Empfänger eine richtig gute Action in deutschen Amtsstuben auslösen. Eine Prozessflut wäre die Folge. Gute Demo finde ich und ohne Anmeldung.
mfg. Andreas
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Pinnswin


Beiträge: 3865



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« Antworten #1 am: Februar 01, 2010, 21:59:38 »

Mal Hypo-Vereinsbank angenommen, die Marsianer würden einen Krieg mit den Klingonen anfangen und Kermit der Frosch würde hochschwanger eine Fehlgeburt auf dem Rücksitz eines Camaro riskiern, wäre dann Miss Piggy Schuld am Haarsausfall von Gottschalk?

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Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein. Obwohl vieles darauf hin deutete, das es käme... A. Sapkowski . <°)))o><
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