Hallo,
hab ebenfalls ein Schreiben bekommen, mit der Aufforderung zur persönlichen Vorlage von Eigenbemühungen
am ... nach § 119 babla SGB III (bin im ALG 1 Bezug).
In meiner noch bis Juni gültigen EGV steht dass ich bis zu einem dort genannten termin (der war noch letztes Jahr)
12 passende Bewerbunge schreiben sollte (hab ich geamcht) , darauffolgend sollten Eigenbemühungen alle 4 Wo nachgewiesen
werden sollen. Hab dann ca. 4 pro Monat nachgewiesen (meist per Email). Hat denen offensichtlich nicht gereicht....

Jetzt also dieses Schreiben, das vorgibt bis zum im Schreiben genannten Termin 15 Bewerbungen vorlegen soll,
dass ich mich auch bei ZAF bewerben soll (hatte ich bis jetzt schon gemacht) und Kopien der Bewerbunge vorlegen soll.
Zusätzlich "nette" vordrucke, auf denen ich meine Bemühungen dokumentieren KANN.

Der Termin zur persönlichen Vorlage ist auf einem eigenen Schreiben als Einaldung nach § 309 benannt mit RFB.
Die Aufforderung zu den Nachweisen hat auch eine RFB.
Bei dieser Gelegenheit erwähne ich, dass ich Montag in einer Woche an einer dieser 8-wöchigen
netten Programme teilnehmen soll: Profiling, Coaching, Bewerbung, Motiavtion etc etc..
Auch mit Rfb und separater Einladung... .
Zur Zeit drehen die Behörde wohl völlig am Rad, also deutlich mehr als sonst, zumindest mein Eindruck ,
und meine Erfahrung, da muss von oben ordentlich zusätzlich Druck gemacht worden sein.
Offensichtlich brauchen die Regierung und die Behörden dringend "Erfolsgmeldungen ".
Muss ein Verwaltungsakt als solcher bezeichnet sein oder stellen die genannten Aufforderungen mit RFB
einen solchen da?