Übersicht   Hilfe Suche Einloggen Registrieren  
Seiten: 1 [2]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Verwaltungsakt oder nicht? Seltsames Schreiben des SBs....  (Gelesen 896 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
hoessi666


Beiträge: 241


« Antworten #15 am: Februar 08, 2010, 19:54:05 »

hoessi666, Milly hat eigentlich recht:
Du machst die arbeit der arge, wenn du nun für alles die entsprechenden paragrafen raussuchst, das solltest du immer vermeiden.

Ich such die Paragraphen ja nur für mich, in den Schreiben an die Arge kommen die nur die allseits üblichen Verdächtigen (wenn überhaupt) vor.
Aber ich würde schon gerne wissen, auf welcher Grundlage ich argumentieren kann. Daran kann ich nichts falsches erkennen?!
Das "Vortäuschen" rechtlicher Erfahrungen würde ich niemanden raten (mir selbst och nicht). So was kann ganz schnell nach hinten losgehen, wenn man einen kompenteren Gegenüber hat...

Rechtlich sieht es so aus, er kann von dir 'eigenbemühungen' fordern, nur steht nirgends wie die aussehen sollen. Geschweige, dass du so einfach für seine 'meinung', dass die bewerbungen nicht 'in ordnung sind' sanktioniert werden kannst (so lange nicht auch dem dööfsten beim durchlesen klar ist, dass du den jeweils angeschriebenen job nicht willst).
Es sei denn, die stehen in ihren einzelheiten, die du erfüllen sollst, in deiner EGV und haben deine unterschrift.

EGV hab ich ja eben nicht, nur diese nette Aufforderung.
War also meine erste Vermutung, dass das Teil de facto Quatsch ist schon richtig. Thanx!
Werd dann mal den Widerspruch einstielen...
Gespeichert

"Es ist gefährlich, Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat." (Voltaire)

"Ich befürchte, die Stellvertreter Gottes werden die Willfährigkeit der Menschen so lange missbrauchen, bis diese zuletzt doch noch klug werden." (Voltaire)
milly


Beiträge: 1082



« Antworten #16 am: Februar 08, 2010, 19:57:47 »

Zitat
Das "Vortäuschen" rechtlicher Erfahrungen würde ich niemanden raten (mir selbst och nicht). So was kann ganz schnell nach hinten losgehen, wenn man einen kompenteren Gegenüber hat...
ich fühle mich hiermit nicht angesprochen Evil. - wasch mich aber mach mich nicht nass - ist halt manches mal etwas schwerfällig...

ich denke, wir haben uns verstanden...

lg
milly
Gespeichert
schwarzrot


Beiträge: 1247



« Antworten #17 am: Februar 08, 2010, 20:12:14 »

Zitat
Werd dann mal den Widerspruch einstielen...
..und vermeide bitte das wort 'widerspruch' (ich hatte extra deswegen von 'widersprechen' geschrieben): 'Widerspruch' kannst du nur gegen bescheide absetzen (und wenn ich dich richtig verstanden hab, ist was du bekommen hast nur ein einfacher brief vom SB?).
Sonst läufst du in die falle, dass der widerspruch' nicht angenommen wird/möglich ist', weil kein bescheid/verwaltungsakt...  Tongue
Ein beliebtes spiel der argen.  Wink

Gespeichert

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht
inline


Beiträge: 219


« Antworten #18 am: Februar 09, 2010, 01:23:44 »

Zitat von: schwarzrot
Ein beliebtes spiel der argen.   Wink

Irgendwie stimmt es ja doch mit dem Fordern und Fördern.

Die ARGen stellen ihre Kunden vor immer neuen Herausforderungen,
Immer wieder müssen Strategien  entlarvt werden, um ihnen die Stirn bieten zu können. Wink

Gespeichert
milly


Beiträge: 1082



« Antworten #19 am: Februar 09, 2010, 03:11:44 »

...in diesem sinne
 Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin
Gespeichert
arm+alt


Beiträge: 81


« Antworten #20 am: Februar 09, 2010, 11:32:07 »

Ich hab mal im tacheles-Forum gelesen, das auch 3-4 Bewerbungen ausreichend sein können. Dazu war auch ein Urteil. Sorry - ich weiß nicht mehr wo/wann. Mußt Du leider selbst googlen.

Ich selbst mußte jahrelang 30 (!) Bewerbungen/Monat abliefern. Meine Freundin 8/Monat. Mir wurden mündlich Sanktionen angedroht, wenn nicht mind. die Hälfte meiner Bewerbungen bewerbungen auf Hilfstätigkeiten wären (Ich bin Kaufmann). Ich hab mich dann natürlich auch auf total absurde Jobs per eMail beworben. Irgendwann dann bewarb ich mich überhaupt nicht mehr... ne Sanktion blieb aus. Die haben mich wohl übersehen oder so... ka.

Meiner Freundin warfen sie ne Tageszeitung hin und meinten: "Da sind doch zig Jobs!" Und schmissen Ihr nen Ausschnitt mit Stellenanzeigen hin: "Call-Center. Call-Center .Call-Center. Fahrerin..." (Dummerweise spricht meine Freundin nur schlecht Deutsch, da sie Litauerin ist Tongue. Führerschein hat sie auch keinen.) Alles so 200-400 EUR-Jobs.

Aber zurück:
Ich kenne kein Gesetz, das die Anzahl der Bewerbungsversuche vorschreiben würde.
Gespeichert
Seiten: 1 [2]   Nach oben
Drucken

Gehe zu: