hoessi666, Milly hat eigentlich recht:
Du machst die arbeit der arge, wenn du nun für alles die entsprechenden paragrafen raussuchst, das solltest du immer vermeiden.
Ich such die Paragraphen ja nur für mich, in den Schreiben an die Arge kommen die nur die allseits üblichen Verdächtigen (wenn überhaupt) vor.
Aber ich würde schon gerne wissen, auf welcher Grundlage ich argumentieren kann. Daran kann ich nichts falsches erkennen?!
Das "Vortäuschen" rechtlicher Erfahrungen würde ich niemanden raten (mir selbst och nicht). So was kann ganz schnell nach hinten losgehen, wenn man einen kompenteren Gegenüber hat...
Rechtlich sieht es so aus, er kann von dir 'eigenbemühungen' fordern, nur steht nirgends wie die aussehen sollen. Geschweige, dass du so einfach für seine 'meinung', dass die bewerbungen nicht 'in ordnung sind' sanktioniert werden kannst (so lange nicht auch dem dööfsten beim durchlesen klar ist, dass du den jeweils angeschriebenen job nicht willst).
Es sei denn, die stehen in ihren einzelheiten, die du erfüllen sollst, in deiner EGV und haben deine unterschrift.
EGV hab ich ja eben nicht, nur diese nette Aufforderung.
War also meine erste Vermutung, dass das Teil de facto Quatsch ist schon richtig. Thanx!
Werd dann mal den Widerspruch einstielen...