Übersicht   Hilfe Suche Einloggen Registrieren  
Seiten: 1 [2]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Verwaltungsakt oder nicht? Seltsames Schreiben des SBs....  (Gelesen 1413 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
hoessi666


Beiträge: 311


« Antworten #15 am: Februar 08, 2010, 19:54:05 »

hoessi666, Milly hat eigentlich recht:
Du machst die arbeit der arge, wenn du nun für alles die entsprechenden paragrafen raussuchst, das solltest du immer vermeiden.

Ich such die Paragraphen ja nur für mich, in den Schreiben an die Arge kommen die nur die allseits üblichen Verdächtigen (wenn überhaupt) vor.
Aber ich würde schon gerne wissen, auf welcher Grundlage ich argumentieren kann. Daran kann ich nichts falsches erkennen?!
Das "Vortäuschen" rechtlicher Erfahrungen würde ich niemanden raten (mir selbst och nicht). So was kann ganz schnell nach hinten losgehen, wenn man einen kompenteren Gegenüber hat...

Rechtlich sieht es so aus, er kann von dir 'eigenbemühungen' fordern, nur steht nirgends wie die aussehen sollen. Geschweige, dass du so einfach für seine 'meinung', dass die bewerbungen nicht 'in ordnung sind' sanktioniert werden kannst (so lange nicht auch dem dööfsten beim durchlesen klar ist, dass du den jeweils angeschriebenen job nicht willst).
Es sei denn, die stehen in ihren einzelheiten, die du erfüllen sollst, in deiner EGV und haben deine unterschrift.

EGV hab ich ja eben nicht, nur diese nette Aufforderung.
War also meine erste Vermutung, dass das Teil de facto Quatsch ist schon richtig. Thanx!
Werd dann mal den Widerspruch einstielen...
Gespeichert

"Es ist gefährlich, Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat." (Voltaire)

"Ich befürchte, die Stellvertreter Gottes werden die Willfährigkeit der Menschen so lange missbrauchen, bis diese zuletzt doch noch klug werden." (Voltaire)
milly


Beiträge: 1407



« Antworten #16 am: Februar 08, 2010, 19:57:47 »

Zitat
Das "Vortäuschen" rechtlicher Erfahrungen würde ich niemanden raten (mir selbst och nicht). So was kann ganz schnell nach hinten losgehen, wenn man einen kompenteren Gegenüber hat...
ich fühle mich hiermit nicht angesprochen Evil. - wasch mich aber mach mich nicht nass - ist halt manches mal etwas schwerfällig...

ich denke, wir haben uns verstanden...

lg
milly
Gespeichert
schwarzrot


Beiträge: 2465



« Antworten #17 am: Februar 08, 2010, 20:12:14 »

Zitat
Werd dann mal den Widerspruch einstielen...
..und vermeide bitte das wort 'widerspruch' (ich hatte extra deswegen von 'widersprechen' geschrieben): 'Widerspruch' kannst du nur gegen bescheide absetzen (und wenn ich dich richtig verstanden hab, ist was du bekommen hast nur ein einfacher brief vom SB?).
Sonst läufst du in die falle, dass der widerspruch' nicht angenommen wird/möglich ist', weil kein bescheid/verwaltungsakt...  Tongue
Ein beliebtes spiel der argen.  Wink

Gespeichert

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht
inline


Beiträge: 497


« Antworten #18 am: Februar 09, 2010, 01:23:44 »

Zitat von: schwarzrot
Ein beliebtes spiel der argen.   Wink

Irgendwie stimmt es ja doch mit dem Fordern und Fördern.

Die ARGen stellen ihre Kunden vor immer neuen Herausforderungen,
Immer wieder müssen Strategien  entlarvt werden, um ihnen die Stirn bieten zu können. Wink

Gespeichert
milly


Beiträge: 1407



« Antworten #19 am: Februar 09, 2010, 03:11:44 »

...in diesem sinne
 Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin Grin
Gespeichert
arm+alt


Beiträge: 114


« Antworten #20 am: Februar 09, 2010, 11:32:07 »

Ich hab mal im tacheles-Forum gelesen, das auch 3-4 Bewerbungen ausreichend sein können. Dazu war auch ein Urteil. Sorry - ich weiß nicht mehr wo/wann. Mußt Du leider selbst googlen.

Ich selbst mußte jahrelang 30 (!) Bewerbungen/Monat abliefern. Meine Freundin 8/Monat. Mir wurden mündlich Sanktionen angedroht, wenn nicht mind. die Hälfte meiner Bewerbungen bewerbungen auf Hilfstätigkeiten wären (Ich bin Kaufmann). Ich hab mich dann natürlich auch auf total absurde Jobs per eMail beworben. Irgendwann dann bewarb ich mich überhaupt nicht mehr... ne Sanktion blieb aus. Die haben mich wohl übersehen oder so... ka.

Meiner Freundin warfen sie ne Tageszeitung hin und meinten: "Da sind doch zig Jobs!" Und schmissen Ihr nen Ausschnitt mit Stellenanzeigen hin: "Call-Center. Call-Center .Call-Center. Fahrerin..." (Dummerweise spricht meine Freundin nur schlecht Deutsch, da sie Litauerin ist Tongue. Führerschein hat sie auch keinen.) Alles so 200-400 EUR-Jobs.

Aber zurück:
Ich kenne kein Gesetz, das die Anzahl der Bewerbungsversuche vorschreiben würde.
Gespeichert
bodenlos


Beiträge: 898


« Antworten #21 am: März 12, 2010, 19:04:35 »

Hallo,

hab ebenfalls ein Schreiben bekommen, mit der Aufforderung zur persönlichen Vorlage von Eigenbemühungen
am ...  nach § 119 babla SGB III (bin im ALG 1 Bezug).

In meiner noch bis Juni gültigen EGV steht dass ich bis zu einem dort genannten  termin (der war noch letztes Jahr)
12 passende Bewerbunge schreiben sollte (hab ich geamcht) , darauffolgend sollten Eigenbemühungen alle 4 Wo nachgewiesen
werden sollen. Hab dann ca. 4 pro Monat nachgewiesen (meist per Email). Hat denen offensichtlich nicht gereicht.... Roll Eyes

Jetzt also dieses Schreiben, das vorgibt bis zum im Schreiben genannten Termin 15 Bewerbungen vorlegen soll,
dass ich mich auch bei ZAF bewerben soll (hatte ich bis jetzt schon gemacht) und Kopien der Bewerbunge vorlegen soll.
Zusätzlich "nette" vordrucke, auf denen ich meine Bemühungen dokumentieren KANN.  Cheesy

Der Termin zur persönlichen Vorlage  ist auf einem eigenen Schreiben als Einaldung  nach § 309 benannt mit RFB.

Die Aufforderung zu den Nachweisen hat auch eine RFB.

Bei dieser Gelegenheit erwähne ich, dass ich Montag  in einer Woche an einer dieser 8-wöchigen
netten Programme teilnehmen soll: Profiling, Coaching, Bewerbung, Motiavtion etc etc..
Auch mit Rfb und separater Einladung... .

Zur Zeit drehen die Behörde wohl völlig am Rad, also deutlich mehr als sonst, zumindest mein Eindruck ,
und meine Erfahrung, da muss von oben ordentlich zusätzlich Druck gemacht worden sein.
Offensichtlich brauchen die Regierung und die Behörden dringend  "Erfolsgmeldungen ".

Muss ein Verwaltungsakt als solcher bezeichnet sein oder stellen die genannten Aufforderungen mit RFB
einen solchen da?

 
Gespeichert
bodenlos


Beiträge: 898


« Antworten #22 am: März 12, 2010, 19:09:52 »

@hoessi

Sieh es als "Vorteil", du kannst dich auf Sachen bewerben, die du vermutlich nicht kriegen wirst.
Ruckzuck sind die geforderten Zahlen erreicht.
Wenn die das kritsieren, dann würde ich denen Ihr Schreiben um die Ohren hauen.
Alslo DIE Steilvorlage hätte ich gerne.... . cheesy

Gespeichert
Sir Vival


Beiträge: 1491



« Antworten #23 am: März 12, 2010, 21:21:48 »

ähhh....das is aber komisch. Sprechen die sich jetzt ab?
Ich war am 26.2. bei meinem Termin. Ich bekomme ALG1.
Mein SB gab mir die EGV mit auch 8 Bewerbungsaufforderungen. Ich hab ihn dann gefragt, warum plötzlich 8, wenn es vorher immer 4 waren. Nicht dass ich das nicht schaffen würde, aber wo stehen wir dann im Juli/August? Bei 15 oder 20 Bewerbungen?

Wo doch sehr viele "Arbeitgeber" klagen, sie bekämen hunderte unaufgeforderter Bewerbungen per Email und Post.

Mein SB sagte dazu nichts besonderes, ausser dass er jetzt nicht so streng auf die 8 Bewerbungen schaut, weil man ja kontrollieren könne (damit meinte er die Agentur oder sich), ob in meinem Fall überhaupt Stellen angeboten würden. Das wollte ermir aber nicht schriftlich geben. Ich denke, er handelt offiziell so und wenn es bei mir dann keine 8 sind, drückt er ein Auge zu. Hat er ja auch am 26.2. gemacht, als ich statt 4 nur 2 Bewerbungen vorgelegt hab.

Und auf meinen Nachweiszetteln standen auch schon "fremdbranchenbezogene" Stellen. Das ist mir doch piepschnurz und geht die gar nix an!
Die sollen froh sein, dass man flexibel ist und seine Stellensuche ein wenig fächert, oder?
Das würde ich mir schriftlich geben lassen, wenn mein "Betreuer" sowas anmotzen würde.

Den netten Vordruck hatte ich noch von 2005 als eingescannte Datei. Da hatte ich sogar die selbe Sträflingsnummer. Da wird dann immer schön alles eingetragen. Also ich habe von 24 Bewerbungen nur 2 schriftliche per Post verschickt. Alles andere sind Email-Bewerbungen, weil es die meisten so wollen.
Du kannst doch deinem SB oder Betreuer die Liste per Email schicken. Hab ich schon gemacht.

Ist irgendwie alles paradox. Da soll man flexibel sein bei der Stellensuche. Dann wird einem vorgeworfen, sich branchenfremd beworben zu haben und gleichzeitig kommt der Zwang, mehrere Bewerbungen vorzuweisen.
Da es bei uns in Deutschland ja nur so von Arbeitsplätzen wimmelt, ist das natürlich das leichteste, oder?
tststs......


« Letzte Änderung: März 12, 2010, 21:24:11 von Sir Vival » Gespeichert

"Der Tod stellte seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!"
Politiker sind wie Tauben. Sind sie unten, fressen sie dir aus der Hand. Sind sie oben, wirst du beschissen

Der eine ist tot, der andere hat auch nimmer lang´
bodenlos


Beiträge: 898


« Antworten #24 am: März 12, 2010, 21:38:18 »

ähhh....das is aber komisch. Sprechen die sich jetzt ab?

Befehl von oben denke ich, umgesetzt in entsprecehnde Dienstanweisungen an alle Agenturen.


Zitat
Mein SB sagte dazu nichts besonderes, ausser dass er jetzt nicht so streng auf die 8 Bewerbungen schaut, weil man ja kontrollieren könne (damit meinte er die Agentur oder sich), ob in meinem Fall überhaupt Stellen angeboten würden. Das wollte ermir aber nicht schriftlich geben. Ich denke, er handelt offiziell so und wenn es bei mir dann keine 8 sind, drückt er ein Auge zu. Hat er ja auch am 26.2. gemacht, als ich statt 4 nur 2 Bewerbungen vorgelegt hab.

"Hast du es "gut" Wink


Zitat
Den netten Vordruck hatte ich noch von 2005 als eingescannte Datei.

Hab mir meine  eigenen Vordrucke gemacht, sehen ähnlich aus, aber ökonomsicher. Cheesy

 
Zitat
Du kannst doch deinem SB oder Betreuer die Liste per Email schicken. Hab ich schon gemacht.

Hab ich ja gemacht, verschenke doch keine Briefmarken Shocked Nur wenn ich jetzt die Anschreiben kopieren soll
(muss noch Antrag auf Bewerbungskostehilfe stellen, haben die natürlich nicht mitgeschickt) mach ich doch keine
 Liste zusätzlich, ist doch Mehrarbeit.



Gespeichert
Sir Vival


Beiträge: 1491



« Antworten #25 am: März 12, 2010, 21:44:36 »

Mal abwarten bis zum Mai, ob ich es wirklich so gut habe  Cheesy
Wenn er mich verarscht hat und mir einen Strick daraus ziehen will, kann es sein, dass ich ab diesem Zeitpunkt hier dann nicht mehr werde schreiben können
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
weil ich ihn dann abgetötet haben werde  Evil Evil Evil Evil
soviel zum Thema "Arbeitslose bedrohen ihre Betreuer"  Grin Grin Grin Grin Grin
Gespeichert

"Der Tod stellte seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!"
Politiker sind wie Tauben. Sind sie unten, fressen sie dir aus der Hand. Sind sie oben, wirst du beschissen

Der eine ist tot, der andere hat auch nimmer lang´
Seiten: 1 [2]   Nach oben
Drucken
Gehe zu: