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Autor Thema: 9.2. 2010 - Hartz-IV-Urteil vor dem BVerfG - bleibt cool, Leute ;-)  (Gelesen 2285 mal)
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Thomas_Kallay
Gast
« am: Februar 06, 2010, 18:40:08 »

Moinsen,

damit sich alle wieder ein wenig beruhigen, was den kommenden Termin am 09. Februar 2010 vor dem Bundesverfassungsgericht wegen Hartz-IV angeht, habe ich einen hochkompetenten Bericht vom 21. Oktober 2009 im SPIEGEL "hervorgekramt", den sich alle, die Angst und Zweifel wegen der Entscheidung am 9. Februar haben, nochmals gründlichst durchlesen sollten:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,656402,00.html

Hier der Text (ohne die Tabellen):

Zitat
Quelle: SPIEGEL ONLINE

21. Oktober 2009, 10:29 Uhr

Hartz IV
Verfassungsrichter bringen Regierung in Erklärungsnot

Von Dietmar Hipp, Karlsruhe

Der Hartz-IV-Streit vor dem Verfassungsgericht hat eine viel größere Bedeutung als zunächst erwartet. Die Bundesregierung muss wohl nicht nur die Regelsätze für Kinder neu berechnen - sondern auch die Leistungen für Erwachsene. Es geht um das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

In schwarzem T-Shirt und ärmelloser Weste trat Thomas K. vor die Verfassungsrichter: "Ich bin ja nicht gerade von zierlicher Gestalt", scherzte der zwei Meter große und 150 Kilogramm schwere Kläger, dessen Fall nun den Anlass liefert für das bevorstehende Grundsatzurteil zur Höhe der Hartz-IV-Leistungen. "Ich hätte mir gerne einen anständigen Anzug gekauft, um hier ordentlich aufzutreten", so K. - doch dafür habe das Geld einfach nicht gereicht.

Und nicht nur dafür: Der Fernseher der dreiköpfigen Familie sei ein Auslaufmodell von 1996, Stereoanlage habe man keine, einen Computer habe die Tochter nur dank eines Geschenks der Oma, und besondere Interessen wie einen Museumsbesuch könne man sich leider auch nicht leisten.

"Ich möchte Gerechtigkeit", sagte Thomas K. in seinem Schlusswort: Er verlange nicht, wie manche anderen, dass der Regelsatz für Erwachsene von derzeit 359 Euro auf 500 Euro angehoben werde; aber er wolle, dass die Hartz-IV-Sätze "ordnungsgemäß, rechtskonform, transparent und nachvollziehbar bemessen werden" - und dass es nicht nur eine "Pauschale", sondern eine an die individuellen Bedürfnissen angepasste Zahlung gibt.

Es könnte gut sein, dass ihm die Verfassungsrichter diesen Wunsch aufs Wort erfüllen.

Selbst Experten waren überrascht, wie schlecht es der Bundesregierung gelang, die Daten, die sowohl den Hartz-IV-Leistungen für Erwachsene als auch für Kinder zugrunde liegen, zu rechtfertigen. Bisher sei sie "von der Verfassungsgemäßheit" der Regelsätze für Erwachsene ausgegangen, gab die Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags, Monika Paulat, noch in der Verhandlung zu Protokoll, die Rechtfertigungsversuche der Bundesregierung aber "lassen mich ins Grübeln kommen".

"Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums"

Denn anders als viele Beobachter erwartet hatten, befassten sich die Verfassungsrichter nicht nur mit den Regelsätzen für Kinder, sondern stellten ganz grundsätzlich auch die Methoden in Frage, mit denen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits die für das ganze System zentralen Regelsätze für Erwachsene ermittelt hat.

Schon zu Beginn machte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier deutlich, dass vor allem das Verfahren von Thomas K., das der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts den Karlsruher Richtern zur Entscheidung vorgelegt hatte, "grundlegende Fragen" auch zu den Hartz-IV-Sätzen für Erwachsene aufwirft. Und dass das Verfassungsgericht offenbar dabei ist, einen speziellen Rechtsanspruch zu formen: ein aus der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip abgeleitetes "Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums", dessen Inhalte und Grenzen das Gericht nun bestimmen wird - und an dem sich die Hartz-IV-Sätze dann messen lassen müssen.

Dabei gehe es neben den "zu befriedigenden Bedarfslagen", so Papier, um "den Umfang der Bedarfsbefriedigung" und "vor allem das Verfahren der Entscheidungsfindung des Gesetzgebers" - mit anderen Worten, um das "Wofür", das "Wie viel" und das "Weshalb".

Der Prozessbevollmächtigte der Bundesregierung, der Kasseler Rechtsprofessor Stephan Rixen, hatte dagegen schon im Vorfeld argumentiert, die "soziale Schutzpflicht" sei ein "Optimierungsgebot", das über die zwingend notwendige Existenzsicherung hinausgeht - also im Prinzip auch ohne Verfassungsverstoß wieder begrenzt werden kann. Doch offenbar haben die Verfassungsrichter in diesem Punkt etwas andere Vorstellungen vom Grundgesetz.

Die Regierung hat die Daten mit Abschlägen versehen

Dass sich diese Frage jetzt zum ersten Mal in dieser Schärfe stellt, liegt daran, dass bei der Einführung von Hartz-IV nicht nur die Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbslose zu einer einheitlichen Leistung zusammengefasst wurden. Dieses "Arbeitslosengeld II" (ALG II), wie die Hartz-IV-Leistung offiziell heißt, wurde auch auf eine neue Datengrundlage gestellt: Galt zuvor der "Warenkorb" des Statistischen Bundesamts als Maß, sollten die Regelsätze künftig auf einer empirischen Erfassung des Konsumverhaltens des unteren Fünftels der Bevölkerung beruhen, die selbst nicht auf Sozialhilfe angewiesenen ist.

Allerdings wurde dieser Datensatz, die "Einkommens- und Verbrauchsstichprobe" (EVS), vom Sozialministerium keineswegs unverändert übernommen, sondern für die einzelnen Posten mit "Abschlägen" versehen: Die Ausgaben für Bekleidung etwa wurden nur zu 89 Prozent berücksichtigt, also mit 21,58 Euro monatlich statt mit den in der Umfrage ermittelten 23,97 Euro, weil - so die offizielle Begründung - die Befragten auch Geld für "Maßkleidung und Pelze aufgewendet hätten, was für Sozialhilfeempfänger folglich wieder herauszurechnen sei.

Ausgaben für Gesundheitspflege sowie "Nachrichtenübermittlung" wurden nur zu 64 Prozent und für Verkehrsmittel sogar nur zu 37 Prozent angesetzt. Gesamtergebnis: ein Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen von 345 Euro in den alten und 331 Euro in den neuen Bundesländern. Damit soll bis auf Miete und Heizkosten alles abgegolten sein.

"Nicht hundert Prozent treffgenau"

Vor allem diese Abschläge seien ein "Problem", gab Papier gleich in seiner ersten Frage ohne viel Federlesen die Haltung der Richterbank zu erkennen. Könne man wirklich "davon ausgehen, dass ein gewisser Anteil" des maßgeblichen unteren Fünftels der Bevölkerung "sich um Maßkleidung und Pelze bemüht?" Und auffallend sei auch, so Papier, dass, als es neue Daten gab, einfach die Abschläge verändert wurden und am Ende wieder eine "punktgenaue Landung" auf dem politisch gewünschten Regelsatz von 345 Euro herauskam.

"Auf verschiedenen Wegen" hätten die Fachleute diese Abschläge bestimmt, wand sich die befragte Ministerialrätin, "wohl wissend, dass das nicht hundert Prozent treffgenau" sein werde.

Die Treffgenauigkeit dieser Antwort stellte die Richter jedenfalls nicht zufrieden. Wieso seien etwa Ausgaben für Nachhilfe oder Hausaufgabenbetreuung überhaupt nicht berücksichtigt, wollte der Berichterstatter Ferdinand Kirchhof wissen. Woher wisse "derjenige, der die Abschläge macht", dass im unteren Einkommens-Fünftel der Bevölkerung "überhaupt solche Ausgaben getätigt werden", fragte Verfassungsrichter Michael Eichberger. Und wieso könne man überhaupt irgendwo kürzen, bohrte seine Richterkollegin Christine Hohmann-Dennhardt nach, wenn der Gesetzgeber doch davon ausgegangen sei, dass die ALG-II-Empfänger einen möglichen Mehrbedarf an der einen Stelle mit Einsparungen an anderer Stelle in "Eigenverantwortung" kompensieren müssten?

Die Antworten changierten von schwammig bis schwach. Die Bundesregierung habe sich "normativ dem Problem nähern müssen", so die arg auf sich allein gestellte Ministerialrätin. Will heißen: Die Regierung hat mangels besserer Daten einfach eigene Wertungen vorgenommen, außerdem brauche ja etwa "ein Haarshampoo nur alle drei Monate gekauft" zu werden. Und inzwischen seien - auf Grundlage der neuen Stichprobe aus dem Jahr 2003 - die Abschläge deutlich zurückgenommen worden. Aber sie seien immer noch da, wandte Verfassungsrichter Johannes Masing ein und fragte trocken: "Kann man eine Statistik nicht von vornherein so machen, dass man sie überall zu 100 Prozent übernehmen kann?"

Der Regierungsvertreter macht keine gute Figur

Auch vom Statistischen Bundesamt bekamen die Ministerialen nur wenig Hilfe in ihrer Erklärungsnot. Die Frage gehe "zu tief in die Detaillierung", musste dessen Amtschef Roderich Egeler schon bei naheliegenden Nachfragen bekennen und überließ es seiner Mitarbeiterin, die Bedenken der Richter indirekt zu bestätigen: "Nein", räumte diese auf das Insistieren von Richter Eichberger ein, die Abschläge bei der Kleidung etwa könne sie auch nicht belegen.

Auch die Art und Weise, wie der Gesetzgeber von den Regelsätzen für Erwachsene die Regelsätze für die Kinder von ALG-II-Empfängern abgeleitet hat, wurde in der Verhandlung - erwartungsgemäß - massiv in Frage gestellt. Warum gibt es die 100 Euro für den Schulbedarf für Kinder erst seit 1. Juli dieses Jahres - und nicht schon vorher, wollte etwa Richterin Hohmann-Dennhardt wissen. Und Gerichtspräsident Papier wies darauf hin, bis heute sei der "kindgerechte Bedarf" nicht real ermittelt, sondern nur abgeschätzt worden, "oder sehe ich das etwa falsch?"

Dass sich Sozial-Staatssekretär Detlef Scheele im Namen der Bundesregierung darauf berief, inzwischen habe man mit einer "Sonderauswertung" die Datengrundlage verbessert, trug nicht unmittelbar zu einer besseren Stimmung der Verfassungsrichter bei. "Wir haben diese Sonderauswertung nicht", bemerkte Papier mit deutlicher Missbilligung, dabei sehe er "keine Hinderungsgründe", warum die Regierung das nicht längst hätte vorlegen können.

Der Prozessbevollmächtigte der Bundesregierung, Rixen, führte denn auch im Laufe des Nachmittages nur noch Rückzugsgefechte: "Im Rückblick ist man oftmals schlauer", aus heutiger Sicht sei "manches nicht mehr überzeugend", bestimmte Anhaltspunkte hätten "seinerzeit eine verlässliche Basis" gebildet, "da war zunächst Wissen nicht da", inzwischen habe ein "Nachdenken begonnen", verteidigte er die "lernende Gesetzgebung" der Bundesregierung. Selten hat man beim Verfassungsgericht ein schonungsloseres Bekenntnis eines Regierungsvertreters zu learning by doing gehört - auf Kosten der Schwächsten der Gesellschaft.

Wie viel Geld braucht man für Zigaretten?

Anders als die Methode ihrer Ermittlung wird das Verfassungsgericht die Höhe der Sozialleistungen an sich indes wohl nur dann bemängeln können, wenn das Existenzminimum "evident unterschritten" ist, so Papier. Immerhin müsste nach Berechnungen des Deutschen Caritasverbandes die derzeitige Kinder-Regelsätze um 21 bis 42 Prozent erhöht werden, so dessen Geschäftsführer Georg Cremer, mit Mehrkosten von etwa 740 Millionen Euro im Jahr. Grund dafür sei auch das "Ping-Pong" zwischen Bund und Ländern, so Cremer: So verlasse sich der Bund etwa bei der Schulspeisung darauf, dass die Kinder von ALG-II-Empfängern in Ganztagsschulen das Essen von den Ländern oder Kommunen zu stark vergünstigten Preisen bekommen - was keineswegs überall der Fall ist.

Dabei sind die verfassungsrechtlichen Fragen durchaus nicht nur mit statistischen Daten zu beantworten: die Frage etwa, wie viele Zigaretten zum "Existenzminimum" gehören. Die rund fünf Euro pro Monat, die nun nach statistischem Durchschnitt im Regelsatz enthalten sind, dürften für die meisten Raucher zu wenig sein.

Bei der "gesellschaftspolitischen Frage, wie man das moderne Leben abgrenzt", mahnte Jonathan Fahlbusch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, seien "immer wieder Gewichtungen und Neuausrichtungen" vorzunehmen. Wenn man sich für ein "Typisierungsmodell" entscheide, könne zwangsläufig "nicht jeder in seiner Lebensgestaltung völlig widergespiegelt werden".

Die aktuelle Regelung weist Merkwürdigkeiten auf

Eine Methode, die transparenter und nachvollziehbarer ist als die jetzige, dürften die Verfassungsrichter auf jeden Fall verlangen. Darüber hinaus, das deutete Verfassungsrichter Brun-Otto Bryde an, könnte das Gericht aber auch erklären, dass es mit einer Pauschale für alle Lebenslagen nicht getan ist. Wenn das Existenzminimum in der - nach dem Grundgesetz unantastbaren - Menschenwürde verankert sei, so Bryde, müsse dann nicht "die Möglichkeit bestehen, einen ganz individuellen Bedarf zu berücksichtigen"? Und müsste es eine solche "Öffnungsklausel" nicht erst recht geben, wenn der Gesetzgeber auf statistisches Material zurückgreift, das mit Unsicherheiten belastet ist?

Merkwürdigkeiten wie die, dass Kinder von ALG-II-Empfängern unter 15 Jahren eine Behandlung mit Neurodermitis extra bezahlt bekommen, weil dies dann aus einem anderen Topf fließt, sobald sie 15 werden aber nicht mehr, dürften so jedenfalls kaum Bestand haben. Und vielleicht wird K., sollte er mal wieder zum Bundesverfassungsgericht müssen, dann auch vorher das Geld für einen passenden Anzug erhalten.

Das Bundesverfassungsgericht urteilt auf Grundlage der alten Berechnungsbasis.

Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Textfassung wurde die Frage aufgeworfen, ob die 15-jährige Tochter eines Hartz-IV-Empfängers Geld für die Anti-Baby-Pille benötige. Tatsächlich wurde dieser Punkt von einem der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht vorgetragen. Sachlich ist die Frage jedoch falsch gestellt: Minderjährige bekommen die Pille in jedem Fall kostenlos. Wir bitten, die Unklarheit zu entschuldigen.


Die "Anmerkung der Redaktion" ist zutreffend, das war mein Fehler. Aber: daran sieht man, daß der SPIEGEL-Redakteur Herr Hipp am 20. Oktober 2009 in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht sehr genau zugehört und verstanden hat, worum es geht... Wink

Im Gegensatz zu vielen anderen JournalistInnen...

Grüsse,
Thomas Kallay


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Aloysius


Beiträge: 2667



« Antworten #1 am: Februar 07, 2010, 07:32:05 »

Ex-ze-llent Smiley Danke für diesen Post.

Es wabert ja sehr viel Gegeifer und Wut über's Land zur Zeit und viele vergessen, wie die Dinge sachlich stehen.

Bitte lasst uns etwas Ruhe reinbringen da.
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schwarzrot


Beiträge: 2462



« Antworten #2 am: Februar 07, 2010, 10:15:40 »

Zitat
Bundesverfassungsgericht entscheidet am Dienstag zu Hartz IV - Bundesweite Aktionen
von www.erwerbslosenforum.de

Montag und Dienstag in mindestens 50 Städten Aktionen von Erwerbslosen geplant / „Wir haben nicht genug - Du etwa?"

Am kommenden Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht darüber, wie künftig ein menschenwürdiges Existenzminimum auszusehen hat. Grundlage bilden die Klagen von drei Familien, die sich gegen die Bemessung der Eckregelsätze von Kindern und Familien wenden. Zahlreiche Erwerbsloseninitiativen wollen den Montag und Dienstag für Aktionen vor und in den Hartz IV-Behörden nutzen.

So sollen in vielen Städten am Montag letztmalig Hartz IV-Betroffene aufgefordert werden, sogenannte Überprüfungsanträge zu stellen, um eventuelle Ansprüche für die Vergangenheit zu sichern. Am Dienstag werden in Karlsruhe eine Pressekonferenz und eine Elternkind-Demonstration stattfinden, organisiert durch den Kinderschutzbund, Attac und weitere Organisationen. Aber auch in mindestens 50 Städten planen Erwerbsloseninitiativen, vor Ort das Amt mit geeigneten Mitteln zu „verschönern", so dass die Forderung "500 Euro Eckregelsatz" sichtbar wird.

...

http://www.linkezeitung.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=8089&Itemid=1
« Letzte Änderung: Februar 07, 2010, 10:17:27 von schwarzrot » Gespeichert

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht
Cronos


Beiträge: 111



« Antworten #3 am: Februar 07, 2010, 11:49:28 »

Wenn das BVG wirklich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ausformen würde, dann wäre ja § 31 SGB II hinfällig!
Denn ein Grundrecht kann man doch nicht mehr sanktionieren!
Es bleibt aufjedenfall sehr spannend bis zum 09. Februar...
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Thomas_Kallay
Gast
« Antworten #4 am: Februar 07, 2010, 14:34:38 »

Wenn das BVG wirklich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ausformen würde, dann wäre ja § 31 SGB II hinfällig!
Denn ein Grundrecht kann man doch nicht mehr sanktionieren!
Es bleibt aufjedenfall sehr spannend bis zum 09. Februar...

Ebent! Genauso isses, Cronos. Ferner sind dann auch betroffen:

- die Anrechnung des Kindergeldes auf die Regelsätze
- der Zwang, Kdu-Kosten (Strom und Warmwasseraufbereitung) vom Regelsatz zu zahlen
... und noch einiges mehr, was mir grad net einfällt.

Wink

Grüsse
Thomas
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Carpe Noctem


Beiträge: 1353



« Antworten #5 am: Februar 07, 2010, 19:09:00 »

... und noch einiges mehr, was mir grad net einfällt.

Reicht ja, wenn es den Richtern am Dienstag einfällt Grin

Grüsse - CN
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Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"
Onkel Tom


Beiträge: 2268



WWW
« Antworten #6 am: Februar 07, 2010, 19:17:10 »

"Montag und Dienstag in mindestens 50 Städten Aktionen von Erwerbslosen geplant.."

Jo Leutz, das ist die Gelegenheit, bei den ARGEN zu zeigen, was vom vergangenen
und noch gegenwärtigem zu halten ist..

Ich werde mich warm eintüten und bei einer Aktion (Endlich mal wieder..  Grin ) vor
oder in der ARGE Norderstraße mitmachen.

Am Dienstag um 07:30 treffen wir uns vor dem Hause und ich hoffe, da kommen noch
viiiiel mehr dort hin  Wink
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Lass Dich nicht verhartzen ! Jeden Montag ELSE..
Carpe Noctem


Beiträge: 1353



« Antworten #7 am: Februar 07, 2010, 19:21:55 »

Ich hätte ganz grossen Bock auf Public Viewing bei der Urteilsverkündung! Leider muss ich mich ausgerechnet am Dienstag mittag bei der ARGE vorstellen gehen.

Grüsse - CN
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Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"
Nine


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« Antworten #8 am: Februar 07, 2010, 19:23:37 »

Hallo,

bin auch schon gespannt!
Dann würde Hartz 4 endlich menschenwürdiger!

Aber was ich mich frage, der Staat hat doch bestimmt großes interesse daran, das das alles so bleibt, denn da würden ja extreme Kosten auf ihn zukommen. In dieser hinsicht und in hinsicht auf den Druck der Medien (Hetze gegen Hartz4-Empfänger) hab ich etwas Angst das das Urteil zugunsten des Staates ausfallen könnte!
Weil dem Staat traue ich einiges zu!

LG
Nine
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Eivisskat


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« Antworten #9 am: Februar 07, 2010, 19:40:00 »

Ob H4 menschenwürdiger wird, wenn es ein paar Euro mehr an Regelsatz gäbe, bezweifele ich. Sad

Da müssten schon ganz andere Änderungen kommen, denk allein an die Sanktionsgeschichte, den Zwang jeden Job anzunehmen und 100 andere Unmenschlichkeiten.

Und was heisst extreme Kosten? Es wurde irgendwo ausgerechnet, dass allein durch die Einsparung der größtenteils sinnlosen Arge-Verwaltungen schon fast soviel eingespart würde, wie eine Anhebung des RS kosten würde.

Ausserdem ist ja genug Geld da, es wird nur völlig falsch verteilt...siehe Bundeswehr und Afganistan nur als 1 Beispiel von vielen.

Wenn dann noch die (wieder) Steuern zahlen würden, die eh mehr als genug haben, würde es diesem Land soo schlecht nicht gehen...
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http://www.sein.de/gesellschaft/neue-wirtschaft/2009/das-ende-der-arbeit.html

 „Wir müssen der Wandel sein, den wir in der Welt sehen wollen." (Mahatma Gandhi)
Nine


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« Antworten #10 am: Februar 07, 2010, 19:49:15 »

Meinte ja Menschenwürdiger nicht Menschenwürdig! Vielleicht hab ich mich da falsch ausgedrückt! Sorry

Naja die Frage ist doch dann ob der Staat das dann auch umändert, denke mal das wird der nicht tuen und Hartz4 immer noch als großen Kostenfaktor sehen wird der am besten gekürzt werden sollte!

Ich finde auch das solche Dinge wie Afganistan usw nicht sein müssten, was wir da schon an Geld sparen könnten!!!!

LG
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« Antworten #11 am: Februar 07, 2010, 19:50:56 »

.......In dieser hinsicht und in hinsicht auf den Druck der Medien (Hetze gegen Hartz4-Empfänger) hab ich etwas Angst das das Urteil zugunsten des Staates ausfallen könnte!
Weil dem Staat traue ich einiges zu!

LG
Nine

@Nine

Sorry das meine Antwort etwas „kritisch“ ausfällt......
…..aber anscheinend hast Du nix aber auch GARNIX hier über das zu erwartende Urteil gelesen.

Solche oberflächlichen Zweifel und Vorbehalte, 33 Stunden vor Urteilsverkündung, hier ohne jegliche Begründung zu posten ist völlig fehl am Platze. Nutze diese Zeit bis zur Urteilsverkündung lieber um Dir alles durchzulesen... es bringt Dich wesentlich weiter... glaubs mir!

Postings in dieser Art gab es in letzter Zeit genug.... wir habens einfach satt!!! evil

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« Antworten #12 am: Februar 07, 2010, 19:58:26 »

Das "Cool bleiben" ist gar nicht so einfach. Besonders wenn man täglich die verheerenden Folgen von HartzIV (die sekundären Auswirkungen auf alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche) mitbekommt und/oder davon betroffen ist.

Ausserdem: Was passiert bspw. mit den ganzen Arbeitsverträgen der künstlich erzeugten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen/KommunalKombi mit Billigstlohn, den EEJ? Es würde eine andere Republik werden.

Hier breche ich dann mal bewusst ab.
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VERARSCHT IN DEUTSCHLAND!
marvin_gate-way


Beiträge: 293



« Antworten #13 am: Februar 07, 2010, 20:04:51 »

@Nine:

Ich kann deinen Ausführungen irgendwie nicht so ganz folgen.
Wenn das auch nur annähernd so sein sollte, wie du denkst, stellen sich für mich einge Fragen, die ich gerne von Dir beantwortet haben würde:
1. Warum wurde die Klage überhaupt vom BVerfG zugelassen, wenn die doch so auf der Seite des Staates stehen, wie du meinst?
2. Warum wurde (mindestens) einem Kläger (übrigens einstimmig von allen Richtern) Prozeßkostenhilfe zuerkannt? Falls es dir nicht bekannt sein sollte: Prozeßkostenhilfe gibts nur, wenn derjemige, der Prozeßkostenhilfe beantragt, diesen Prozeß mit an 100% grenzender Wahrscheinlichkeit gewinnen wird.
3. Wieso haben die Richter in der mündlichen Verhandlung explizit Nachfragen an die Vertreter der Bundesregierung gestellt, wenn es ihnen garnicht darum geht, ein entsprechendes Urteil zu fällen?
4. Warum berichtet die Presse schon vor der Urteilsverkündung, daß es wohl eine Anhebung der Regelsätze geben wird, wenn seitens des Gerichts alles darauf hinauslaufen soll, daß alles so bleibt, wie es war?

Oder unterstellst du den Richtern, daß sie käuflich sind?
Schließlich handelt es sich hier um das Bundesverfassungsgericht und nicht um die FDP.

Bin mal gespannt auf deine Antworten.
« Letzte Änderung: Februar 07, 2010, 20:10:43 von marvin_gate-way » Gespeichert

Das letzte Fahrzeug, das Du benutzt, ist immer ein Kombi!
Nine


Beiträge: 122


« Antworten #14 am: Februar 07, 2010, 20:32:14 »

Ja aber was haben die dann von der Hetze gegen uns???

Vielleicht habt ihr Recht! Warten wir es dann mal ab, drücke aber fest die Daumen das es so kommt wie ihr es hier schreibt!!
Würde mich freuen!

LG
Nine
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