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Autor Thema: Hartz IV ist in 10 Punkten verfassungswidrig..  (Gelesen 434 mal)
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MalineRitter


Beiträge: 96



« am: Februar 10, 2010, 17:15:05 »

Hallo Zusammen! Hartz IV ist in 10 Punkten verfassungswidrig!

Zitat
Hartz IV in zehn Punkten verfassungswidrig

Die von drei PDS-Landtagsfraktionen eingeholte gutachterliche Stellungnahme zum Vierten Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) kommt zu dem Ergebnis, dass dieses Gesetz zehnfach gegen das Grundgesetz verstößt.
Zwar begegnen dem Systemwechsel ­ der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ­ keine verfassungsrechtlichen Bedenken, weil der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht verpflichtet ist, im Nachgang zur Versicherungsleistung Arbeitslosengeld ein auf Dauer angelegtes System der Arbeitslosenhilfe vorzuhalten. Doch dies gilt nur insoweit, als mit den Neuregelungen die aus dem Grundgesetz folgenden Vorgaben des Sozialstaatsgebots sowie der Grundrechte und grundrechtgleichen Rechte gewahrt werden.

1.Genau dies leistet jedoch das Regelwerk des SGB II im Hinblick auf das Sozialstaatsgebot des Artikel 20 Absatz 1 nicht im verfassungsrechtlich gebotenen Maße. Mit diesem Gesetz nimmt der Gesetzgeber klar Abstand vom Sozialstaatsgebot, wie es das Grundgesetz normiert hat.

2. Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf dem vorgesehenen Niveau der Sozialhilfe unterschreitet den Bedarf der Betroffenen und ist deshalb mit dem Grundrecht auf Menschenwürde gemäß Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar. Insbesondere die mit der Pauschalierung verbundene Abschaffung von Einmal-Leistungen und der nicht mehr vorgesehene Ausgleich von Notlagen steuern die Betroffenen in eine Situation, wo sie ihren Bedarf nicht mehr decken können. Die Regelsätze reichen nicht aus.

3. Die Kombination der Verkürzung der Anspruchsdauer auf die Zahlung von Arbeitslosengeld I mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II ohne angemessene Übergangsregelungen ist insbesondere für Langzeitversicherte nicht mit dem Eigentumsschutz des Artikels 14 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot gemäß Artikel 20 und 28 Abs. 1 Grundgesetz vereinbar, sofern diese durch diese Regelung schlechter gestellt werden.

4. Die Beschränkung der Leistungen für Bezieher von Arbeitslosenhilfe, die die so genannte 58er-Regelung in Anspruch genommen haben, ist mit dem Eigentumsschutz von Artikel 14 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot gemäß Artikel 20 und 28 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar.

5. Die mittelbare Diskriminierung von Frauen, die durch die Anrechnung des Partnereinkommens innerhalb der Bedarfsgemeinschaft weit überwiegend von einem dadurch begründeten Leistungsentzug betroffen sein werden, ist mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung gemäß Artikel 3 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes unvereinbar.

6. Diese Regelung des SGB II zur Hilfebedürftigkeit bei Bedarfsgemeinschaft ist ebenso unvereinbar mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 Absatz 1.

7. Die Zumutbarkeitsregelungen in Verbindung mit dem sanktionsbewährten Zwang, jede Arbeit anzunehmen, sind mit dem Artikel 12 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes unvereinbar, wenn die Aufnahme von Arbeitsgelegenheiten gegen den Willen des oder der Betroffenen verlangt wird und diesem oder dieser der Arbeitsmarkt verschlossen ist.

8. Der sanktionierte Zwang, eine so genannte Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, ist wegen des Fehlens privatautonomer Entscheidungsfreiheit mit dem Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Artikel 2 Absatz 1 unvereinbar.

9. Die derzeitige Verwaltungspraxis der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere der zur Antragstellung gehörende Fragebogen, ist mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Abs. 1 und mit Artikel 1 Abs. 1 unvereinbar. Es werden Daten erhoben, die die Bundesagentur für die Bewilligung der Leistungen gar nicht benötigt.

10. Die Ermächtigung zur Pauschalierung der Leistung durch Verordnung der zuständigen Bundesministerien steht auf keiner ausreichend geregelten gesetzlichen Grundlage und ist deshalb mit dem Rechtsstaatsgebot gemäß Artikel 20 und 28 Absatz 1 unvereinbar.

Die Prüfung hat ergeben, dass die PDS nicht im eigenen Namen Verstöße von Hartz IV gegen das Grundgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht geltend machen kann. Sie wird deshalb den Arbeitslosenverband darin unterstützen, Betroffene auf ihrem Gang durch die Instanzen bis nach Karlsruhe zu begleiten. Wegen der Erheblichkeit der Grundgesetzverstöße und wegen der Vielzahl der von Hartz IV Betroffenen ist es im Interesse des Landes, wenn die Verfahren nicht über Jahre hinweg durch alle Instanzen laufen, sondern alle Möglichkeiten genutzt werden, um die Karlsruher Richter schnellstmöglich damit zu befassen.

Wortlaut des Gutachtens im Internet:
http://sozialisten.de/politik/hartziv_muss_weg/hartziv_verfassungswidrig/index.htm

  

 

 


http://www.hoffnung-deutschland.de/politik/archiv_news/hartz-4.html

LG - Kopf hoch Maline
« Letzte Änderung: Februar 10, 2010, 17:41:34 von MalineRitter » Gespeichert

"Ziviler Ungehorsam wird zur heiligen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat." Mahatma Gandhi
Gehtsnoch


Beiträge: 262


« Antworten #1 am: Februar 10, 2010, 19:29:02 »

Bisschen alt! PDS gibt es nicht mehr und das ist auch gut so...auch wenn die Linke sich daraus gebildet hat.
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Zeitarbeit ist scheisse!
MalineRitter


Beiträge: 96



« Antworten #2 am: Februar 10, 2010, 19:49:24 »

Gehtsnoch..

Zitat
Bisschen alt! PDS gibt es nicht mehr und das ist auch gut so...auch wenn die Linke sich daraus gebildet hat.  

Das ist "allerdings" war, das es alt ist. Das beweist, das "ALLE" gewußt haben, was "schief - verfassungswidrig" ablaufen wird!! Sie haben gewußt, das Hartz IV verfassungswidrig ist - und haben es zugelassen.

Seit gestern, ist es aber AKTUELL  Roll Eyes - und wenn diese "Informationen" früher zugänglich gemacht worden wären, hätte man die "SANKTIONEN" auch gleich mit "ANGREIFEN" können, weil diese "VERFASSUNGSWIDRIG" sind?!

Was Thomas K. geschafft hat, ist eine ungeheuerliche "EINZELLEISTUNG", damit wäre schonmal der Fuss in der Tür. Den Rest, werden wir auch noch durch die Tür schieben, ist doch seit gestern wieder einen Spalt offen?!?

Das BVerfG Urteil ist eine Sieg. Okay, ein Teilsieg. Doch es geht ja, bei jedem Urteil um die Begründung, diese muss nochmal angeriffen werden! Jedes Urteil kann "ZERLEGT" werden?!  Cry

DAS IST MEINE MEINUNG..   Evil
« Letzte Änderung: Februar 10, 2010, 23:08:21 von MalineRitter » Gespeichert

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b.d.


Beiträge: 311


« Antworten #3 am: Februar 11, 2010, 09:50:04 »

Hartz4 verstößt außerdem gegen diverse, seitens der BRD rechtlich bindend unterzeichnete, internationale Abkommen und Verträge, z.B. Zwangsarbeitverbot, Sozialstattsprinzipien, Menschenrechtsabkommen usw.usw.
Dazu gibt es auch noch laufende Verfahren...
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Gehtsnoch


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« Antworten #4 am: Februar 11, 2010, 10:04:28 »

Ich weiss es schon seit langem....aber auf mich hoert keiner...stattdessen denken die Leute ich sei verrueckt.....zerrt ganz schoen an meinen Nerven.
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MalineRitter


Beiträge: 96



« Antworten #5 am: Februar 11, 2010, 10:39:25 »

Zitat von Gehtsnoch..

Zitat
Ich weiss es schon seit langem....aber auf mich hoert keiner...stattdessen denken die Leute ich sei verrueckt.....zerrt ganz schoen an meinen Nerven.


Dann bin ich genauso verrückt, wie Du. Ich dreh nämlich bald durch - ein Hamster ist ein Scheissdreck dagegen!

Zitat von b.d...

Zitat
Hartz4 verstößt gegen diverse, seitens der BRD rechtlich bindend unterzeichnete, internationale Abkommen und Verträge, z.B. Zwangsarbeit Sozialstattsprinzipien, Menschenrechtsabkommen usw.usw.    Dazu gibt es auch noch laufende Verfahren...


Unsere Politiker müssen trotzdem aufpassen, was sie "UNS" noch zumuten dürfen, es wird vom BVG nochmal überprüft!! Der Öffentlichkeit ist auch nicht entgangen das WIR "not amused" sind!


Nachzulesen im Artikel - wo sich "UNSERE" Blogger äußern.. ?!?

http://www.freitag.de/politik/1005-hartz-vier-schmuddelgesetz-netzgemeinschaft


Interview mit Jürgen Borchert - Schluss mit der Heimlichtuerei:

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/aktuell/2291314_Schluss-mit-der-Heimlichtuerei.html




« Letzte Änderung: Februar 11, 2010, 11:41:58 von MalineRitter » Gespeichert

"Ziviler Ungehorsam wird zur heiligen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat." Mahatma Gandhi
MalineRitter


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« Antworten #6 am: Februar 11, 2010, 20:23:54 »

Während - das Bundesverfassungsgericht Hartz IV (09.02.2010) für verfassungswidrig erklärte, hat sich Angela Merkel in Baden-Baden, vom Geldadel/SOCIETY hofieren und feiern lassen! (DEUTSCHER MEDIENSCHEISS)

Der Deutsche MedienPreis - Made in KARLSRUHE:

http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/Deutscher-Medienpreis-Made-in-Karlsruhe;art6066,338962

Ich vermute mal, für die vielen Hetzkampagnen gegen bestimmte Randgruppen ohne LOBBY..?!

Das Knallgasexperiment hat, echt den Schuss/Knall nicht mehr gehört! Es ist ebend doch viel schöner, sich "nicht" mit SOZIALschmarotzerPROBLEMEN auseinander zu setzen, sondern weiterhin, mit LEISTUNGSTRÄGERN an der MINIBAR, anzustoßen - in der Gewissheit - das die nächste Generation überhaupt keine Zukuft mehr hat. In diesem Sinne ANGEL - Hoch die Tassen. Oder, wie wir NORDLICHTER sagen - Nicht viel schnacken - Kopf in Nacken.. in diesem Sinne..  Prost.. in Namen des Volkes!

Und, für ALLE Hartz IV Empfänger, sollte es an diesem Tag heissen - DAS WÄRE IHR PREIS GEWESEN.. (MEDIA CONTROL)!!

DIE GEGENSÄTZE KÖNNTEN (an diesem Tag) NICHT GRÖSSER SEIN, so die KA-News:

http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/Tag-der-Gegensaetze-Medienpreis-fuer-Merkel-Politikerschelte-fuer-Hartz-IV;art6066,348792

« Letzte Änderung: Februar 11, 2010, 21:43:28 von MalineRitter » Gespeichert

"Ziviler Ungehorsam wird zur heiligen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat." Mahatma Gandhi
mike1973


Beiträge: 151


« Antworten #7 am: Februar 11, 2010, 20:33:34 »


Während - das Bundesverfassungsgericht Hartz IV (09.02.2010) für verfassungswidrig erklärte, hat sich Angela Merkel in Baden-Baden, vom Geldadel/SOCIETY hofieren und feiern lassen! (DEUTSCHER MEDIENSCHEISS)

Ich vermute mal, für die vielen Hetzkampagnen gegen bestimmte Randgruppen ohne LOBBY..?!


Die Merkel interessiert sich nicht die Bohne für unsere Probleme, ihr sind wir sch...egal.
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speedy


Beiträge: 61


« Antworten #8 am: Februar 11, 2010, 21:47:40 »

Die Merkel ist für mich keine Bundeskanzlerrin sondern eine Aussenminsterrin,die kümmert sich nur um andere Länder und nicht ums eigene Volk
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MalineRitter


Beiträge: 96



« Antworten #9 am: Februar 11, 2010, 22:02:59 »

Zitat von Speedy:

Zitat
Die Merkel ist für mich keine Bundeskanzlerrin sondern eine Aussenminsterrin,die kümmert sich nur um andere Länder und nicht ums eigene Volk  


Wenn Sie mal ZuHause ist, will sie sich erholen und nicht mit unwichtigen AGENDA 2010 (VERFASSUNGSWIDRIG) BVerfG Urteilen belästigt werden, die nicht der Rede wert sind - so ist halt unsere Angie..?

MEDIA CONTROL - Ist die Mediale Kontrolle, der Medienlandschaft! Durch Hetzkampagnen wird von der Untätigkeit/Unfähigkeit abgelenkt - im Auftrag der Bertelsmänner und Konsorten.

Ich werde das Urteil - zerlegen - und ausschlachten. Hier spricht Gitte Haennig für mich aus, was ich will:

« Letzte Änderung: Februar 11, 2010, 22:27:39 von MalineRitter » Gespeichert

"Ziviler Ungehorsam wird zur heiligen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat." Mahatma Gandhi
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