Moinsen,
bin seit drei Stunden aus Karlsruhe zurück, und totmüde.
Der heutige Tag hat viel Kraft gekostet, weil das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Positives und Negatives enthält, nicht in allem meinen Erwartungen entspricht, und aufgrund einiger Punkte hochkompliziert ist. Naja, und rund 760 km fährt man auch nicht mal so eben an einem Tag easy durch, wenn man nicht mehr gesund und zudem nahe an der 50 ist, wie ich...

Da ich aus Karlsruhe zudem wieder ein "nettes Souvenir", nämlich erneut eine eine fette Erkältung eingefangen habe, und mir der Schädel schwer brummt, werd ich mich vielleicht erst am Donnerstag oder Freitag ausführlicher zum Urteil auslassen.
Kurz soviel:Hartz-IV wurde heute vom Bundesverfassungsgericht als Betrug entlarvt, die
Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder seit 01. Januar 2005 bis heute sind verfassungswidrig, weil von Anfang an falsch bemessen.
Die Regierung muß daher und für Regierungsverhältnisse binnen kürzester Zeit die Regelsätze
für Erwachsene und Kinder neu bemessen, und dabei auf Anweisung des Bundesverfassungsgerichtes u.a. darauf achten, daß bestimmten Bemessungsbereichen dann eine reale, den tatsächlichen Fakten und Lebenserfordernissen entsprechende Bemessung zugeordnet wird, und nicht mehr "ins Blaue hinein" (so der Präsident des BVerfG) spekuliert wird, wie das bisher bei der Bemessung der Regelsätze der Fall war.
Dies wird zur Folge haben, daß es ab 01. Januar 2011 zumindest für Kinder, wohl aber auch für Erwachsene durchaus höhere Regelsätze geben kann, da zwar laut BbVerfG auch Sachleistungen möglich wären, deren Umsetzung aber an der Masse (= z.B. eben sehr viele Kinder im Hartz-IV) scheitern dürfte. Also ist mehr Geld in den Regelsätzen ab 01. Januar 2011 für die Regierung die billigere, weil realisierbare Variante.
Sonderbedarfe, d.h zum Beispiel besondere Lebensbedarfe etwa für Behinderte müssen künftig zusätzlich zum Regelsatz gezahlt werden.
Bei allem und jedem, was die Bundesregierung künftig macht bei den Hartz-IV-Regelsätzen, muß sie sich auf die Finger schauen lassen und darf nicht mehr mauscheln (= Transparenz und Nachvollziehbarkeit).
Alles in allem war das heute also zwar durchaus eine gut gewonnene Schlacht größeren Ausmaßes, aber der Krieg geht weiter.Jedenfalls haben mein Anwalt und ich schon besprochen, nötigenfalls allein schon wegen der Nachzahlungen vor den EuGH zu ziehen (insofern zumindest die Ü-Anträge und Widersprüche nicht greifen sollten), ferner u.a. auch wegen der Nichtaufhebung der Anrechnung des Kindergeldes.
Meine Familie und ich, sowie die Hartz-IV-BezieherInnen und deren Kinder in Deutschland haben es bis vors Bundesverfassungsgericht geschafft, also schaffen wir es auch bis vor den Europäischen Gerichtshof.Denn es ist nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar (u.a. Artikel 3 GG, Gleichheitsgrundsatz), daß marodisierende Banken und Versicherungen und sonstige Pleite-Unternehmen für deren eigene Fehler mit Steuergeldern gerettet werden, gleichzeitig aber, wie das Bundesverfassungsgericht heute sagte, für eine Nachzahlung der seit 01. Januar 2005 falsch bemessenen Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder "aus fiskalischen Gründen" (also des Geldes wegen) keine Nachzahlung möglich sein soll - obwohl es gerade eben nicht die Hartz-IV-Bezieher waren und sind, die mittels defizitärer, ungeeigneter Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der letzten 40 Jahre Land und Leute immer weiter ruinieren, Arbeitsplätze vernichten und den Binnenmarkt zerstören.So dankbar ich den Richtern und der Frau Richterin des 1. Senates beim Bundesverfassungsgericht einerseits bin, daß sie die Klage meiner Familie und mir angenommen haben, so sehr bedaure ich, daß man mit dem heutigen Urteil den jahrelang zu Lasten von Millionen Armen und Arbeitnehmern fehlerhaft handelnden Staat qua Verfassung schützen will.
Bei allem Respekt - so geht das nicht!
Grüsse
Thomas