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Autor Thema: 9.2. 2010 - Hartz-IV-Urteil vor dem BVerfG - bleibt cool, Leute ;-)  (Gelesen 2296 mal)
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Aloysius


Beiträge: 2670



« Antworten #30 am: Februar 09, 2010, 10:10:06 »

Verhandlung jetzt live auf N24
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Eivisskat


Beiträge: 132


« Antworten #31 am: Februar 09, 2010, 10:10:52 »

JAAAAAA GEEEEIL DANKE HURRA

 Grin
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http://www.sein.de/gesellschaft/neue-wirtschaft/2009/das-ende-der-arbeit.html

 „Wir müssen der Wandel sein, den wir in der Welt sehen wollen." (Mahatma Gandhi)
Codeman


Beiträge: 1526


« Antworten #32 am: Februar 09, 2010, 10:11:40 »

Verfassungswidrig ! Und sofortige Öffnungsklausel !
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Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle
Gehtsnoch


Beiträge: 262


« Antworten #33 am: Februar 09, 2010, 10:21:09 »

SIEG !!!!!!

Da habt ihr Volksverhetzer es....haut ab...geht sterben ihr Feinde der Demokratie, der Menschenrechte, der Freiheit und von Deutschland...!!!!

Scheiss auf Bild und co.
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Zeitarbeit ist scheisse!
antonov


Beiträge: 1158


« Antworten #34 am: Februar 09, 2010, 10:27:52 »

die bei phoenix sind sehr manipulativ

wird man jetzt das grundgesetz ändern wie bei den jobcentern ?
« Letzte Änderung: Februar 09, 2010, 10:29:47 von antonov » Gespeichert
Gehtsnoch


Beiträge: 262


« Antworten #35 am: Februar 09, 2010, 10:29:40 »

Finde ich nicht! Phoenix ist eigentlich sehr serioes.

Interessant fand ich, wie deutlich der Richter gesprochen hat und im Unterton ein grosses FU all hatte...herrlich!
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Zeitarbeit ist scheisse!
Suicide


Beiträge: 26



« Antworten #36 am: Februar 09, 2010, 10:31:55 »

Bis Ende Dezember 2010 haben die Zeit. Toll!

Und keiner redet davon, dass erhöht wird, nur dass berechnet werden muss. Die schaffen das auch wieder dass sich garnix verändert!!

Mich nervt das schon wieder  Roll Eyes
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Schnauze voll!!
Codeman


Beiträge: 1526


« Antworten #37 am: Februar 09, 2010, 10:32:41 »

Ja Herr Papier war sehr angepisst.Schön auch als Herr Papier was gesagt hat und Thomas zustimmend genickt hat !

@Suicide

hast du nicht mitgehört ? Es gibt eine sofortige Öffnungsklausel
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Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle
schwarzrot


Beiträge: 2466



« Antworten #38 am: Februar 09, 2010, 10:35:31 »

Zitat
09.02.2010
 
Wegweisendes Urteil
Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision

Die größte Sozialreform der Bundesrepublik muss drastisch korrigiert werden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz-IV-Leistungssätze für völlig falsch berechnet erklärt. Mehrere Familien hatten geklagt - sie bekamen in weiten Teilen Recht, die Regierung muss bis Jahresende neue Regelungen umsetzen.

Berlin - Die Bundesregierung muss Hartz IV korrigieren. Das Verfassungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil große Veränderungen an der größten Sozialreform der Bundesrepublik gefordert.

Drei Familien hatten geklagt, weil sie die Hilfssätze für Kinder zu gering fanden - sie bekamen weitgehend Recht, und die Richter gingen noch einen Schritt weiter. Erstmals äußerten sie sich auch grundsätzlich zum sogenannten Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und urteilten:

    * Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze ist verfassungswidrig.
    * Sie bleibt aber bis zum Jahresende in Kraft.
    * Ab 1. Januar 2011 muss eine Neuregelung gelten.
    * Bis dahin können die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen ergänzende Leistungen beanspruchen, allerdings nur in seltenen Fällen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist.


...


...und tante v.Leinen versucht sich weiterhin am verfassungsbruch:

Zitat
...
Auch Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) machte klar, dass sie sich auf Korrekturen einstellt. Im ZDF sagte sie mit Blick auf das Urteil: "Das wird uns Leitplanken und mächtig Hausaufgaben geben". Gerade bei Kindern müsse genau definiert werden, was sie brauchen, sagte von der Leyen. Es gehe nicht nur um Geld, sondern auch um Bildung und Teilhabe. Sie könne sich auch Sachleistungen wie Nachhilfe- und Sportunterricht und warmes Schulessen vorstellen.

Dass die Verfassungsrichter die geltende Regelung für grundgesetzwidrig erklären, bedeutet noch keine automatische Anhebung der Hartz-IV-Sätze für Kinder. Vielmehr muss der Gesetzgeber erst eine Neuregelung in Angriff nehmen, bei der ihm ein gewisser Spielraum verbleibt.
...
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,676708,00.html

Das urteil ist ein erfolg, die journalie besorgt sogleich das zerreden. Nun gilt es auf der strasse druck zu machen!
Alle menschenverachtenden HartzIV-regelungen müssen weg!
Diese 'regierung' gehört in den knast!
« Letzte Änderung: Februar 09, 2010, 10:41:16 von schwarzrot » Gespeichert

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht
Codeman


Beiträge: 1526


« Antworten #39 am: Februar 09, 2010, 10:36:31 »

"Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die
Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder
betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung
eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in
Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen. Die Vorschriften bleiben bis
zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu
treffen hat, weiter anwendbar. Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung
auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines
unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für
die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht
von den Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, zur
Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend
zu decken ist. Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird
angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe
unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu
Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann."

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005.html
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Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle
Nine


Beiträge: 122


« Antworten #40 am: Februar 09, 2010, 11:35:34 »

Hallo!

Bin echt erfreut!!! Ein riesengroßes LOB an die KLÄGER!!! Ihr habt hier etwas großes bewegt und auch sehr vielen Menschen geholfen mit euren MUT und Ausdauer, glaube hier in Deutschland wird sich jetzt noch einiges mehr ändern!!!
Ein riesengroßes Dankeschön!!!!

LG
Nine
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Benjamin


Beiträge: 10


« Antworten #41 am: Februar 09, 2010, 11:58:58 »

Klasse, vielen Dank an Thomas und alle Unermüdlichen.
Das ist wirklich eine große MotivationsSpritze.  Smiley
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MizuNoOto


Beiträge: 1206



« Antworten #42 am: Februar 09, 2010, 12:17:01 »

Sehe nicht, wieso das Urteil zwingend mehr Geld bedeutet, außer vielleicht für Kinder. Zitate aus der Pressemitteilung des Gerichts:

Zitat
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen
Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem
Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen
diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische
Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen,
kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dieses Grundrecht
aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung
mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1
Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung.
Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf
aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den
Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen
Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen
auszurichten hat. Der Umfang des verfassungsrechtlichen
Leistungsanspruchs kann im Hinblick auf die Arten des Bedarfs und die
dafür erforderlichen Mittel nicht unmittelbar aus der Verfassung
abgeleitet werden. Die Konkretisierung obliegt dem Gesetzgeber, dem
hierbei ein Gestaltungsspielraum zukommt.

Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle
existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und
sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also
realitätsgerecht, zu bemessen.

Dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Bemessung des
Existenzminimums entspricht eine zurückhaltende Kontrolle der
einfachgesetzlichen Regelung durch das Bundesverfassungsgericht. Da das
Grundgesetz selbst keine exakte Bezifferung des Anspruchs erlaubt,
beschränkt sich bezogen auf das Ergebnis die materielle Kontrolle
darauf, ob die Leistungen evident unzureichend sind. Innerhalb der
materiellen Bandbreite, welche diese Evidenzkontrolle belässt, kann das
Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums
keine quantifizierbaren Vorgaben liefern. Es erfordert aber eine
Kontrolle der Grundlagen und der Methode der Leistungsbemessung
daraufhin, ob sie dem Ziel des Grundrechts gerecht werden. Um eine der
Bedeutung des Grundrechts angemessene Nachvollziehbarkeit des Umfangs
der gesetzlichen Hilfeleistungen sowie deren gerichtliche Kontrolle zu
gewährleisten, müssen die Festsetzungen der Leistungen auf der Grundlage
verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren tragfähig zu
rechtfertigen sein.
...
Die in den Ausgangsverfahren geltenden Regelleistungen von 345, 311
und 207 Euro können zur Sicherstellung eines menschenwürdigen
Existenzminimums nicht als evident unzureichend angesehen werden. Für
den Betrag der Regelleistung von 345 Euro kann eine evidente
Unterschreitung nicht festgestellt werden, weil sie zur Sicherung der
physischen Seite des Existenzminimums zumindest ausreicht und der
Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der sozialen Seite des
Existenzminimums besonders weit ist.

...
Die verfassungswidrigen Normen bleiben bis zu einer Neuregelung, die
der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiterhin
anwendbar.
Wegen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums ist das Bundesverfassungsgericht nicht befugt,
aufgrund eigener Einschätzungen und Wertungen gestaltend selbst einen
bestimmten Leistungsbetrag festzusetzen. Da nicht festgestellt werden
kann, dass die gesetzlich festgesetzten Regelleistungsbeträge evident
unzureichend sind, ist der Gesetzgeber nicht unmittelbar von Verfassungs
wegen verpflichtet, höhere Leistungen festzusetzen. Er muss vielmehr ein
Verfahren zur realitäts- und bedarfsgerechten Ermittlung der zur
Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums notwendigen Leistungen
entsprechend den aufgezeigten verfassungsrechtlichen Vorgaben
durchführen und dessen Ergebnis im Gesetz als Leistungsanspruch
verankern.


By the way - zum Mehrbedarf:

Zitat
Dieser Anspruch entsteht allerdings
erst, wenn der Bedarf so erheblich ist, dass die Gesamtsumme der dem
Hilfebedürftigen gewährten Leistungen - einschließlich der Leistungen
Dritter und unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten des
Hilfebedürftigen - das menschenwürdige Existenzminimum nicht mehr
gewährleistet. Er dürfte angesichts seiner engen und strikten
Tatbestandsvoraussetzungen nur in seltenen Fällen in Betracht kommen.



Also, Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe war nicht korrekt (dazu keine Zitate, weiß ja jeder). Damit kein tranparentes und realitätsgerechtes Verfahren. Eckregelsatz und alle daraus abgeleiteten Regelsätze verfassungswidrig. Es steht dem Gesetzger aber frei, etwa nicht die untersten 20, sonder 15 % der Einkommensbezieher der EVS der Regelsatzbemessung zu grunde zu legen, da das BVerfG die Höhe der Regelsatze ausdrücklich gebilligt hat.
Theorethisch könnte der Gestzgeber also auch niedrigere Regelssätze beschließen. Das wäre nur politisch kaum durchsetzbar.
Meine (politische) Prognose: es gibt 15 Euro mehr oder so.
Einzig bei den Regelsätzen für Kinder, die ja einen objektiv höheren Bedarf haben, dürfte eine nicht deutliche Erhöhung schwierig werden, da man, schätze cih mal, Posten aus der EVS für den Erhalt der aktuellen Regelsätze herausstreichen müsste, die das BVerfG vielleicht nicht billigen würde. Außerdem, politisch noch problematischer als die Leistung für Erwachsene (besonders für UvL wie CDU allgemein).

Außerdem, wir kennen doch die Spirale aus sinkenden Löhnen und Abstandsgebot. Durch das Urteil nicht im Mindesten angegriffen. Bei der Bemessung des Existenzminimums darf der Gesetzgeber auch künftig auf solche politischen Erwägungen zurückgreifen und wird es wegen der herschdenden neoliberalen Lehre auch tun! Von den Parteien kann man ncihts erwarten. Ds Gericht hat ihnen freie Hand gelassen.

Hoffnung besteht allenfalls, dass das Urteil großflächig falsch aufgenommen wird und unbegründete Hoffnungen weckt. Wenn dann die deutliche Erhöhung ausbleibt, wird es heißen, nicht mal auf das Bundesverfassungsgericht nehmen sie Rücksicht. Juristisch ändert das Urteil nichts. POlitisch, mal sehen.
Das Spiel ist wieder offen.
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Strombolli


Beiträge: 4500



« Antworten #43 am: Februar 09, 2010, 19:05:30 »

Das ist ein typisch deutsches Urteil: Ein ausdrückliches "Sowohl als auch".

Fass einem nackten Mann (Land) in die Tasche. - Da geben sie es lieber den Bankern und Unternehmern weiter. Schließlich ist ja da auch der Mißbrauch größer.
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VERARSCHT IN DEUTSCHLAND!
IM Urlaub


Beiträge: 3


« Antworten #44 am: Februar 09, 2010, 19:10:53 »

Wenn es um soziale Belange geht ist der Mann immer nackt. Ansonsten trägt er Frack.
Gespeichert
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