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Autor Thema: Neuberechnung von ALG1 nach Krankengeld  (Gelesen 799 mal)
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Morgaine


Beiträge: 15


« am: März 17, 2010, 19:59:14 »

Zu meiner Situation: Ich beziehe z. Z. ALG1, bekomme im Monat 615 Euro (zusammen mit Wohngeld schaffe ich es gerade so, eine Aufstockung durch Hartz IV zu vermeiden). Ich bin allerdings seit rd. 4 Wochen krankgeschrieben, und da jetzt ein Bandscheibenvorfall diagnostiert wurde, gehe ich davon aus, dass die Krankmeldung noch eine ganze Weile verlängert wird, zumal es auch eventuell zur OP kommt. Ab dem 29.03. rutsche ich demnach ins Wohngeld, was finanziell schon schlimm genug ist. Aber meine größte Sorge gilt dem, was danach kommt! Also wenn ich wieder vermittelbar bin und das ALG1 neu berechnet wird? Werde ich das wieder in der gleichen Höhe bekommen wie jetzt, also auf der Grundlage meines letzten Arbeitseinkommens, oder aber wird das Krankengeld mit eingerechnet? Dann wäre ich nämlich wirklich am Arsch!!

Weiß jemand, wie die das machen?

LG, Morgaine
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sunbee


Beiträge: 28


« Antworten #1 am: März 17, 2010, 22:17:24 »

Hallo Morgaine,

du meinst, du rutschst ins Krankengeld?
Wenn dies nicht reicht, dann beantragst du ALG2.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit beendet ist und du noch Restanspruch auf ALG1 hast, setzt das dann wieder ein.
KG ist eine Sozialversicherungspflichtige Leistung, somit verlierst du den Anspruch ALG1 nicht

Sunbee
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Morgaine


Beiträge: 15


« Antworten #2 am: März 18, 2010, 09:11:28 »

Hallo Sunbee!

Ja, ich rutsche demnächst in Krankengeld, und Anspruch auf ALG1 habe ich bis 30.11.2010. Wenn die AL1-Zahlungen nach der Krankengeldzahlung wieder aufgenommen werden, bekomme ich es dann in meiner jetzigen Höhe? Das ist meine größte Sorge, dass es danach weniger wird!

ALG2 zusätzlich zu beantragen würde bedeuten, dass ich meine Wohnung aufgeben muss, und das will ich möglichst vermeiden. In meinem gesundheitlich angeschlagenen Zustand würde ich einen Umzug auch niemals schaffen!
« Letzte Änderung: März 18, 2010, 09:15:00 von Morgaine » Gespeichert
sunbee


Beiträge: 28


« Antworten #3 am: März 18, 2010, 11:37:12 »

Hallo Morgaine

das ALG1 bleibt in der (jetzigen) Höhe erhalten. Es verschiebt sich 'nur'.

Eine Aufforderung zur Senkung der KDU sollte dich nicht davon abhalten, dein dir ggfalls zustehendes ALG2 zu beantragen.
Eine (akute oder auch chronische) Erkrankung steht einem Umzug im Wege.

Hast du einen GDB beantragt?

Sunbee
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Morgaine


Beiträge: 15


« Antworten #4 am: März 19, 2010, 12:18:35 »

Dass das ALG1 in der jetzigen Höhe erhalten bleibt, ist schon mal eine Riesenerleichterung!

Und ja, ich will jetzt eine Erhöhung meines GDB beantragen, die Unterlagen sind gestern gekommen. Bin im Moment bei 20%.

Vor ALG2 habe ich irgendwie eine unheimliche Angst, will versuchen, das zu vermeiden, solange ich kann.

Im Moment ist sowieso meine Zukunft komplett ungewiß, der medizinische Dienst hat schon meine Unterlagen angefordert und offenbar auch schon ein Gutachten geschrieben. Nur was dabei herauskam, weiß ich derzeit nicht, weil in der Zwischenzeit jetzt noch eine neue Diagnose hinzukam, weswegen ich weiterhin krankgeschrieben werde und dann demnächst ins Krankengeld falle. Es ist wirklich eine verzweifelte Situation!
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sunbee


Beiträge: 28


« Antworten #5 am: März 19, 2010, 18:02:39 »

Hallo Morgaine,

ein Gutachten des MDK (oder wem auch immer) dass auf Aktenlage basiert, musst du nicht hinnehmen. Sowohl MDK als auch andere sogenannte Mediziner sind verpflichtet, eine Arbeitsfähigkeit durch persönliche Untersuchung zu beurteilen. Siehe Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien

http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:XBhN1iUe_JoJ:www.g-ba.de/downloads/62-492-56/RL_Arbeitsunfaehigkeit-2006-09-19.pdf+arbeitsunf%C3%A4higkeitsrichtlinien&hl=de&gl=de&pid=bl&srcid=ADGEEShAt3h-7D2317LPOLxrq4ooZAZuyF7pq0N3QLZRubyow8RoYIlO8ForfZuuXa3S-DLR-yA6RsVRvcKjeF1RVCeF1hwh_egkpa6wsqb4sY_FNzW0U9D5Rw9o40OqmUzj3HXfbH_K&sig=AHIEtbQNmYbzy1ySWZrrBBz8Da0ClwcTMg

Sollte diese dann erfolgen und du mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein, so kannst du, mit Hilfe der bahandelnden Fachärzte dich dagegen wehren. Soweit ist es ja (noch) nicht. Behalt das einfach im Hinterkopf und als Stichwort, dass deine Ärzte den Verwaltungsweg einhalten müssen bei MDK  o.ä.. Die Mehrheit der Doktors weiss das nämlich nicht und schreibt nur weiter krank.

Was macht dir solche Angst bei ALG2? Ja, es ist wie sich nackig machen, ja, viele haben Probleme und ja, es ist kein schöner ZUstand. Dennoch Morgaine: du hast das Recht und wenn du krank bist, solltest du nicht aus Scham oder Angst auf dieses Recht verzichten.
Notfalls such dir einen Beistand bei Antragstellung etc.

Sunbee

Sunbee
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