Hallo Morgaine,
ein Gutachten des MDK (oder wem auch immer) dass auf Aktenlage basiert, musst du nicht hinnehmen. Sowohl MDK als auch andere sogenannte Mediziner sind verpflichtet, eine Arbeitsfähigkeit durch persönliche Untersuchung zu beurteilen. Siehe Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien
http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:XBhN1iUe_JoJ:www.g-ba.de/downloads/62-492-56/RL_Arbeitsunfaehigkeit-2006-09-19.pdf+arbeitsunf%C3%A4higkeitsrichtlinien&hl=de&gl=de&pid=bl&srcid=ADGEEShAt3h-7D2317LPOLxrq4ooZAZuyF7pq0N3QLZRubyow8RoYIlO8ForfZuuXa3S-DLR-yA6RsVRvcKjeF1RVCeF1hwh_egkpa6wsqb4sY_FNzW0U9D5Rw9o40OqmUzj3HXfbH_K&sig=AHIEtbQNmYbzy1ySWZrrBBz8Da0ClwcTMgSollte diese dann erfolgen und du mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein, so kannst du, mit Hilfe der bahandelnden Fachärzte dich dagegen wehren. Soweit ist es ja (noch) nicht. Behalt das einfach im Hinterkopf und als Stichwort, dass deine Ärzte den Verwaltungsweg einhalten müssen bei MDK o.ä.. Die Mehrheit der Doktors weiss das nämlich nicht und schreibt nur weiter krank.
Was macht dir solche Angst bei ALG2? Ja, es ist wie sich nackig machen, ja, viele haben Probleme und ja, es ist kein schöner ZUstand. Dennoch Morgaine: du hast das Recht und wenn du krank bist, solltest du nicht aus Scham oder Angst auf dieses Recht verzichten.
Notfalls such dir einen Beistand bei Antragstellung etc.
Sunbee
Sunbee