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Carpe Noctem
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« Antworten #15 am: Februar 20, 2010, 00:12:01 » |
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Warum ist die Toilette beheizt, wenn man sowieso nicht drauf darf? *LOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOL*  Berufsgenossenschaft holen war auch mein erster Gedanke. Die finden mit ziemlicher Sicherheit noch weitere Lücken im Arbeitsschutz und machen schriftlich entsprechende Auflagen, deren Umsetzung dann zeitnah kontrolliert wird. Es könnte sich u.U. auch empfehlen, einfach beim Chef ins Büro zu platzen wenn er Kundenbesuch hat, und ihn mit entsprechendem Gesichtsausdruck ausnahmsweise um den Schlüssel für die Personaltoilette zu bitten. Man könne ja gerne sein Wasser an der Stechuhr abschlagen, aber der Drang zu koten liesse sich dort schlecht befrieden. Er habe sicher Verständnis für die Störung, es dulde nun keinen Aufschub mehr, das Kantinenessen habe Zwiebeln und Bohnen enthalten, von daher sei es überaus dringend...  Grüsse - CN
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Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"
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Sir Vival
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« Antworten #16 am: Februar 20, 2010, 11:06:15 » |
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Jaa, ich wollte ein wenig Lockerung reinbringen, ohne aber den Ernst der Sache zu verunglimpfen!
Also ich habe die Erfahrung gemacht, dass die BG gar nix macht. Da sollte eher das Gewerbeamt für Arbeitsschutz benachrichtigt werden. Dies ist in jedem Landratsamt des jeweiligen Kreises zu finden. Man kann es so sagen.....vorsichtig!: BG wird von der Industrie (Arbeitgeber) finanziert, Gewerbeamt für Arbeitsschutz ist eher unabhängig.
Deshalb hat sich in meinem Fall mit der BG gar nix ergeben! Aber ich würde mir trotzdem die Arbeit machen, das bei der BG auch anzuzeigen. Schadet ja nix.
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"Der Tod stellte seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!" Politiker sind wie Tauben. Sind sie unten, fressen sie dir aus der Hand. Sind sie oben, wirst du beschissen
Der eine ist tot, der andere hat auch nimmer lang´
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Seelchen
Beiträge: 77
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« Antworten #17 am: Februar 20, 2010, 12:46:21 » |
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Also ich hab ja früher im Sicherheitsgewerbe gearbeitet und war dort zum Teil auch an Objekten wo viele Leute gearbeitet haben die für die jetzige Wirtschaftskrise verantwortlich sind. Da durfte man auch mal aufs Klo wenn es gaaaaaanz dringend war und keine Ablöse kommen konnte. ok das Durfte nur der absolute notfall sein, und ich hatte es auch nicht erlebt, das jemand ohne ablöse aufs klo ist, aber rechtlich waren wir da abgesichert. Und wenn das im Sicherheistgewerbe so ist, wo es um die großen Bankenbosse geht....
Was arbeitest du den??
Achso, Klo wird im winter beheizt, weil es teuer ist wenn die Rohre platzen.
Im übrigen müssen die Räume beheizt werden. Als ich mal in nen neuen Gebäude gearbeitet hab, wo es inb der Empfangshalle bitter kalt war, haben die extra was ander Haustechnik geregelt. Und wir hatten Heizgeräte.
Arbeitrechtlicht hast du ein recht auf Heizung. Ansonsten immer schön krankschreiben lassen wegen psyche..... macht ja auch fertig sowas.
Gruß
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metzelmann
Beiträge: 73
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« Antworten #18 am: Februar 20, 2010, 13:37:24 » |
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Ich arbeite im Lager. Die Leute aus dem Büro dürfen übrigens weiterhin jederzeit auf die Toilette gehen.
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Abraxas
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« Antworten #19 am: Februar 20, 2010, 14:08:55 » |
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bin kein jurist. denke aber daß die verweigerung des toilettenganges den tatbestand der körperverletzung erfüllt. ich persönlich würde denen an den arbeitsplatz pissen
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"es ist eine dumme idee menschen schlecht zu behandeln, die mit deinem essen alleine sind"
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Carpe Noctem
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« Antworten #20 am: Februar 20, 2010, 14:28:17 » |
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Ich arbeite im Lager. Die Leute aus dem Büro dürfen übrigens weiterhin jederzeit auf die Toilette gehen. Gleichbehandlungsgrundsatz! Was sagen deine Kollegen dazu? Könnt ihr euch alle gemeinsam dagegen wehren? Der Bertriebsleiter wird sicher wissen, dass er hier geltendes Recht bricht. Ich denke das könnte ein Anlass sein, eine Betriebsversammlung zu machen und die Sachen auf den Tisch zu bringen, die bei euch schief laufen. Grüsse - CN
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Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"
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Abraxas
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« Antworten #21 am: Februar 20, 2010, 15:37:53 » |
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zu einer betriebsversammlung darf nur der betriebsrat einladen. ich denke da gibt es keinen. wenn doch, es handelt sich dabei nicht einmal um eine frage der ordnung im berieb sondern um die verweigerung einer notdurft. das erste währe einen betriebsrat zu wählen. damit das klappt muss man sich organisieren. zum beispiel hier www.wobblies.de mit hilfe klappt es
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"es ist eine dumme idee menschen schlecht zu behandeln, die mit deinem essen alleine sind"
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metzelmann
Beiträge: 73
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« Antworten #22 am: Februar 21, 2010, 10:10:39 » |
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Es gibt natürlich keinen betriebsrat und meine kollegen sind natürlich genauso erbost darüber wie ich.es wird aber keine was sagen bzw. dagegen angehen da die alle um ihren job angst haben.darum eben meine frage:wenn ich selbst kündige bekomme ich eine sperre?? zu dem toilette verbot kommt jetzt noch ein handy verbot sowie das gebäude eigenmächtig zu verlassen(kann ich aber mit leben  ).und in zukunft werden die arbeitszeiten von lager bzw. betriebleiter festgelegt,soll heißen man muss überstunden machen(das kann auch 11 stunden und mehr sein) noch mal auf die heizung zurückzukommen:muss der betrieb im lager beheizt sein ??der betriebsleiter meinte nein"man könne sich ja warm genug anziehen".aber auch das klappt nicht.es ist manchmal so kalt das man die hände kaum noch bewegen kann.
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Irrlichtprojektor
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« Antworten #23 am: Februar 21, 2010, 12:32:35 » |
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Es gibt natürlich keinen betriebsrat und meine kollegen sind natürlich genauso erbost darüber wie ich.es wird aber keine was sagen bzw. dagegen angehen da die alle um ihren job angst haben.darum eben meine frage:wenn ich selbst kündige bekomme ich eine sperre?? zu dem toilette verbot kommt jetzt noch ein handy verbot sowie das gebäude eigenmächtig zu verlassen(kann ich aber mit leben  ).und in zukunft werden die arbeitszeiten von lager bzw. betriebleiter festgelegt,soll heißen man muss überstunden machen(das kann auch 11 stunden und mehr sein) noch mal auf die heizung zurückzukommen:muss der betrieb im lager beheizt sein ??der betriebsleiter meinte nein"man könne sich ja warm genug anziehen".aber auch das klappt nicht.es ist manchmal so kalt das man die hände kaum noch bewegen kann. Auweijha ^^ Ne Möglichkeit wäre von Außerhalb oder über einen Außenstehenden eure Interessen anonym an die Betriebsleitung heran zu tragen. Das Risiko des Einzelnen also minimieren. Mit etwas Planung und Überlegung sollten die Herren da erfolgsversprechend einknicken. frage:wenn ich selbst kündige bekomme ich eine sperre?? Ja/Nein: Bei eklatanten oder wiederholten Arbeitsrechtverstößen, sollte man allerdings gut nachvollziehbar nachweisen, steht es dir zu, selbst zu kündigen. Ein vermutlich recht sicherer Weg dazu, wenn du da eh raus willst, mahne deinen Chef schriftlich ab auf Einhaltung AV und Arbeitschutz- -Rechtsbestimmungen. Pro Vergehen eine Abmahnung, also nicht ein Sammelsorium in einer Abmahnung zusammen fassen.
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Strombolli
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« Antworten #24 am: Februar 21, 2010, 13:07:43 » |
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Wir, zwei KommunalKombilöhner, haben gar keine Toilette. OK, seit Beginn unserer "Maßnahme" wird "angedroht" eine zu bauen, aber bis auf wenige Eigenleistungen von uns, scheitert es am Trockenbau, Installateur, Elektriker, Material (Geld) ... aber eben vor allem am Durchsetzungswillen unseres fachlichen Chefs!
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VERARSCHT IN DEUTSCHLAND!
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Irrlichtprojektor
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« Antworten #25 am: Februar 21, 2010, 13:28:29 » |
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.... scheitert es am Trockenbau, Installateur, Elektriker, Material (Geld) ... aber eben vor allem am Durchsetzungswillen unseres fachlichen Chefs!
Wir bauen ja ab und an mal mit so ne Dinger. Im Bau befindlich isses ja ok, das wir uns "dort zwangsweise" aufhalten, auch wenn die Dinger weitestgehend eh noch nicht betriebsbereit sind. Nach Fertigstellung ändert (abgeschlossen, verboten, untersagt) sich oftmals diese Haltung in gefühlt "Ihr seid zu Dreckig für diesen Ort". Ne kleine Retour gabs erst kürzlich, da man schlichtweg verbaselt hatte den Abfluss des Pinkelbecken mit anzuschließen und in der Höhe befindliche Trockenbau, mit schönen schicken Fliesen vertickt, bereits geschlossen war. Ein sehr beliebtes Teil bei einigen Kollegen geworden, ein "Wert" der sich da unverhofft verortete....und immer richtig spülen natürlich, soll ja sauber und rein sein. 
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Ziggy
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« Antworten #26 am: Februar 21, 2010, 13:43:02 » |
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Da nimmt man sich eben eine Flasche oder noch besser einen Eimer an den Arbeitsplatz und gut.
Oder man sucht sich das nächste offene Klo, was natürlich entsprechend dauern kann, wenn das im 5 km entfernten Supermarkt ist. Man muß dann ja auch was einkaufen (Kunden-Only-Scheißhaus)
Ich finde das mittlerweile nur noch unerträglich. Nicht das, was die Chefs sich erlauben, oh nein, da erwarte ich nichts anderes. Aber das, was Arbeiter alles mit sich machen lassen. Da platzt mir die Blase.
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Nicht dem Leben mehr Tage geben, sondern den Tagen mehr Leben!
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Abraxas
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« Antworten #27 am: Februar 21, 2010, 16:48:19 » |
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ich würde auch noch einen einheitlichen haarschnit verlangen. eine clownsuniform. sprechverbot verbot weise unterhosen zu tragen und so manches mehr. einfach um mal zu testen was ihr euch noch gefallen lasst. jeder der arbeit hat braucht den job aber man verkauft seine arbeitskraft und nicht seine seele
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"es ist eine dumme idee menschen schlecht zu behandeln, die mit deinem essen alleine sind"
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Aloysius
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« Antworten #28 am: Februar 21, 2010, 16:50:55 » |
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Ich sag mal so: wenn mir mein Arbeitgeber verbieten will, auf die Toilette zu gehen, dann ruf ich die 110 an und lass die Polizei die Tür öffnen. Und falls er ernsthaft dann nicht sofort aufschliesst, noch eine Anzeige.
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Strombolli
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« Antworten #29 am: Februar 21, 2010, 17:53:35 » |
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Man konnte ja jetzt lange Zeit auch Sprüche in den Schnee pinkeln.
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VERARSCHT IN DEUTSCHLAND!
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