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Sir Vival
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« Antworten #45 am: Februar 25, 2010, 09:36:23 » |
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ich meine, rein medizinisch gesehen, ist ja das "Rappelnhalten bis es nimmer geht" auf eine gewisse Art und Weise bis zu einer zeitl. Grenze gesund. Soll in gesundem Maße die Blase stärken. Nur all zu lang sollte man das nicht tun. Das "Groß zu halten" ist womöglich je nach Tätigkeit deines Inneren so gut wie unmöglich. Ausserdem lässt bei mir jedenfalls die Konzentration in beiden Fällen extrem nach - geht gegen null und darunter! Wir reden hier von tiefgründigsten menschlichen Bedürfnissen, gegen die man gar nix machen kann, weil sie dem vegatativen Nervernsystem unterliegen. Und dann kommt so ein Menschenfeind und will das unterbinden. Wenn ich böse wäre, würde ich ihm das A******h und den Piephahn zunähen (oder zumindest zuknipsen) und dann warten, wie er reagiert, wenn´s brenzlig wird.  Soll jetzt, wie gesagt, kein Gewaltaufruf sein. Denn offiziell und legal Gewalt dürfen ja bekanntlich nur AG auf ihre AN ausüben.
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« Letzte Änderung: Februar 25, 2010, 09:37:57 von Sir Vival »
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"Der Tod stellte seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!" Politiker sind wie Tauben. Sind sie unten, fressen sie dir aus der Hand. Sind sie oben, wirst du beschissen
Der eine ist tot, der andere hat auch nimmer lang´
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metzelmann
Beiträge: 73
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« Antworten #46 am: Februar 25, 2010, 18:11:49 » |
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Gibt es diese Anweisungen schriftlich???
Wen ja ist das Toll.
Notfalls frag ob die dir das nochmal schriftlich geben können bitte als Liste weil du und dein Kollegen sooo vergesslich sind.
Und dann zum anwalt für Arbeitrecht.
Es gab bis jetzt noch nichts schriftliches.Ich geh aber davon aus das es die Wochen kommt. Und dann geht es mit 110% Sicherheit zum Anwalt. Und was macht ihr in der Zeit? Stillhalten und nicht auf Toilette gehen? Wenn es ganz dringend ist dürfen wir uns im Büro melden und dann wird angeblich die Tür aufgeschlossen. 
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Ruby
Beiträge: 609
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« Antworten #47 am: Februar 25, 2010, 21:27:17 » |
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Na dann auf ins Büro. Und zwar so oft bis die dort schlicht genug haben. Ehrlich über sowas muss man wirklich nicht diskutieren. Der Chef spinnt total. Ignoriert diese Anweisung, weil das schlicht Blödsinn ist. Er kann da eh nix machen. Damit kommt er so oder so nirgends durch.
Willkommen in unserer Bananenrepublik!
lg Ruby
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Arwing
Beiträge: 1473
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« Antworten #48 am: Februar 26, 2010, 12:40:47 » |
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@Metzelmann, ich muss es leider offen sagen, ihr seid eine Lagertruppe glücklicher Sklaven. Vorschläge gibt es hier genug, um den Chef direkt in die Parade zu fahren und für Gerechtigkeit zu sorgen, aber dafür hängt man wohl noch zu sehr an einem fragwürdigen 900€ netto-Lagerjob im Logistikcenter eines Discounters.
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« Letzte Änderung: Februar 26, 2010, 21:02:08 von Arwing »
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Das aktuelle Geldsystem ist auf die Gewinnmaximierung einer kleinen Elite ausgerichtet, die von der Gemeinschaft der Bürger Europas erbracht werden soll und die politische Elite fungiert als Handlanger.
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Sir Vival
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« Antworten #49 am: Februar 27, 2010, 11:23:37 » |
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meinst wohl Brutto
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"Der Tod stellte seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!" Politiker sind wie Tauben. Sind sie unten, fressen sie dir aus der Hand. Sind sie oben, wirst du beschissen
Der eine ist tot, der andere hat auch nimmer lang´
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Arwing
Beiträge: 1473
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« Antworten #50 am: Februar 27, 2010, 13:28:22 » |
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Ne Netto. 900€ Brutto würde vermutlich bedeuten, bei der Arge aufzustocken... Und das zu solchen Arbeitsbedingungen...
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Das aktuelle Geldsystem ist auf die Gewinnmaximierung einer kleinen Elite ausgerichtet, die von der Gemeinschaft der Bürger Europas erbracht werden soll und die politische Elite fungiert als Handlanger.
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arm+alt
Beiträge: 114
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« Antworten #51 am: Februar 27, 2010, 13:30:11 » |
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Also... der Gang zur Toilette muß jederzeit möglich sein! Auch ohne erst zu fragen oder nen Schlüssel abzuholen. Stichwort: Diskriminierung. Da gibts genügend Munition aus diversen Urteilen im Arbeitsrecht. Zuständig für ne Beschwerde dürfte auch die IHK sein. Aber ob die was tun ist eher fraglich... Der Toiletten-Raum muß auch ausreichend beheizt sein.
Wegen der Heizung in Lager wirds schwierig. Wenn ihr so klamme Hände habt, geht halt so manches zu Bruch, wenn man kein Gefühl in den Händen hat. Wenn ihr im Lager zuammenhaltet, dann kann auch die Arbeitsleistung mit jedem Grad weniger drastisch sinken. Wenn die Lagerhalle natürlich halboffen ist oder die Zufahrten offen stehen müssen, dann siehts schlecht aus.
Wenn ihr mit technischen Geräten oder Fahrzeugen hantiert (Müllpressen, Verpackungssysteme, Fließbänder, Gabelstapler...) dann ist das Handyverbot m.E. schon Rechtens. Dafür gibts Arbeitsschutzbestimmungen, die das regeln.
Das Verbot des Verlassen des Werksgeländes ohne Zustimmung während der Arbeitszeiten ist m.E. auch gerechtfertig. Wie willst Du arbeiten, wenn Du nicht da bist? In Deinen Pausen - sofern es unbezahlte Pausen sind - kannst - glaube ich mich zu erinnern - gehen, wohin Du willst.
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Hellraiser1603
Beiträge: 44
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« Antworten #52 am: Februar 27, 2010, 16:43:45 » |
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HÖHÖ das wär was für mich
würd mir auf dem weg ins büro erstmal genüsslich in die buxe machen dann ist auch gleichzeitig das kälteproblem erledigt. im büro noch bissle rumtropfen und melden "zu spät - leider schon passiert", dann handy zücken und mal die 110 anrufen und strafanzeige wegen diskriminierung, körperverletzung etc. machen.
ggf. den ganzen vorgang noch mit laufender handycam aufzeichnen.
wie arm+alt auch schon sagte: lt. arbeitsrecht müssen die toiletten jederzeit für jedermann offen zugänglich sein. Ein toillettengang ist auch nicht meldepflichtig.
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Abraxas
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« Antworten #53 am: Februar 27, 2010, 16:47:14 » |
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ja bei kälte wird alles langsammer. als ein chef in den usa die löhne der bauarbeiter um 10% kürzte gingen diese l( organisiert bei den wobblies) zum nächsten schmied und liesen ihre schaufeln 10% kleiner machen.
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"es ist eine dumme idee menschen schlecht zu behandeln, die mit deinem essen alleine sind"
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vampyrella
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« Antworten #54 am: Februar 28, 2010, 11:20:08 » |
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Die Sache kann man einfacher klären: wer einem den Gang zur Toilette verweigert, macht sich strafbar. Es ist ein schweren Verstoß u.a. gegen Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) – Verbot der Folter und unangemessenen Behandlung. Und ausserdem Nötigung gemäß § 240 I StGB Beleidigung gemäß § 185 StGB Es ist elementares Grundrecht, seine Notdurft ungehindert auf Toiletten verrichten zu können. Im Netz habe ich ausserdem zur Erklärung das gefunden: Das erzwungene Einhalten des Stuhlgangs führt regelmäßig zu schmerzhaften Verkrampfungen des Verdauungstraktes. bzw. des Blasentraktes. Dies bereits erfüllt den Straftatbestand einer Körperverletzung. Kann das Opfer den Drang nicht mehr halten und macht in die Hosen, treten regelmäßig psychosomatische Folgeerscheinungen auf, z.B. Gefühl der Angst, Verlust der Selbstachtung, Angst vor Gespött, Gefühl des Ausgeliefertseins und der Hilflosigkeit. Dies alles sind erhebliche psychische Verletzungsfolgen im Sinne des § 223 I StGB und stellen eine Gesundheitsverletzung dar. Die das Verbot aussprechenden Lehrer, Professoren oder Assistenten handeln während staatlichen Unterrichts und somit im Rahmen hoheitlicher Gewalt im Sinne des § 340 StGB. Der Täter kann sich auch nicht darauf berufen, er sei davon ausgegangen, das Opfer habe den gewünschten Toilettenbesuch rechtsmissbräuchlich erbeten. Für einen solchen Rechtsmissbrauch ist der Täter darlegungs- und beweispflichtig. Und diesen Nachweis kann er regelmäßig nicht führen. Wann jemand muss oder nicht, weiß nur der Betreffende selbst Quelle http://www.anwalt.de/rechtstipps/toilettenverbot-fuer-schueler-und-studenten_000191.html?type=yes
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o L_/ OL This is Schäuble. Copy Schäuble into your signature to help him on his way to Überwachungsstaat.
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Abraxas
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« Antworten #55 am: Februar 28, 2010, 13:05:39 » |
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die IWW will ja dieses jahr dem ausbeuter des jahres einen "preis" verleihen. schick mir doch den namen und die adresse der firma als pn. vileicht bekommen sie ja den "preis"
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"es ist eine dumme idee menschen schlecht zu behandeln, die mit deinem essen alleine sind"
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Sir Vival
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« Antworten #56 am: Februar 28, 2010, 13:39:08 » |
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............ treten regelmäßig psychosomatische Folgeerscheinungen auf, z.B. Gefühl der Angst, Verlust der Selbstachtung, Angst vor Gespött, Gefühl des Ausgeliefertseins und der Hilflosigkeit.
Aber das ist doch der Sinn der ganzen Sache  Verstehste, he? Verstehste?  Bis auf "Gefühl der Angst" (bei mir zumindest) haben wir doch in Deutschland in der schönen neuen Arbeitswelt alles, was da aufgeführt ist: Verlust der Selbstachtung, Angst vor Gespött, Gefühl des Ausgeliefertseins und der Hilflosigkeit...... und das alles sogar, ohne in die Hosen geschissen zu haben. Ich hab´s ja schon öfter geschrieben (ob jetzt sarkastisch oder nicht): Eine Kugel im Genick wäre zu schade für solchen Abfall. So ein Projektil kostet Geld. Einen Strick kann man noch für andere Sachen benutzen (z.B. für meinen Ex-Chef.... LOL). Dazu siehe bitte unten meine Signatur. Danke und schönen Sonntag noch.
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"Der Tod stellte seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!" Politiker sind wie Tauben. Sind sie unten, fressen sie dir aus der Hand. Sind sie oben, wirst du beschissen
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metzelmann
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« Antworten #57 am: März 05, 2010, 17:45:21 » |
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Also: Schriftlich haben wir nichts bekommen.Können aber jederzeit auf dem Pott.Müssen halt immer nur bescheid geben dat wa müssen.Klappt auch. Die Tür ist nicht verschlossen sondern "Alarm" gesichert.  Angeblich haben die Herren Chefs Angst das wat geklaut wird aus der Bude...Nun denn...alles wird gut 
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Sir Vival
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« Antworten #58 am: März 05, 2010, 21:18:49 » |
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Dann würde ich aber "vergessen", bescheid zu sagen und JEDES MAL den Alarm auslösen. Wenn einer was sagt: "vor lauter heben und treten usw. vergessen......!" Bis sie es lernen! Da würde ich NICHT locker lassen. Ich glaub´s ja nicht. Denn wenn das akzeptiert wird, habt ihr ne schöne Kontrollinstanz geschaffen und es werden die Zeiten notiert. Was das heisst, brauche ich wohl nicht zu sagen.
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Abraxas
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« Antworten #59 am: März 06, 2010, 07:58:19 » |
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alarm auf dem scheißhaus??? wie krank ist den das?
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"es ist eine dumme idee menschen schlecht zu behandeln, die mit deinem essen alleine sind"
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