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Autor Thema: Bewerbungsvorschlag von AfA beim Ex-ZAF mit Belehrung  (Gelesen 501 mal)
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Aeris


Beiträge: 107



« am: Februar 20, 2010, 15:55:47 »

Hallo Zusammen,

ich habe heute per Post einen Vermittlungsvorschlag bei einer meiner EX-ZAFs erhalten. Mit dieser kommuniziere ich zur Zeit über einen Anwalt wegen zu Unrecht abgezogenener Stunden.

Mein SB steht da zwar als Kontakt drin, aber der Absender/ Unterzeichner ist jemand anderes. Mein SB weiß um den Sachverhalt- was ist zu tun? Offensichtlich ist die Info zwar bei Ihr, aber nicht allgemein einsehbar und ich möchte mich dort aus vorgenanntem Grund nicht bewerben. Ich hatte am Donnerstag einen spontanen Termin bei Ihr, da wir uns bisher noch nicht persönlich kannten.

Habt Ihr so etwas schon mal erlebt und was kann ich tun?

Soll ich mich trotzdem bewerben? Die würde mich bestimmt nicht einstellen, nachdem ich einen Anwalt eingeschaltet habe... Sad

Bitte hier um Hilfe!

Viele Grüße
die Aeris

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Ziggy


Beiträge: 4851



« Antworten #1 am: Februar 20, 2010, 19:37:59 »

Also ich würde mich da bewerben. Nur um sie zu erschrecken.  Grin

Wenn das Arschamt mich zu Randstad schicken würde - sofort!
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Aeris


Beiträge: 107



« Antworten #2 am: Februar 21, 2010, 14:16:19 »

Okay, also bewerbe ich mich dann erneut dort und gebe meinen Antwortbogen danach ab.

Komisch finde ich das schon, da ich ja auf die Umstände hinsichtlich des fehlenden Geldes und auf den Anwalt hingewiesen habe. Oder ist das mittlerweile normal und Stolz etwas, was man sich als Arbeitsloser nicht mehr erlauben darf?!  Cry

Grüße

die Aeris

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Gehtsnoch


Beiträge: 262


« Antworten #3 am: Februar 22, 2010, 10:33:57 »

Du  musst dich nicht bewerben, wenn diese Firma 1:1 deine Ex Firma war und dich ueber den Tisch gezogen hat...hat mir mal ein Anwalt gefluestert und das steht auch so in der Zumutbarkeitsregel drinne...
Die Vertrauensbasis ist nicht gegeben und somit einen Fall fuer die Tonne.
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Aeris


Beiträge: 107



« Antworten #4 am: Februar 24, 2010, 14:41:02 »

Habe per Email eine Absage erhalten und werde diese mit dem Bogen nun zurück an die AfA schicken.

Besten Dank für die Tipps... passieren kann mir doch eigentlich nun nichts mehr, oder?
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