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Odeesi
Beiträge: 103
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« am: Februar 21, 2010, 16:12:43 » |
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Hallo,
nun hat es mich doch getroffen und yay... ich bin in ner AMP-Klitsche beschäftigt... mit E1 als Entgeltgruppe... Nun ist es aber so, dass ich beim Entleihbetrieb Stapler fahren muss (habe Staplerschein) und im Vertrag steht ein Stundenlohn von 6,65 € (also das Gehalt von E1 minus den 9,5% Lohnabsenkung für die ersten Monate), jedoch nichts von Aufstockung um 9,5 % nach 4 Monaten. Ergo widerspricht dieser Arbeitsvertrag dann ja sogar dem Tarifvertrag von AMP/CGZP, so, wie ich das verstehe, oder bekomme ich nach den vier Monaten einen neuen Vertrag mit den zusätzlichen 9,5%? Und wie schaut das aus mit der Entgeltgruppe... die müsste ja auch (zumindest für den Einsatz) von Bell Employment geändert werden, da ich ja im Einsatz Stapler fahren muss, was wiederum meines Erachtens nach nicht nach E1, sondern nach E2, wenn nicht sogar E3 vergütet werden müsste, da ich ja lt. Tarifvertrag "berufliche Grundkenntnissse" (E2) bzw. "entsprechende Arbeitskenntnisse" (E3) haben muss (Staplerschein).
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Seneca
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« Antworten #1 am: Februar 21, 2010, 19:00:15 » |
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Hi Odeesi,
will Dich ja nicht entmutigen und kenne mich beim AMP Tarif auch nicht gut aus, aber soweit ich weiß, bekommst Du die Erhöhung automatisch, wenn Du dann noch bei der ZAF bist.
Ich bin nun im 9. Jahr Leiharbeiter und arbeite zum BZA Tarif und habe in der ganzen Zeit keinen Staplerfahrer kennen gelernt, der höher als E1 = 7,38 Eur/Std eingestuft war. Staplerfahren zählt, zumindest bei meiner ZAF, zu den Hilfstätigkeiten.
Bekommst Du denn wenigstens Fahrgeld und VMA oder liegt der Entleihbetrieb bei Dir vor der Haustür?
MfG
seneca
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sleepy5580
Beiträge: 335
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« Antworten #2 am: Februar 22, 2010, 06:39:28 » |
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Je nach dem was gemacht wird, kenne ich sowohl EG 2 als auch EG3 als Staplerfahrer. Wenn in deinen Arbeitsvertrag EG1=6,65€ drin steht reicht das aus du solltest nur darauf achten das die Erhöhung auch zum richtigen Zeitpunkt stattfindet, sonst wird das durchaus mal vergessen  , allerdings wenn du nur mal eine Pallette von A nach B schieben musst, wäre dies ja theoretisch auch mit einer A-Meise möglich  , ausserdem hoffe ich du hast im Entleihunternehmen eine Beauftragung zum Staplerfahren.
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Odeesi
Beiträge: 103
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« Antworten #3 am: Februar 22, 2010, 17:35:48 » |
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Naja, nix schriftliches... das is ne Zwei-Mann-Firma (also Chef plus Angestellter), die Baukeramik/Gartenkeramik herstellt. Und wenn der Chef sagt, dass ich die Palette von der Werkstatt in die Haltezone befördern soll, dann geht das nicht wirklich mit ner Ameise (die Paletten wiegen 700kg und mehr lol). Von daher bekomme ich für jede Fahrt ne mündliche Beauftragung... Der Einsatzort ist knapp 3km entfernt von meiner Haustür, ich bekomme 5€ VMA wenn die Abwesenheit von zu Hause länger als 8 Stunden ist...
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Odeesi
Beiträge: 103
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« Antworten #4 am: März 01, 2010, 15:16:00 » |
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Yippie... nu is der Auftrag vorbei seit Donnerstag und seit Freitag mache ich Schulden (=Minusstundenregelung im AV, auch wenn es dazu andere Meinungen gibt, was Minusstunden bei Nichteinsatz betrifft, ich habe bis dato noch kein Grundsatzurteil dahingehend gelesen), denn nach Abzug von Krankenkasse, Sozialversicherung usw bleiben mir von E1-9,5% effektiv weniger... ergo werde ich wohl irgendwann entweder Überstunden wie ein Verrückter kloppen, 7 Tage die Woche arbeiten oder ne Rechnung von denen bekommen, wo ich drin gebeten werde, die bis jetze 21 Stunden zurückzuzahlen... mein nächster Auftrag fängt wohl erst am Donnerstag an, da kommen also nochmal 14 Stunden dazu, was insgesamt dann 35 Stunden sind, die ich auf meinem Konto als Minus stehen habe...
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kiska1973
Beiträge: 506
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« Antworten #5 am: März 01, 2010, 15:25:24 » |
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« Letzte Änderung: März 01, 2010, 15:29:53 von kiska1973 »
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Odeesi
Beiträge: 103
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« Antworten #6 am: März 01, 2010, 15:43:28 » |
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Danke erstmal...
aber wenn ich das richtig verstehe bei gutefrage.net, ist das dann so, dass ich zwar Minusstunden gebucht bekomme, diese aber nicht zurückzahlen muss, sondern dann, wenn ich Überstunden leiste, die Minusstunden wieder runtergehen?
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x-ray
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« Antworten #7 am: März 01, 2010, 15:47:30 » |
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Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein
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Roswitha
Beiträge: 69
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« Antworten #8 am: März 01, 2010, 17:59:25 » |
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Ich würd da gar nicht lange fackeln -> Geh zum Anwalt! Die dürfen nix abziehen.
Ich habe das selbst erlebt. Die quatschen dir die Tasche voll, was sie alles dürfen. Du kannst denen auch mit Paragraphen und Gesetztestexten kommen - du kriegst nichts von denen!
Es sei denn, du gehst zum Anwalt. Dann werden sie mit einem Mal gaaaanz schnell.
Außerdem hast du nichts zu verlieren - du bist doch schon draußen.....
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kiska1973
Beiträge: 506
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« Antworten #9 am: März 01, 2010, 18:11:20 » |
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Und einen richtigen Anwalt zu finden...eine Katastrofe... 
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Roswitha
Beiträge: 69
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« Antworten #10 am: März 01, 2010, 18:40:01 » |
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@kiska1973
ok, nimmt er einen alteingesessenen würdigen Fachanwalt mit gutem Ruf, kann es sein, dass der sich auf seinen Lorbeeren bereits ausruht und keine Ahnung hat vom Thema Zeitarbeit (is mir passiert). Die Wahl sollte hier gut überlegt sein.
Hier würde ich mal die Gewerkschaft kontaktieren und mir eine Empfehlung holen. Oder im Bekanntenkreis rumfragen.
@Odeesi
Ich hoffe, du bist rechtschutzversichert oder in der Gewerkschaft?!
Es gibt etwas, was Zeitarbeitsfirmen überhaupt nicht mögen, und das ist beim Arbeitsgericht im Rampenlicht zu stehen.
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« Letzte Änderung: März 01, 2010, 18:46:15 von Roswitha »
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x-ray
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« Antworten #11 am: März 01, 2010, 18:50:45 » |
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Außerdem hast du nichts zu verlieren - du bist doch schon draußen.....
So wie ich es jetzt verstanden habe, noch nicht. Aber wohl spätestens beim Einsatz von Rechtsmitteln...
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Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein
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kiska1973
Beiträge: 506
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« Antworten #12 am: März 01, 2010, 18:52:13 » |
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Odessi,aus welchen Ort kommst Du? Per PN. Und erstmal er kann ohne Anwalt alle Ansprüche geltend machen.
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Roswitha
Beiträge: 69
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« Antworten #13 am: März 01, 2010, 19:00:46 » |
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Yippie... nu is der Auftrag vorbei ups - alles zurück - ich hatte das so verstanden, dass er schon draußen ist. sorry 
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Odeesi
Beiträge: 103
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« Antworten #14 am: März 02, 2010, 18:47:27 » |
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Naja, noch bin ich da beschäftigt, und um ehrlich zu sein, erwarte ich natürlich jeden Tag meine Kündigung (is halt ne AMP-Klitsche lol)... aber solange ich da beschäftigt bin, naja, auch wenn es angepasst klingt... aber die Arge zahlt mir nen PKW, welcher hier in der Gegend für bessere Arbeit unabdinglich is... aber sobald die Kündigung raus is, geht auch der Brief vom Anwalt raus bezüglich CGZP, falsche Eingruppierung und sollte die ZAF es wagen, mir wegen Minusstunden Geld einzubehalten wollen, kommt das auch mit rein... is ja, wie ich hier nun gelesen habe, illegal.
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