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Autor Thema: Falsche Entgelteinstufung und Fehler im Vertrag?  (Gelesen 1377 mal)
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markus290175


Beiträge: 8



« Antworten #15 am: März 06, 2010, 17:52:47 »

@Odeesi

Ich weiß zwar nicht wie weit du den AMP/CGZP Tariefvertrag kennst, aber ich weiß das der eigendlich für den Arbeitgeber ist, da er dort die meisten Rechte hat und wenn Du die Aktuellen Medien verfolgst, dann solltest Du auch schon gehört haben, das es sich in kürze fast von selbst erledigt (auch Rückwirkend), weil dann hast Du keine Entgeldgruppe 1 mehr und eigendlich auch keine Minusstunden mehr, um es genau zu nehmen hast Du mit der ZAF auch keinen Leiharbeitsvertrag mehr. Denn wenn das Bundesarbeitsgericht, sich gegen die CGZP entscheidet und für nicht tariffähig erklärt, dann muss deine ZAF den ausgleich schaffen, als wenn du keinen Leiharbeitsvertrag hattest, sonder einen normalen Arbeitsvertrag hattest und das zu den Bedingungen (incl. dem Lohn) welche in dem Entleihbetrieb zu der Zeit galten.

Mit dem Arbeitszeitkonto kann Dir eigendlich fast keiner helfen, nicht mal ein Anwalt, da dieses eindutig im Tarifvertrag geregelt ist, das die einsatzfreie Zeit auch vom Zeitkonto verbucht werden kann, zwar seht im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz §11 Abs. 4 und auf dem Merkblatt für Arbeitnehmer Stand Mai 2009 A: Punkt 6 (welches jedem Leiharbeitnehmer ausgehändigt werden muß), das die einsatzfreie Vergütet werden muß, da es sich um einen Annahmeverzug seitens der ZAF dreht, aber im Tarifvertrag 3.7.5 steht das bis zur 150 der Arbeitgeber frei über dein Zeitkonto verfügen darf.

Ich sage immer allen die mich fragen wie ZAF sind, schaue immer nach dem Tarifvertrag, sollte da irgendetwas stehen von AMP oder CGZP, lasse die Finger von der ZAF und suche Dir eine die den Tarifvertrag von der IGz hat. Den was das Zeitkonto betrifft ist dieses super geregelt, z.B. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können über 2 Tage aus dem Arbeitzeitkonto frei verfügen, eine verfügung durch den Arbeitgeber darf nicht ins Minus rutschen und das ist eine super angelegenheit, wenn es sich z.B. um 5 oder mehr einsatzfreie Tage dreht.

Gruß aus dem kleinsten Bundesland
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Dieses ist meine eigene persönliche Meinung, sie wird werder von einer Gewerkschaft, noch von einem Arbeitgeberverband beeinflust. Für den Fall das sich auf Quellen berufen wird, wird auch der jeweilige Link zu der Quelle genannt, ältere Nachrichten können aktuellere Quellen enthalten.
Odeesi


Beiträge: 103


« Antworten #16 am: März 06, 2010, 19:42:54 »

Naja, was Tarifunfähigkeit der CGZP betrifft, nun ja, böse ausgedrückt is das eine der Motivationen, warum ich nicht schon längerfristig krank geworden bin, weil was ich da nachgezahlt bekomme... ja, ich bin böse und warte auf meine Kündigung, bevor ich meinen Equal Pay / Treatment-Anspruch einklage, weil mir das mehr als jeder Tarifvertrag bringt lol
Ausserdem bekomme ich wie gesagt von der Arge einen PKW teilfinanziert, wäre nun also schön blöd, wenn ich mich jetze kündigen lasse, bevor der PKW vor meiner Tür steht...

Ja, ich nutze nun mal das System aus, nachdem ich lange genug von selbigem verarscht wurde...
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markus290175


Beiträge: 8



« Antworten #17 am: März 07, 2010, 18:13:36 »

Ich kann auf von den lieben ZAF ein lied singen, inerhalb von 6 Monaten 4 verschiedene, da immer Auftragsmangel....

Aber ich kenne auch die gute Seite der ZAF, vor allem wenn es um Kampf gegen die Kündigung geht und nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Abfindung in höhe von 3500,- Euro gezahlt wurde :-D
Ich habe mir für das Geld zwar viel vom Tarifwerk reingeschmissen, aber es war mir eine Freude vor Gericht, auch mal einen großschnautzigen NL zu sehen, der auf nur eine einige Frage vom Richter keine passende Antwort hatte "Auf welcher Grundlage haben Sie gekündigt".

Der Hintergrund ist einfach erklärt, mein NL wollte mich loswerden und dachte Ihm reichen 2 Abmahnungen aus, um eine Grundlage für die Kündig zu haben, dann machte er den kleinen Fehler und Kündigte mich, ohne im fristgerechten Kündigungsschreiben einen Grund anzugeben, somit stand der Kündigungsschutzklage nicht mehr im wege, da Sozil ungerechtfertigt. Nach der 1. mündlichen Verhaldlung vor Gericht hat es fast genau 3 Wochen gedauert bis sich mein GF gemeldet hatte und mich fragte wie wir das ganze aussergerichtlich klären können, ich sagte Ihm für 3500,- Euro, verzichte ich auf den 2. Gerichtstermin, 2 Tage später hat er ohne weitere Einwände zugestimmt und das beste daran das liebe Arbeitsamt hat davon nichts abbekommen.

Ich kann immer nur raten, Tarifverträge lesen macht Sinn und bei Uneinstimmigkeiten Google fragen bekommt man auch die richtigen Antworten.

So will nun nicht länger drauf rum reiten, werde mir noch zu den Gestzen und TV die ich schon kenne auch noch den von BZA rein pfeifen, mich wundert nur das der von 2006 immer noch aktuell sein soll.

Gruß Markus aus dem kleinsten Bundesland
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sleepy5580


Beiträge: 335


« Antworten #18 am: März 08, 2010, 14:42:06 »

So will nun nicht länger drauf rum reiten, werde mir noch zu den Gestzen und TV die ich schon kenne auch noch den von BZA rein pfeifen, mich wundert nur das der von 2006 immer noch aktuell sein soll.

Dazu mal ein klares jein Wink also es gibt einen gekündigten Entgelttarifvertrag ... dieser ist laut Gewerkschaften für Neueinstellungen nicht mehr relevant (demnach müsste eigentlich Equal Pay bezahlt werden, allerdings sieht der BZA das anders. Neuverhandlung des Tarifwerkes bisher immer gescheitert, unter anderem deshalb weil der BZA an einer ziemlichen "Grauzone" im Tarifwerk festhalten will (Fahrtkosten werden gegen Lohn gegengerechnet um weniger Sozialabgaben seitens der ZAF zahlen zu müssen).
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markus290175


Beiträge: 8



« Antworten #19 am: März 10, 2010, 05:46:13 »

ich weiß, aber solange es noch kein entgültiges urteil existiert, gehe ich immer vom negativen aus und das würde für mich heissen, der tv existiert noch, wenn es aber ein entgültiges urteil gib, dann würde mich das persönlich zwar nicht freuen, aber ich würde mich für alle freuen, die dadurch gerechter und rückwirkend bezahlt werden. das würde den zaf mal gut tun :-D

gruß markus aus dem kleinsten bundesland
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