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Alan Smithee
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« Antworten #1 am: Februar 22, 2010, 12:19:28 » |
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Also normalerweise gilt die Mietobergrenze der jeweiligen ARGE. Das heisst, dass du dich vorher dort (bei der "neuen" ARGE) erkundigen musst, was die an Miete im Monat zahlen. Dann wäre es angebracht, von dem neuen Vermieter einen Mietvorvertrag ausstellen zu lassen, in dem er die Miete und die Nebenkosten schwarz auf weiß niederschreibt. Mit dem Wisch gehst du dann zur "neuen" ARGE, die werden dir dann die Kosten als angemessen oder auch nicht bestätigen.
Davor kannst du auf alle Fälle mal bei deiner "alten" ARGE anhusten, dass du umziehen willst. Erfahrungsgemäß machen die einen großen Wirbel, die Sache zu genehmigen, es sei denn, du wurdest vom Vermieter gekündigt oder hast sonstwie nachweisbare Gründe, warum du die Wohnung verlassen möchtest / musst.
Ist der Umzug von deiner "alten" ARGE bewilligt, (hartnäckig bleiben, im Vorfeld wird einfach mal alles abgelehnt) dann stehen dir finanzielle Mittel zum Umzug zu. Hier bei mir sieht es so aus, dass der Hartzler eine Liste auf der "alten" ARGE bekommt, mit verschiedenen Adressen von so genannten "Sozialunternehmen" die auch gleichzeitig Service zum Umziehen anbieten. Leider sind die Arbeiter dort allesamt 1-€ Jobber, schleppen den ganzen Tag Möbel durch die Gegend für nix und wieder nix.
Meinen letzten Umzug habe ich daher mit Freunden und gemieteten Wagen selbst gewuppt; weil ich so eine Ausbeutung nicht auch noch unterstützen will. Zwar hat mich der gemietete Wagen schon was gekostet, aber dafür futtere ich gerne 1-2 Monate nur Nudeln mit Ketchup.
Du bekommst allerdings die finanzielle Unterstützung für den Umzug nur, wenn du dir vorher alles absegnen lässt. Bei deiner "alten" ARGE, und die Bewilligung für die Mietkosten bei der "neuen" ARGE. Wie gesagt: hartnäckig bleiben, ansonsten wird das nix.
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