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Autor Thema: Vermittlung durch ARGE in Zeitarbeit  (Gelesen 662 mal)
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a.c.miller


Beiträge: 2


« am: Februar 22, 2010, 15:56:32 »

Hallo,

bin schon seit längerer Zeit interessierter Leser dieses Forums und habe auch schon viele
für mich und andere -Betroffene- wichtige Fakten sammeln können.
Vielen Dank dafür!

Nun bin ich momentan in einer Situation, in der es für mich um eine mögliche Sanktion seitens der ARGE geht.


Der gesamte Sachverhalt:

Mitte Januar erhielt ich von der ARGE einen Vermittlungsvorschlag (deklariert als Hilfsarbeiter). Der erste Kontakt mit dem Arbeitgeber sollte im Rahmen einer Informationsveranstaltung mit Bewerberrunde in den Räumen der ARGE selbst am 28.01.2010 stattfinden.


28.01.2010 :

Der Arbeitgeber stellte sich (wie zu erwarten war) als eine der größten Zeitarbeitsfirmen
in Deutschland heraus und die Dame, welche diese repräsentierte erklärte lediglich kurz und knapp, dass das Unternehmen mit der AGENTUR und der ARGE kooperiere und es ihr Ziel sei, (Zeit)Arbeitnehmer innerhalb von 6 Monaten in ein festes Arbeitsverhältnis bei ihren
Kunden zu bringen. Da es sich bei 90% aller dort Anwesenden (inkl. mich) um Bewerber aus dem kaufmännischen Bereich handelte, wurde vorwiegend von  - möglichen Einsatz in Großunternehmen mit Telefontätigkeiten – gesprochen   Wink

Während der gesamten Veranstaltung war eine Mitarbeiterin der ARGE anwesend.

Weiterhin teilte sie uns mit, dass wir am 04.02.2010 zu Einzelgesprächen in das regionale
Firmenbüro (ca. 43 km von meinem Wohnort entfernt) kommen sollen. Diese Gespräche fänden in ½ stündigen Takt statt und ich erhielt meinen Termin für 15.30 Uhr.


04.02.2010 :

Zum erneuten Gespräch mit der Dame hatte ich mir einen ausführlichen Fragenkatalog erarbeitet, um möglichst genaues über Tätigkeiten und -Randbedingungen- zu erfahren.


Hier nur das Wichtigste, aber für mich Entscheidendste :

-  Tätigkeiten wurden nicht genau erläutert, nur das es sich im kaufmännischen Bereich
    um Verkaufstätigkeiten und Servicetätigkeiten handelt, vorrangig per Telefon.
    
-  Genaue Einsatzorte konnten nicht genannt werden, das Einsatzgebiet erstreckt sich
    innerhalb eines Umkreises von ca.100 km um den Regionalsitz. Die Unternehmen
    sind unterschiedlich erreichbar. (ich besitze keinen eigenen PKW, bin also auf den
    ÖPNV angewiesen.)

-  Genaue Arbeitszeiten konnten nicht genannt werden, es handelt sich um eine Voll-
    zeitbeschäftigung mit möglichen Wochenendeinsatz, welcher aber entsprechend vergütet
    wird.

-   Vergütung:
     garantiert wird ein Stundenbruttolohn von 6,42 € , dieser kann allerdings auch
     von einem Unternehmen zum anderen nach oben variieren. Wink

-   Fahrgeld wird nicht gezahlt, dafür erhält der Arbeitnehmer einen sogenannten
    steuerfreien Verzehrzuschlag in Höhe von täglich 6,00 €


Bei einer monatlichen Arbeitszeit von 151 Stunden bleiben mir bei Steuerklasse 1
ca. 649 € netto (da sind die Kosten für Fahrten zum Einsatzort noch nicht abgezogen)

Nach ca. 20 Minuten wurde mir dann offeriert, dass ich am morgigen Tage (05.02.2010) um 10.00 Uhr in die ARGE kommen solle, da dann die Arbeitsverträge unterschrieben werden.

Ich sagte, dass ich noch gern ein paar Tage Bedenkzeit hätte und ich das Ergebnis meines
Gespräches der ARGE bis zum 17.02.2010 mitteilen könne – daraufhin wurde mir gesagt,
dass das nicht möglich sei ----

Während dieses Vorstellungsgespräches saß die selbe Mitarbeiterin der ARGE mit am Tisch
und machte sich Gesprächsnotizen. Sie wies mich auch darauf hin, falls ich mich weigern solle, den Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma zu unterzeichenen, würde nach einer Anhörung entschieden, ob Sanktionen gegen mich erhoben werden.


05.02.2010 :

Ich war um 10.00 Uhr in der ARGE, ließ meine Anwesenheit bestätigen und teilte mit,
das ich den Arbeitsvertrag nicht unterschreiben werde und einen Termin mit meinem
Arbeitsvermittler vereinbaren werde.

Diesen Termin konnte ich gleich anschließend wahrnehmen, und mein eigentlich sehr umgänglicher Arbeitsvermittler sagte mir, dass ich in diesem Fall um eine 30 prozentige
Kürzung des ALGII für 3 Monate nicht herumkommen würde.
Dies geschieht aber erst nach schriftlicher Anhörung und Entscheidung.

Welche Punkte sollte ich unbedingt in meiner Anhörung formulieren, um meine Entscheidung der Ablehnung plausibel zu machen ?

Nach Abzug aller Kosten bringt mir dieser -Vollzeitjob-  nicht mal 60 € mehr als ich jetzt
ALG II beziehe.

Freue mich auf Eure Hinweise!


« Letzte Änderung: Februar 22, 2010, 16:15:48 von a.c.miller » Gespeichert
schwarzrot


Beiträge: 2462



« Antworten #1 am: Februar 22, 2010, 16:16:38 »

Hmm, nicht so einfach, kommt darauf an, was du beweisen kannst.
Die argumentation mit der verdiensthöhe kannst du aber gleich knicken, bei hartzIV bist du verpflichtet 'alles' anzunehmen um deine 'bedürftigkeit' zu 'verringern', soweit 'körperlich, geistig und seelisch dazu in der lage'.

Ev. könntest du mit der unbestimmtheit des jobsangebots argumentieren.
Dir würde ja nicht wirklich ein job klar beschrieben, sondern du sollst dich auf verdacht einfach einem unternehmen ausliefern.
Ich vermute mal bei manchen 'infoveranstaltungen' war kein rechtsbehelf bei, du warst also nicht verpflichtet da hinzugehen?
Wenn du das aber 'freiwillig' machst, pech gehabt.

Angreifbar wäre sicher auch, in wie weit die arge und 'raztfatz'(?) da 'zusammenarbeiten'. Nur da wäre eben wichtig, ob du davon was beweisen kannst.
Last but-not-least, du warst natürlich zu allen 'veranstaltungen' ohne zeugen/begleitung und hast dich auch nicht vor ort mit anderen organisiert, die du nun benennen könntest oder?

Zitat
Dies geschieht aber erst nach schriftlicher Anhörung und Entscheidung.
Diese 'anhörung' ist leider nur formal, bringt dir nicht wirklich was, es sei denn du hattest 'einen wichtigen grund' (also krankheit, etc.).
Wäre nicht das erste mal, dass eine arge sowas abzieht um gezielt 'sanktionen' zu produzieren.

Es wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass du dann dagegen klagen musst, um die sanktion wegzubekommen.
Nimm allen schriftkram, beratungsschein und lass einen anwalt für sozialrecht das zerpflücken, vielleicht findet der irgendwelche formfehler... wäre nicht das erste mal! Sad


« Letzte Änderung: Februar 22, 2010, 16:31:06 von schwarzrot » Gespeichert

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht
Gehtsnoch


Beiträge: 262


« Antworten #2 am: Februar 22, 2010, 16:56:18 »

Zitat
Tätigkeiten wurden nicht genau erläutert, nur das es sich im kaufmännischen Bereich
    um Verkaufstätigkeiten und Servicetätigkeiten handelt, vorrangig per Telefon.
   
-  Genaue Einsatzorte konnten nicht genannt werden, das Einsatzgebiet erstreckt sich
    innerhalb eines Umkreises von ca.100 km um den Regionalsitz. Die Unternehmen
    sind unterschiedlich erreichbar. (ich besitze keinen eigenen PKW, bin also auf den
    ÖPNV angewiesen.)

-  Genaue Arbeitszeiten konnten nicht genannt werden, es handelt sich um eine Voll-
    zeitbeschäftigung mit möglichen Wochenendeinsatz, welcher aber entsprechend vergütet
    wird.


Da bist du raus aus der Misere...es wurde deiner Aussage nach KEINE Arbeitsstelle angeboten...demnach ist eine Sanktion schwachsinnig.

Zitat
-   Vergütung:
     garantiert wird ein Stundenbruttolohn von 6,42 € , dieser kann allerdings auch
     von einem Unternehmen zum anderen nach oben variieren. Wink

-   Fahrgeld wird nicht gezahlt, dafür erhält der Arbeitnehmer einen sogenannten
    steuerfreien Verzehrzuschlag in Höhe von täglich 6,00 €



Der Arbeitgeber muss dir die TATSAECHLICHEN Kosten erstatten...und keinen pauschalen eventuell zu niedrigen Satz. Weiter wuerde ich mal pruefen lassen, ob der Stundenlohn nicht sittenwiedrig ist. Der Zeitarbeitstarifvertrag (welcher?) ist ein feuchten wert, wenn dieser den normalen Tariflohn 30% unterschreitet...deshalb wird fast jaehrlich da um ein paar Cent erhoeht um nicht illegal zu werden.

Zitat

Ich sagte, dass ich noch gern ein paar Tage Bedenkzeit hätte und ich das Ergebnis meines
Gespräches der ARGE bis zum 17.02.2010 mitteilen könne – daraufhin wurde mir gesagt,
dass das nicht möglich sei ----


Noetigung....nicht rechtens...das ist auch ein Tuer und Angel Geschaeft...da gibt es sogar ein Urteil zu (rechtskraeftig), wurde in einem AV mal bei mir reingeschrieben...da ich gerade in der Reha bin, kann ich das nicht raussuchen.

Zitat
Nach ca. 20 Minuten wurde mir dann offeriert, dass ich am morgigen Tage (05.02.2010) um 10.00 Uhr in die ARGE kommen solle, da dann die Arbeitsverträge unterschrieben werden.

Nochmals Noetigung...strafbar.

Zitat
Während dieses Vorstellungsgespräches saß die selbe Mitarbeiterin der ARGE mit am Tisch
und machte sich Gesprächsnotizen. Sie wies mich auch darauf hin, falls ich mich weigern solle, den Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma zu unterzeichenen, würde nach einer Anhörung entschieden, ob Sanktionen gegen mich erhoben werden.


Noetigung...eventuell sogar Erpressung. Die Tante hat nichts da zu suchen.

Zitat
Diesen Termin konnte ich gleich anschließend wahrnehmen, und mein eigentlich sehr umgänglicher Arbeitsvermittler sagte mir, dass ich in diesem Fall um eine 30 prozentige
Kürzung des ALGII für 3 Monate nicht herumkommen würde.
Dies geschieht aber erst nach schriftlicher Anhörung und Entscheidung.


Drauf ankommen lassen, erst wenn die Sanktion ausgesprochen ist, hat der Anwalt richtig Futter!

Zitat
Nach Abzug aller Kosten bringt mir dieser -Vollzeitjob-  nicht mal 60 € mehr als ich jetzt
ALG II beziehe.


Erkundige dich bei deiner Gewerkschaft (sofort Eintreten, normalerweise keine Kosten bei Arbeitslosigkeit), nach den Tarifvertraegen...bei diversen Branchen.
Du musst nicht alles annehmen, die ALG2 Regelung darf sich nicht ueber andere Arbeitsrechtliche Gesetze hinwegsetzen....das wird nur anfangs immer wieder behauptet...ist aber nicht so.

Ratschlag:
Den Wisch ganz genau ausfuellen...(Name, Adresse, Datum usw.)am besten aufm Computer und Gesetzestexte raussuchen...http://dejure.org/ ist sehr gut dafuer.
Rechtsfolgebelehrung reinschreiben...deine eigene...das du strafanzeige stellen wirst und auch juristisch dir hilfe nimmst.

Mach dich schlau, wie (wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden) du den Beratungsschein bekommst....der Staat MUSS dir die Kosten bezahlen...(in deinem geschilderten Fall jedenfalls).
Alles per Einschreiben raus und die Quittung der Arge in Rechnung stellen.

Nochmals...ein Anwalt muss her. Theoretisch geht das auch so....aber bei der Arge herrscht nicht die Vernunft...die kapieren es nicht anders!

Wenn dein Fall so stimmt wie geschildert, wuerde ich deinen Anwalt auch mal dazu raten DIREKT gegen die SB's vorzugehen (Stichwort Befangenheit und Vermittlungsauftrag).
Wenn der finanzielle Aufand hoeher ist als Hartz4...muss du dementsprechend (wenn alle Stricke reissen) aufstocken...aber auch da muss geklaert werden, ob du dann immer noch zuwenig bekommst (Fahrtkosten).

Wie schon geschrieben, die Hartz4 Regelungen lassen einen glauben, sie seien alle so durchsetzbar...sind se aber nicht....andere Gesetze bestehen und nicht alles muss so hingenommen werden.

Hast du ein Auto??? Kostenrechnung aufstellen....besonders Verschleiss, Steuer, Versicherung usw. Laut Steuergesetze...0,30 Cent pro Kilometer!!! bei nur 50 km...sind das schon 15 Euro...die du von der Steuer zurueckbekommen koenntest...aber bei dem Lohn wird da nicht mit Einkommensteuer sein....

Halte uns auf den laufenden.
Gespeichert

Zeitarbeit ist scheisse!
a.c.miller


Beiträge: 2


« Antworten #3 am: Februar 22, 2010, 21:22:23 »

... habt erst mal vielen Dank für Eure Mühe. Ich werde die genannten Dinge Eurerseits in meine Anhörung einfliessen lassen und das Schriftstück übermorgen persönlich bei der ARGE abgeben.

Ich halte euch auf dem Laufenden!

Grüße,
a.c.
Gespeichert
NoName


Beiträge: 344



« Antworten #4 am: Februar 22, 2010, 21:52:58 »

Widerspruch/Klage gegen Sanktionierung unter Berufung auf:
Artikel 1 Grundgesetz
i. V. m. Artikel 12 Grundgesetz
i. V. m.SGB I §1 Absatz 1
i. V. m. dem Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit der Argen (Urteil des BVerfG vom 20. Dezember 2007)
i. V. m. dem Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit der Regelsätze nach dem Urteil des BVerfG vom 09.02.10 und dem Hinweis dass das BVerfG an die Behörden appelierte, bei Bescheiden die Verfassungswidrigkeit der derzeitigen Regelsätze bei der Beurteilung der jeweiligen Situation angemessen zu berücksichtigen sowie mit der Ergänzung, das eine Kürzung der Grundsicherungsleistungen ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Rechte der Betroffenen darstellt (GG).

Gruß
NoName
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Schließt die Augen und seht die Dinge die sich verbergen denn nur so erkennt Ihr ihre wahre Natur!
inline


Beiträge: 497


« Antworten #5 am: Februar 24, 2010, 15:11:15 »

Zitat
kaufmännischen Bereich handelte, wurde vorwiegend von  - möglichen Einsatz in Großunternehmen mit Telefontätigkeiten – gesprochen

Da es sich bei 90% aller dort Anwesenden (inkl. mich) um Bewerber aus dem kaufmännischen Bereich handelte, wurde vorwiegend von  - möglichen Einsatz in Großunternehmen mit Telefontätigkeiten – gesprochen   

Ich wette hier geht es um einen CallCenterJob.

Zitat
   Vergütung:
     garantiert wird ein Stundenbruttolohn von 6,42 € , dieser kann allerdings auch
     von einem Unternehmen zum anderen nach oben variieren. 

Das ist unter dem Tarif auch den der ZAF's für so einen Job.
Ich würde mich mal nach der genauen Tätigkeitsbeschreibung und dem dafür vorgesehenen Tarif informieren.
« Letzte Änderung: Februar 24, 2010, 15:12:46 von inline » Gespeichert
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