Hallo allerseits,
bei uns steht eine - leider ziemlich umfangreiche

- Zahnsanierung meiner Tochter an...da ich nicht möchte das sie dieses giftige 'Amalgam-Zeugs (welches als einziges Material noch "voll" von der Kasse bezahlt wird

) als Füllungen bekommt, sind von mir mal '"eben" insges. einige Hundert Euro als private
Zusatzkosten zu zahlen.
Darüber hinaus muß auch ich in nächster Zeit
dringend was machen lassen. Schiebe das schon seit Jahren mangels finanzieller Mittel und Vertrauen in die Zahnärtzeschaft vor mir her (ganz zu schweigen von einer - aufgrund vergangener unangenehmer Erfahrungen - Zahnarztphobie)
Und ich weiß jetzt schon, dass da ziemlich was an Kosten auf mich privat zukommen werden....
(geht u. a. um Kiefergelenksfehlstellung, usw....) da die "gesetzl." Krankenversicherung "sowas" meines Wissens überhaupt nicht bezahlt!

Frage: Kann es sein, das dass evtl. auch unter diese neue "Sonderbedarfsregelung" fällt ?
Oder ist das ausgeschlossen und ich "muß" das ggf. als "Darlehen" beantragen?
Zu der Darlehens-Möglichkeit:Ich habe irgendwo gelesen, dass man, selbst wenn man ein Darlehen (für was auch immer) von der Arge bekommen hat und dann dieses zurückzahlen muß, man eine "Aussetzung" der Rückzahlung beantragen kann (bzw. der Rückzahlung widersprechen) aufgrund dessen, da der Regelsatz ohnehin schon das Existenzminumum darstellt (hatte auch was mit einem "pfändbaren Einkommen" oder sowas zu tun) und die Arge nicht verlangen könnte, das man davon auch noch einen Teil monatlich für eine Darlehens-Tilgung aufbringen muß...oder so ähnlich...?
Ich erarbeite monatlich einen Betrag von ca. 90,- Euro (zusätzlich zum AlGII) in einer geringfügigen Beschäftigung...
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Beyou
P.S. Falls das Thema hier nicht passend ist bitte ich um Verschiebung an die passende Stelle.