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Autor Thema: Zeitarbeitsmesse ohne Meldepflicht  (Gelesen 1522 mal)
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hermann


Beiträge: 11


« am: Februar 22, 2010, 21:39:20 »

Ich habe oft über ZA Messen und deren Einladungen gelesen.

Nun steht bei mir eine an.
...aber laut Einladung in einer "light" Variante...d.h. keine Meldepflicht und keine Rechtsfolgen.....hat das jemand von euch auch
in dieser "light" Variante bekommen. Bin ALG1 Kunde :-)




 


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Tante Maria


Beiträge: 376



« Antworten #1 am: Februar 22, 2010, 21:52:12 »

Ohne Rechtsbelehrung kannst du es in den Müll werfen.Die können dir dann garnichts. :DIst ja dann nur ein Vorschlag,den du nicht annehmen muß. Wink
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hermann


Beiträge: 11


« Antworten #2 am: Februar 22, 2010, 22:09:40 »

Ohne Rechtsbelehrung kannst du es in den Müll werfen.Die können dir dann garnichts. :DIst ja dann nur ein Vorschlag,den du nicht annehmen muß. Wink

leider steht der termin in meiner EGV
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anti-hartz4


Beiträge: 948



WWW
« Antworten #3 am: Februar 23, 2010, 00:52:48 »

Da hingehen, auch, wenn man es nicht muß,und seiner Wut freien Lauf lassen. Ich kenn das und es macht Spass.
Menschenhandel ist ein Straftatbestand und damit verboten.  Evil
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Widerstand dem Kapitalgesindel
hanni
Gast
« Antworten #4 am: Februar 23, 2010, 08:50:46 »

Ohne Rechtsbelehrung kannst du es in den Müll werfen.Die können dir dann garnichts. :DIst ja dann nur ein Vorschlag,den du nicht annehmen muß. Wink

leider steht der termin in meiner EGV

mit Beistand hingehen, Anwesenheit dokumentieren lassen.
Es steht sicher nur von Teilnahme in der EGV, also mußt Du auch nix dort unterschreiben.
Und es steht auch sicher nix drin, daß man lange anwesend sein muß.
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schwarzrot


Beiträge: 2462



« Antworten #5 am: Februar 23, 2010, 09:18:05 »

Zitat
hermann:
leider steht der termin in meiner EGV
Du hast als ALG 1er eine EGV unterzeichnet? Oh jeh!  Angry
Na hoffe mal, du hast dort jede menge dinge rein'verhandelt', die dir haufenweise nützen.

Der sanktionsparagraph für die EGV steht übrigens im SGBII welches für ALG2er zuständig ist.
Du bekommst aber leistungen nach SGBIII.

Wie schon anti-hartz und hanni geschrieben haben: Hingehen, andere betroffene kennenlernen. Sich organisieren und den anwesenden 'firmen' ihre tour versauen!  Wink
« Letzte Änderung: Februar 23, 2010, 09:22:28 von schwarzrot » Gespeichert

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht
hermann


Beiträge: 11


« Antworten #6 am: Februar 23, 2010, 09:25:21 »

Zitat
hermann:
leider steht der termin in meiner EGV
Du hast als ALG 1er eine EGV unterzeichnet? Oh jeh!  Angry
Na hoffe mal, du hast dort jede menge dinge rein'verhandelt', die dir haufenweise nützen.

Der sanktionsparagraph für die EGV steht übrigens im SGBII welches für ALG2er zuständig ist.
Du bekommst aber leistungen nach SGBIII.

Wie schon anti-hartz und hanni geschrieben haben: Hingehen, andere betroffene kennenlernen. Sich organisieren und den anwesenden 'firmen' ihre tour versauen!  Wink


mit Beistand hingehen, Anwesenheit dokumentieren lassen.
Es steht sicher nur von Teilnahme in der EGV, also mußt Du auch nix dort unterschreiben.
Und es steht auch sicher nix drin, daß man lange anwesend sein muß.


als ALG1 eine EGV..ist mittlerweile Usus.
zur ZA MEsse gehe ich ohne beistand -bin mir beistand genug :-)

ja...nur Teilnahme steht in der EGV.

ich warte noch auf einen Brief der Bundesregierung...."als Staatsbürger lade ich sie am Mo. 18:30Uhr in die Lidl Filiale am xyz ein. Sie können Sich dort über das Lebensmittelangebot informieren.
....."
  
« Letzte Änderung: Februar 23, 2010, 09:38:40 von hermann » Gespeichert
schwarzrot


Beiträge: 2462



« Antworten #7 am: Februar 23, 2010, 09:34:53 »

Zitat
als ALG1 eine EGV..ist mittlerweile Usus...
Nee, ist nicht so. Als ALG1er hast du noch eine vergleichsweise gute position. Allerdings je mehr duckmäuser sowas 'freiwillig' unterschreiben (und ich vermute mal du hast nicht mal verhandelt?), desto mehr nimmt sich das amt eben raus!  Angry

Zitat
zur ZA MEsse gehe ich ohne beistand -bin mir beistand genug :-)
War mir klar, du schaffst das schon! Genau so wie du die EGV hinbekommen hast.
Zitat
ja...nur Teilnahme steht in der EGV.

ich warte noch auf einen Brief der Bundesregierung...."als Staatsbürger lade ich sie am Mo. 18:30Uhr in die Lidl Filiale am xyz ein. Sie können Sich dort über das Lebensmittelangebot informieren.
....."
Dass ist gar nicht so unwahrscheinlich, je mehr sich leute bieten lassen, desto mehr wird versucht...  Roll Eyes
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hermann


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« Antworten #8 am: Februar 23, 2010, 09:38:08 »

Der sanktionsparagraph für die EGV steht übrigens im SGBII welches für ALG2er zuständig ist.
Du bekommst aber leistungen nach SGBIII.

Das ist FALSCH.

ALG1 sind Leistungen nach SGBIII ja aber die EGV ist in SGBIII zu lesen

 § § 37 und 119, Abs.4, Pkt 1.
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schwarzrot


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« Antworten #9 am: Februar 23, 2010, 09:42:27 »

Du schreibst nur scheisse, was soll das?
Bist du ein u-boot von der arge?

WO GIBT ES BITTE EINEN SANKTIONSPARAGRAPHEN FÜR EGV IM SGBIII?!
Du kannst nicht mal im SGBII für das nichtunterzeichnen einer EGV sanktioniert werden!

-> Also hättest du die EGV nicht unterzeichnen müssen!  Angry
(nix mit 'ursus'!)

Arbeite dich erstmal ein bevor du mist erzählst!
(Dass es eine EGV im SGBIII gibt habe ich gar nicht bestritten.)
« Letzte Änderung: Februar 23, 2010, 09:49:18 von schwarzrot » Gespeichert

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hermann


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« Antworten #10 am: Februar 23, 2010, 09:45:47 »

Du schreibst nur scheisse, was soll das?
Bist du ein u-boot von der arge?

WO GIBT ES BITTE EINEN SANKTIONSPARAGRAPHEN FÜR EGV IM SGBIII?!
Du kannst nichtmal im SGBII für das nichtunterzeichnen einer EGV sanktioniert werden!

Arbeite dich erstmal ein bevor du mist erzählst!
(Dass es eine EGV im SGBIII gibt habe ich gar nicht bestritten.)

ich dachte das forum wäre ohne beschimpfung..
was du mir sagen wolltest ist..es gibt keinen sanktionsparagraphen...hmmm ok .


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schwarzrot


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« Antworten #11 am: Februar 23, 2010, 09:48:39 »

Ok, sorry für meinen ausfall, aber bei manchem geht mir auch mal die hutkrempe hoch.
Entschuldigung!  Smiley

Tenor der EGV im SGBIII: Es geht hier um 'leistungen' der arge an dich und da sollte (wenn überhaupt) ganz hart verhandelt werden.
So das die dir dann haufenweise dinge zusagen, zu denen sie nicht schon ohnehin beim ALGI verpflichtet sind.
(So als tip für die nächste EGV Wink )

Und aufpassen: Die EGV ist eine quasi bürgerlicher vertrag, du bist zwar nicht verpflichtet den zu unterschreiben, aber wenn du das tust, ist der (bis auf widerruf vom gericht, weil u.u. sittenwidrig) gültig.
Werden 'sanktionen' in die EGV gepackt, kommen die vermutlich nicht vor gericht damit durch, aber du weisst ja, dass die ämter auch trotzdem schon mal gerne mindestens so lange sanktionieren.

Daher sowas besser nicht unterzeichnen.
Ausser es 'lohnt' sich wirklich.
« Letzte Änderung: Februar 23, 2010, 10:06:38 von schwarzrot » Gespeichert

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hermann


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« Antworten #12 am: Februar 23, 2010, 09:50:56 »

Ok, sorry für meinen ausfall, aber bei manchem geht mir auch mal die hutkrempe hoch.
Entschuldigung!  Smiley

ok.alles ok.

..wir sitzen im gleichen u-boot...und das wird immer größer.
« Letzte Änderung: Februar 23, 2010, 09:52:31 von hermann » Gespeichert
hermann


Beiträge: 11


« Antworten #13 am: Februar 23, 2010, 10:10:20 »


Werden 'sanktionen' in die EGV gepackt, kommen die vermutlich nicht vor gericht damit durch, aber du weisst ja, dass die ämter auch trotzdem schon mal gerne mindestens so lange sanktionieren.

Daher sowas besser nicht unterzeichnen.
Ausser es 'lohnt' sich wirklich.


Nein da sind keine Sanktionen in der EGV.
« Letzte Änderung: Februar 24, 2010, 17:02:44 von hermann » Gespeichert
hermann


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« Antworten #14 am: Februar 24, 2010, 17:35:03 »

Zu EGV und keine Sanktionen bei ALG1...habe ich folgendes Gefunden

Hier habe ich gelesen http://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung/26193-eingliederungsvereinbarung-sgb-iii-35-a.html :

Zitat
Hält sich ein Arbeitsloser (ALG1) nicht an die in der abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung übernommenen Pflichten, kann die AA

■ gemäß § 38 Abs. 2 SGB III die Vermittlung einstellen mit der Folge, dass er - weil er den Vermittlungsbemühungen der AA nicht mehr zur Verfügung steht - gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 3 SGB III kein Alg mehr erhält oder

■ gemäß § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i.V.m. § 119 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 SGB III eine Sperrzeit verhängen.


Kann also vielleicht doch via EGV Ärger geben.....wenn NICHT alle Vereinbarungen in der EGV eingehalten werden?!
Irgendwie verstehe ich das nicht.....

« Letzte Änderung: Februar 24, 2010, 17:40:07 von hermann » Gespeichert
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