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Autor Thema: Bewerbungsbögen  (Gelesen 294 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Micki


Beiträge: 466


« am: Februar 23, 2010, 10:21:56 »

Hallo @all,
ich habe gestern mit einem Bekannten diskutiert ob das nicht ausfüllen eines Bewerbungsbogens der autom. bei Mail and die Bewerbungs - E-Mail Adresse verschickt wird sanktionsfähig ist. Hat da schon wer Infos oder gibts da Urteile?

LG.
Micki
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Gehtsnoch


Beiträge: 262


« Antworten #1 am: Februar 23, 2010, 11:01:59 »

Verstehe nicht ein Wort.
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Zeitarbeit ist scheisse!
Micki


Beiträge: 466


« Antworten #2 am: Februar 23, 2010, 13:46:45 »

Also noch mal in ephischer Länge:

Bewerbung per E-Mail an potentiellen Arbeitgeber geschickt.
Statt einer freundlichen Eingangsbestätigung schickt dieser automatisiert ein Word - Dokument zurück in das man alles was in der Bewerbung schon steht noch mal reinschreiben soll. Die Frage ist nurn wenn man dieser Bitte nicht nach kommt, kann einen dann die ARGE bzw. Jobcenter deshalb eine Sanktion (z. B. Kürzung) auf das Auge drücken.

Ich hoffe dass das so jetzt jeder kapiert!
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Aeris


Beiträge: 107



« Antworten #3 am: Februar 23, 2010, 14:02:38 »

Mein Tipp, mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Arge klären, ob das nach erfolgter Bewerbung sein muß- am besten schriftlich bestätigen lassen.

Ist das eine Zeitarbeitsfirma oder ein "normales" Unternehmen?
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So nicht mehr- Equal Pay in der Zeitarbeit ist ein Muß!!!
Micki


Beiträge: 466


« Antworten #4 am: Februar 23, 2010, 14:19:17 »

so weit ich weis eine ZAF.
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Galenit


Beiträge: 900


« Antworten #5 am: Februar 24, 2010, 14:40:44 »

Statt einer freundlichen Eingangsbestätigung schickt dieser automatisiert ein Word - Dokument zurück in das man alles was in der Bewerbung schon steht noch mal reinschreiben soll.


Wenn Dein SB ein Schwein ist wird er versuchen Dir dafür eine Reinzudrehen...
Daher ne freundliche Email zurücksenden, das Du keine Software nutzt die propitäre Dateiformate untetstützt und sie Dir bitte die Datei im OpenDocumentFormat zusenden mögen. Alternativ zum SB gehen und dort die Übernahme der Kosten einer aktuellen Windows-Word Lizenz beantragen. Bzw. erst nachfragen ob Du Antworten musst und wenn Dir der SB dieses schriftlich bestätigt die Kostenannahme beantragen. Wink

Zitat
Es ist der von der „Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung“ (KBSt) empfohlene Standard (SAGA 4.0)  http://de.wikipedia.org/wiki/OpenDocument
« Letzte Änderung: Februar 24, 2010, 14:44:39 von Galenit » Gespeichert

G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"
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