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Autor Thema: Wieso Leistung nach SGB XII  (Gelesen 252 mal)
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Funnelwebspider


Beiträge: 34



« am: Februar 23, 2010, 17:58:11 »

Ich habe da ein kleines bis mittelschweres Problem mit der ARGE Plön.in sdem 01.01.2010 Rentner, wegen 100 % Erwerbsunfaähigkeit. Schön dachte ich endlich Ruhe vor der ARGE. Dachte auch allles OK für Dezember hab ich nocht ALG 2 nach SGB II bekommen und ab Januar dann auch meine Rente.

Nö aber das war es nicht. Ich bekam ein Schreiben, ich solle für Dezember mal Leistungen nach SGB XII beantragen. Ich nur  Huh? was soll das denn bitte ?
Ich Widerspruch eingelegt , weil ich ja im Dezember ALG2 bekommen hatte und Übergangslos danach Rente.

Auf den Widerspruch kam ein Schreiben ich müße aber für Dezember nach SGB XII beantragen. Kein Grund warum gar nichts. Also von meiner Seite keine Reaktion mehr auf das Pack.
Heute dann wieder ein Schreiben ich hätte bis zum 3ten März Zeit das zu beantragen, ansonsten würden die mich Zwangsanmelden beim Sozialamt.

Heute viel es mir dann wie Schuppen von den Haaren. Ich war über 1 1/2 Jahe krank geschrieben und die ARGR Plön hätte mich ausmustern müssen und ich hätte wahrscheinlich schon längst Leistungen nach SGB XII bekommen müssen, Nur weil die ARGE das verpasst hat soll ich jetzt den Antrag stellen für einen Monat Huh??

Kann das wirklich sein und ist es nicht eher so das ich mit Schwerbehinderten Ausweis noch Zuschläge bekommen hätte die ich eventuell dann der ARGE noch abknöpfen kann ?

Wäre über eure Beiträge sehr erfreut.

Gruß

die Spinne.
Gespeichert

Wenn Du glaubst das Zitronenfalter, Zitronen falten, dann glaubst Du auch das Volksvertreter das Volk vertreten.
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