Rednaxela:
ich möchte keine Panik verbreiten, aber... kann dies dann nicht auch zu Problemen bei der ALG2 Gewährung führen?
Hmm, du bekommst ja deshalb auch nicht das 'volle' gigantische AlgII, sondern gleich eine 30% kürzung reingesemmelt. Vergleichbar, wie wenn du unter AlgII einen bewerbungstermin/arbeitsangebot nicht wahrnimmst.
Du darfst beim verständnis von ALGII nicht vergessen, dass das eigentlich die (pauschalisierte und damit schlechter gestellte) 'sozialhilfe' ist (art.1 GG in verbindung mit art. 20 (1) GG ), an die du als arbeitsfähige(r) seit hartzIV nicht mehr ran kommst.
Die 'neue' sozialhilfe (sogenannte 'grundsicherung', oder besser 'GruSi', weil noch mehr zum gruseln) ist ja nur noch für leute, die nicht mal mehr 3 std pro tag arbeiten können.
Und natürlich findet bei AlgII die übliche bedürftigkeitsprüfung statt. Also hosen runter mit bücken, kontoauszüge et al. Ganz wie früher auch bei der 'sozialhilfe'.
Sollte sich dabei ergeben, dass du z.b. vermögen verschwiegen hast, oder die leistung erschleichen willst (z.b. vermögen kurz vorher 'verschenkt'), wäre das betrugsversuch und dann wäre das glimpflichste, wenn die dir dann nur einfach die leistung verweigern.

Also keine angst, liebe teletubbies, die 'panik' kommt schon von ganz allein: Beim bezug von AlgII!
