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Autor Thema: Prozesskostenhilfe, geht das?  (Gelesen 646 mal)
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Spaetzchen


Beiträge: 35



« am: Februar 28, 2010, 23:11:06 »

Hallo Leute!

Wie ich schon mal geschrieben habe, klage ich gegen das JC Tempelhof-Schöneberg (Berlin). (Im Übrigen, wenn der Beitrag hier falsch ist, bitte verschieben, danke.)
Nun kam vom LSG BB ein Briefchen an meinen Anwalt, dass mir der PKH bezahlt werden würde (immerhin schon mal nen Fortschritt *ggg*), jedoch und nun kommts:
- ich solle es in Raten abzahlen, denn
1. hat man mir das Elterngeld angerechnet, welches ich von Feb 09 - Jan 10 bekommen habe
und
2. mein Blindengeld wird auch in voller Höhe angerechnet.

Nun die Frage:
Dürfen die das? Ich meine das Elterngeld gibts ja nun schon fast 2 Monate nimmer für mich und das Blindengeld ist (wie der Name schon sagt) auch zweckgebunden. Ich hoffe natürlich, dass ich gewinne, dann hat sich das mit dem Bezahlen auch erledigt, aber die Frage ist ja, ob man überhaupt das Eltern- und Blindengeld anrechnen darf.

Weiß da einer von euch Bescheid? Mein Anwalt scheints jedenfalls nicht zu wissen, sonst hätte er es mir gesagt.

Und so nebenbei die nächste Frage:
Wenn schon über den PKH entschieden wird, dauerts dann noch lang bis zum Urteil? Ich muss das nämlich wissen, denn in ca. 31 Tagen muss ich def. umziehen. Ich will nicht unerlaubt in einer Wohnung weiter wohnen, die mich gesundheitlich absolut beeinträchtigt. Und meinem Sohn tuts auch nicht gut; der wäre mir heute gleich 2x die Treppe runter gefallen, hätte ich im letzten Moment nicht alles andere fallen lassen um ihn zu halten. Sad

Danke und LG,
Katharina
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ThePoor


Beiträge: 683


« Antworten #1 am: Februar 28, 2010, 23:39:30 »

6.4 Berücksichtigung des Blindengeldes bei der Prozesskostenhilfe
http://www.dbsv.org/ratgeber/recht/schriftenreihe-zum-blindenrecht/heft-06-blindengeld-sehbehindertengeld-leistungen-bei-pflegebeduerftigkeit/

das  finde ich dazu
« Letzte Änderung: Februar 28, 2010, 23:41:25 von ThePoor » Gespeichert
bohemian


Beiträge: 5


« Antworten #2 am: März 04, 2010, 13:24:47 »

Hallo Katharine,
also ich glaube nicht dass das innerhalb der nächsten 31 Tage in Deiner Sache entscheiden wird, es sei denn das LSG weiss von Deiner Notlage und zieht Deinen fall vor (was aber recht unwahrscheinlich ist). In meinem Fall kam beim LSG erst mehrere Monate nach Pkh-Bewilligung ein Termin zu Stande. Das Urteil ließ dann nochmla 6 Wochen auf sich warten.
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Abraxas


Beiträge: 436



« Antworten #3 am: März 28, 2010, 17:36:03 »

Wird PKH bewilligt ist das ein gutes Indiz den Prozess auch zu gewinnen. Keine Gartantie aber ein Indiz. Wenn es Eilt einfach mal mit einer Einstweiligen Anordnung versuchen. Hoffe dein Anwalt kennt sich aus.
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"es ist eine dumme idee menschen schlecht zu behandeln, die mit deinem essen alleine sind"
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