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Autor Thema: Abweisung Klage gegen Eingliederungsvereinbarung erseztenden VA  (Gelesen 3440 mal)
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Aufstocker


Beiträge: 22


« am: März 01, 2010, 13:14:21 »

Hab gerade von meinem Anwalt nachfolgendes bekommen.

Zur vorab erleuterung, während der EinV VA Zeit war ich nicht auf 400,- sondern auf 420,- und kurz vor ende der EinV VA sogar schon auf 800,-
Die Randziffern 7.58 und 7.59 des SGB II ( Ortsabwesenheitsklausel nicht für Erwerbstätige ) wurde missachtet.

Naja und noch a weng mehr.

LG Aufstocker








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NoName


Beiträge: 344



« Antworten #1 am: März 01, 2010, 17:27:42 »

@Aufstocker

Also mit diesem Urteil würde ich mich nicht abfinden und in Berufung beim LSG gehen.

Bevor wir jetzt hier als Laien (obwohl es einige User gibt, die zumindest in Deinem Urteil reichlich Widersprüche finden würden) das Urteil "begutachten" bin ich der Meinung da Du Dich ja eines Anwaltes, ich nehme mal an: Fachgebiet Sozialrecht, bedienst dass er reichlich Angriffsfläche in den Entscheidungsgründen des SG finden wird.

Sorry jetzt für die "Kürze" meiner Antwort aber der weitere Klageweg ist dazu meine  d r i n g e n d s t e  Empfehlung!

Viel Erfolg dabei Smiley und halt uns auf dem "Laufenden"!

Gruß!
NoName

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Schließt die Augen und seht die Dinge die sich verbergen denn nur so erkennt Ihr ihre wahre Natur!
Kalli1602


Beiträge: 31


« Antworten #2 am: März 03, 2010, 08:50:44 »

ich finde die Begründung mehr eine Frechheit, aber naja, ich würde vor das LSG ziehen!
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Ich gebe keine Rechtsberatung, ich gebe lediglich meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder.
Isäiba


Beiträge: 129


« Antworten #3 am: März 04, 2010, 19:58:08 »

Schlies mich an. Das is ja wohl der Hammer.

Das LSG wird dieses Urteil in der Luft zerreisen.
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Sir Vival


Beiträge: 1491



« Antworten #4 am: März 04, 2010, 20:54:25 »

Hallo,
ich würde mich da auch nicht mit zufrieden geben. Jetzt auf die Einzelheiten eingehen, bringt wohl wenig. Aber gerade auf S. 4 + 5 sieht man mal wieder, wer sich mit Bewerbungen überhaupt nicht auskennt und so etwas wohl auch nur 1 x im Leben gemacht hat, bis er/sie auf´m Richterhocker sass.
Wenn ich schon lese:
"Dem Kläger stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung.........Internet, Gelbe Seiten, Stellenanzeigen der Zeitung.........."
Jo, da lese ich Anzeigen. Schreiben, verschicken usw. muss man sie selber. OK, es gibt viele, die Bewerbungen per Email akzeptieren, aber eben nicht alle. Ich denke mal, es hängt auch teils ab von der Branche, wie man sich bewerben soll/kann.
Trotzdem, das kann nicht verallgemeinert werden.
Das liest sich irgendwie seltsam, das Urteil. Als wenn das ein SB der Agentur geschrieben hätte.
Und Einschränkung der Bewegungsfreiheit als rechtmäßig bestätigt? wow!
Naja, nicht aufgeben und viel Glück.
« Letzte Änderung: März 04, 2010, 20:57:38 von Sir Vival » Gespeichert

"Der Tod stellte seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!"
Politiker sind wie Tauben. Sind sie unten, fressen sie dir aus der Hand. Sind sie oben, wirst du beschissen

Der eine ist tot, der andere hat auch nimmer lang´
anti-hartz4


Beiträge: 948



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« Antworten #5 am: März 05, 2010, 01:50:22 »

Zitat
Einschränkung der Bewegungsfreiheit als rechtmäßig bestätigt

Diese Deppen haben nichts aus der Vergangenheit gelernt!!
Immer nach dem Motto: ARBEIT MACHT FREI
Aber nicht mit uns! Evil
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Widerstand dem Kapitalgesindel
Aufstocker


Beiträge: 22


« Antworten #6 am: März 12, 2010, 07:50:41 »

Hi,

sorry das ich mich jetzt erst melde, hatte aber die letzte Woche viel Stress.

Ja Anwalt bin ich schon der sagte auch dagegen gehen wir vor.
Mit dem Urteil des SGs wollte ich eigentlich nur mal deutlich zeigen das der alte Spruch noch immer oder jetzt sogar nochmehr bestand hat:
"Recht haben heißt nicht gleich Recht bekommen"

Die Bewegungsfreiheit können se in meinem Falle gar nicht einschränken denn wenn man mal das SGB nimmt steht dort bei Randziffer 7.58 u. 7.59 das dieses für Erwerbstätige mit Sozialversicherung nicht greift.

Aber das mit den Bewerbungen fand ich auch unter aller sau. Selbst wenn man mal doch vereinzelt mal Bewerbungsunterlagen zurück bekommt sind die meistens nimmer zu gebrauchen.

Aber das mit den Bewerbungskosten vom Regelsatz ist doch wohl auch die höhe oder?

LG Aufstocker
« Letzte Änderung: März 12, 2010, 07:56:15 von Aufstocker » Gespeichert
bodenlos


Beiträge: 898


« Antworten #7 am: März 12, 2010, 09:39:48 »

Hi,

sorry das ich mich jetzt erst melde, hatte aber die letzte Woche viel Stress.

Ja Anwalt bin ich schon der sagte auch dagegen gehen wir vor.
Mit dem Urteil des SGs wollte ich eigentlich nur mal deutlich zeigen das der alte Spruch noch immer oder jetzt sogar nochmehr bestand hat:
"Recht haben heißt nicht gleich Recht bekommen"

Die Bewegungsfreiheit können se in meinem Falle gar nicht einschränken denn wenn man mal das SGB nimmt steht dort bei Randziffer 7.58 u. 7.59 das dieses für Erwerbstätige mit Sozialversicherung nicht greift.

Aber das mit den Bewerbungen fand ich auch unter aller sau. Selbst wenn man mal doch vereinzelt mal Bewerbungsunterlagen zurück bekommt sind die meistens nimmer zu gebrauchen.

Aber das mit den Bewerbungskosten vom Regelsatz ist doch wohl auch die höhe oder?

LG Aufstocker


Ich bete zu Gott, dass dein RA hervorragend ist und sehr gut abwägt ob bzw. vor allem WIE er die Entscheidung anfechtet:
wenn nicht und er/ihr verliert, könnte das dann ein Freifahrtschein für die Behörden  und zur Katastrophe
für die Arbeitsuchenden und ALG Empfänger werden. Das muss sehr gut überlegt weden.

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schwarzrot


Beiträge: 2461



« Antworten #8 am: März 12, 2010, 10:14:55 »

Also wenn dieses kackurteil bestand hat, haben wir schon den GAU.
Da kann Aufstocker eigentlich nichts 'viel schlimmer' machen: Das urteil ist das schlimmste was ich seit jahren gelesen habe.

Es stellt sich gegen einen haufen von gerichtsurteilen, die (in anderen bundesländern, nicht in 'gottes eigenem ländle', Baiern) ganz anders entschieden haben.
Wenn das schule macht, können die uns demnächst wie sie wollen fertigmachen. Dann gibt es kein halten mehr!
Eine auswahl:

-Kein schutz mehr, wenn betroffene durch minijobs schon im '1.arbeitsmarkt' sind.
-Keine sinnvolle grenze mehr für sinnlosbewerbungen (es gab urteile, dass eine bewerbung pro monat ok wäre, weil nicht sichergestellt werden kann, dass pro monat genügend passende offene zu finden sind).
-Keine kostenerstattung mehr für vom amt geforderte sinnlosbewerbungen, damit 'kalte' sanktion durch die hintertür, weil alles vom regelsatz bezahlt werden soll.
-Willkürliche einschränkung von 'erlaubten berufen' der bewerbungsaktivitäten  und 'bewerbungsbeweisen' durch das amt.
-Kein anspruch mehr für auch nur ein bischen schein einer 'verhandlung' einer EGV und damit klarer verstoss gegen SGBII!
-Durchprügeln von sinn und würdeloser amtwillkür in VAs.
-last but not least: 'Elektronische fussfessel'gleiche willkür von amtsärschen für alle sozialleistungsbezieher, also praktisch 'hausarrest' für alle, als strafe unverschuldet einen vollzeitjob verloren zu haben.

Na denn gute nacht!

Ich würde dir sofort 10eus spenden, damit du dich traust gegen dieses urteil vorzugehen, vielleicht machen andere mit. Wir sollten wirklich überlegen, ob es nicht sinn macht/wie ein fonds für erwerbslose entstehen könnte. Damit solche skandalurteile bis hoch vor gerichte kommen, in denen noch menschen sitzen, die mal den art1. GG gelesen haben, darüber entscheiden.

Keine ahnung, was grad in Augsburg los ist. 'Sozialgericht' sollte aber aus deren titel entfernt werden, Von mir aus kann sich diese truppe dort danach gerne Reichsstandgerichtshof nennen!  Angry

Gut dass du dagegen vorgehen willst, ist sehr wichtig, dass so ein urteil keinen bestand hat!
Hoffen wir die nächste instanz ist ausserhalb von Baiern. Dort scheinen ein paar hochwohlgeborene inzwischen vollkommen abzudrehen.

Tip für deinen RA, sammelt mal alle gerichtsurteile, die in den betroffenen themen ganz anders entschieden haben.
Damit klar wird, wie umnachtet dieses 'sozialgericht' da agiert!
« Letzte Änderung: März 12, 2010, 10:46:04 von schwarzrot » Gespeichert

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht
Aufstocker


Beiträge: 22


« Antworten #9 am: März 12, 2010, 10:30:32 »

Hi,
also klar das ich gegen sowas vorgehe. Und zur Not auch bei weiterer Niederlage weiter und ganz zur Not sollte mein RA nimmer mitmachen wollen gibts sicherlich noch genügend die das wollen, also selbst da bin ich zuversichtlich *g*.

Was ich nur immer nicht kapiere die SGs nehmen sich ja das Recht raus nur ausschließlich auf Grundlage der SGB´s zu entscheiden. ( sprich GG EU-Recht usw. interessiert die ja nicht mal ansatzweise ) aber wenn se schon nur nach SGB urteilen warum lesen die das dann nicht?

Zum Thema Spenden, bitte nix spenden dafür gibts die PKH. Und solange ich noch atme werde ich gegen sowas immer vorgehen. ( Thomas ist da ein guter Motivator er hats ja schließlich auch geschafft und durchgehalten ).

Ich weiß zwar nicht wie, aber irgendwie würde ich gerne versuchen wollen noch die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen durchzuboxen. Denn kann ja net sein das man da geknebelt ist die 6 Monate zeit haben um den Widerspruch zu bearbeiten und dann kommt eh schon die nächste EGV.
Denn zumindest das würde vielen denke ich helfen wenn wenigstens mal wieder aufschiebende Wirkung existieren würde.

LG Aufstocker
Edit: nein die nächste Instanz ist noch in Bayern denn es geht ja zum LSG Bayern mit Sitz in München
« Letzte Änderung: März 12, 2010, 10:32:15 von Aufstocker » Gespeichert
schwarzrot


Beiträge: 2461



« Antworten #10 am: März 12, 2010, 10:49:28 »

Zitat
die nächste Instanz ist noch in Bayern denn es geht ja zum LSG Bayern mit Sitz in München
Dann hoffen wir mal, dass sie zumindest in der grossstadt etwas mehr sachverstand haben!  Wink

Halt uns hier bitte auf dem laufenden, wie das weitergeht. Und toi, toi, toi! Smiley
« Letzte Änderung: März 12, 2010, 11:17:55 von schwarzrot » Gespeichert

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

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Aufstocker


Beiträge: 22


« Antworten #11 am: März 12, 2010, 11:09:33 »

Hoffe ich doch, bei einer Sanktion stellte ich Eilantrag wegen einer Verpflichtung zu EEJ das wies das SG ab darauf hin gleich zum LSG die es zwar auch abgewiesen haben da es ja nur um den Bescheid ging und noch nicht um die Sanktion allerdings fügten die schon an, dass die Sanktion aufgrund Formfehler ohnehin nicht möglich wäre. Darauf hin zog die ARGE die Sanktion zurück. Gut hätten die das nicht hätte ich natürlich noch gegen die Sanktion gegklagt.

Klar halte ich euch auf dem laufenden wir sind alle Betroffene und je mehr Infos wir von unseren Leidgenossen erhalten umso besser kann man sich auch gegen wehren. Hoffe aber dennoch das ich nicht noch allzuweit weiter gehen muss, denn meinen Namen will ich in der Presse nicht lesen sonst wirds mit gut bezahlter arbeit die mir auch spaß macht sicher nix mehr.

LG Aufstocker
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Anjouli


Beiträge: 129



« Antworten #12 am: März 12, 2010, 18:16:12 »

Na die sind ja witzig!!!  angry

Sagen einfach, man kann sich ja auch per Internet, Telefon etc. fast kostenlos bewerben. Klar... kann man... Aber wie beweise ich im Zweifelsfall, daß ich mich irgendwo beworben habe. Eine Empfangsbestätigung, selbst wenn sie angefordert wurde, muß der Empfänger nicht bestätigen. Er kann sie auch ablehnen. Nach meiner Erfahrung machen das auch viele Firmen, vor allen bei unangeforderten Bewerbungen.

Und wenn die schon 10 Bewerbungen pro Monat haben wollen, dann doch sicher auch mit dem Ziel, daß man dies am Ende nicht nachweisen kann und sie gleich wieder einen Sanktionsgrund haben.

Diese Begründung setzt ja voraus, daß die ARGE auch fair mit einem umgeht. Dabei wissen doch alle - auch die Sozialgerichte (gerade die!) daß dem in aller Regel nicht so ist. Und jetzt in Zeiten immer knapper werdenden Kassen schon gar nicht mehr.
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Wenn Freiheit wirklich etwas bedeutet, dann vor allen Dingen das Recht, anderen Leuten zu sagen, was sie nicht hören wollen. (George Orwell)
Aufstocker


Beiträge: 22


« Antworten #13 am: März 13, 2010, 12:48:22 »

Da gebe ich dir vollkommen recht. Das irrsinnige ist jedoch in der Mündlichen Verhandlung als es um eine Sanktion und um Bewerbungskosten ging ( also noch nicht offiziell um die EV ) sagte die Vorsiztende selbst 10 seien zuviel. Nun im Urteil wieder ganz anders.
Die Arge sucht nur nach Gründen meine Erwerbstätigkeit sogar das verdoppeln dieser interessiert se nich ausser das se ja die Zahlungen im Monat verringern können. Ansonsten ist auch der aktuelle VA EV identisch mit dem gegen den geklagt wrude.

Ich bekomme nur Angebote für Leihbuden wo der Stundenlohn geringer ist als mein jetziger aber ich hätte da ja mehr stunden allerdings auch sehr viel mehr kosten mit Fahrt ( mein Job jetzt ist Home Office ).

Jetzt will ich gern schaun wie ich da raus komme ( über Tips per PN wäre ich sehr dankbar ) denn mein Job macht mir Spaß ich sehe meine Familie und kann mich auch um die Erziehung meiner Kinder kümmern. Und vor allem es macht mir spaß ich lerne das was ich lernen will wenn auch freiwillig aber durch praktischen bezug sehr gut. Umschulung wird mir ja nicht bewilligt also learning by doing. Am Fließband kann ich das nicht mehr.

Körperlich gehts mir auch nicht gut, aber das will ich der ARGE nicht mitteilen ich habe keine lust auf Amtsärzte die eh nur pro Arge urteilen und ich habe Würde und möchte nicht das eine SB alles über mich weiß.

LG Aufstocker
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Carpe Noctem


Beiträge: 1353



« Antworten #14 am: März 13, 2010, 17:12:41 »

Körperlich gehts mir auch nicht gut, aber das will ich der ARGE nicht mitteilen ich habe keine lust auf Amtsärzte die eh nur pro Arge urteilen und ich habe Würde und möchte nicht das eine SB alles über mich weiß.

Es könnte dir durchaus nützlich sein, wenn der Amtsarzt feststellt, dass du nur die paar Stunden arbeiten kannst, die du bereits arbeitest. Was er dem SB mitteilt, ist lediglich die Stundenzahl, die du täglich seiner Einschätzung nach arbeitsfähig bist. Kommt dabei herum dass deine Stundenzahl bereits ausgeschöpft ist, hat die ARGE keine Handhabe mehr.

Letztlich musst du das natürlich selbst entscheiden, es ist dein Leben! Grundsätzlich gegen das Urteil vorzugehen, finde ich auch den richtigen Weg. Viel Erfolg!

Grüsse - CN
Gespeichert

Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"
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