Übersicht   Hilfe Suche Einloggen Registrieren  
Seiten: [1] 2   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Muss frei machen, will ZK aber nicht anrühren  (Gelesen 1022 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
pandorum


Beiträge: 21


« am: März 01, 2010, 16:42:19 »

Servus,

ich muss diesen Monat leider min. 1 Woche (7 Tage) daheim bleiben, also von dem Betrieb aus wo ich hin ausgeliehen bin (bzw. die geben mich für die Tage ab). Nun möchte ich aber keine Urlaubstage, geschweige denn Überstunden ab bummeln.

Beim BZA ist es ja so, wenn ich daheim bin und die ZAF keine Arbeit für mich hat, muss dies ja bezahlt werden und dieses würde ich gerne erreichen. Das schöne ist, ich kann die 7 Tage nehmen wie ich will. Also ich sage zb. der ZAF am Freitag, die Firma will das ich über WE nicht komme, so schnell werden die kaum Ersatz finden, hoffe ich zu min. ;-)

Hat da schon jemand Erfahrung wie man das am besten hin bekommt und was sollte man beachten (zwecks jeden Tag anrufen etc.)?
Gespeichert
twin5


Beiträge: 14



« Antworten #1 am: März 01, 2010, 18:48:26 »

Ein Altbekanntes Thema, dass hier schon oft diskutiert wurde.
Wenn dich dein Entleiher temporär nicht braucht, ist das nicht dein Problem sondern das deiner ZAF.
Deine Pflicht besteht darin, dich morgens und abends bei der ZAF einsatzbereit zu melden.
Wenn man das tut und die ZAF bietet dir keine Arbeit gerät sie in Annahmeverzug und muß die Einsatzfreie Zeit bezahlen.
Es müssen weder Urlaub noch AZK Stunden genommen werden.
Gespeichert
Roswitha


Beiträge: 69


« Antworten #2 am: März 01, 2010, 18:50:43 »

Also ganz ehrlich: Jeder muß mal eine Woche zu Hause bleiben.

Für gewöhnlich nimmt man dann Urlaub oder feiert Überstunden ab!
Gespeichert
Gehtsnoch


Beiträge: 262


« Antworten #3 am: März 01, 2010, 19:13:03 »

Genau so sieht es aus....wo steht geschrieben, das man die Stunden vom ZK nicht fuers frei machen nutzen darf???

Das ist ueberall normal. Die jeweiligen Ueberstunden muessen mit den entsprechenden Zuschuessen extra Verguetet werden...alles ander nicht.

@Pandurum

spreche mit deiner Firma....normalerweise bekommst du ne Woche frei...die zahlen ganz normal weiter...die Stunden gehen vom ZK ab (genau so wie bei normalen Firmen)...ein Minus ist ohne dein Verschulden so nicht moeglich Stichwort : Wirtschaftrisiko.
Gespeichert

Zeitarbeit ist scheisse!
pandorum


Beiträge: 21


« Antworten #4 am: März 01, 2010, 21:45:43 »

Jaja, wenn ich mit den Rede, heist es das die Stunden vom ZK abgehen, aber nicht bezahlt werden ;-) Ich setze ja dann die Stunden von mir aus ab.
Gespeichert
Roswitha


Beiträge: 69


« Antworten #5 am: März 01, 2010, 22:30:42 »

Also ganz ernsthaft, ich glaube, da hast du etwas falsch verstanden  rolleyes

Wenn du die Stunden schon auf deinem Zeitkonto hast, und du nimmst eine Woche Freizeitausgleich, dann werden auch genau diese Stunden ausbezahlt. Dein Zeitkonto verringert sich dann natürlich dementsprechend.

Am Besten, du sprichst noch mal mit deiner Zeitarbeitsfirma.

Allerdings sträuben sich die Frimen neuerdings gern, das Zeitkonto "anzufassen", wenn es noch nicht bis zum Limit aufgefüllt ist. Dann werden die Stunden gehortet, für den Fall, dass der Kundenbetrieb kurzfristig abspringt. Man kann die Nichteinsätze dann fein damit ausgleichen  angry

Gespeichert
sleepy5580


Beiträge: 335


« Antworten #6 am: März 01, 2010, 23:52:14 »

Man kann die Nichteinsätze dann fein damit ausgleichen  angry

Man darf es aber nicht, ausser der LAN hat soviel Geld zu verschenken das er es der ZAF freiwillig zur verfügung stellt.
Gespeichert
Azatoth


Beiträge: 55


« Antworten #7 am: März 02, 2010, 08:01:21 »

Also eigentlich isses doch so, wenn die Firma den TE ne Woche nicht brauch, da muss doch die ZA nen anderen Einsatz anbieten für die Zeit?!
Oder seh ich das irgendwo falsch?


Und wenn die keinen haben, dann morgens und abends dort anrufen, so das die ganze Geschichte mit dem Annahmeverzug ins rollen kommt und somit das AZK ja tabu sein sollte.



Gespeichert
Roswitha


Beiträge: 69


« Antworten #8 am: März 02, 2010, 08:04:11 »

@sleepy5580

Das ist klar, man darf es nicht. Und trotzdem versucht man es immer wieder!

Außerdem scheint das immer noch ein schwammiges Thema zu sein. Mein Anwalt war zum Beispiel fest davon überzeugt, dass man das darf.
Gespeichert
sleepy5580


Beiträge: 335


« Antworten #9 am: März 02, 2010, 12:53:37 »

@sleepy5580

Das ist klar, man darf es nicht. Und trotzdem versucht man es immer wieder!

Außerdem scheint das immer noch ein schwammiges Thema zu sein. Mein Anwalt war zum Beispiel fest davon überzeugt, dass man das darf.

Dann soll er mal ins AÜG schauen und nicht ins "normale" Arbeitsrecht, bei einem "normalen" Arbeitsverhältnis ist das korrekt. Da aber beim AÜG vom Equal pay grundsatz abgewichen werden kann, wurde hier der Ausgleich dafür geschaffen das die AG dafür aber im Falle einer Nichtbeschäftigung auch den Lohn weiter zahlen müssen (und nicht der LAN von seinem Zeitkonto, schon schlimm genug das man denen ein Zinsloses Darlehn geben muss)
Gespeichert
Wilhelm17


Beiträge: 44


« Antworten #10 am: März 02, 2010, 12:58:31 »

Wenn der Verleiher keinen Einsatz anbieten kann (Annahmeverzug),
muß er trotzdem die vereinbarte Regelarbeitszeit bezahlen. Es ist
jedoch gängige Praxis, daß er die die Stunden dem Arbeitszeit-
konto entnimmt.
Der LAN sollte auf keinen Fall die Entnahme von Stunden aus dem
AZK mit dem Verleiher vereinbaren, da eine Entnahme in diesem
Falle nicht rechtswidrig wäre.
Im Falle von Nichteinsatz sollte der LAN täglich zweimal in der
Leihfirma anrufen und anfragen ob und wenn ja wo für ih ein Einsatz
vorliegt. Diese Anrufe sollte der LAN zu seiner Sicherheit schrift-
lich festhalten (Datum, Uhrzeit, Gespächspartner u. stichpunktartig
Gesprächsinhalt, wenn möglich Zeugen beim Gespräch)
Wird nach Erhalt der Abrechnung die Entnahme von Stunden aus dem
AZK festgestellt, was aus der Abrechnung nicht immer einwandfrei
ersichtlch ist, sollte sofort telefonisch der Stand des AZKs beim
Verleiher abgefragt werden. Telefongespräch schriftlich festhalten.
Sodann sollte die Aufstockung des Stundenkontos schriftlich verlangt
werden und das Schreiben am besten ebenfalls eine Aufforderung ent-
halten, daß in der Abrechnung der Stand des Stundenkontos zukünftig
zwecks Nachprüfung ersichtlich sein sollte.
Hierauf wird die Leihfirna in den meisten Fällen nicht eingehen. Obiges
Vorgehen sollte so lange wiederholt werden, bis die Probezeit abge-
laufen ist. Erst dann sollten die widerrechtlich dem AZK entnomme-
nen Stunden beim Arbeitsgericht eingeklagt werden.
Die Entnahme vom Stunden aus dem AZK bei Nichteinsatz ist prinzipiell
rechtswidrig (Christian Iwanowski, IG-Metall Düsseldorf).
Gespeichert
bodenlos


Beiträge: 898


« Antworten #11 am: März 12, 2010, 09:01:48 »

...
Die Entnahme vom Stunden aus dem AZK bei Nichteinsatz ist prinzipiell
rechtswidrig (Christian Iwanowski, IG-Metall Düsseldorf).


Kann man, falls man eine Beschäftigung bei einer ZAF aufnimmt,
 bei Vertragsabschluss sich auf diese Rechtswidrigkeit berufen, (den Vertrag
also dann ablehnen)?

Gibt es dazu Gesetze/Urteile? Wie sind persönliche Erfahrungen von Leiharbeitnehmern
oder Bewerbern die eine solche Beschäftigung ausgeschlagen haben?
« Letzte Änderung: März 12, 2010, 09:47:45 von bodenlos » Gespeichert
sleepy5580


Beiträge: 335


« Antworten #12 am: März 12, 2010, 23:13:33 »

Gesetze gibt es dazu §11.4 AÜG in verbindung mit §615 BGB für LAN gilt meist nur ein Grundsatz man muss es rechtlich einfordern.
Gespeichert
stela


Beiträge: 109



« Antworten #13 am: März 13, 2010, 08:16:19 »

Ja Ja ... zwischen Rechtslage und Praxis klaffen noch immer Universen ...
Zum einen sind die Rechte des ZAN in der Situation mehr als eindeutig, zum Anderen ... klopft man auf den Busch, dann ist man schneller draußen als man bis Drei zählen kann. Nicht jeder kann es sich leisten so was zu riskieren ... wenn man bspw aus Hartz4 kommt ist man froh wenn man was zu tun hat, wer noch Anspruch auf ALg I hat der nimmt das eher hin.

Ich habe auch bei meiner letzten ZAF auf den Tisch geklopft, dass es so nicht geht und es rechtswidrig ist und was war dann unterm Strich ... statt neuen Einsatz die Kündigung und musste die Plusstunden abbummeln wegen Freistellung ... also hatte ich auch nix davon, dass ich 45 Stunden die Woche geackert habe, nur 35 bezahlt wurden ... mit einer ZAF ist es wie vor Gericht ... in Gottes Hand oder auf Hoher See ...
Und wenn man dann noch die Frechheit hat und sich bei den Aufsichtsbehörden beschwert bekommt man als Antwort ... seien sie froh dass Sie Arbeit haben ... es heißt dann, Sie haben vorsätzlich Ihren Arbeitsplatz auf's Spiel gesetzt, sie werden Sanktioniert ... da spielt es keine Rolle dass Verstöße gegen geltendes Recht vorliegen beim Arbeitgeber ... und dann steht noch in der Arbeitsbescheinigung "vertragswidriges Verhalten" ... Ich habe mirgeschworen, den nächsten ziehe ich vor Gericht und das Amt vors Sozialgericht
« Letzte Änderung: März 13, 2010, 08:20:23 von stela » Gespeichert

Reform des AÜG ... Equal Pay / Equal Treadment, keine Ausnahmen dazu erlauben und max. 3 Monate
bodenlos


Beiträge: 898


« Antworten #14 am: März 13, 2010, 09:21:04 »



... wenn man bspw aus Hartz4 kommt ist man froh wenn man was zu tun hat, wer noch Anspruch auf ALg I hat der nimmt das eher hin.


Das verstehe  ich nicht ganz, ich bin im ALG I -Bezug; die Problem hat einer im ALG I- Bezug doch auch, wenn er den ZAF-Vetrag z.B. nicht
unter den o.a. miesen Bedingungen annimmt und die Behörde ihn sanktioniert. Bezüglich der sanktion sogar immer Vollsperre.
Bei ALG II ist es wohl so, dass meist zunächst  eine Absenkung kommt (außer U25, da gehts anders ab), ist dann natürlich auch scheiße, aber eben nicht Vollsperrung. Man kann dann wohl ALG II beantragen, dann geht die Rennerei erst ma los, ggfs muss das bischen Vermögen aufgebraucht werden. Also zumindets in dieser Situation tut sich das denke ich nicht so viel zw. ALG I u. ALG II.


Zitat
Ich habe auch bei meiner letzten ZAF auf den Tisch geklopft, dass es so nicht geht und es rechtswidrig ist und was war dann unterm Strich ... statt neuen Einsatz die Kündigung und musste die Plusstunden abbummeln wegen Freistellung ... also hatte ich auch nix davon, dass ich 45 Stunden die Woche geackert habe, nur 35 bezahlt wurden ...

Ja das ist zum Kotzen, ist denn auch das legal, das man verpflichtet werden kann, mehr zu arbeiten als man bezahlt wirrd?
Ich war bis jetzt noch nicht in ner Leihbude und hab es von Betroffenen mitbekommen. Hängt ja zusammen mit deism Zeitkonto-
gedöns.





« Letzte Änderung: April 02, 2010, 17:24:17 von bodenlos » Gespeichert
Seiten: [1] 2   Nach oben
Drucken
Gehe zu: