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Autor Thema: JobKontakt / Vermittlungswerk  (Gelesen 2278 mal)
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hoessi666


Beiträge: 311


« am: März 03, 2010, 11:26:33 »

Hat jemand schon Erfahrungen mit der Firma JobKontakt GmbH in Schwelm gemacht...?
http://www.jobkontakt-gmbh.de/

Ist irgendwie ein sehr undurchsichtiges Geflecht, denn "Lebensunternehmer", "Vermittlungswerk" , "Vision Concept" tauchen da auch immer wieder im Dunstkreis auf...
"Spezialisiert" ist man wohl auf die Vermittlung von Menschen in ZAFs...  rolleyes

Das Projekt nennt sich "Beschäftigungschancen in der Zeitarbeit" und wird in Koop mit den Argen etc durchgeführt...

http://www.jobkontakt-gmbh.de/projektbeschreibung1.download.fd898c17bf5ff26ccfd99747f5d141cf.pdf
http://www.vermittlungswerk.de
http://www.lebensunternehmer.org/

Was und wie läuft das da so?


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"Ich befürchte, die Stellvertreter Gottes werden die Willfährigkeit der Menschen so lange missbrauchen, bis diese zuletzt doch noch klug werden." (Voltaire)
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« Antworten #1 am: März 03, 2010, 12:33:41 »

Na, das übliche, was von GANZIL her auch schon bekannt ist.

Ab in die Erwerbslosenindustrie.. Ausspionieren der Erwerbslosen..
Und damit auf unsinniger Weise auf den Erwerbslosen einwirken
(Gehirnwäsche) und vom Sozialetat fett Knete ziehen..

Vorsichtsmasnahmen bei solchen Masnahmen, siehe hier..

http://arge-basta-hh.de/info/alg2/pdf/alg-info-051.pdf
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hoessi666


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« Antworten #2 am: März 24, 2010, 17:56:00 »

Ich berichte mal von dem Termin, falls jemandem ähnliches blüht:

Zuerst: Waretn bis die kleine Gruppe (5 Personen) vollzählig erschienen ist. Abgabe des Beratungsgutscheines, der einem vorher von der Arge ausgehändigt wurde (Das Wichtigste also zuerst!  Roll Eyes )

Danach: Ein ca. 1stündiger Vortrag über die Vorzüge und Wichtigkeit der Zeitabeit: Der übliche Propaganda-Schmonzes zur Leiharbeit und, dass man mit den wenigen schwarzen Schafen ja nicht zusammenarbeitet und ja auch "Tarif" gezahlt wird. Bla bla halt...
Interessanterweise wurde dabei auch erwähnt (was hier im Forum ja eh´ bekannt ist), dass die SB in den Argen nur Zeitverträge, also befristete, haben.
Auf den Einwand, dass diese nur mit entsprechenden Quoten verlängert würden und man dabei, um seinen Allerwertesten zu retten, man den Druck auf die Erwerbslosen weitergeben würde, kam nur die lapidare Antwort "In welchem Job, gibt es denn keine Vorgaben, die zu erfüllen wären".
Menschen werden also wieder einmal mit Dingen gleichgesetzt, die abgearbeitet werden müssen - egal wie. Toll!

Der Sinn und Zweck der Maßnahme ist die Vermittlung von Erwerbslosen in Zeitarbeit.
Dass die Zeitarbeitsfirmen komischerweise anscheinend nicht in der Lage sind ihr Personal selber zu suchen, läßt nur den Schluss zu, dass die Arbeiten so sche...e sind, dass man auf normalem Wege wahrscheinlich niemanden findet oder man insgesamt zu wenig Bewerber in der Branche hat, und man stattdessen über Maßnahmen (mit Sanktionsandrohung) wie diese die Leute zwangsrekrutiert (früher nannte man das "Shanghaien").
Man hat zwar offiziell die Möglichkeit nicht teilzunehmen, aber dann "muss man das seinem SB erklären". Meist hat man eh´ vorher Rechtsfolgebelehrungen, EGVs oder ähnliches vor den Latz geknallt bekommen...War in dieser Gruppe so und wird sonst nicht anders sein...

Man stellt mit den Mitarbeitern also ein Profil des Bewerbers auf und es wird ins Internet gepackt. Die Einrichtung des Profils hätte man bei Bereitstellung eines Passwortes auch alleine von zu Hause machen können, aber eine Minimumleistung muss man den Argen gegenüber wohl nachweisen für den Beratungsgutschein!

Mit anderen Worten: Geldverschwendung und Subventionierung äusserst fragwürdiger Geschäftspraktiken! Und zur Belohnung für den Erwerbslosen noch die Aussicht auf eine prekäre Beschäftingung.
Das Profil kann man übrigens später von zu Hause aus bearbeiten. Hat man nämlich einen Emailadresse angegeben, werden einem Passwort etc dazu autopmatisch vom System zugesandt...

WEiß jemand zufällig, was so ein Beratungsgutschein wert ist?  angel
In erster Linie scheint die Firma nämlich hauptsächlich an dem interessiert zu sein...  rolleyes


P.S. Ach ja, auf Wunsch kann man zum 1001. Mal seine Bewerbungsunterlagen "optimieren" lassen. Na viel Spaß dabei!

P.P.S. Weitere Termine sind grundsätzlich wohl nicht vorgesehen, es sei denn man hat Sehnsucht danach!
« Letzte Änderung: März 24, 2010, 18:03:01 von hoessi666 » Gespeichert

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« Antworten #3 am: März 25, 2010, 20:59:04 »

Der Bildungsgutschein ist halt das wert, was die Maßnahme kostet..

Kein Wunder, das sie danach lechzen aber das bei deren Einlösung keine weiteren
 Nachkommenspflichten folgen, glaube ich nicht.
So, wie ich es verstanden habe, war das wohl ein noch unverbindliches Erstgespräch
und Werbestrategen lavern gern das Blau vom Himmel.  Roll Eyes
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NoName


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« Antworten #4 am: März 26, 2010, 12:25:26 »

Abgabe des Beratungsgutscheines, der einem vorher von der Arge ausgehändigt wurde (Das Wichtigste also zuerst!  Roll Eyes )
Der Bildungsgutschein ist halt das wert, was die Maßnahme kostet..

Was ist es den nun genau?
Ein Vermittlungsgutschein für einen privaten Arbeitsvermittler (in Höhe von 2.000,00 €)?
Ein Bildungsgutschein zur Finanzierung einer Weiterbildungsmaßnahme?

Ich denke jetzt mal es ist Ersteres.
Hier verstehe ich jedoch nicht wieso der Vermittlungsgutschein ABGEGEBEN wird.
Maximal eine KOPIE davon aber NIEMALS der Originalschein.
Denn, es ist AUSDRÜCKLICH gefordert das eine FREIE Wahl bei der Suche eines privaten Arbeitsvermittlers stattzufinden hat, bzw. man auch MEHRERE private AV mit der Vermittlung beauftragen kann.
Gibt man diesen Originalschein jedoch aus der Hand, ist dies nicht mehr möglich.
Der Originalschein wird GRUNDSÄTZLICH erst abgegeben wenn durch die VERMITTLUNG eines privaten AV eine UNTERSCHRIFT unter einen Arbeitsvertrag geleistet wurde!!!

Gruß!
NoName
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hoessi666


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« Antworten #5 am: März 26, 2010, 15:28:58 »

@NoName
Klar, ich plöd, bin ja schliesslich H4!  Tongue

Ich habe nie behauptet, dass es sich um einen Vermittlungsgutschein handelt!!! (Wie man mit dem umgeht sollte jedem ChefDuzen-User längst klar sein, zumal ja selbst die SBs darauf hinweisen!)

Das Teil nannte sich Beratungsgutschein und so stand es auch druff! Auch von einem Bildungsgutschein war (von meiner Seite) nie die Rede (gebildet wird da nicht  cheesy )!

Also erstmal runter kommen, gell!

Bisher kannte ich Beratungsgutscheine nur für den lieben Anwalt, daher hat´s mich interessiert wieviel die Träger wohl für so´n Teil kriegen...und da die Chose für die "Teilnehmer" letztendlich eine Zwangsveranstaltung ist, ist´s irgendwie verwunderlich, dass die TRäger nicht direkt mit der Arge abrechenen wie Bewerbungstrainings etc. Liegt vielleicht an dem Einfrieren der Etats für Arbeitslose, dass man kreativere Wege geht?!  angel
« Letzte Änderung: März 26, 2010, 18:09:13 von hoessi666 » Gespeichert

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« Antworten #6 am: März 26, 2010, 19:40:48 »

@NoName
Klar, ich plöd, bin ja schliesslich H4!  Tongue

Nix plöd.... ich plöd.... (Erklärung weiter unten) Grin

Zitat
Also erstmal runter kommen, gell!

Na also "oben" war ich ja nun wirklich nicht..... auf dem Amt ab und zu.... aber hier doch net Wink

Zitat
Das Teil nannte sich Beratungsgutschein und so stand es auch druff! Auch von einem Bildungsgutschein war (von meiner Seite) nie die Rede (gebildet wird da nicht  cheesy )!

Und hier war ich unwissend (plöd)..... Erklärung:

In vergangenen Jahren (leider ist mein Wissensstand dazu nicht aktualisiert) gab es ein sogenanntes Coaching... heißt z. B. bei dem Weg in die Selbständigkeit konnte mit eigener Initiative ein "Berater" gewählt werden (frei und ohne Zwang) der hilfreich beim Weg in die Selbständigkeit "zur Seite steht" (mit gewissen Auflagen bezüglich der Durchführung dieses Coaching's).

Die Person konnte ein Bekannter mit Erfahrung aus dem eigenen Gewerbe (also ein schon längere Zeit Selbständiger) oder auch z. B. der Steuerberater oder ähnl. sein.

Dessen Leistungen wurden per "BERATUNGSSCHEIN" (der eine auf Stundensätze aufgeteilte Pauschalsumme enthält) vergütet.

Da ich jetzt auch per intensiver Suche im Web nix zum Beratungsschein gefunden habe, denke ich es wird auf dessen rechtlicher Grundlage geschehen bzw. gibt es auch noch eine sogenannte Vergütung für die Vermittlung durch "Dritte" auch so eine etwas verworrene Vergütungsart (ähnl. einer Kopfpauschale).

Bei diesen von mir genannten Dingen stand aber immer der "Freie Wille" und damit die "Freie Wahl" des Betroffenen im Vordergrund!

Bedenklich ist m. E. jetzt diese von Dir genannte Variante da sie KEINE "freie Wahl" des Beraters mehr zulässt.

Ich werde mich in den nächsten Tagen nochmals dazu äußern, wenn ich meine Kenntnisse aktualisiert habe und nicht mehr plöd bin Wink

Sorry falls es als Angriff rübergekommen ist... dies war nicht meine Absicht!

Viele Grüße!
NoName(der NOCH Unwissende)
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« Antworten #7 am: März 26, 2010, 21:40:40 »

@NoName
Is´ schon ok!
Kam zwar etwas seltsam rüber, aber dachte mir schon, dass das nicht wirklich so gemeint war...

Das Perverse mit dem Beratungsschein ist ja eigentlich, dass Du dieses Teil kriegst um DEINE Rechte wahrnehmen zu können: Sei es über Anwälte oder wie in Deinem Beispiel zur Existenzgründung oder vielleicht um dir Infos über mögliche Perspektiven im Leben/Arbeitsleben zu holen. Hier wurde der Schein dazu genutzt eine Zwangsmaßnahme (oder wie man das auch immer nennen will) abzurechnen.
Daher auch meine Vermutung, dass das was mit dem Einfrieren der Mittel zur Qualifizierung der Erwerbslosen durch den Bund zu tun hat...quasi Abrechung über eine andere Kostenstelle.
Ich habe mittlerweile die Erfahrung gemacht, dass meine (und vielleicht auch die anderen) Optionskommune(n) gerne Sachen ausprobieren, die dann später auch auf Bundesebene umgesetzt werden (z.B. die mit ziemlicher Sicherheit kommende Sanktionierung bei "Verhindern der Anbahnung einer Einstellung").
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« Antworten #8 am: März 27, 2010, 14:24:04 »

Oh, da habe ich auch was falsch verstanden  Roll Eyes

Ich bin von einem Bildungsgutschein ausgegangen, der auch inhaltlich
auf eine xy-Weiterbildung bei Firma blabla ausgesstellt ist.

Die Handhabe mit einem Vermittlungsgutschein ist völlig ok, so wie NoName
es empfiehlt.

Aber von einem Beratungsgutschein ?.. Wäre nett, wen hoessi ihn hier
inklusiver Praragraphengewäsch zitieren würde  Wink
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« Antworten #9 am: März 27, 2010, 16:29:49 »

Den Schein habe ich leider vergessen für meine Unterlagen zu kopieren...  Embarrassed
War aber speziell auf diese Firma ausgestellt.
Welche Paragraphen da drauf standen (falls überhaupt) kann ich jetzt nicht sagen. War aber defintiv nur ein Gutschein. Das "Shanghaien" fand je nach Teilnehmer über Zuweisungen und EGVs statt.
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« Antworten #10 am: März 28, 2010, 19:12:29 »

Hmm, keine Kopie für die eigenen Akten und keinerlei Kenntnisse darüber, auf
welchen § dieser Schein reitet ?..

Sehr schlecht..  Roll Eyes  Lass es dem Träger nicht wissen, wie es ist.. Die tanzen Dir noch
auf der Nase rum  Roll Eyes
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« Antworten #11 am: März 28, 2010, 21:09:30 »

Sorry, wenn ich dich enttäusche Onkel, aber manchmal hat man einfach keinen Bock mehr auf diese Spielereien. Da läßt mans zum Schutz der eigenen Nerven dann einfach mal laufen...
Widerspruch hätte eh´ nichts gebracht, da Zeitarbeit zulässig ist und somit "wichtige" Gründe zum Verweigern dieser Aktion nicht gegeben sind/waren.
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« Antworten #12 am: März 29, 2010, 18:28:52 »

An Widerspruch etc.. habe ich auch noch nicht gedacht.
Schlecht finde ich, wenn Rat gesucht wird und es kann nicht mehr benannt werden, auf
welche Paragraphenschiene die Sache läuft.

Schau Dir mal den § 16 (neu) an.. Das ist das Einfallstor zu "Qualifikationen".
Das dumme an der Sache ist, das dort vieeeele weitere Türchien sind, die in eine
spezielle Richtung führen.. 98 % der Sinnlosmaßnahmen für ALG-II-BezieherInnen
verbergen sich auch hinter diesen Türen.

Hört sich para an, aber sone Papiere sollte Mensch sich auch sichern..

Naja, schade.. Damit ist zur Zeit alles weitere sinnlos oder daneben.  Roll Eyes

M.f.G. Tom
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« Antworten #13 am: März 29, 2010, 19:00:23 »

An Widerspruch etc.. habe ich auch noch nicht gedacht.
Schlecht finde ich, wenn Rat gesucht wird und es kann nicht mehr benannt werden, auf
welche Paragraphenschiene die Sache läuft.

Rat habe ich ja auch nicht gesucht, sondern nur meine Erfahrungen mit dieser "Massnahme" weitergegeben...
Die ganze Diskutiererei kam durch die Verwirrung mit Vermittlungs-/Bildungsgutschein etc auf, gell ?  Roll Eyes
Ich wollte nur wissen, was so ein Schein grundsätzlich an Knete hergibt...

Bitte die Postings aufmerksamer lesen und nicht auf einzelne Reizwörter/Themen anspringen...

Nix für ungut...  smiley
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« Antworten #14 am: März 29, 2010, 19:14:14 »

Na denn schauens mal Dein ersten Beitrag..
Und da wolltest Du nix wissen ?  Roll Eyes

Hmm.. egal.. bitte in Zukunft etwas konkreter. Danke  Wink
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