@Brettermaier
Deine Tips in Ehren. Aber Du glaubst doch nicht im ernst, das jemand mit fehlerhafter Abrechung lieb bei der ZAF vorspricht. "Wir kümmern uns, wir schauen danach...". Das ist genau der Satz, wo es dann gleich einen Satz heisse Ohren gibt.. bildlich gesprochen natürlich. Einmal verarschen lässt man vielleicht noch durchgehen. Bei der zweiten Aktion RUMMS. Ihr Zeitbuden kommt leider mit viel zu viel durch und meinens Erachtens ist die ganze Branche ein schwarzes Schaf.
Grundsätzlich glaube ich, dass man nichts so wirklich pauschalisieren kann. Und ich glaube, dass man mit 'korrektem' Verhalten am Weitesten kommt. 'Korrekt' heisst dabei ausdrücklich NICHT, dass man sich verarschen lassen soll oder immer klein beigeben. Es heisst für mich zunächst mal immer freundlich aber bestimmt bleiben und einen Eskalationsschritt nach dem anderen, was durchaus auch Klage vor Gericht bedeuten kann, gar keine Frage.
Ansonsten kann ich nur sagen, wie ich und meine direkten Kollegen vor Ort das handhaben mit Abrechnungsreklamationen:
Die Fehlerquote ist dank elektronischer Zeiterfassung sehr gering, dennoch passieren natürlich Fehler, die teils von uns, teils von den Mitarbeitern verschuldet sind, dazu zwei Beispiele:
Im ersten Fall kam Mitarbeiter rein, seine mitgeschriebenen Zeiten stimmten nicht mit der Abrechnung überein. Wenn jemand persönlich da ist, klären wir das immer sofort, wobei der MA uns gerne direkt über die Schulter auf den Bildschirm schauen kann und im Zweifel auchl direkt sieht, was geändert wird/was dabei rauskommt. In diesem Fall stellte sich raus, dass in der verkürzten Spätschicht Freitags beim Kunden keine Pause gemacht wird und auch schon ab 13 Uhr angefangen werden kann. Das Zeiterfassungssystem hatte aber automatisch 15 Min. Pause abgezogen und die Anfangszeiten vor 13:30 Uhr gekappt. Also haben wir das entsprechend angepasst, damit das zukünftig nicht mehr passiert und den Differenzbetrag (man kann die Rückrechnung in der EDV sehen, also den Betrag, der nachgezahlt werden muss) per Abschlag sofort angewiesen.
Im zweiten Fall stellte sich telefonisch (versuchen wir auch immer sofort zu klären oder per Rückruf innerhalb 1 Stunde) raus, dass ein Urlaubsantrag fehlte. Der wurde dann am nächsten Tag nachgereicht und dann gleiches Verfahren, Rückrechnung in der EDV ansehen und Differenz per Abschlag anweisen.
Da die MA wissen, dass wir korrekt, schnell und offen reagieren, laufen die wenigen Reklamationen auch immer ruhig und vernünftig ab, wie gesagt, mal liegt der Fehler bei uns, mal bei den MA, fast immer lässt sich das aber ganz schnell klären und korrigieren.
Ich geb Dir aber recht, dass das auch anders laufen kann, wenn ZAF sich eben NICHT korrekt verhalten, Leute vertrösten, Dinge verheimlichen, rumtricksen, usw. und sofort.
Bzgl. Abrechnung ist es eigentlich ganz einfach, ich sehe da Pflichten auf beiden Seiten (ZAF und MA). Es ist die Pflicht der ZAF, eine korrekte Abrechnung zu erstellen, dazu bedarf es aber ein paar Dinge, die Pflicht der MA sind, wie z.B. korrekt und pünktlich eingereichte Zeitnachweise, korrektes Stempeln bei Zeiterfassung, zeitnahes Einreichen von Krankmeldungen, Urlaubsanträgen, etc. und natürlich auch die Kontrolle der Lohnabrechnung und schnelles Reklamieren/Nachfragen, wenn irgendwas nicht richtig erscheint.
Es gibt Fehler, wie z.B. der falsche Pausenabzug bei Freitags-Spätschichten aus meinem Beispiel, die uns niemals aufgefallen wären, wenn nicht jemand Bescheid gegeben hätte.