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Autor Thema: Mal der Entleihbetrieb und nicht die ZAF am Pranger ...  (Gelesen 1274 mal)
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stela


Beiträge: 109



« am: März 06, 2010, 08:57:51 »

Ich schreibe hier für eine liebe Freundin, die derzeit keinen Zugang zum Internet hat, aber dringend einen Rat braucht ... es geht ausnahmsweise nicht um die ZAF selbst, dort ist sie "zufrieden" (zumindest besser als Hartz4), sondern um die Bedingungen im Entleihbetrieb. Also ...

Meine Bekannte arbeitet bei einer ZAF aus Pforzheim und wurde zum Einsatz in einen Entleihbetrieb in Pforzheim eingetsellt, der für einen regionalen Kabelanbieter die Kundenbetreuung abwickelt.

Nach einer mehrwöchigen Schulungsphase (wo schon reichlich Minusstunden aufgelaufen sind) geht es nun langsam ran an den Speck. Mit dem Job selbst hat Sie kein Problem, sie hat eine Affinität dafür.

Nach lagem hin und her der Produktschulung kam man mal auf das Thema Arbeitsbedingungen zu sprechen ... Jeder der als Bürokaufmann tätig ist kennt die Bildschirmarbeitsplatzverordnung. Hier werden ja gewisse bindende Vorgaben gemacht. Auf Nachfrage bekam sie die Antwort, dass es keinen Betriebsrat gibt (deren Wahl konnte die GL im Januar erfogreich verhindern), keinen Personalrat noch eine Vertrauensperson. Die Verordnung werde nicht angewendet, man sei in keinem Verband und sie wäre nicht bindend und wenn dann nur im Outbound aber man telefoniere ja Inbound.

Unterm Strich ... Anwesenheit min 9 Stunden täglich, 1 Stunde Pause gesamt am Tag, dazu werden 10 Minuten täglich bezahlt zum Zwecke der Erleichterung auf dem Örtchen, der Rest werde von der Pause abgezogen. Weiter sind Arbeitsplätze möbiliert mit Tischen aus dem letzten Millenium, von den durchgesessenen Stühlen ganz zu schweigen, Handauflagen sind auch Fehlanzeige und Bildschirm auf persönliche Bedürfnisse einstellen ist an den Workstations gesperrt ... Augentränen und Kopfschmerzen, Rückenschmerzen und Krämpfe in den Unterarmen/Handgelenken schon nach wenigen Stunden.

Als meine Bekannte einen Einwand dagegen ausprechen wollte fuhr man Ihr schon über den Mund ... wems nicht passt, der darf gerne gehen ...

Aber als ob dies nicht schon genug wäre ... das wichtigst scheint wohl an dieser Arbeit zu sein, dass der Block im Intranet und das Outlook wichtiger sind als der Dienst am Kunde ... denn was dort jast jeden Tag vorkommt ... "Die Line brennt, es bleiben alle eine Stunde länger" ... dass darüber eine Diskusion bei der Projektleitung überflüssig bzw erfolglos ist braucht man ja nicht zu erwähnen ... oder auch (weils Spaß macht) mal eben die Freizeit gestrichen, die Leute morgens um 6 aus dem Bett geklingelt, die bis 23 Uhr den Tag vorher gearbeitet haben, man solle um 7.30 im Betrieb sein da ein haufen Leute fehlen würden .. immer gerne genommen.

Was kann meine Bekannte tun? wer ist der Ansprechpartner, wenn auch die ZAF sagt, es wäre nicht so schlimm, man solle durchhalten, man wird nach 3 Monaten schon übernommen (was sie unter den Umstäden eigentlich gar nicht möchte).

Was im laufe der letzten Tage rauskam ... die Abstimmung zur Betriebsratwahl war im Januar, es nahmen von 281 Mitarbeitern 106 teil, davon entfiehlen 5 Stimmen auf ja, der Rest auf nein und genau diese 106 Mitarbeiter sind nicht mehr in der Firma (alle gekündigt worden)
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Reform des AÜG ... Equal Pay / Equal Treadment, keine Ausnahmen dazu erlauben und max. 3 Monate
Sonicman


Beiträge: 5


« Antworten #1 am: März 06, 2010, 14:57:51 »

Bei den Arbeitsbedingungen die Du geschildert hast wäre das Amt für Arbeitsschutz der richtige Ansprechpartner. In Puncto Betriebsrat sind viele Unternehmen leider so ausgebufft daß sie mit allen erdenklichen Tricks so etwas zu verhindern wissen.
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Seneca


Beiträge: 196



« Antworten #2 am: März 06, 2010, 16:46:11 »

Also ich würde mich an das zuständige Gewerbeamt und die zuständige Berufsgenossenschaft wenden.

MfG

seneca
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markus290175


Beiträge: 8



« Antworten #3 am: März 06, 2010, 17:05:48 »

Ich muß ganz ehrlich sagen, bei den erfahrungen, die ich mit diversen ZAF gemacht habe:

Verspechen ist schön, es zu glauben ist schöner und zu sehen was wirklich passiert ist grauen voll, weil da halten selbst unsere Politiker Ihre verspechen etwas besser, als so manche ZAF.

Ich würde persönlich der ZAF nicht glauben, das Sie nach 3 Monaten übernommen wird, genau so wenig würde ich dran denken, das sich etwas an der Arbeit ändert, den wie bekannt wird ein Arbeitnehmer meistens schneller entsorgt innerhalb der Probezeit, als man schauen kann.

Ich muß da mal eine kleine Frage stellen bezüglich des Tarifvertrages, welcher gilt bei Ihr?

Zu der Arbeitszeit kann ich nur raten, wenn Sie tatsächlich in der ZAF weiter arbeiten möchte, dieses so hin zunehmen (evt. das Handy mal im Auto zuvergessen, oder auf lautlos zu machen), den wenn Sie nicht ran geht, dann kann Sie auch nicht morgens angerufen werden und solange in Ihrem Arbeitsvertag nichts von grundsätzlicher Rufbereitschaft steht, ist Sie auch nicht gezwungen ran zu gehen, das gleiche gilt für eine verpflichtung, zur heraus gabe der Handy_Nr.

Tja, das mit dem Bietribsrat ist auch leider legal und verärgert die Gewerkschaften, da hier die Mitarbeiter schneller unter druck gesetzt werden können, weil Sie Ihre Rechte nicht immer kennen, oder evt. sogar nicht verstehen.

Gruß Markus aus dem kleinsten Bundesland
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Dieses ist meine eigene persönliche Meinung, sie wird werder von einer Gewerkschaft, noch von einem Arbeitgeberverband beeinflust. Für den Fall das sich auf Quellen berufen wird, wird auch der jeweilige Link zu der Quelle genannt, ältere Nachrichten können aktuellere Quellen enthalten.
stela


Beiträge: 109



« Antworten #4 am: März 07, 2010, 07:26:19 »

Ich muß da mal eine kleine Frage stellen bezüglich des Tarifvertrages, welcher gilt bei Ihr?
Spielt zwar für die Frage keine Rolle .. aber es kommt der BZA/DGB zum Einsatz ...
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markus290175


Beiträge: 8



« Antworten #5 am: März 07, 2010, 17:43:15 »

Zitat von stela:
Zitat
Nach einer mehrwöchigen Schulungsphase (wo schon reichlich Minusstunden aufgelaufen sind) geht es nun langsam ran an den Speck. Mit dem Job selbst hat Sie kein Problem, sie hat eine Affinität dafür.

Ich habe wegen dem Tarifvertrag gefragt, da es rund um das Thema "Arbeitszeitkonto" verschiedene ausführungen gibt und da Du sagtest "mehrwöchige Schulungsphase" und "reichlich Minusstunden", dachte ich mir da wäre doch evt. mal ein Blick in den TV ratsam...  Wink

Und wenn ich mich nicht täusche, dann sind Fort,- und Weiterbildungen, wie Arbeitszeiten zu sehen...  Wink

Gruß Markus aus dem kleinsten Bundesland
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sleepy5580


Beiträge: 335


« Antworten #6 am: März 07, 2010, 20:19:48 »

Nicht nur das, sondern es hätten eigentlich garkeine Minusstunden zu stande kommen dürfen wenn die Schulungsstunden für die Wochenarbeitszeit nicht ausreichen hätte die ZAF entweder zahlen müssen oder einen ergänzenden Einsatz zur verfügung stellen müssen.
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stela


Beiträge: 109



« Antworten #7 am: März 08, 2010, 09:48:27 »

Update ...
Sie hat heute mal mit der Gewerbeaufsicht gesprochen ... die sind dort wohl nicht unekannt wegen solcher Vorfälle. Auch möchten die sich mal mit der ZAF auseinandersetzen, warum die so lapidar reagieren auf die Beschwerden .. O-Ton: "Die wollen wohl auch nur Ihren Gewinn, den dürfen die dann gleich mal als Strafe wider abdrücken, denn die sind genauso verantwortlich" ... auch wurde noch das Thema Silent Monitoring und Aufzeichnung "zu Schulungszwecken" näher angesproch ... jetzt scheint es wohl zu rauchen im Karton!

Böse noch, ich habe von meiner ZAF heute bescheid bekommen, ich soll noch vor dem 15. dort zum Einsatz kommen ... *GRAUS* shocked
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Ziggy


Beiträge: 4851



« Antworten #8 am: März 08, 2010, 12:25:39 »

... Auch möchten die sich mal mit der ZAF auseinandersetzen, warum die so lapidar reagieren auf die Beschwerden .. O-Ton: "Die wollen wohl auch nur Ihren Gewinn, den dürfen die dann gleich mal als Strafe wider abdrücken, denn die sind genauso verantwortlich" ...

Absolut korrekt. VERANTWORTLICH ist die ZAF! Die haben den Beschwerden der MA nachzugehen und notfalls beim Kunden dafür zu sorgen, daß sowas abgestellt wird. Die ZAF hat eine Fürsorgepflicht ihren MA gegenüber.
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Sonicman


Beiträge: 5


« Antworten #9 am: März 08, 2010, 14:09:36 »

Das ist der ZAF doch scheißegal. Denen gehts nur darum den Kunden zu halten. Wenn's dem Entleiher nicht paßt geht er halt zur nächsten ZAF.
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Ziggy


Beiträge: 4851



« Antworten #10 am: März 08, 2010, 17:10:18 »

Das ist der ZAF doch scheißegal.

Was ist denn das für eine bescheuerte Antwort. Wenn's denen scheißegal ist, dann mach Feuer unterm  Arsch!
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markus290175


Beiträge: 8



« Antworten #11 am: März 10, 2010, 05:41:15 »

@ziggy

das mit dem feuer unterm arsch machen, ist einfacher gesagt als getan. bei den zaf, gilt eigendlich immer der bekannte grundsatz "der kunde ist könig" und bevor die zaf sich mit ihre kunden zusammen setzt und versucht das genannte ab zustellen, sitzen schon die nächsten 10 zaf auf der lauer nach dem auftrag.

bekannter von mir ist selbstständig mit einer elektrofirma, der bekommt im schnitt pro tag 3 anrufe von zaf, welche ihm mitarbeiter anbieten, da sie noch kapazitäten haben.

@stela

das mit dem teuer werden einer strafe kann ich gut nachvoll ziehen, den wenn ich schon höre, das eine unterschreitung der gesetzlichen ruhezeiten pro unterschrittene stunde 50,- euro kostet, möchte ich garnicht wissen, was so andere dinge an strafe kosten.

@sleepy5580

Zitat
sondern es hätten eigentlich garkeine Minusstunden zu stande kommen dürfen

dieser fall trift leider nicht auf alle tv zu, den schaue dir mal den tv von amp oder cgzp an und vergleiche das mal mit dem von der igz, dann siehst du was ich meine, was die einen fast uneingeschränkt erlauben, hat die andere begrenzt und auch arbeitnehmer freundlich geregelt.


gruß markus aus dem kleinsten bundesland
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Ziggy


Beiträge: 4851



« Antworten #12 am: März 10, 2010, 09:18:43 »

das mit dem feuer unterm arsch machen, ist einfacher gesagt als getan. bei den zaf, gilt eigendlich immer der bekannte grundsatz "der kunde ist könig" und bevor die zaf sich mit ihre kunden zusammen setzt und versucht das genannte ab zustellen, sitzen schon die nächsten 10 zaf auf der lauer nach dem auftrag.

Ja und? Was interessiert DICH das? Bist du GF einer ZAF?

Ich staune immer wieder, was für'n Kopp sich Leihkeulen machen. Und was sie sich alles bieten lassen, bis hin zur massiven Gesundheitsgefährdung. Es ist doch völlig egal, ob du in Leihbude A oder B oder C verarscht wirst. Also geht man hin und sagt: "Stell diese Mißstände ab, sonst tu ICH es!"
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Nicht dem Leben mehr Tage geben, sondern den Tagen mehr Leben!
schwarzrot


Beiträge: 2458



« Antworten #13 am: März 10, 2010, 09:29:43 »

Zitat
Ja und? Was interessiert DICH das? Bist du GF einer ZAF?
Bravo Ziggy, genau darum geht es: Haufenweise malocher machen sich die gedanken ihrer chefs, statt sich ihre eigenen gedanken, die ihrer eigenen situation zu machen! DGB 'sozialpartnerschaft' (=also 'arbeitsplatzgarantie' statt endlich mal wieder ne lohnerhöhung!) lässt grüssen.  Angry

Wenn ein 'arbeitgeber' pleite geht und ein markt ist da, dann kommt halt der nächste.

Sie haben doch schon immer 'flexibilität' von uns gefordert! Warum nimmst du die nicht mal (in deinem eigenen sinne) an, markus?
Als ZAN sollte mensch nicht allzu viel zu verlieren haben, oder ist dein stundenlohn bei deiner ZAF so viel höher?
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"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht
Sir Vival


Beiträge: 1491



« Antworten #14 am: März 10, 2010, 10:01:52 »

Stimme ich absolut zu!
In KEINEM Fall (als ZAN oder "gesicherter AN") würde ich mir das bieten lassen.
Wenn man über seine Rechte und Pflichten (und die des AG) informiert ist, dann los!
Wenn man es nicht tut, tut man nur einem einen Gefallen: dem Ausbeuter!

Zum Thema "wo melden":
Lass die $$&/'#§²~# BG aus dem Spiel! Das habe ich ebenso versucht. Die machen nichts! Wurde mir eiskalt so dargelegt. Die werden von der Industrie bezahlt.

Du musst, wenn alle Stricke reissen, was ja wohl durch die forsche Art und Weise des Leihklitschenführers schon der Fall ist, zum Gewerbeaufsichtsamt gehen und die Vorfälle melden. Auch die äusseren Umstände wie Verhinderung des Betriebsrates usw.
Dann passiert vielleicht was. Aber nur vielleicht.

(Ich mache z.B. schon seit Juli 2009 rum und bisher ist nichts passiert. Ich werde aber dieses Forum auf dem laufenden halten!)
9 Stunden Anwesenheitspflicht, davon 1 Std. Pause - ist ja OK....normale Arbeitszeit (ob jetzt 8 Std. + 45min Pause....naja)
10 min bezahlte Toilettengänge, danach Abzug? - geht schon mal gar nicht! Anzeige! Das hatten wir schon in einem anderen thread.
Bildschirmarbeit/schlechte Sitze/Rücken usw.? - würde ich alles festhalten, da das klar ein Verstoss gegen das Arbeitsschutzgesetz ist! Bezahlte Unterbrechungen (keine Pausen!) bei Bildschirmarbeit!
Schulung, die nicht als Arbeitszeit gerechnet werden, aber notwendig für den Job sind? - Anzeigen wg. Betrug (Arbeitszeitgesetz!)

Die freuen sich beim Gewerbeaufsichtsamt!

Das Amt heisst (bei uns im Rhein-Neckar-Kreis jedenfalls), "Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz"




« Letzte Änderung: März 10, 2010, 10:04:29 von Sir Vival » Gespeichert

"Der Tod stellte seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!"
Politiker sind wie Tauben. Sind sie unten, fressen sie dir aus der Hand. Sind sie oben, wirst du beschissen

Der eine ist tot, der andere hat auch nimmer lang´
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