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Autor Thema: 4 Wochen Ortsabwesenheit als Praktikum machbar ?  (Gelesen 264 mal)
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MarcoW75


Beiträge: 21


« am: März 07, 2010, 22:54:48 »

Hallo!
Ich arbeite seit längerer Zeit in der Firma meiner Freundin als Minijobber. Sie ist also quasi nicht nur privat,sondern auch beruflich meine Chefin  Grin  Sie reist jedes Jahr im September zu einem Kunden ins Ausland und möchte mich nun unbedingt mal mitnehmen. Da das aber kein Urlaub,sondern ein Arbeitsaufenthalt ist, soll ich meinen Minijob auch direkt beim Kunden ausüben,statt wie sonst übers Internet. Worum es da genau geht,spielt an dieser Stelle keine Rolle.Da meine Lebenshaltungskosten ja trotzdem enstehen,fällt eine zeitweilige Abmeldung auf dem Bezug wohl flach. Hat jemand eine Idee,wie man die Arge dazu kriegen kann,daß sie einer 4wöchigen Ortsabwesenheit zustimmt,ohne daß man sich aus dem Bezug abmelden muss ? Ist das vielleicht als "freiwilliges Praktikum" machbar ? Und wäre es sinnvoller,wenn ich mich an meine Fallmanagerin oder meine Chefin sich an den Arbeitgeberservice wendet ?

Viele Grüße
Marco
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schwarzrot


Beiträge: 2466



« Antworten #1 am: März 08, 2010, 09:10:29 »

Gibt mehrere wege, es kommt aber bei einigen darauf an, wo dieses 'ausland' ist.
Z.b. kannst du ein paar monate im europäischen ausland auf jobsuche gehen, vom amt bekommst du dann so eine art 'überweisungsschein' and das dortige jobcenter. Könntest dich dann dort für ein praktikum anmelden.

Problematisch wird es aber vermutlich, wenn dein SB erfährt, dass dein chef gleichzeitig deine freundin ist. Da sind die schnell am denken, ihr wollt einfach nur wo urlaub machen und du dem deutschen arbeitszwang entkommen.  Wink

Klar kannst du immer (nach rücksprache mit SB) ein 'freiwilliges praktikum' machen, nur bei ortsabwesenheit kann schnell passieren, dass die fragen, wie du so eine ortsabwesenheit finanzieren willst und ob es nicht ein praktikum vor ort auch tun würde.  Cheesy
Etwas besser stehst du u.u. da, wenn das praktikum bezahlung oder die aussicht auf eine festeinstellung einbringt.
 
Sauberer finde ich, den SB zu fragen, ob du im rahmen deines minijobs für vier wochen beim kunden sein kannst (und dort halt postalisch erreichbar bist). Allerdings kommt das sehr auf deinen SB (und dein verhandlungsgeschick) an. Rechtlich sind minijobs, solange du trotzdem ALGII brauchst nicht viel wert.
Es wurden schon leute zu 1euro jobs/sinnlosbewerbungstrainings verdonnert, trotz minijob. Einfach weil der SB ein arsch war und meinte das wäre gut für seinen 'kunden'.
« Letzte Änderung: März 08, 2010, 09:18:37 von schwarzrot » Gespeichert

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht
MarcoW75


Beiträge: 21


« Antworten #2 am: März 08, 2010, 10:11:07 »

Danke für deine Antwort.

Klar kannst du immer (nach rücksprache mit SB) ein 'freiwilliges praktikum' machen, nur bei ortsabwesenheit kann schnell passieren, dass die fragen, wie du so eine ortsabwesenheit finanzieren willst und ob es nicht ein praktikum vor ort auch tun würde.  Cheesy

Natürlich könnten sie das fragen. Aber auch daheim muss man leben. Außerdem kann man auch ein bißchen was angespart haben.


Zitat
Etwas besser stehst du u.u. da, wenn das praktikum bezahlung oder die aussicht auf eine festeinstellung einbringt.

Schön wär's ja :-D Aber ich kenne ehrlich gesagt niemanden,der nach einem Praktikum wirklich mal eine Anstellung gekriegt hat.  Die "Generation Praktikum" macht das auch überflüssig,jemanden einzustellen. Aber das ist ein anderes Thema.


Zitat
Sauberer finde ich, den SB zu fragen, ob du im rahmen deines minijobs für vier wochen beim kunden sein kannst (und dort halt postalisch erreichbar bist). Allerdings kommt das sehr auf deinen SB (und dein verhandlungsgeschick) an. Rechtlich sind minijobs, solange du trotzdem ALGII brauchst nicht viel wert.

Ich denke,das wird der Weg sein,der wohl am Erfolgversprechensten ist.


Zitat
Es wurden schon leute zu 1euro jobs/sinnlosbewerbungstrainings verdonnert, trotz minijob. Einfach weil der SB ein arsch war und meinte das wäre gut für seinen 'kunden'.

Wieso kommt mir das nur so bekannt vor ? Wenn ich zurückschaue,wann ich das letzte Mal einen Vermittlungsvorschlag bekommen habe, dann sollte es mit dem Teufel zugehen,wenn zufällig in diesen 4 Wochen einer eintrudelt...da fällt es schwer,nicht an böse Absicht zur absichtlichen Erwirkung einer Sperrzeit zu denken.  Und da ich erst letzten Freitag eine längere Maßnahme der Arge beendet habe, halte ich es zumindest aktuell für Unwahrscheinlich,daß da in absehbarer Zeit noch eine kommt.  Aber man weiß ja nie,wie manch Fallmanager so tickt. Mit meiner Fallmanagerin komme ich aber im großen und ganzen ganz gut zurecht.
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MarcoW75


Beiträge: 21


« Antworten #3 am: März 09, 2010, 20:09:13 »

Ich fürchte,die ganze Sache hat sich erledigt. Denn als ich heute meinen Briefkasten öffnete,fand ich einen nettes Briefchen von meiner Fallmanagerin. Toll,dachte ich, endlich mal wieder einen Vermittlungsvorschlag. Doch was ich da lesen musste,war nicht mehr ganz so toll...die gute Frau will mir einen 1€-Job aufs Auge drücken, im Grünbereich. Im Großen und Ganzen gehts darum, Wanderwege anzulegen, Bänke zu reparieren, Hinweistafeln und Wegweiser aufzustellen. Das bringt mich beruflich also nicht die Bohne weiter.  Dauern soll das ganze vom 1.April 2010 bis zum 31.Januar 2011,also 9 Monate (sind nicht eigentlich nur 6 erlaubt) ? Nun bin ich am überlegen,wie ich wohl trotzdem für 4 Wochen da raus komme.  Weiß jemand,ob ein befristeter 401€-Job zum Abbruch eines 1€-Jobs berechtigt ?
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Carpe Noctem


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« Antworten #4 am: März 09, 2010, 21:16:37 »

Hallo Marco,

hast du eine EGV? Wenn ja, von wann bis wann ist die gültig? Über die Gültigkeitsdauer hinaus darf keine Massnahme gehen, also keine 9 Monate. Ohne EGV gibt es überhaupt keine Grundlage für Massnahmen wie EEJ u.ä. Schwachsinn. EEJ sind für sog. "marktferne" Kunden, die keinen Job mehr finden. Du hast aber einen Job, also kannst du für dich Marktnähe in Anspruch nehmen. Dein Job verringert gem. SGB II deine Hilfebedürftigkeit. Dies wird durch das Antreten eines EEJ hinfällig. Die ARGE hindert edich somit an der Erfüllung deiner gesetzlichen Pflicht. Das allein ist eine Fachaufsichtsbeschwerde wegen willkürlicher und unbegründeter Verhinderung der Pflichterfüllung wert.

Geh nicht allein zur ARGE! Nimm einen Beistand gem. § 13 SGB X mit und widerlegt gemeinsam die Notwendigkeit der Gartenbaugeschichte.

Grüsse - CN
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Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"
MarcoW75


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« Antworten #5 am: März 09, 2010, 22:07:31 »

Ich habe ja erst letzten Freitag eine andere Maßnahme (Weiterbildung in der FAW) beendet, diese dauerte vom 16.03.2009 bis zum 05.03.2010. Meine letzten beiden EGVs (mit der Zuweisung zu besagter Maßnahme) liefen vom 10.03.09-09.09.09 und die nächste dann vom 14.09.09-13.03.10. Letztere läuft also erst am kommenden Samstag ab, folglich steht da auch noch nix von einem 1€-Job drin,sondern noch die Zuweisung zu der vorhergehenden Maßnahme.
 Wie es der Zufall will, hab ich morgen (!) mal wieder ein Gespräch zur beruflichen Situation..ich denke,daß ich dort wieder eine neue EGV unterschreiben soll. Die neue EGV werde ich diesmal aber nicht vor Ort unterzeichnen,sondern mitnehmen und mal hier einstellen.  Normalerweise nehme ich immer meine Chefin vom Minijob als Beistand mit,aber leider liegt die seit gestern im Krankenhaus und ich kriege nicht so schnell Ersatz.

Ist es ein Problem,daß mein Job ja eigentlich nur ein Minjob ist ? Wie kann ich argumentieren,wenn die sagen,daß 20h EEJ meine 14,99h Minjob nicht behindern ? Würde es vielleicht was bringen,wenn meine Chefin eine schriftliche Erklärung abgibt,daß sie mich täglich z.B. zwischen 10-12 und 14-15 Uhr braucht (denn das sind wirklich meine regulären Arbeitszeiten) ?

Wenn ich meinen Text selbst so lesen,könnte der Eindruck entstehen,daß ich den 1€-Job nicht machen will,weil ich zu faul dazu bin. Dem ist aber nicht so.Mir gehts nur gegen den Strich,daß ich meine sonstigen Pflichten zurückstellen soll,nur damit ich irgendeinen sinnlosen 1€-Job mache.Wie der Zufall es will, ist der Sitz des Maßnahmeträgers nur 100m von hier...wenn ich aus meinem Schlafzimmerfenster kucke,kann ich dort auf den Hof kucken. Ich kann also relativ gut sehen,was sich dort tut. Und wenn ich sehe,daß dort 1€-Jobber regelmäßig im Frühjahr uralte Bauwagen "sanieren",die dann den nächsten Winter über draußen stehen,um dann im nächsten Jahr von den nächsten 1€-Jobber wieder "saniert" zu werden,da frag ich mich doch schon,was das soll.

Ich war ja heute kurz zur "Meldung" bei dem Maßnahmeträger, dort sagte man mir,daß es wohl insgesamt 4 oder 5 EEJ werden,die diese Maßnahme machen....1800 Einwohner in diesem Nest, davon 300 Arbeitslose...wieso erwischt so ein Mist dann ausgerechnet mich ? Was hab ich getan ?
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Carpe Noctem


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« Antworten #6 am: März 09, 2010, 22:19:26 »

Namd Marco,

mach es genau wie geplant, nimm den Wisch morgen erst mal mit und sag der FM, der Gesetzgeber schütze das Recht auf Überprüfbarkeit. Fürs Nichtunterschreiben kann dir keine Sanktion reingedrückt werden (Weisung der BA, siehe auf deren hauseigener Website). Dann stellst du die datengeschwärzte EGV hier rein und wir machen uns darüber her. Für die Gesamtstrategie sollte man sich etwas Zeit nehmen. Ich mach das nicht aus der Hüfte geschossen am späten Abend allein ;-)

Ganz grundsätzlich würde ich an deiner Stelle mit Marktnähe, Verringerung der Hilfebedürftigkeit und unzureichendem Profiling bzw. fehlendem Qualifizierungsanspruch der Massnahme argumentieren. Der Träger selbst kann auch aufs Korn genommen werden, aber allzu präzise will ich da nicht werden: Hier in der Öffentlichkeit lesen zu viele FM und andere Schergen des Systems mit, die nicht wissen sollen, mit welchen perfiden Methoden wir denen vor Ort das Handwerk legen.

Grüsse - CN
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MarcoW75


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« Antworten #7 am: März 10, 2010, 07:33:13 »

Macht es Sinn,wenn ich heute versuche,meine Fallmanagerin davon zu überzeugen,daß mich der 1€-Job absolut nicht weiterbringt und eine berufliche Weiterbildung in anderen Bereichen (wo ich höhere Einstellungschancen hätte) durchaus sinnvoller wäre oder soll ich lieber versuchen,die Sache über Rechtsmittel abzuwürgen ?
« Letzte Änderung: März 10, 2010, 07:37:10 von MarcoW75 » Gespeichert
schwarzrot


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« Antworten #8 am: März 10, 2010, 08:32:33 »

Also ich habe immer gute erfahrungen gemacht, erstmal mit dem SB zu reden. Konnte da schon viel dünnschiss denen austreiben.
Allerdings kommt das sehr auf deine SB und (leider auch) darauf an, wie fit du mit menschen argumentativ umgehen kannst und wie tief du in dem thema steckst.  Sad

Du solltest in jedem fall nicht alleine dort aufschlagen: Zu zweit lösst sich oft das viel einfacher.
Deine 'chefin' da mitzunehmen (die ja gleichzeitig deine freundin ist) halte ich ohnehin für keine gute idee, besser jemanden von einer elo-ini. Die sind in solchen dingen geschulter.
Allerdings ist es oft schwierig, jemanden zu bekommen, wenn mensch nicht in inis oder sonstwo organisiert ist, oder es am ort (aus mangel an organisierten, kämpferischen leuten(!)) keine gescheite ini gibt.

Halt dich im zweifel (falls keine begleitung aufzutreiben) an die tips von CN, nimm das ding mit (14 tage bedenkzeit! lass dich auf nix weniger ein!), reagiere dann schriftlich. Wichtig ist dann, dass der SB sich zu der entscheidung für seine massnahme (schriftlich!) äussern soll. Die wenigsten SB bekommen das hin und wenn, liefert er/sie u.u. gute munition für rechtliche verfahren.

Zitat
MarcoW75:
1800 Einwohner in diesem Nest, davon 300 Arbeitslose...wieso erwischt so ein Mist dann ausgerechnet mich ? Was hab ich getan ?
Nun, vielleicht warst du damals, als HartzIV eingeführt wurde nicht auf der strasse um das zu verhindern, weil du dachtest, es geht dich nix an?!  Grin
Ansonsten, mach dir nicht den kopp, das ist halt der lauf der dinge, passiert anderen auch. Wichtig ist nun deinem SB ein paar auf die finger zu geben. Damit er/sie sich fürs nächte mal wieder an art.1 GG erinnert.
« Letzte Änderung: März 10, 2010, 08:53:20 von schwarzrot » Gespeichert

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht
Carpe Noctem


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« Antworten #9 am: März 10, 2010, 13:15:19 »

Macht es Sinn,wenn ich heute versuche,meine Fallmanagerin davon zu überzeugen,daß mich der 1€-Job absolut nicht weiterbringt und eine berufliche Weiterbildung in anderen Bereichen (wo ich höhere Einstellungschancen hätte) durchaus sinnvoller wäre oder soll ich lieber versuchen,die Sache über Rechtsmittel abzuwürgen ?

Wenn du eine WB haben willst, musst du mit Unterlagen über die geplante WB bei der ARGE aufschlagen. Vorbereitung ist die halbe Miete. Such dir aus was du machen willst und fokussiere darauf. Beachte auch, dass die Anfrage deinerseits schriftlich erfolgt, so muss die ARGE schriftlich ablehnen wenn sie nicht bewilligen mag. Die Begründung einer Ablehnung wird dann angefochten, usw. Schriftliche Einlassungen deinerseits bitte auch zu mündlichen Verhandlungen mitbringen und auf Kopie quittieren lassen!

Wenn du was erreichen willst, immer gut vorbereitete Unterlagen dabei haben und alles gegenzeichnen lassen was du abgibst! Nie schludern, nicht auf das gesprochene Wort verlassen, immer sachlich bleiben und nicht auf Glatteis locken lassen!

Grüsse - CN
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