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Autor Thema: Neustes zum Zusatzbeitrag - Härtefallliste erwünscht  (Gelesen 656 mal)
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Codeman


Beiträge: 1526


« am: März 08, 2010, 16:08:00 »

Hallo Folks,

auch mich hat ein Schreiben erwischt,meine Krankenkasse will den Zusatzbeitrag haben. Ich will aber nicht wechseln,also habe ich mal ebend angerufen mit der Bitte mir ne Bescheinigung auszustellen,wo draus hervorgeht,dass ich chronisch krank bin und aktuell ne Psychotherapie am laufen habe.

Daraufhin meinte meine Krankenkasse,dass sie bereits Schreiben vorgefertigt haben,woraus hervorgeht,dass man als Härtefall gesehen wird. Nun plauderte sie etwas aus dem Nähkästchen. Als Härtefall soll man laut Aussage meiner Krankenkasse gelten wenn:

- man chronisch krank ist
- man in laufender Behandlung ist
- bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch

Letzteres fand ich besonders interessant. Die Schreiben werden leider erst nächste Woche rausgeschickt,von daher kann ich da noch nicht viel sagen.

Sicherlich gibt es auch noch viel mehr Härtefallmöglichkeiten,als nur diese 3.

Ich möchte daher jeden aufrufen,mitzuhelfen eine entsprechende Liste zu erarbeiten und die Fakten die man von eurer Krankenkasse bekommen kann,hier auch zu posten um so möglichst genau ein aktuelles Bild zusammen zu führen.

Daher bitte ich auch die Admins,dieses Thema vielleicht ganz oben anzupinnen.
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Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle
Olanda


Beiträge: 11



« Antworten #1 am: März 08, 2010, 17:45:39 »

ok
werde es hier im forum mitteilen wenn ich ein Schreiben von der Krankenkasse bekomme. Afro
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Immer in Bewegung bleiben
Alan Smithee


Beiträge: 1249



« Antworten #2 am: März 08, 2010, 18:06:22 »

Dann wäre ich ja auch lässig ein "Härtefall". Werde jedenfalls auch hier posten, wenn ich was zugeschickt bekomme / näheres erfahre..
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...still dreaming of electric sheep...
Carpe Noctem


Beiträge: 1353



« Antworten #3 am: März 08, 2010, 23:33:01 »

Hallo Codeman,

herzlichen Dank für die Info! Ich hoffe, die AOK handhabt das auch so, denn mir fallen spontan mehrere Leute ein, bei denen Punkte 1 und 2 zutreffen Smiley

Grüsse - CN
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Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"
Alex22


Beiträge: 1504



WWW
« Antworten #4 am: März 08, 2010, 23:47:44 »

Bin ich auch ein Härtefall?
Kein fester Wohnsitz, kein Einkommen und kein "Kundenverhältnis" bei der Sozailmobbing Agentur.

Wie steht es da eigentlich um meine Ärztliche Versorgung? Ich bin chronisch krank und muss mir meine Medizin "organisieren".
 Huh?
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Carpe Noctem


Beiträge: 1353



« Antworten #5 am: März 09, 2010, 00:58:24 »

Bin ich auch ein Härtefall?


Nach meinem Verständnis schon, aber wie sieht die rechtliche Lage aus...

Zitat
Kein fester Wohnsitz, kein Einkommen und kein "Kundenverhältnis" bei der Sozailmobbing Agentur.

Wie steht es da eigentlich um meine Ärztliche Versorgung? Ich bin chronisch krank und muss mir meine Medizin "organisieren".


Bist du krankenversichert? Klingt nicht danach. Falls du es nicht bist, jedoch chronisch krank und ofW gemeldet, kannst du für den Fall dass du in eine KV willst und diese dir die Beiträge der letzten 4 Jahre rückwirkend aus dem Kreuz leihern will, folgendes geltend machen:

"Zeigt der Versicherte aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach den in Satz 1 und 2 genannten Zeitpunkten an, hat die Krankenkasse in ihrer Satzung vorzusehen, dass der für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlende Beitrag angemessen ermäßigt, gestundet oder von seiner Erhebung abgesehen werden kann."

Quelle: => § 186 Abs. 11 SGB V auf dejure.org

Mit Hilfe dieser Regelung ist es gelungen, dass einem Obdachlosen die rückständigen Beiträge erlassen wurden. Der Mann hatte 2 Jahre lang ohne Einkommen und mit einer paranoiden Schizophrenie auf der Strasse gelebt. Psychiatrisch behandelt und im Obdach untergebracht, wurde mit ihm gemeinsam ein Antrag an die ARGE gestellt und der KV mitgeteilt, dass er die Versicherungszeitlücke auf Grund seiner Erkrankung nicht zu vertreten hat. Wenn du eine passgenaue Formulierung benötigst, kann ich dir mit Hilfe genauerer Daten über deine Lage per PN gerne etwas aufsetzen.

Grüsse - CN
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Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"
Ruby


Beiträge: 609


« Antworten #6 am: März 09, 2010, 01:23:38 »

Diese Schreiben ist mir ebenfalls ins Haus geflattert am Wochenende. Werde morgen auch mal meine Krankenkasse anrufen und dann berichten. Gute Idee Codeman ;-)

lg Ruby
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Ruby


Beiträge: 609


« Antworten #7 am: März 09, 2010, 15:03:13 »

Ok telefonisches Statement der KKH- Allianz es gebe keine Härtefallregelung und die 8 Euro müssten von jedem bezahlt werden, egal welches Einkommen er hat. Die Arge sage dazu ja, wer das nicht will könne ja wechseln.

Meine Antwort war das mir finanziell keine andere Möglichkeit bleibt zu schauen wie ich ums zahlen rum komm.

lg Ruby
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Codeman


Beiträge: 1526


« Antworten #8 am: März 09, 2010, 18:51:27 »

Hallo Ruby,

interessant. Ich bin in genau der selben Kasse wie du....
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Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle
Ruby


Beiträge: 609


« Antworten #9 am: März 10, 2010, 12:32:58 »

Deswegen reden wir ja über das Thema. Gut das es Chefduzen gibt.
Ich werden noch mal anrufen, weil ich direkt angerufen habe dort und nicht auf der lein. Weil ich eben fest geschtellt habe das wenn ich etwas ändert bei den Gesetzen man über all andere Auskunft bekommt. Ergo Telefonier ich solange bis einer das sagt das für mich ok ist und mache das dann schnell Ding fest.
So macht man das wenn keiner wer weiß wo es lang geht.

lg Ruby

P.S.: Berichte dann weiter
« Letzte Änderung: März 10, 2010, 19:32:37 von Ruby » Gespeichert
Ruby


Beiträge: 609


« Antworten #10 am: März 10, 2010, 19:37:28 »

Also der zweite Anruf ergab nichts neues. Die geben nur weiter das im Härtefall die Arge die 8 Euro übernehmen können. Aber klar das nur im Einzel- Fall.
Lg Ruby
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Codeman


Beiträge: 1526


« Antworten #11 am: März 10, 2010, 20:40:44 »

Ich werde mal berichten wie das bei mir weitergeht...finde ich ziemlich interessant.
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Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle
Ruby


Beiträge: 609


« Antworten #12 am: März 10, 2010, 21:05:27 »

Ach ja und die gute heute am Telefon sagte solltest du echt eine andere Antwort bekommen, sollte ich ihr sagen welche Krankenkasse das von wo ist. Also den Ort. Denke also wenn du das schriftlich bekommst, wäre es toll.  Bei mir ist das die KKh in Reutlingen, Ba-Wü.

lg Ruby
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nightliner


Beiträge: 367


« Antworten #13 am: März 10, 2010, 22:30:25 »

So wie ich mich informiert habe gibt es keine Härtefallregelung, die 8 Euro müssen von jedem bezahlt werden.

Ich habe inzwischen bei meiner alten Krankenkasse gekündigt, und bin in eine neue Krankenkasse gewechselt.
Die schreiben bzw. haben gesagt, dass sie zumindestens dieses Jahr keinen Zusatzbeitrag erheben wollen.

Auf kurz oder lang, so sagen jedenfalls die Gesundheitsexperten müssen alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben, ich werde aber versuchen so lange wie möglich keinen zahlen zu müssen.
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sleepy5580


Beiträge: 335


« Antworten #14 am: März 15, 2010, 17:08:40 »

neue Hega

http://www.alg-ratgeber.de/download/file.php?id=1305

bei einkommen Egal welcher Art wird keine Härtefallprüfung durchgeführt sondern einfach nur "abgesetzt"
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