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tina1987
Beiträge: 28
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« am: März 09, 2010, 11:12:29 » |
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Hallo,
ich weiß nicht ob das Thema hier reinpasst, aber egal.
Ich trete am 15. März eine neue Arbeitsstelle an. Jetzt habe ich für März ja ALG 2 bekommen. Muss ich jetzt einen Teil des ALG 2 zurückzahlen? Weiß noch nicht wie das mit meinem Gehalt ist und wann ich das bekomme. Muss morgen erst den Vertrag unterschreiben und es läuft über Zeitarbeit. Aber wenn ich Ende März nur halbes Gehalt bekomme und auch noch den halben März zurückzahlen muss, dann hab ich im April kein Geld zum leben...
Kennt sich da jmd. aus?
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NoName
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« Antworten #1 am: März 09, 2010, 12:28:37 » |
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@tina1987
Hi,
ja musst Du. Denn es ist ja eine Überzahlung erfolgt.
Mein Tip: Nach Unterschriftsleistung unter den Arbeitsvertrag selbst aktiv werden und in der Leistungsabteilung Deiner zuständigen Behörde über eine für Dich tragbare Rückzahlung in Raten verhandeln. Zur Sicherheit einen Beistand (kein Verwandter) nach § 13 SGB X mitnehmen.
Diese Zahlungsvereinbarung dann in schriftlicher Ausfertigung fordern. Zur Absicherung Deiner Vorsprache und des Gesprächsinhaltes (bis zum Erhalt der schriftlichen Vereinbarung) dient der o. g. Beistand.
Viel Erfolg! NoName
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Schließt die Augen und seht die Dinge die sich verbergen denn nur so erkennt Ihr ihre wahre Natur!
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Sir Vival
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« Antworten #2 am: März 09, 2010, 12:55:36 » |
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Glückwunsch und viel Glück.
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"Der Tod stellte seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!" Politiker sind wie Tauben. Sind sie unten, fressen sie dir aus der Hand. Sind sie oben, wirst du beschissen
Der eine ist tot, der andere hat auch nimmer lang´
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x-ray
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« Antworten #3 am: März 09, 2010, 13:04:46 » |
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Hallo Tina, es gilt ja das Zuflussprinzip, wenn du Glück hast, wird dein Gehalt vielleicht erst zum 1. des nächsten Monats überwiesen - folglich hast du im März kein Einkommen erzielt, das angerechnet werden kann. So bei mir geschehen  Wenn nicht, müsste dein halbes Gehalt mit deinem ALG 2 gegengerechnet werden - so gut wirst du nicht verdienen, dass ein halbes Gehalt über dem Existenzminimum liegt, dann müsstest du nur den anrechenbaren Betrag zurückzahlen. Also quasi einen Monat "aufstocken" und erst mit dem vollen Gehalt aus dem Bezug rausfallen und da müsste meines Wissens nach noch ein Freibetrag rausspringen. Also wie schon gesagt, alles ordnungsgemäss melden, auf jeden Fall den Beistand mitnehmen und wenn es dann soweit ist, mit Abrechnung und Kontoauszug wieder bei der Arge aufkreuzen. Viel Glück, vor allem mit deiner neuen Arbeit!
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Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein
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tina1987
Beiträge: 28
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« Antworten #4 am: März 09, 2010, 13:37:19 » |
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Vielen Dank für eure Antworten. Das ist schonmal sehr hilfreich.
Also, wenn ich das richtig verstanden habe muss ich das Geld für März nicht zurückzahlen wenn mein Gehalt am 1. April oder später drauf ist? Wenn ich also morgen bei der Vertragsunterzeichnung bin, könnte ich sie ja fragen ob sie mein erstes Gehalt erst am 1. April überweisen kann. Ich könnte mir schon vorstellen, dass sie das macht. Ist eine sehr kleine Zeitarbeitsfirma und meines Erachtens sehr seriös.
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Ruby
Beiträge: 609
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« Antworten #5 am: März 09, 2010, 15:14:24 » |
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Hier ist das Zuflussprinzip wichtig und maßgebend. Bekommst du im April erst das Geld, steht dir ganz normal Alg II zu für März. Selbst wenn du erst im Mai dein Gehalt bekommen würdest stünde dir noch das ALg Ii für April zu. Es kommt also nur darauf an in welchem Monat Dein Gehalt kommt, nicht ab wann du Arbeit hast. Ach ja und noch ein Tip da ich in er Situation selber auch schon war. Man kann auch Überbrückungsgeld beantragen, bzw. mal abklopfen auf der Arge was die an Eingliederungshilfen dir anbieten. Da gibt es mehrere Möglichkeiten die die aber kaum rausrücken. Aber es gibt sie probier doch mal dein Glück. Überbrückungsgeld muss man aber leider zurückzahlen.
Lg Ruby
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x-ray
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« Antworten #6 am: März 09, 2010, 15:51:29 » |
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So unwahrscheinlich ist das gar nicht, dass das erste volle Gehalt erst im Mai auf deinem Konto eintrifft. Hat deine zukünftige Chefin schon etwas zum "Zahltag" gesagt? Wenn nicht, musst du dich spätestens morgen danach erkundigen, bei einer ZAF kann es sein, dass erst am 15. des Folgemonats gezahlt wird. Das ist natürlich für deine sonstigen Zahlungverpflichtungen wie Miete nicht unerheblich, sie sollte dir diese Frage also nicht übelnehmen  und wenn dem so ist, dies auch der Arge mitteilen. Die Arge darf die Zahlungen erst einstellen, wenn deine Bedürftigkeit komplett beendet ist, also sehr wahrscheinlich erst in dem Monat, in dem das erste volle Gehalt auf deinem Konto erscheint. Ansonsten muss sie komplett oder anteilweise weiterzahlen und zwar dann, wenn Bedürftigkeit besteht und nicht irgendwann. Dass dabei ein Rechen- oder Überweisungsfehler auftreten kann, gut, ist nicht ausgeschlossen. Da musst du dann mit einer Rückzahlung rechnen.
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Kater
Beiträge: 7110
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« Antworten #7 am: März 09, 2010, 16:13:33 » |
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Die Arge darf die Zahlungen erst einstellen, wenn deine Bedürftigkeit komplett beendet ist, also sehr wahrscheinlich erst in dem Monat, in dem das erste volle Gehalt auf deinem Konto erscheint. Ansonsten muss sie komplett oder anteilweise weiterzahlen und zwar dann, wenn Bedürftigkeit besteht und nicht irgendwann.
bei mir wurde das Gehalt erst im dritten Monat! (und dazu dann zusätzlich noch die Gehälter der beiden vorangegangenen Monate rückwirkend) gezahlt. Nach dem "Zuflußprinzip" wurde nur dieser dritte Monat mit seinen Zahlungseingängen berücksichtigt und für diesen Monat die Hartz-IV-Leistung zurückgefordert. d.h. für die ersten beiden Monate bekam ich Hartz-IV und konnte zusätzlich noch die beiden zu spät und rückwirkend gezahlten Monatsgehälter behalten... Ja, Shit Happens 
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x-ray
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« Antworten #8 am: März 09, 2010, 16:23:26 » |
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@Kater so ein Mist aber auch  !
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NoName
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« Antworten #9 am: März 09, 2010, 18:37:07 » |
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Vielen Dank für eure Antworten. Das ist schonmal sehr hilfreich.
......könnte ich sie ja fragen ob sie mein erstes Gehalt erst am 1. April überweisen kann. Ich könnte mir schon vorstellen, dass sie das macht. Ist eine sehr kleine Zeitarbeitsfirma und meines Erachtens sehr seriös.
Dir sollte aber schon bewusst sein das Du hier mit Tricks eine Leistungserschleichung begehst. Denn sollte der „offizielle Zahltag“ am Monatsende (März) liegen so wäre ich an Deiner Stelle sehr vorsichtig mit einem Gespräch über den Überweisungstermin, denn es ist und bleibt eine Manipulation die irgendwann durch die ZA-Firma oder wen auch immer gegen Dich verwendet werden kann! Deine Chancen das zu widerlegen sind gleich Null!  Gruß! NoName P.S. Red mal mit Brettermeier darüber, der gibt gute Tips! 
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« Letzte Änderung: März 09, 2010, 18:41:36 von NoName »
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Schließt die Augen und seht die Dinge die sich verbergen denn nur so erkennt Ihr ihre wahre Natur!
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tina1987
Beiträge: 28
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« Antworten #10 am: März 09, 2010, 18:51:12 » |
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Da hast du natürlich recht. Hatte ich noch gar nicht dran gedacht.
Und wenn ich sie einfach bitten würde meine Gehalt für März mit dem für April zu verrechnen, sodass ich erst Ende April mein erstes Gehalt bekommen würde. Dann müsste ich doch nur für April zurückzaheln.
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tina1987
Beiträge: 28
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« Antworten #11 am: März 09, 2010, 18:52:10 » |
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Naja, aber wenn sie fragt warum, dann steh ich auch aufm Schlauch und weiß nicht was ich sagen soll.
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x-ray
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« Antworten #12 am: März 09, 2010, 19:06:28 » |
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Ich würde auch auf keinen Fall durchblicken lassen, dass du aus ganz bestimmten Gründen auf eine Zahlung nach Monatsende spekulierst oder da "eine kleine Bitte hättest". Die Frage, ob Monatsende oder am 15, mehr nicht. Das ist völlig legitim und dient deiner zukünftigen Planung. Da hat NoName schon recht, kann nicht gut ankommen und böse enden. Bei mir kommt das Geld grundsätzlich nicht vor dem 1. und zwar für alle, weswegen bei mir auch kein Trick zur Debatte stand. Die Chance, dass das Geld etwas verspätet eintrudelt, ist gar nicht mal so gering, da erst sämtliche Stundenzettel eingetroffen und bearbeitet werden müssen. Warte es einfach mal ab, viel wichtiger zu wissen ist doch eigentlich, dass dich die Arge nicht einfach im Regen stehen lassen kann, einfach mal die Zahlungen vorschnell einstellt oder zuviel zurückfordert (probieren kann man es ja mal, wenn sich jemand nicht auskennt), oder?
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kiska1973
Beiträge: 506
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« Antworten #13 am: März 11, 2010, 08:57:07 » |
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Die ZAF zahlen sowieso frühestens am 15 Folgemonats.
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