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Stephanie1974
Beiträge: 7
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« am: März 10, 2010, 09:48:06 » |
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Hallo,
kurz am Rande:
Ich bekomme ALG II und bin alleinerziehende Mama. 711 Euro bekomme ich und davon gehen 374 als Miete zum Vermieter.
Im Februar habe ich einen Minijob (176 Euro) angenommen und dies dem Amt mitgeteilt sowie Vertrag zugesendet. Anfang März habe ich meine Einkommensbescheidigung und die erste Lohnabrechnung abgegeben.
Problem: Für März wurden mir 129,00 Euro (Mehrbedarf) überwiesen. Wo ist der Rest?
Alle meine Anrufe gingen ins Leere, keiner weiß Bescheid, warum ich nicht mein Geld bekomme. Heute war ich da und der nette Herr hatte kein Wissen darüber, warum mir nur 129 Euro überwiesen wurden. Die Damen am Schalter haben auch keinen Plan.
WIE GEHTS DAS? KEINER EINEN PLAN?!?!?!?!
Ist das eine Art Vorschuss, bis sie den Lohn angerechnet haben?
Abgesehen davon habe ich nicht einen einzigen Änderungsbescheid oder Brief vom Amt bekommen.
Ich weiß nicht was los ist und bin verunsichert. Was soll ich tun?
Steph
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NoName
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« Antworten #1 am: März 10, 2010, 12:09:48 » |
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Hi,
willkommen im „Club“.
Da ja eine Veränderung Deiner Einkommensverhältnisse erfolgt ist, sollte demenentsprechend auch ein neuer Leistungsbescheid an Dich rausgegangen sein.
Die Pflicht des Amtes begründet sich auf: § 31 SGB X
Dieser ist erst mal Informationsbasis Nr. 1!
Darin sollten alle Verechnungen aufgelistet sein und Du kannst die Rechtmäßigkeit / Richtigkeit der Berechnungen überprüfen.
Sind dort Berechnungen die Du als fehlerhaft definierst oder die Du nicht nachvollziehen kannst so erhebe Widerspruch (eventuell verbunden mit Einstweiliger Anordnung nach § 86 b SGG) Den Widerspruch stellst Du auf Basis von § 38 SGB X.
Die Pflicht zur Aufklärung hat das Amt lt.: §§ 13-17 in Verb. m. §§ 33 und 35 SGB X
Also das Wichtigste wäre erst mal die Überprüfung der Berechnung anhand Deines neuen Bewilligungsbescheides!
Viele Grüße! NoName
*EDIT P.S. Sorry vergessen, hier noch das "Übliche": Vergiss Telefonanfragen, GRUNDSÄTZLICH nur selbst hingegen (mit Beistand) oder schriftlich per Einschreiben mit Rückschein... alles andere ist Gegenstandslos!!!
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« Letzte Änderung: März 10, 2010, 12:38:31 von NoName »
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Schließt die Augen und seht die Dinge die sich verbergen denn nur so erkennt Ihr ihre wahre Natur!
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Stephanie1974
Beiträge: 7
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« Antworten #2 am: März 10, 2010, 15:57:58 » |
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Das mit den Anrufen habe ich schon mitbekommen.
Kann ich jetzt etwas machen? Ich meine, die haben keinen Plan und ich zu wenig Geld auf dem Konto 129 Euro plus mein Lohn von 176 Euro). Sie schicken mich zum 23.3. (!!!!) in die Leistzungsabteilung und ich soll da nachfragen, warum dass so überwiesen wurde. Wieso eigentlich?!?! Und warum so lange hin?!?!
In deren Computer gibt es keinen neuen Bescheid. Mein letzter ist noch gültig bis Ende Juni. Wieso haben sie dann weniger überwiesen? Ist das wie ein Vorschuss?
Man, ich versteh das nicht.
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Stephanie1974
Beiträge: 7
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« Antworten #3 am: März 10, 2010, 16:05:29 » |
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Ich würde gernen einen Brief aufsetzen... Ich meine, ich habe ein Kind verdammt! Sorry... 
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marvin_gate-way
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« Antworten #4 am: März 10, 2010, 16:28:07 » |
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Mit dem Brief schreiben ist ja alles gut und schön, meine Erfahrung zeigt allerdings, dass dies meist nichts nützt. Zumindest nicht schnell, und in deinem Fall ist ja anscheinend Eile geboten. Mein Vorschlag: Nochmal hin zum Amt, nimm jemanden mit, wenn du jemanden hast. Nicht abwimmeln lassen, von wegen keinen Plan und so, notfalls durchaus den Vorgesetzten oder den Leiter deiner ARGE/Jobcenter/Amt antreten lassen. Dann geht das meistens ganz schnell und unbürokratisch.
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Das letzte Fahrzeug, das Du benutzt, ist immer ein Kombi!
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Stephanie1974
Beiträge: 7
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« Antworten #5 am: März 10, 2010, 16:48:03 » |
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Ich kann einfach den Vorgesetzten verlangen? Werd ich da auch ernst genommen?
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NoName
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« Antworten #6 am: März 10, 2010, 17:14:06 » |
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@Stephanie1974 Nochmal für Dich im Klartext: - Hingehen und zwar NICHT allein….
- Beistand mitnehmen (Wenn er etwas „sachkundig“ um so besser)
- Wenn Du niemanden kennst dann such Dir die nächste Alo-Initiative in Deiner Nähe
- bzw. Schau hier im Forum unter „Begleitung zum Amt“
…. Der Rest wie Marvin und ich bereits geschrieben haben! Viel Erfolg…. So funktioniert das! NoName
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Stephanie1974
Beiträge: 7
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« Antworten #7 am: März 10, 2010, 17:42:01 » |
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Gibt es Pharagraphen auf die ich mich berufen kann?
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Carpe Noctem
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« Antworten #8 am: März 10, 2010, 18:21:32 » |
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Gibt es Pharagraphen auf die ich mich berufen kann?
Siehe oben: "Sind dort Berechnungen die Du als fehlerhaft definierst oder die Du nicht nachvollziehen kannst so erhebe Widerspruch (eventuell verbunden mit Einstweiliger Anordnung nach § 86 b SGG) Den Widerspruch stellst Du auf Basis von § 38 SGB X.
Die Pflicht zur Aufklärung hat das Amt lt.: §§ 13-17 in Verb. m. §§ 33 und 35 SGB X"Quelle: NoName Nicht verrückt machen lassen! Du brauchst einen klaren Kopf für die Aktion, denn ARGE SB riechen Angstschweiss und dann hat man verloren. Dass du erst mal richtig Luft holen musst, sehe ich daran, dass dir die o.g. Paragrafen entgangen sind. Also: Durchatmen, lesen, ARGE zur Nachzahlung und sofortigen Neuberechnung zwingen! Nicht vergessen ausser dem Beistand noch das quengelnde Kind mitzunehmen. "Mein Kind hat Hunger" ist ein gutes Argument! Grüsse - CN
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Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"
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Carpe Noctem
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« Antworten #9 am: März 10, 2010, 18:28:17 » |
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Nachschlag: Ist die Miete bezahlt? Gem. § 22 SGB II MUSS die ARGE den Wohnraum erhalten! Wehe den A*** wenn nicht  Grüsse - CN
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Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"
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x-ray
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« Antworten #10 am: März 10, 2010, 18:38:41 » |
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Schauste mal hier, http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__17.html§17 SGB I , das ist der "Arsch-hoch-krieg" Paragraph  Die können nicht einfach rumbummeln, wie es denen passt, sondern haben sich zügig drum zu kümmern. Und das sieht mir böse nach Schlamperei aus, mein Änderungsbescheid war innerhalb von ein paar Tagen da. Und wenn ich mir mein Berechnungsblatt anschaue, kanns wohl nicht so schwierig sein, das zügig gegenzurechnen und die Überweisung zu veranlassen.
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« Letzte Änderung: März 10, 2010, 18:46:41 von x-ray »
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Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein
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Stephanie1974
Beiträge: 7
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« Antworten #11 am: März 10, 2010, 18:56:45 » |
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Den Wohnraum haben sie Gott sei Dank bezahlt!
Ich hab mir jetzt die Pharagraphen ausgedruckt.
Habe einen "Zeugen", der morgen mich begleitet. Ich wohne in Berlin Britz und mein zuständiges Amt ist das in Neukölln, welches im Januar mit Chaos umgezogen ist.
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marvin_gate-way
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« Antworten #12 am: März 10, 2010, 19:27:29 » |
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Na siehste, is doch garnich soo schwer. Als nächstes mach dir ´nen ruhigen Abend, geh früh ins Bett, wenn dein kleiner "Scheißer" das zuläßt, so dass du morgen fit bist. Es wird für dich u.U. ein sehr lehrreicher Tag werden. Und wenn der SB an der Anmeldung wieder keinen Plan hat, einfach seinen Chef verlangen, wirkt garantiert. Zumindest kommt dann mal etwas Bewegung in die Amtsstube und es ist dann garantiert nicht nur der Ventilator, der sich dreht. Wichtig wäre auch noch ein angemessener Ton. Sorry, dass ich das erwähne, es gibt aber bei dem mich ver"hartzendem" Amt so Typen, die fallen da in die Anmeldung, pöbeln erstmal rum und wundern sich dann, das sie einfach nix erreichen. Ich handhabe das persönlich immer so, dass ich mein Anliegen ruhig und langsam und ziemlich monoton vortrage. Das erzeugt bedeutend mehr Aufmerksamkeit als wie: "So, ick bin jetz da und ick will jetz sofort haben...". Auf solche Typen sind die SBs trainiert, die sind bei uns schneller draussen, als sie drin waren. Dann wird sich das Gelaber von dem SB reingezogen (war zumindest zum Anfang so, jetzt nicht mehr, er weiß jetzt genau was ihm blüht, wenn er mich versucht, hinzuhalten) und nach Abschluß des Gesülzes (Ich kann von hier aus aber nicht, dass müssen sie schriftlich beantragen, Anträge habe ich aber nicht, weiß auch nicht, wie die aussehen müssen....) packst du dann die Gesetzestexte aus und erklärst ihm ganz ruhig (zumindest äußerlich) die gesetzliche Lage, nach der er verpflichtet ist. Zeigt er sich dann immer noch unwillig (ja, es soll solche Typen geben), verlangst du einfach seinen Vorgesetzten und erklärst dem die ganze Sachlage noch einmal. Wichtig dabei: ruhig bleiben. Das ganze Spiel wiederholst du solange, bis du jemanden findest, der sich deines Problems annimmt. Und keine Sorge, die nehmen dich sehr Ernst, wenn du den Chef sprechen willst.
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Das letzte Fahrzeug, das Du benutzt, ist immer ein Kombi!
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Kater
Beiträge: 7110
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« Antworten #13 am: März 10, 2010, 19:34:09 » |
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@Stephanie1974 du solltest morgen direkt einen Antrag auf Vorschuß auf die zu erwartenden Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gem. § 42 SGB I zum Amt mitnehmen. Hier ein Musterantrag, den du nur noch an deine persönliche Situation anpassen mußt: Absender
Anschrift der Behörde
Datum
Antrag auf einen angemessenen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gem. § 42 SGB I
Bedarfsgemeinschaftsnummer:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am…… meine Folgeantrag für Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch bei Ihnen eingereicht. Leider kann bis zum heutigen Tag keinen Zahlungseingang verzeichnen. Auch fehlt der dazugehörige Leistungsbescheid. (gegebenenfalls streichen).
Aus diesem Grund beantrage ich einen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen gem. § 42 SGB I. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich weder die Miete bezahlen kann, noch über irgendwelche Mittel zur Ernährung verfüge. Deshalb ist meinem Antrag sofort statt zu geben. Eine Kopie meines letzten Kontoauszuges anbei.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
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Stephanie1974
Beiträge: 7
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« Antworten #14 am: März 10, 2010, 19:38:51 » |
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Mein kleiner Scheisser liegt schon im Bett  Danke für die ganze Antworten. Ich bin im Grunde eine ruhige Person. Hoffentlich bekomm ich das morgen in den Griff, habe sowas einfach noch NIE gemacht. Daher wirke ich vielleicht ein wenig durcheinander. Ich dachte nicht, dass dies einmal nötig sei. Bis heute wusste ich gar nicht, dass es gesetzlich geregelt ist, dass die sich kümmern müssen.
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