Arm nach Gesetz
Privat versichert und Hartz IV
von Wolfgang Kramer und Dana Nowak
Privat krankenversicherte ALG-II-Empfänger können sich nach Ansicht von Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, auf das "Hartz-IV"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts berufen. "Hartz IV muss auch für besondere Bedarfe aufkommen, die nicht im Regelsatz sind, wenn sie nur regelmäßig auftauchen. Und genau dieses ist bei den Menschen in der privaten Krankenversicherung der Fall", erklärte Schneider gegenüber Frontal21: "Sie haben einen besonderen Bedarf, nämlich das, was an zusätzlichen Kosten für die Krankenversicherung aufzubringen ist, und dieser Bedarf tritt regelmäßig auf, jeden Monat."
Bisher übernehmen Jobcenter bei ALG-II-Empfängern Aufwendungen für eine private Krankenversicherung nur in der Höhe des Betrags, der auch gesetzlich Versicherten zusteht. Dadurch wird ein großer Teil des Krankenversicherungs-beitrags, den die PKV im so genannten Basistarif verlangt, nicht abgedeckt. Den Rest - in der Regel monatlich rund 160 Euro - müssen die Betroffenen von ihrem Arbeitslosengeld II allein aufbringen oder sich verschulden.
ZDFSchneider empfiehlt, Widerspruch einzulegen.
Nach dem Karlsruher Urteil empfiehlt Schneider, bei den Jobcentern Widerspruch einzulegen und bei Ablehnung zu klagen. "Die Chancen sind außerordentlich gut, dass man Recht bekommt", sagt Schneider. "Das Urteil des Verfassungsgerichts ist ganz klar."
Streitfall Deckungslücke
Die Deckungslücke für privatversicherte Arbeitslose ist eine Folge der Gesundheitsreform 2007. Die Große Koalition erkannte das Problem, konnte sich aber nicht auf eine Lösung einigen. Das gilt auch für die schwarz-gelbe Koalition.
Brigitte Pothmer (Bündnis 90/Die Grünen) fordert von den privaten Krankenkassen, sich mit dem Betrag zufrieden zu geben, den ihnen die Jobcenter derzeit überweisen. Alles andere sei eine Subventionierung der PKV zu Lasten der Steuerzahler. "Das wollen wir nicht", erklärte Pothmer gegenüber Frontal21. Sie verlangt von den privaten Krankenversicherern, nach dem Vorbild der gesetzlichen Kassen den Versicherungsbeitrag für ALG-II-Bezieher abzusenken. Die Grünen haben einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet.
Bedürftigkeitstarif für Arbeitslose
Volker Leienbach, Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung, widerspricht dieser Forderung. Er verwies gegenüber Frontal21 darauf, dass der Bedürftigkeitstarif für Arbeitslose bereits hochsubventioniert sei: "Hier ist ganz klar die Verpflichtung des Sozialstaates, diese Hilfsbedürftigen zu unterstützen."
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/3/0,1872,8048003,00.html