Jobcenter muss verspätet eingereichte Nebenkosten bezahlen
Kassel (apn) Reichen Hartz-IV-Empfänger die jährliche Nebenkostenabrechnung ihrer Wohnung erst mit Verspätung beim Jobcenter ein, muss die Behörde trotzdem die Rechnung begleichen. Diese Unterkunftskosten gehören zum aktuellen Bedarf eines Arbeitslosengeld-II-Empfängers und sind ohne besonderen Antrag zu erstatten. Das entschied das Bundessozialgericht am Montag in Kassel. Der 4. Senat gab damit einer türkischen Familie mit sieben Kindern aus dem Rhein-Sieg-Kreis recht.
Für das Jahr 2006 forderte der Vermieter von der Familie eine Nachzahlung für Heiz- und Betriebskosten in Höhe von 1.413 Euro. Die Summe sollte bis Ende April 2007 beglichen werden. Die Nebenkostenabrechnung reichte die Familie allerdings erst am 4. Juni 2007 bei der Arbeitsgemeinschaft Rhein-Sieg zur Kostenerstattung ein.
Die Behörde wollte allerdings nicht zahlen. Die Familie habe die Zahlungsfrist des Vermieters verstreichen lassen, hieß es. Damit handele es sich bei der Nebenkostenabrechnung nicht mehr um laufende Unterkunftskosten, die zu erstatten wären, sondern nur noch um Mietschulden. Bei Schulden gebe es nach den gesetzlichen Regelungen jedoch keine Erstattungspflicht.
Die Kläger argumentierten dagegen, dass der Bedarf tatsächlich entstanden und als Unterkunftskosten zu übernehmen sei. Der Behörde sei es bekannt gewesen, dass jährlich eine Nebenkostenabrechnung fällig werde. Außerdem spiele das Versäumen der Zahlungsfrist des Vermieters keine Rolle, ob die Nebenkosten zu übernehmen seien oder nicht.
Dieser Argumentation folgte auch das Bundessozialgericht ebenso wie die Vorinstanzen. Die verspätet eingereichte Nebenkostenabrechnung sei nicht zu Mietschulden geworden. Es handele sich vielmehr um einen tatsächlich eingetretenen Bedarf der Familie. Die Arbeitsgemeinschaft müsse der Familie daher insgesamt 976 Euro an Nebenkosten erstatten. Nur die Kosten für die Warmwasseraufbereitung müssten die Kläger nach gängiger Rechtsprechung selbst aufbringen.
(Aktenzeichen: B 4 AS 62/09 R)
http://de.news.yahoo.com/1/20100322/tde-jobcenter-muss-versptet-eingereichte-3fc80be.html