Ist dieser Freibetrag auch für die Einkünfte des Partners aus der Rente anwendbar?
(Wenn ja, gilt da die gleiche Berechnungsgrundlage wie bei Einkommen aus berufl. Tätigkeit?)
Eindeutig: NEIN! Abzusetzen bei EM/EU-Rente sind die Aufwendungen zur gesetzlichen KK und Pflegeversicherung, in der Regel gesamt 10 % von der Brutto-Rente. Pauschaliert werden in der Bedarfsgemeinschaft noch 30 € für Versicherungsaufwendungen jedes Mitgliedes dieser Gemeinschaft in Abzug gebracht.
Wenn nicht, so ist dies m. E. doch ein Verstoß gegen den Gleichstellungsgrundsatz.
Gibt es hierzu relevante Urteile?
Nein, es gibt keine Urteile zum Thema, jedenfalls nicht von höheren Instanzen. Was untere Instanzen zum Thema geurteilt haben: null Ahnung.
Gruß