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NoName
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« Antworten #15 am: März 29, 2010, 17:25:59 » |
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@Strombolli
.... brauchst Du nix weiter vorzubereiten (außer vieleicht zur Sicherheit meinen "kleinen Paragraphenhelfer" mitnehmen). Einfach weigern eine EV zu unterzeichnen... auf die folgende Frage:"Warum?"..... kurz mit "Einschränkung der Grundrechte" antworten.
Sollten Sanktionen angedroht werden (was ich nicht glaube) zitierst Du aus o. g. Helferlein §15 SGB II und diesbezüglich die aufgeführte Dienstanweisung vom 20.12.2008 sowie das zugehörige Urteil!
EV als VA kannst Du dann über Dich ergehen lassen da Verstöße dagegen (zur Zeit noch) nicht sanktioniert werden können...rechtliche Grundlagen dazu sind bisher nicht existent (wird sich aber ev. nächstes Jahr ändern sofern es umgesetzt werden kann).
Gruß! NoName
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« Letzte Änderung: März 29, 2010, 17:28:51 von NoName »
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NoName
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« Antworten #16 am: März 29, 2010, 23:03:03 » |
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Jeder Depp, der ne Krawatte binden und etwas Deutsch und einigermaßen gut schauspielern kann, kann nämlich "Maßnahmeträger" oder "Bildungsträger" für die Arbeitsverwaltung werden - dementsprechend miserabel sind seit Jahrzehnten 99% der von der Arbeitsverwaltung den Erwerbslosen angebotenen oder aufgezwungenen Weiterbildungsmaßnahmen, und dementsprechend negativ reagieren Arbeitgeber, wenn sie von sich bewerbenden Erwerbslosen hören, daß diese eine "Weiterbildungs übers Arbeitsamt / ARGE" gemacht hätten.
Ist so nicht richtig (war mal so in den 90er Jahren und Anfang 2000)! In dem Bereich der Weiterbildungsmaßnahmen (Lehrgänge, Trainingsmaßnahmen, Fort- u. Weiterbildungen) hat sich seit den 90er Jahren eine regelrechte „Sozialindustrie“ entwickelt. Gigantisch in ihren Ausmaßen, gigantisch in den Summen die da Umgesetzt wurden. Mit der Agenda / H4 wurden die bereitgestellten Mittel für diese Sozialindustrie rapide gekürzt, es folgte die Einführung des so genannten Bildungsgutscheines der zu qualitativen Verbesserungen bezüglich der Bildungsmaßnahme und des Bildungsträgers führen sollte. Sehr viele Bildungsträger sind in Folge dieser Änderungen (zu Recht oder zu Unrecht) in die Insolvenz gefallen. Jeder Bewerber hat, nachdem er diesen Bildungsgutschein erhalten hat, das Recht zur freien Wahl des Bildungsträgers (Infos bei den Bildungsträgern einholen über Inhalt der Maßnahme und Qualität / fachliche Eignung der Ausbilder). Ich betone, dieses Recht hat jeder der an einer Weiterbildung interessiert ist.Haken an der ganzen Sache, so ein Bildungsgutschein ist nicht so einfach zu bekommen sondern die Notwendigkeit für die bessere Vermittelbarkeit nach Abschluss der Maßnahme muss gegeben sein (SB entscheidet). Während des Lehrganges kann / sollte jeder der Mängel bei der Wissensvermittlung feststellt ein Gespräch beim Bildungsträger oder wenn dies nicht hilft beim Amt führen und den konkreten Unterrichtsstoff oder die Art der Wissenvermittlung bemängeln! Meist reicht für Änderungen schon ein Gespräch mit der Leitung des Bildungsträgers, den er lebt ja von seinen Bildungsangeboten die durch das Amt finanziert werden! Und wieder gilt, wer stillhält, sich nicht traut den Mund aufzumachen wenn er unzufrieden ist und hinterher jammert (und das tun doch so viele… ) gehört zu den BlaBla’s die grundsätzlich nichts ändern werden!Tut mir leid Thomas, aber in diesem Fall bist Du mal nicht so ganz aktuell! Gruß! NoName
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Strombolli
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« Antworten #17 am: März 30, 2010, 07:01:49 » |
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Sicher gibt es auch hier "solche" und "so'ne" Beispiele. Also differenziert, je nach Region und den verantwortlichen Menschen. Es bleibt der nette theoretische Grundgedanke, ja für die Arbeitslosen etwas zu tun und nebenbei noch eine neue "Industrie, Gewerbestruktur..." mit Menschen in Arbeit (meine also die, die diese Dinger betreiben), zu schaffen.
Ich gehe in meiner Region jedoch davon aus, das alle dieser Maßnahmen nur dazu da sind, die arbeitslosen Menschen in einer Art Schwebezustand aus der Statistik herauszuhaben und die in den Einrichtungen Tätigen zu beschäftigen. Die Sinnhaftigkeit solcher Weiterbildungen erscheint mir in meinem unmittelbaren Lebensumfeld in Bezug auf Nutzen für den Arbeitslosen, als nicht gegeben.
Und so verhält es sich mit schätzungsweise 90% aller arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen der ganzen bisherigen Regierungen.
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NoName
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« Antworten #18 am: März 30, 2010, 09:42:37 » |
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Ja Strombolli, ich gehe in bestimmten Bereichen mit Dir konform. Jedoch liegt der Ursprung in dem, auch von Thomas genannten „schlechten Ruf der Bildungsmaßnahmen“, in der mehr als mangelhaften Kontrolle / Prüfung der in den 90er Jahren „zugelassenen“ Maßnahmen. Konzept wurde vom Bildungsträger vorgelegt, vom Amt mehr oder weniger gut geprüft und bestätigt um dann realisiert zu werden. Ein Feedback zwischen Lehrgangsteilnehmern und dem Amt gab es so gut wie gar nicht und wenn Mängel gemeldet wurden, so nahm man dies lediglich zur Kenntnis. Ebenso die fachliche Eignung des Ausbilders war sehr oft mangelhaft und die Teilnehmer saßen halt ihre Zeit ab ohne fachlich wirklich voran zu kommen. Der Ruf der Bildungsmaßnahmen und vieler Bildungsträger wurde so permanent zerstört. Entsprechend skeptisch reagierten die AG wenn man dann eine Bildungsmaßnahme bei Bewerbungsgesprächen in den Vordergrund stellte. Diesen Ruf schlechten Ruf nun wieder zu revidieren ist wesentlich schwieriger als die vorhergehende Abwertung.Nun die „neue“ Variante mit dem schon genannten Bildungsgutschein. An sich eine gute Sache, „freie Wahl des Bildungsträgers“, „Möglichkeit der Vorinformation über den Ausbildungsinhalt“ sowie „Informationsmöglichkeit über die Eignung der Bildungskräfte“. Klingt alles ganz gut nur das Problem welches Du auch angesprochen hast: Ich gehe in meiner Region jedoch davon aus, das alle dieser Maßnahmen nur dazu da sind, die arbeitslosen Menschen in einer Art Schwebezustand aus der Statistik herauszuhaben und die in den Einrichtungen Tätigen zu beschäftigen.
Bremst nun den positiven Teil dieser Änderungen wieder aus. Die Statistik steht im Vordergrund! Trotzdem meine Empfehlung für alle die über einen Bildungsgutschein in solch eine Maßnahme rutschen: Besteht auf dem Recht, den Bildungsträger frei wählen zu dürfen (natürlich müssen seine Lehrgänge durch das Amt zertifiziert sein). Sprecht Mängel während der Weiterbildung sofort an und verlangt eine Korrektur oder den Austausch des Lehrpersonals für den Bemängelten Unterrichtsbereich! Solch ein Lehrgang (3 bis 6 Monate) kostet in der Regel zwischen 2.000 € und 4.000 €, geht damit um als würdet ihr dies selbst bezahlen und fordert QUALITÄT vom Bildungsträger! Gruß! NoName
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Thomas_Kallay
Gast
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« Antworten #19 am: März 31, 2010, 13:59:36 » |
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Tut mir leid Thomas, aber in diesem Fall bist Du mal nicht so ganz aktuell! Sorry, aber was bitte hat sich denn geändert, so daß mein Wissen darüber nicht aktuell wäre? Die Unwissenheit der SBs in der Arbeitsverwaltung betreffend andere Berufe ist weiterhin gegeben. Demzufolge können taugliche von untauglichen Bildungsträgern nach wie vor nicht getrennt werden. Weiterhin kann daher nach wie vor jeder Depp mit Krawatte, PC fürs Konzeptschreiben und großem Maul Bildungsträger oder privater Arbeitsvermittler oder wie immer sich diese Halunken heute nennen,werden. Heute haben es die Gauner im "Unbildungswesen" sogar bequemer, und bekommen die Leute per Bildungsgutschein geschickt - denn jeder Leistungsbezieher, der einen solchen Gutschein haben will, kriegt ihn auch, denn nach wie vor gilt in der Arbeitsverwaltung das eherne Motto: "Wer sich weiterbildet, ist nicht arbeitslos, also taucht er/sie nicht in der amtlichen Statistik auf!" Geändert hat sich also gar nichts, NoName, nur die Lügen und Schwindelbegriffe und die Schwindler haben heute neue Bezeichnungen. Grüsse Thomas
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Thomas_Kallay
Gast
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« Antworten #20 am: März 31, 2010, 14:22:34 » |
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Besteht auf dem Recht, den Bildungsträger frei wählen zu dürfen (natürlich müssen seine Lehrgänge durch das Amt zertifiziert sein). Witz komm raus, Du bist umzingelt. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob eine Maßnahme bei der Arbeitsverwaltung zertifiziert ist (eigentlich heisst das: "im Maßnahmekatalog der Bundesagentur für Arbeit gelistet") oder nicht. Denn: die Mitarbeiter der Arbeitsverwaltung im ganzen Land und bei der Bundesagentur für Arbeit selbst sind Verwaltungsleute, die außer Verwaltung nichts kennen, und daher auch nicht in der Lage sind, qualifizierte Bildungsmaßnahmen von unqualifizierten solchen zu trennen. Sprecht Mängel während der Weiterbildung sofort an und verlangt eine Korrektur oder den Austausch des Lehrpersonals für den Bemängelten Unterrichtsbereich! Bullshit! Wer das macht, wird, in trauter Einheit, sowohl von der Arbeitsverwaltung, als auch vom Bildungsträger gemobbt und aus der Maßnahme geekelt und bekommt eine Sperre obendrauf wegen Störung der Maßnahme usw. usw. Sorry, NoName, aber Du hast, was das angeht, echt Null Ahnung - oder Du bist einer von denen! Die einzig taugliche Gegenwehr gegen den Maßnahmeunsinn der Arbeitsverwaltung ist es, an Weiterbildungsmaßnahmen, die von der Arbeitsverwaltung vermittelt werden, gar nicht erst teil zu nehmen, weil 99,99999999% davon eben nix taugen. Das war so, ist so und wird so bleiben, denn solange in der Arbeitsverwaltung Verwaltungbeamte und Verwaltungsangestellte sitzen, die eben von was anderem als Verwaltung keine Ahnung haben, so lange wird sich auch nichts ändern an der immer schon miesesten Qualität der Weiterbildung und der Arbeitsvermittlung durch die Sachbearbeiter der Arbeitsverwaltung. Das war und ist allgemeiner Sachkenntnisstand zu dem Thema. Wer das nicht glaubt, soll sich von seinen Sachbearbeitern doch mal lückenlos deren Zusatzqualifikationen vorlegen lassen - das kann kein einziger von denen, weil sie nur auf dem Papier, aber nicht in der Realität weitergebildet werden. Ihr könnt sie in Bezug auf Weiterbildung ja auch mal fachspezifisch fragen, z.B. wenn man Maurer gelernt hat oder lernen will, einige Fachbegriffe vom Bau, wenn man Schreiner gelernt hat oder lernen will, daraus einige Fragen, wenn man oder Frau Krankenpflege/Altenpflege gelernt hat, daraus einige Fragen usw. usw. usw,. Man kann sie auch zu Lehrinhalten, Konzeption, Qualifikation der Ausbilder, Seriosität des Bildungsträgers usw. der vorgeschlagenen Maßnahmen befragen. Insgesamt werdet Ihr seltenst gescheite Antworten bekommen, weil die einfach nix wissen bei der Arbeitsverwaltung. Sie wissen, wo ihr Hintern ist, weil sie täglich drauf sitzen - aber eben nicht mehr! Denn sowohl ihre Chefs, als auch die meisten von den SBs meinen doch glatt, daß weil sie im öffentlichen Dienst seien, sie das Allwissen mit Löffeln gefressen hätten. Ist Tatsache. Das die so denken. Leider. Ebenso könnt Ihr verlangen, daß man Euch Erfolgsquoten für vorgeschlagene Bildungs- oder Trainingsmaßnahmen und Umschulungen vorlegt, d.h. wieviele Teilnehmer die Maßnahme voll bestanden haben und aufgrund dessen dann in existenzgesichert bezahlte Arbeitsplätze vermittelt wurden!!!Auch diese Erfolgsquoten können die Sachbearbeiter nicht beibringen, weil es sie nicht gibt... Das war so, ist so und wird so bleiben... Grüsse Thomas
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NoName
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« Antworten #21 am: März 31, 2010, 21:13:01 » |
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@Thomas Erste Grundregel: Ich kann nur das von anderen fordern was ich selbst bereit zu geben bin! Damit meine ich: Auch ein Herr Kallay sollte an sich selbst die Anforderung stellen die Beiträge anderer User a u f m e r k s a m zu lesen. Mit keinem Wort habe ich Deine Beurteilung der Arbeitsweise von dem MA der Ämter kritisiert bzw. überhaupt angesprochen. Mir ging es lediglich um die Richtigstellung Deiner, m. E. falschen Aussage zum aktuellen Stand der Qualität von: Weiterbildungen, Fortbildungen, Umschulungen mittels eines Bildungsgutscheines des Amtes. Siehe hierzu: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26396/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A052-Arbeitnehmer/Allgemein/Bildungsgutschein.htmlEs ging mir weder um „Trainingsmaßnahmen“ wie Bewerbungstraining, Eignungsfeststellungen o. ä. sondern um Weiterbildungen mittels dieses Bildungsgutscheines! Die Auswahl des Qualitätsstandards der Bildungsmaßnahme ist mittelbar von der akribischen Auswahl des Bildungsträgers durch den Teilnehmer beeinflussbar. Z. B. durch Infos aus dem Internet, Mundpropaganda, Besuch des Bildungsträgers, Einsicht in den Bildungsplan, Marktanalyse des Wertes der Weiterbildung (regionaler Bedarf auf dem Arbeitsmarkt/diese Frage sollte die/der SB beantworten) usw. Ich selbst würde hier gar nicht wollen das mich in fachlicher Hinsicht die/der SB in Bezug auf den Bildungsträger berät sondern diese Wahl wäre grundsätzlich meine Obliegenheit. Ich persönlich kenne Ausbilder die freiberuflich neben Bildungsangeboten für das Arbeitsamt auch für die Weiterbildung innerhalb von Unternehmen (Kosten werden nicht durch die Agentur f. Arbeit getragen) an Abendschulen innerhalb der Erwachsenqualifizierung und im Bereich der Volkshochschulen tätig sind, deren Arbeit von den Teilnehmern geschätzt und geachtet wird!Thomas Du schaust wieder mal weder nach rechts noch nach links und verurteilst zu Unrecht und auch auf beleidigende Art. Die Beleidigung, ich wäre einer von „Denen“ überseh ich mal einfach so…… Sicher bist Du in Deiner momentanen Situation gestresst und die Nerven liegen brach, mein vollstes Verständnis dafür, meine Hochachtung für Deinen bisherigen Weg aber Verachtung wenn Du grundlos beleidigend wirst! Es gibt halt noch Meinungen neben der von Thomas Kallay. Auch ist zu berücksichtigen dass es anscheinend große regionale Unterschiede gibt wie die Ämter die Vergabe der Bildungsgutscheine realisieren. Gruß! NoName
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« Letzte Änderung: März 31, 2010, 21:22:30 von NoName »
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Carpe Noctem
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« Antworten #22 am: März 31, 2010, 22:38:00 » |
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Hallo Thomas, im Bezug von ALG I kann es durchaus zur Vermittlung von brauchbaren Massnahmen kommen. Ich bekam eine solche angeboten, Teilnahme freiwillig, von meiner Vermittlerin. Diese Frau hält Wort und ist im Umgang korrekt, also nicht entwürdigend sondern eher aufbauend. Die Massnahme war in sofern förderlich für mich, als wir dort Vorstellungsgespräche mit Video-Monitoring üben konnten. Die Gruppe war gut drauf und bunt gemischt, so dass jedes Feedback untereinander ehrlich und hilfreich war. Ich habe kurze Zeit später eine existenzsichernde Arbeitsstelle gefunden, leider nur befristet. Jetzt habe ich mit der Vermittlerin besprochen, dass ich mich auf eigenen Wunsch im Bereich Weiterbildung und Zusatzqualifikation schlau machen soll, was ich gebrauchen kann und was von der AfA finanziert wird. Finde ich etwas passendes, setzt sie eine fachliche Begründung auf und sorgt für die Kostenübernahme. Ich persönlich glaube, dass die wirklich beschissenen Sachen erst anfangen, wenn man ARGE-Leistungen bezieht. Trotzdem hat unsere Erwerbslosen-Selbsthilfe schon für einzelne Leute brauchbare Weiterbildungen durchgesetzt. Da geht man dann mit 3 Mann hin und dost den Fallmanager so lange ein, bis er den Bildungsgutschein unterschreibt. Hätte ich nicht daneben gestanden, würde ich das selber nicht glauben. Ich glaube nicht dass NoName "einer von denen" ist. Ich schätze eher, dass deine nachvollziehbare und begründete Verbitterung dich momentan gegen jeden aufbringt, der ein gutes Haar am System lässt. Lass dir sagen, dafür kannst du Verständnis bekommen. Denk aber bitte in einer ruhigen Minute nochmal darüber nach, ob du dich wirklich mit denjenigen überwerfen möchtest, die auf deiner Seite stehen  Grüsse - CN
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Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"
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Thomas_Kallay
Gast
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« Antworten #23 am: April 01, 2010, 12:47:56 » |
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Moinsen, liebe Leute, wenn Ihr meint, träumen zu müssen, dann träumt eben weiter. Es geht hier auch nicht um verschiedene Meinungen, sondern um Fakten. Den Märchen der Arbeitsverwaltung von wegen Bildungsgutschein und bessere Maßnahmen bei ALG-1-Bezug glaube ich nicht, weil der Laden so ist, wie er immer war, und das heisst: eine Behördenbude mit Verwaltungsleuten, die von der realen Berufspraxis in jenen Berufen, in die sie weiterbilden oder vermitteln sollen, eben keine Ahnung haben, weshalb es nach wie vor massenhaft mieseste Weiterbildungsmaßnahmen gibt, und nach wie vor selbst jene, die arbeiten können, vermittelbar sind und für die auch Arbeitsplätze da wären, weiterhin erwerbslos sind. Punkt. Diskussion damit für mich beendet. Ich bin nicht etwa verbittert, sondern kenne diese Tauchsieder seit Jahren und weiß, wie die und ihre Chefchens ticken. Da kann mir keiner mehr was vormachen. NoName, ich bin sehr und immer mehr erstaunt darüber, daß Du hier dermaßen für die Arbeitsverwaltung und deren Schwindelmanöver das Wort führst. Dies Forum hier ist kein Lobhudelforum für die Arbeitsverwaltung, ok?  Grüsse Thomas
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« Letzte Änderung: April 01, 2010, 12:49:50 von Thomas_Kallay »
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Carpe Noctem
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« Antworten #24 am: April 01, 2010, 14:06:34 » |
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liebe Leute, wenn Ihr meint, träumen zu müssen, dann träumt eben weiter. Wenn ich träumen würde, das System habe immer recht, hätte ich meinen Job noch. Es geht hier auch nicht um verschiedene Meinungen, sondern um Fakten. Die Fakten meines Lebens kenne ich besser als du. Nebenbei bemerkt, haben sich schon viele Leute die Definitionsmacht über mein Handeln angemasst, da bist du nicht der erste. Ich bin nicht etwa verbittert Die Bemerkung sollte ein Friedensangebot sein. Dies Forum hier ist kein Lobhudelforum für die Arbeitsverwaltung, ok? Es ist aber ein Forum, in dem erwachsene, selber denkende Menschen das Recht haben, zu differenzieren. Wenn ich sage, meine Vermittlerin demütigt mich nicht, dann ist das so. Ich reagiere auf jede Art von Hierarchiemissbrauch überempfindlich wie die Pest. Hierarchien machen krank und unaufrichtig. Strukturelle Gewalt macht krank. Mich auch. Ich bekämpfe Hartz IV in der Praxis, nicht nur theoretisch in der Matrix. Ich möchte gerne, dass Menschen die dieses Ziel gemeinsam verfolgen, sich hier nicht auf Grund ihrer Unterschiede überwerfen, weil sich darüber nur der Gegner freut. Unterschiede dürfen sein, aber das gemeinsame Handeln legt dem Gegner Steine in den Weg - darauf kommt es an! Grüsse - CN
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Thomas_Kallay
Gast
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« Antworten #25 am: April 01, 2010, 16:42:41 » |
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Carpe Noctem, lies Dir nochmal durch, was Du da - an mich gerichtet - geschrieben hast. Weder greife ich in Dein Leben, noch in Dein Denken oder Handeln ein, noch maße ich mir sowas an, wenn ich sage, daß es keinen Sinn hat, sich bezüglich der Arbeitsverwaltung etwas vorzumachen. Ich halte mich nur an reale Fakten - und die besagen, daß bloß weil vielleicht mal ein Sachbearbeiter "nett" ist, das nicht bedeutet, daß andere das auch sind, und es bedeutet erst recht nicht, daß das System, in dem dieser "nette" Sachbearbeiter arbeitet, etwas taugt und sozial gerecht und sinnvoll ist. Ich mache mir - und anderen - eben nichts vor. Wir haben hierzulande das Problem, daß es zuviel naive Gutgäubige gibt, die den Kampf gegen Unrecht eben durch ihre Naivität und ihren sinnlosen, weil völlig unangebrachten Gutglauben massiv behindern. Du gerade schreibst darüber, daß Dich Hierarchien krank machen - und findest Deine Vermittlerin gut, die in genau so einer von Dir abgelehnten Hierarchie arbeitet und deren Unrecht umsetzt. Bloß, weil die Tante ein wenig "nett" zu Dir ist. Und Du nimmst mir übel, daß ich konkret und deutlich werde, was diese Leute und ihre Tätigkeit in der Arbeitsverwaltung angeht, und eben nicht nett zu denen bin und es in dem Zusammenhang auch ablehne, nett zu Leuten zu sein, die hier naiv und gutgläubig sind. Gehts denn noch? Ich glaube Dir, daß Du Hartz-IV bekämpfst - in der Theorie und anonym hinter der Tastatur. Ich tu das lieber praktisch und real - und auch mit meinem realen Namen. Alles klar?  Thomas
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« Letzte Änderung: April 01, 2010, 16:46:21 von Thomas_Kallay »
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Carpe Noctem
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« Antworten #26 am: April 01, 2010, 17:03:00 » |
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Weder greife ich in dein Leben, noch in Dein Denken oder Handeln ein, noch maße ich mir sowas an, wenn ich sage, daß es keinen Sinn hat, sich bezüglich der Arbeitsverwaltung etwas vorzumachen. Ich finde schon, dass du Fakten und Meinungen in einer Weise gleichsetzt, die mir ein bisschen was von meinem Definitionsrecht abspricht. Aber einen Eingriff in mein Leben lese ich da nicht raus. Menschen werden die gleiche Situation immer unterschiedlich definieren, und vielleicht habe ich auch gerade keine diplomatische Phase. Ich halte mich nur an Fakten - und die besagen, daß bloß weil vielleicht mal ein Sachbearbeiter "nett" ist, das nicht bedeutet, daß andere das auch sind, und es bedeutet erst recht nicht, daß das System, in dem dieser "nette" Sachbearbeiter arbeitet, etwas taugt und sozial gerecht und sinnvoll ist. Hier sind wir exakt derselben Ansicht. Du gerade schreibst darüber, daß Dich Hierarchien krank machen - und findest Deine Vermittlerin gut, die in genau so einer von Dir abgelehnten Hierarchie arbeitet und deren Unrecht umsetzt. Bloß, weil die Tante ein wenig "nett" zu Dir ist. Die Tante missbraucht ihre Stellung nicht in übertriebener Weise. Trotzdem ist das System ein Scheisshaus und ich kann die Vorladungen vom Amt auf den Tod nicht ab. Ich brauche keinen Betreuer und es ist krankhaft, keine Frage. Ich bezeichne die Tante nicht als gut, sondern als erträglich im Rahmen dessen, was man erwarten darf. Und das ist nicht viel. Es hätte schlimmer kommen können. Man versucht nicht mit aller Macht, mein ZNS zu zersetzen. Mehr will ich nicht sagen. Und nimmst mir übel, daß ich konkret und deutlich werde, was diese Leute und ihre Tätigkeit in der Arbeitsverwaltung angeht, und eben nicht nett zu denen bin und es in dem Zusammenhang auch ablehne, nett zu Leuten zu sein, die hier naiv und gutgläubig sind. Eher finde ich deine Wertung sehr schwarz-weiss. Im Prinzip ist aber klar, dass das System ein Scheisshaus ist und Hartz IV ein Verfassungsbruch sondergleichen. Darin sind wir immer noch einer Meinung, alles andere sind schlicht menschliche Unterschiede. Ich glaube Dir, daß Du Hartz-IV bekämpfst - in der Theorie und anonym hinter der Tastatur. Das ist nur ein Teil der Wahrheit. Hier anonym Usern bei der Durchsetzung ihrer Rechte behilflich zu sein, ist der bequeme - und der für euch aktuell - einzig sichtbare Teil. Mag sein, dass man den Eindruck bekommt, mehr fände nicht statt. Bei Zweifeln an meiner Ernsthaftigkeit erkundige dich bitte bei der Administration. Meine Anonymität ist mir im offen sichtbaren Bereich wichtig. Ich tu das lieber praktisch und real - und auch mit meinem realen Namen. Sei doch froh, dass du nicht der einzige bist. Je mehr, je besser. Jetzt ist aber Ende der Fahnenstange mit meiner Diplomatie und ich lasse mich nicht weiter bezichtigen. Man kennt sich nur virtuell und da gibt es einfach Grenzen der Erkenntnismöglichkeiten. Akzeptiere das bitte und unterstell nichts aus dem Off. Du möchtest auch nicht, dass dir andere was unterstellen. CN
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NoName
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« Antworten #27 am: April 01, 2010, 20:32:51 » |
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So ist es Thomas, nicht jeder Kampf findet offen statt so wie Du es praktizierst/praktiziert hast.
Es gibt hunderte andere Möglichkeiten, Wege, Vorgehensweisen aber in ihrer Wirkung nicht unbedingt gering. Es geht auch darum Dinge zu ändern die nicht der „Rechtssprechung“ des obersten deutschen Gerichtes bedürfen.
Habe ich wirklich und wahrhaftig, wie Du schreibst: Inhaltlich „in deren Sinne“ gepostet?
Nein habe ich NICHT!
Ich habe aufgerufen zum Widerstand gegen 08-15 Maßnahmen, Aufruf zum Widerstand gegen mangelhafte Weiterbildung, Aufruf gegen Bildungsträger die Ihrer Aufgabe nicht gerecht werden… nämlich BILDUNG zu vermitteln!
Schade das Du mich nicht verstanden hast oder wolltest und dies alles nur weil ich Dir gegenüber etwas „offen“ war (zumindest offener als hier im Forum… weil ich dachte Du hast ein Recht darauf) aber Du hast ein stures Feindbild im Kopf und genau dies ist Dein Problem, denn Du wendest Dich (wie bereits treffend geschrieben, gegen die, die an Deiner Seite stehen).
Schade…
Sieh die Dinge wie immer Du willst… es wird richtig sein!
Auch ich habe es jetzt satt mich rechtfertigen zu müssen nur weil mein Weg, meine Vorgehensweise , meine Persönlichkeit nicht in Deine Schablone passt!
Gruß! NoName
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Schließt die Augen und seht die Dinge die sich verbergen denn nur so erkennt Ihr ihre wahre Natur!
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schwan
Beiträge: 22
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« Antworten #28 am: April 04, 2010, 09:07:17 » |
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Hi Leute,
auf Euren Streit will ich nicht eingehen und auch die Auseinandersetzung nicht anheizen. Ich möchte kurz meine Erfahrungen mit Weiterbildungen der AA darlegen.
Vor gut 10 Jahren nahm ich als damaliger ALG-Empfänger an einer einjährigen Maßnahme der AA teil. Das Angebot las sich auf den Informationsmaterialien der AA und des Bildungsträgers hervorragend. Der Bildungsträger bot auch sehr gute räumliche und technische Bedingungen an – auch in der Realität. Aber das war es dann schon.
Ansonsten traf auf diese Fortbildung nur die Umschreibung Chaos zu. Bei einem gemütlichen Beisamensein der Lehrgangsteilnehmer und der Leitung des Bildungsträgers sprach ich dieselbe auf die Qualität des Lehrgangs an, Antwort: „Wir ziehen uns doch hier nicht die unmittelbare Konkurrenz selbst heran. Das müssen Sie in Anbetracht der wirtschaftlichen Situation schon einsehen...“. Kurz vor Ende des Lehrgangs wurde von jedem Teilnehmer eine Einschätzung der Weiterbildung für und im Auftrag der AA angefertigt.
Übrigens gibt es den Bildungsträger heute noch!
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Vielen Dank für die Blumen...
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Aloysius
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« Antworten #29 am: April 04, 2010, 09:51:35 » |
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Mir entzieht sich die umfassende oder gar erschöpfende Kenntnis über Qualitäten von Arge-Mitarbeiter oder die diversen Maßnahmen und Seminare.
Aber es ist doch nicht möglich, ALLE in einem Wurf zu verurteilen, genau wie es auch nicht sein kann, ALLE zu loben.
Hier liegt der Fehler.
Es gibt immer verschieden gute Mitarbeiter und Seminare usw. Und da muß sich halt jeder ein eigenes Bild machen.
Aber wenn vor einer bestimmten Person oder einer Untergruppe gewarnt wird, dann sollte man auf die konkret kritisierten Punkte achten und besondere Vorsicht walten lassen.
Und bitte:
Bleibt sachlich. Dieses Verhalten, sich gegenseitig zu beschimpfen, das wirft uns zurück. Ich muß leider sagen:
Thomas, du hast sehr viel Arbeit investiert und viel erreicht. Aber du gehst hier zu weit.
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