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Autor Thema: Akkordarbeit  (Gelesen 1201 mal)
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Hasi1


Beiträge: 13


« am: April 23, 2010, 00:12:40 »

hallo zusammen,
hab mal ne frage bezüglich der akkordarbeit...die suchfunktion hab ich schon benutzt, bin da aber nicht wirklich fündig geworden. vielleicht kann mir trotzdem wer mehr erzählen!

also, hab vor kurzen in der firma, wo ich schon seit jahren schaff, den arbeitsplatz wechseln müssen. mir war das ganz recht weil in meiner alten abteilung man irgendwie nur noch "benutzt" wurde...musste halt arbeiten machen, die kein festangesteller machen tät!

so, der neue arbeitsplatz ist an einem fliesband, an dem noch 15 andere leute stehn. jeder von uns schraubt oder steckt seine teile dran und am ende kommt ein fertiges produkt raus, was von einem prüfer, am ende des bandes auf seine funktionfähigkeit geprüft wird und dann auf einem anderen band richtung keller zum verpacken kommt!

so, dass band hält nur in den pausen, bei störungen oder wenn der prüfer nicht hinterher kommt. am ende des bandes ist eine große anzeigetafel auf der das "soll" und drunter das "ist" abzulesen ist. sicher kann die menge, die auf dem band läuft beeinflusst werden, der 5te mann hat das in der hand und immer das "soll" im auge. manchmal stehn soviel teile auf dem band (es sind herde) das ich kaum noch die möglichkeit habe, die zu drehen weil das hinterteil kommt bei mir an, dass vordere teil muss ich bearbeiten...dann heisst es für mich, ich muss 2-3von den teilen zurück schieben. ist ne plagerei und geht auch in die arme. aber das ist ja nicht das thema, ausserdem hab ich dem inzwischen auch klar gemacht, wenn ich die teile nicht mehr drehen kann, lass ich die einfach nur noch durchlaufen...seitdem schaut der das platz ist Grin

was mich eigentlich interessiert, alle wissen und sagen das das akkordarbeit ist, vor ein paar jahren gab es dafür sogar noch einen zuschlag..nur jetzt will das keiner mehr zahlen! das kann ja wohl nicht sein oder? die festangestellen sagen einem nix, ok, kann ich verstehn...doch, eine hatte mal gesagt dass sie mit ihrer halbtagsarbeit mehr verdient als ich, und ich mach das vollzeit!
heut war ich deswegen auch bei meiner zeitfirma, die wissen das aber können da wohl nix machen weil die firma sagt, es wäre kein akkord. ich möcht fast wetten, dass die festangestellen zwar keinen zuschlag für die arbeit bekommen dafür aber anders bezahlt werden...kann ich da eigentlich was machen, dass ich vielleicht auch besser entlohnt werde oder hab ich von vornherein die arschkarte gezogen??? lohnt der weg zum betriebsrat?
« Letzte Änderung: April 23, 2010, 01:22:14 von Hasi1 » Gespeichert

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kiska1973


Beiträge: 506


« Antworten #1 am: April 23, 2010, 09:47:33 »

Ich werde Dir noch schreiben.Zitiere:

http://www2.igmetall.de/homepages/landshut/file_uploads/broschre_leiharbeit.pdf
5.1 Equal pay und Equal treatment
Die rot-grüne Bundesregierung hat zwar den Gleichbehandlungsgrundsatz gesetzlich verankert, wonach Leiharbeiter/innen zu den gleichen Bedingungen (equal treatment) und dem gleichen Entgelt (equal pay) zu beschäftigen sind wie das Stammpersonal. Allerdings kann davon abgewichen werden, wenn ein Tarifvertrag gilt (siehe Kapitel 2). Doch überall dort, wo der Tarifvertrag für Leiharbeitsbeschäftigte Regelungslücken hat, ist vom Gleichheitsgrundsatz auszugehen. Die IG Metall vertrifft die Position, dass beispielsweise der Leistungslohn für Stammbeschäftigte auch Leiharbeitsbeschäftigten im Entleiherbetrieb zusteht

Ich habe noch dazu,dass es stimmen sollte,eine Seite aus dem Buch von einem richter zur Leiharbeit.Wenn Du mir Email gibst-sende ich dir.Bei Akkord hast Du Recht auf gleiches Geld wie bei stammarbeiter.Wie lange bist du bei ZAF? Welcher tarif? Was verdienst du?
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karl.


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« Antworten #2 am: April 23, 2010, 13:50:28 »

Hallo Hasi1,

das sieht ganz nach Leistungslohn aus. Wenn die Stammarbeiter dir nichts erzählen dann geh zum Betriebsrat
des Entleihers und frag mal nach ob diese Arbeit Leistungsvorgaben hat?

Der BR muss dir darüber Auskunft geben ob es sich um Akkordarbeit handelt und wenn ja, ob die Leiharbeiter
 in den Akkord eingebunden sind.

Wenn sie eingebunden sind muss die Akkordzulage auch für die Leiharbeiter bezahlt werden. Sind sie nicht
eingebunden brauchen sie auch die Akkordleistung nicht erbringen.

Auf Akkordleistungen haben Leiharbeiter einen Rechtsanspruch, weil in den Tarifverträgen (egal welcher Verband)
Akkordarbeit nicht geregelt ist. (Bezug auf AÜG § 9.2).


Karl
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Hasi1


Beiträge: 13


« Antworten #3 am: April 23, 2010, 21:54:22 »

Hallo Hasi1,

das sieht ganz nach Leistungslohn aus. Wenn die Stammarbeiter dir nichts erzählen dann geh zum Betriebsrat
des Entleihers und frag mal nach ob diese Arbeit Leistungsvorgaben hat?

Der BR muss dir darüber Auskunft geben ob es sich um Akkordarbeit handelt und wenn ja, ob die Leiharbeiter
 in den Akkord eingebunden sind.

Wenn sie eingebunden sind muss die Akkordzulage auch für die Leiharbeiter bezahlt werden. Sind sie nicht
eingebunden brauchen sie auch die Akkordleistung nicht erbringen.

Auf Akkordleistungen haben Leiharbeiter einen Rechtsanspruch, weil in den Tarifverträgen (egal welcher Verband)
Akkordarbeit nicht geregelt ist. (Bezug auf AÜG § 9.2).


Karl

hallo karl,
was heisst eingebunden bzw nicht eingebunden?
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kiska1973


Beiträge: 506


« Antworten #4 am: April 23, 2010, 22:03:06 »

Ich schätze, gemeint ist,ob die Stammarbeiter wirklich Akkordlohn und kein Stundenlohn laut Gehaltsabrechnungen oder dem AV erhalten.
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Hasi1


Beiträge: 13


« Antworten #5 am: April 23, 2010, 22:23:20 »

ich kann zu dem lohn noch nix sagen, versuch seit tagen nen kollegen der beim betriebsrat in der firma ist unter 4 augen zu sprechen, geht nur nicht weil er zur zeit nur frühschicht macht und ich diese woche spät hatte...ich werde versuchen, dass ich ihn nächste woche mal spreche. er weiss ja schon das ich ihn was fragen will.
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karl.


Beiträge: 232


« Antworten #6 am: April 23, 2010, 22:42:03 »

Hallo Hasi1,

Zitat
hallo karl,
was heisst eingebunden bzw nicht eingebunden?

Gemeint ist, falls die Stammarbeiter tatsächlich eine Akkordprämie erhalten (z.B. bezahlt werden abhängig von der Stückzahl) und von den LAN werden die gleichen Stückzahlen erwartet, dann haben die LAN Anspruch auf die gleiche Akkordprämie.

Werden die Stückzahlen nur von den Stammarbeitern erwartet muss der LAN sich nicht an diesen orientieren und hat auch keinen Anspruch auf die Akkordprämie.

Das letztere ist wohl eher die Ausnahme. LAN die sich anstrengen werden als Prämie Versprechungen gemacht z.B. Übernahme aber nicht gleich sondern später. Also der ganz normale LAN-Wahnsinn.

Versuch einfach mal herauszubekommen ob die Stammarbeiter mehr bekommen wenn sie mehr Stückzahlen abliefern. Könnte der erste Schritt zu mehr Geld auch für LAN sein.

Karl
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Hasi1


Beiträge: 13


« Antworten #7 am: April 23, 2010, 23:04:06 »

das mit der übernahmeversprechung gibt es wirklich...ich find das so dreist, bei neuen wird das ja gerne gemacht! damit sie auch ja auch freiwillig am wochenende in die firma rammeln...

übernommen wird in der abteilung wo ich jetzt bin aber gern mal der eine oder die andere...nur bin ich noch nicht dahinter gekommen was man dafür mitbringen muss! arbeitseifer oder ne flasche öl...keine ahnung!

zum betriebsrat geh ich auf jeden fall, mal schaun was dabei rauskommt!
danke erstmal für eure antworten.
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kiska1973


Beiträge: 506


« Antworten #8 am: April 24, 2010, 00:14:07 »

http://www.aufenthaltstitel.de/aueg.html

Nach § 13 darfst du dich bei Betriebsrat nach Stammlohn erkündigen.Lege es vor

AÜG § 13 Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers

Der Leiharbeitnehmer kann im Falle der Überlassung von seinem Entleiher Auskunft über die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts verlangen; dies gilt nicht, soweit die Voruassetzungen einer der beiden in § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 9 Nr. 2 genannten Ausnahmen vorliegen.

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Seneca


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« Antworten #9 am: April 24, 2010, 17:36:21 »

Hallo Hasi1,

warum machst Du solchen Scheiß mit? Ich wurde von meiner ZAF, bei der ich jetzt leider schon 9 Jahre bin, auch schon 2x in einen Einsatz geschickt, bei dem es um die Einhaltung bzw. Erreichung der vorgegebenen Stückzahlen ging. Habe diese Einsätze sofort abgebrochen und bin zur ZAF gefahren!

Ich habe denen dann klar gemacht, das ich ja schließlich nur Stundenlohn bekomme und mich nicht unter Druck setzen lasse.

Leistungsvorgaben im Entleihbetrieb akzeptiere ich nicht. Die Sache ging 2x zum Anwalt und die ZAF hat daraufhin ganz schnell den Schwanz eingezogen. Ich mache im Entleihbetrieb auch keine Überstunden. Wenn die Terminprobleme haben, dann sollen sie doch Leute festeinstellen und nicht versuchen unterbezahlte LAN zu verarschen.

ICH LASSE MICH NICHT AUSBEUTEN!

Ich gebe aber zu, das das ziemlich Nerven gekostet hat. Seitdem werde ich nicht mehr in solche Einsätze vermittelt.

Ich sehe überhaupt nicht ein, das ich die Leistung eines Stammis zum halben Lohn erbringen soll!!!

Wenn mehr LAN mehr Rückgrat und mehr Selbstvertrauen hätten dann würde es gar nicht mehr zu solchen Einsätzen kommen!

Zugegeben; es kostet Nerven und einige schlaflose Nächte aber man kann sich durchaus gegen die Sklavenhändler durchsetzen.

MfG

seneca
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Stundenzettelsammler


Beiträge: 51


« Antworten #10 am: April 24, 2010, 22:32:48 »



Zugegeben; es kostet Nerven und einige schlaflose Nächte aber man kann sich durchaus gegen die Sklavenhändler durchsetzen.



Was heisst schlaflose Nächte? Ich wäre da sowas von entspannt. Ihr wollt das ich arbeite, also zahlt auch so, das ich arbeite. Punkt. Akkord zum Nulltarif. Da kam mir einmal einer, der sich aufgeblasen hat. Schlecht, wenn man nicht informiert ist. Da ist die Luft schnell raus und der Auftrag storniert. Mein Problem? Nö... für sowas hat man nen Rechtsanwalt. Und hätte der Goebbels damals meinen Rechtsanwalt gehabt, der wäre nur wegen nächtlicher Ruhestörung verknackt worden.
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Auferstanden


Beiträge: 530


« Antworten #11 am: April 25, 2010, 01:34:25 »

Nichts für ungut und unabhängig der fehlenden Alternative auf dem Arbeitsmarkt
es dennoch so, dass man weniger durch sein Verhalten innerhalb als vielmehr allein aufgrund der
Akzeptanz und letztendlichen Bereitschaft zu Zeitarbeit ein Teil dieser Kette zur Ausbeutung
ist, ob man es will oder nicht.
Hier soll weniger von Schuld oder Verzursacherprinzip gesprochen als vielmehr
auf die die komplexe Verstrickung innerhalb einer arbeitsteiligen Gesellschaft heutigen Prägung
geachtet werden.
Gleich dem nie aufzulösenden Rätsel: "Huhn oder Ei, was war zuerst da?"
wird dies mangels Lohn als Konsument fortgesetzt, eine Spirale des Elends, diese
Gesellschaft verdeutlich dies bestens, zeigt das ein autonomes beim bestem Wissen und Gewissen
nicht ausreicht.
 
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Hasi1


Beiträge: 13


« Antworten #12 am: April 26, 2010, 17:12:25 »

hallo, ich nochmal  Smiley

hab ja gesagt, dass ich mich mit wem vom betriebsrat der firma in der ich schaff in verbindung setzen wollte, der sagte mir, ich solle mich an frau xyz wenden, die wär für die akkordarbeit beim betriebsrat zuständig! werde ich natürlich diese woche in angriff nehmen!
nun hab ich aber das problem, ich möchte nicht gleich mit der tür ins haus fallen und dann sollte alles noch hand und fuss haben...also die beiden § von kiska werd ich mir gleich notieren...gibt es noch mehr? spezielle fragen bei denen sie nicht ausweichen können zb??? ich weiss ja, dass die an meinem lohn nix ändern können aber wenn ich gesagt bekomme, dass die firma auf akkord zuschläge zahlt und vielleicht auch an die zeitarbeit, dann hab ich was in der hand...und wenn die mich feuern, dann noch mehr  Wink
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Eva9478


Beiträge: 3


« Antworten #13 am: Mai 14, 2010, 15:33:47 »

Hallo Leute, bin neu hier. D.h. ganz so neu bin ich nich, lese seit 4 Jahren dieses Forum, hab mich aber grad erst angemeldet.
Ich habe ein ähnliches Problem wie Hasi1. Bin seit fast 4 Jahren in ein und der selben Firma und da wird Akkordarbeit geleistet. Die Festangestellten bekommen diese auch bezahlt, nur wir Leihkeulen nich. Ich habe nun vor ein paar Wochen erfahren, das der Entleiher diesen Akkordlohn an meine Leihbude bezahlt, diese aber nicht an mich! Ich habe meinen Dispo natürlich darauf angesprochen und dieser meinte, es is nich so. Das dieser Akkordlohn an die Leihbude gezahlt wird, weiß ich aus sicherer Quelle, die ich aber ungern preisgeben möchte. Der Entleiher erwartet natürlich auch das die Leihkeulen den Akkord bringen, wenn er ihn schon bezahlt. Habt ihr nen Tip, wie ich an das Geld komme?
Besten Dank Eva
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Hasi1


Beiträge: 13


« Antworten #14 am: Mai 14, 2010, 17:32:04 »

hi eva,
bin beim betriebsrat gewesen, die meinte, ich wär die erste in all den jahren, die nach den akkordzuschlägen fragt. sie hat mir dann auch gleich die verschiedenen formen der zulagen erklärt und das die arbeiter alle 13, nochwas prozent mehr lohn bekommen, ob der akkord im plus oder minus ist...wurde in ner tarifrunde so ausgekaspert in der firma!
was den zuschlag angeht, sie hat sich meinen arbeitsvertrag angeschaut...die cheffin von der gewerkschaft hier aussn kreis war auch dabei...null chance auf den zuschlag...da die nach tarif zahlen wars das!

ich wünsch dir mehr glück!
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