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Autor Thema: Welche Daten sollte man der Leihbude (nicht) geben?  (Gelesen 1239 mal)
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golom


Beiträge: 3


« am: Juli 16, 2010, 20:29:04 »

Werde wie es aussieht auch Leiharbeiter Embarrassed
Nun soll ich kommende Woche einen Vertrag abschließen.
Haben wollen die von mir Kopien von

-Sozialversicherungsausweis -> OK
-Krankenkasse Karte ->?
-Personalausweis ->Wozu? Kann mich gerne Ausweisen aber Kopien, ist mir nicht geheuer!
-Führerschein ->Finde geht die nix an, kann gerne zeigen das ich Auto fahren darf, muss es aber nicht.
-Fahrzeugschein ->Hab gefragt was der will und wozu, dann meinte man zu mir geht auch so.

Ich finde das sind zuviele Personenbezogene Daten, sie dienen in keinster Weise der Zweckerfüllung.
Wie sollte man sich am besten Verhalten, mir wird schon schlecht wenn ich sowas hör.
Solche Daten mußte ich noch nie in der Form herausrücken
Nein ich habe nix zu verstecken. Wie geht ihr bei solchen Dingen vor?
 
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BauJahr1981


Beiträge: 25


« Antworten #1 am: Juli 16, 2010, 20:38:49 »

hmmmmmm also leiharbeiter werden sich in den nächsten jahren verdoppeln oder verdreifachen??? es gibt ja auch nix anderes mehr ......... die frage ist doch wielange wird dich diel eihfirma behalten Huh?? kenne sehr viele leute die werden nach 3-4 monaten entlassen angeblich keine aufträge mehr löl
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dejavu


Beiträge: 380



« Antworten #2 am: Juli 17, 2010, 00:34:43 »

Fahrzugschein ist besonders kritisch, damit gibst du ja praktisch zu das du ein Auto hast.
Man wird dich damit von Pontius nach Pilatus fahren lassen und  garantiert versuchen dich beim Fahrgeld übers Ohr zu hauen.
Fahrt zur Arbeit mit dem Auto und den Unterhalt des Fahrzeuges finanzieren, das ist bei den miesen Löhnen in der Branche extrem schwierig.
Stöber im Forum ein Bischen nach Fahrkosten, Fahrgeld usw. Wurde schon einiges dazu gesagt.
Günstig ist es auch eine Zweit bzw. "Wegwerf" -Telefonnummer anzugeben, über die man nur anfangs erreichbar ist und später gar nicht mehr, oder wenn man gerade will.

 
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Doppelausbeutung durch Leiharbeit? Nein Danke!!!
Sir Vival


Beiträge: 1491



« Antworten #3 am: Juli 17, 2010, 11:21:38 »

Zitat
-Sozialversicherungsausweis -> OK
-Krankenkasse Karte ->?
-Personalausweis ->Wozu? Kann mich gerne Ausweisen aber Kopien, ist mir nicht geheuer!
-Führerschein ->Finde geht die nix an, kann gerne zeigen das ich Auto fahren darf, muss es aber nicht.
-Fahrzeugschein ->Hab gefragt was der will und wozu, dann meinte man zu mir geht auch so.

-Sozialversicherungsausweis -> zumindest die Nummer (hab ich jemals meinen Ausweis gesehen?) Roll Eyes Roll Eyes
-Krankenkasse Karte -> Nee, nur Angabe der Krankenkasse
-Personalausweis -> Frag mich grad, wozu? Mittelfinger
-Führerschein -> hmm....kommt drauf an, was für´n Job. Aber wenn das mit dem Arbeitsinhalt nix zu tun hat.....Mittelfinger 1 x
-Fahrzeugschein -> Mittelfinger! Geht keinen etwas an!!
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"Der Tod stellte seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!"
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slaveconan


Beiträge: 90


« Antworten #4 am: Juli 17, 2010, 11:40:58 »

Fahrzeugschein und Führerschein,das geht denen gar nix an, es sei denn dzu bewirbst dich als Fahrer, dann höchstens den Führerschein mal vorzeigen, es sei den er ist in der Wäscherei(Flensburg) Grin

Ebenso auch Personalausweiß, vorzeigen reicht
die Leihbuden müssen auch nicht alles wissen, ich hatte mal in einem fragebogen,bei einigen fragen dies hier angegeben:
"Was für ein PKW besitzen sie?" Antwort "wenn ich genügend verdiene hier, dann ein Porsche!"
"Wie lautet das Amtliche Kennzeichen ihres PKW ?" Weiß ich noch nicht!"

Daraufhin im Gespräch stellte man mir die frage,warum ich diese antworten gab, da meinte ich es hat nix mit meinem Job(Handwerker) zu tun,deshalb dann auch die blöden antworten zu blöden Fragen, den Dispo den ich hatte fing an zu grinsen.
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unkraut


Beiträge: 2541



« Antworten #5 am: Juli 17, 2010, 12:17:18 »

Das mit dem Führerschein sehe ich anders .
Es kann gut sein das 3 , 4 Mann zusammen einen Einsatz haben . Dann wird evt. von der ZAF ein Fahrzeug gestellt oder gemietet .
MfG
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Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945
Sir Vival


Beiträge: 1491



« Antworten #6 am: Juli 17, 2010, 12:28:22 »

Das mit dem Führerschein sehe ich anders .
Es kann gut sein das 3 , 4 Mann zusammen einen Einsatz haben . Dann wird evt. von der ZAF ein Fahrzeug gestellt oder gemietet .
MfG


Ja und?
Deshalb kann man ja angeben, dass man einen Führerschein hat. Wenn der Typ ihn sehen will, dann zeigen oder evtl. Kopie machen. Das ist ja ok. Aber Fahrzeugschein? Was soll denn diese Kacke?....würde ich fragen. Rein provokativ nur natürlich. Nicht frech.
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« Antworten #7 am: Juli 17, 2010, 12:29:21 »

Wenn es darum geht, ein firmeneigenes Fahrzeug zu führen, hab ich kein Problem, den Führerschein kurz vorzulegen. Mit einer Kopie in den Unterlagen kann sich Cheffe übrigens den Hintern abputzen. Das Original könnte in der Zwischenzeit ganz oder vorübergehend entzogen sein. So ein Risiko würde ich als Chef nicht eingehen, wenn ich anderen mein Fahrzeug zur Verfügung stelle, habe ich mich zu vergewissern, dass der Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt.
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Sir Vival


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« Antworten #8 am: Juli 17, 2010, 12:38:05 »

Mann!!! Jetzt bin ich eben grad rausgeflogen und hab keine Lust, alles nochmal zu schreiben  Grin Grin

Beim Einstellungsgespräch zeigst du den F-Schein oder gibst eine Kopie ab. Der Chef geht davon aus, dass du den dann auch besitzt. Denn sonst ist es ja Betrug. Wenn du dann den F-Schein verlieren solltest, musst du es beim Chef melden. denn er geht davon aus, dass du den F-Schein immer noch hast.
Kann auch sein, dass 1 x jährlich der F-Schein geprüft wird......bei Fahrerjobs ist das nicht unüblich.
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« Antworten #9 am: Juli 17, 2010, 12:45:03 »

Zitat

Beim Einstellungsgespräch zeigst du den F-Schein oder gibst eine Kopie ab. Der Chef geht davon aus, dass du den dann auch besitzt.

Mit einer einfachen Kopie gibt sich keine Autovermietung, Autohaus oder Polizeidienststelle zufrieden. Das Originaldokument würde ich immer sehen wollen, zumindest erstmalig. Dann wärs ja kein Problem, sich als Fahrer zu bewerben, obwohl der Lappen mittlerweile eingezogen wurde.
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« Antworten #10 am: Juli 17, 2010, 12:49:43 »

Jo, Polizeidienststelle oder Autohaus oder Vermietung.
Aber der "Arbeitgeber" is ja dann doch was anderes und wenn die Leihfickerei nicht damit zufrieden ist, dann soll sie eben einen anderen f****n.
Aber ich sehe nicht das Problem, einen Führerschein vorzuzeigen, wenn ich einen Fahrerjob haben möchte. Nur aushändigen würde ich den nicht. Fertig.
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« Antworten #11 am: Juli 17, 2010, 13:03:41 »

Sehe ich anders, denn als Privatperson kann ich auch die Vorlage des Originaldokuments verlangen, wenn ich jemand anderem mein Fahrzeug zur Verfügung stelle.

Aber generell geht der Führerschein den Arbeitgeber nichts an, es sei denn, es gehört zu den Arbeitsaufgaben, auch mal ein firmeneigenes (Kunden)Fahrzeug zu führen. Aber einfach mal so zum Ausschnüffeln würde eine Leihklitsche den von mir weder vorgezeigt kriegen oder die Erlaubnis bekommen, davon eine Kopie zu machen.
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« Antworten #12 am: Juli 17, 2010, 14:27:04 »

 Wink

Stimmt auch wieder. Naja, zeigen kann man ihn ja, is ja kein Problem. Aber alles andere tabu.
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golom


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« Antworten #13 am: Juli 19, 2010, 21:45:50 »

Hab mich heute informiert.
Beim Fahrzeugschein kommt es tatsächlich nur darauf an ob man ein Auto besitzt. Zwecks zur Arbeit zu kommen.
Mitfahrer, also Taxi spielen ist nicht drinnen wie schon im Forum erwähnt wegen Versicherungstechnischen Gründen.
Im Führerschein sind keine relevanten Daten drinnen die Sie aus dem Lebenslauf auch nicht schon haben. Nur weil ich einen
Führerschein habe heißt es noch lange nicht das ich auch eine Gültige Fahrerlaubnis habe. Ich werde mit Sicherheit keine Fahrtätigkeiten ausüben!
Wir leben in D, das ist wie im Glashaus die bekommen schon alles relevante was die benötigen.
Beim Auto hab ich denen schon gesagt das mehr als 30km nicht gehen, weil dann stehe ich mit Hartz4 besser da.   
Haben gefragt wieso, ja Auto schluckt 12l und ist von BJ89. Reicht um in der Stadt von A nach B zu kommen (stimmt alles nicht sagt aber alles).
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« Antworten #14 am: Juli 19, 2010, 22:04:22 »

Zitat
Beim Fahrzeugschein kommt es tatsächlich nur darauf an ob man ein Auto besitzt. Zwecks zur Arbeit zu kommen.

Und? Die haben sich mit der Erklärung, dass die Erreichbarkeit zum Einsatzort gewährleistet ist. Näheres geht die sowas von überhaupt nichts an, ausserdem muss es nicht zwangläufig auf einen selbst zugelassen sein. Ich kenne einige, deren Auto als Zweitwagen auf einen anderen Namen zugelassen ist.
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