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Autor Thema: alg II / hartz 4 zwischen letzter Studiums-Prüfung und exmatrikulation  (Gelesen 127 mal)
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alexf


Beiträge: 1


« am: Juli 23, 2010, 17:14:30 »

Hallo Zusammen,


folgendes vorgehen kann ich empfehlen, falls ihr eure letzte Studiums-Leistung erbracht habt, die Exmatrikulation aber noch einige Wochen oder Monate braucht oder herausgezögert wird (von wem auch immer). In dieser Zeit kann nämlich Amtskohle beantragt werden.

Die Jobcenter werden sich allerdings auf §§ 60 bis 62 (SGB III) beziehen und Zahlung verweigern. Eine Entscheidung des Sozialgerichtes Berlin vom 05.12.2006 deckt dieses Vorgehen prinzipiell für die Zeit, wo ihr noch studiert.
 Mit dem Hinweis auf BAFöG §15(b) Absatz 3 könnt ihr aber argumentieren, dass eure Ausbildung (ergo: Studium) schon beendet ist, in dem Moment wo ihr die letzte Prüfungsleistung erbracht habt - et voilá: ab diesem Datum seit ihr dann algII berechtigt, sofern ihr beim Amt gemeldet seid! Es reicht ein BEleg des Prüfungsbüros, das bescheinigt, dass die letzte Prüfung absolviert wurde. Der Zeitpunkt der Exmatrikulation spielt dann keine Rolle mehr (nette Nebeneffekte für Krankenversicherung und Smesterticket!!)
Bei mir war es einige Recherche und oberschlau formulierte Widersprüche, dann hat es aber auch gefunzt.

Suerte!
msg
alex
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