Allerdings ham sich einige ZAF auch da schon wieder neue Tricks ausgedacht, um da drum rum zu kommen. Bei meinem besten Kumpel z.B. hat die ZAF gemeint, das sich die Bedingungen für die jeweiligen Gehaltsstufen geändert hätten, und er deshalb jetze nicht mehr nach der EG 5, sondern nach der 4 bezahlt wird.
Tja, tatsächlich haben sich die Gewerkschaften da über den Tisch ziehen lassen.
Sie scheinen allerdings auch Gefallen daran zu finden, denn geändert hat sich da bei den aktuellen Abschlüssen nichts.
Dadurch, daß nach der geforderten und nicht nach der vorhandenen Qualifikation eingestuft wird und die Einstufungsvoraussetzungen sehr wischi-waschi formuliert sind, haben die ZAF zwischen EG3 und EG5 tatsächlich jede Menge Spielraum.
Die EG1-EG3 sind relativ trennscharf formuliert, aber weise mal nach, daß es dem Entleiher wichtig war, einen Gesellen (EG4 bei den üblichen Metall- und Elektroberufen mit 3-3,5jähriger Ausbildung), einen solchen mit Zusatzausbildung und langjähriger Erfahrung oder Meister/Techniker (EG6) zu kriegen.
Springende Punkte sind
in EG4: "
mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden
und die eine
mehrjährige Berufserfahrung"
-> Man wird sich darauf hinausreden, daß ein Frischling gereicht hätte, wichtig sei nur der Gesellen-/Facharbeiterbrief an sich.
in EG5: "
mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden.
Zusätzlich sind Spezialkenntnisse
erforderlich, die durch eine
Zusatzausbildung vermittelt werden
sowie eine
langjährige Berufserfahrung."
-> Entweder war der Fachwirt im Handwerk (Als Beispiel) nicht nötig, oder die langjährige Berufserfahrung.
in EG6: "Meister- bzw. Technikerausbildung"
-> Logisch, ein erfahrener Geselle hätte es auch getan

Die richtige Einstufung kriegt man eigentlich nur, wenn man es darauf ankommen läßt:
Man muß bei der Einstellung auf der richtigen Einstufung bestehen, wenn man das nicht tut und sich mit einsatzbezogenen Zulagen abspeisen läßt, rächt sich das irgendwann im Urlaub oder bei Krankheit, spätestens aber bei Tariferhöhungen, da die Zulagen praktisch immer selbstaufzehrend vereinbart werden.
Ebenso natürlich, wenn einen der Sklavenhalter zurückstufen will, denn dafür muß er ja eine Änderungskündigung aussprechen und gegen die kann man angehen.
Problem: Das kann man nur machen, wenn man wirklich und zweifelsfrei in EG4 oder höher gehört und auch so gebraucht wird. Einfache Gesellen/Facharbeiter, geschweige denn Helfer, gibt es wie Sand am Meer, da findet sich leicht ein neuer "Dummer". Solche mit den entsprechenden Zusatzqualifikationen aus EG4 und EG5 aber eben nicht, außerdem schützt einen da u.U. schon der laufende Einsatz vor der Kündigung, denn Stellen mit solchen Anforderungen erfordern üblicherweise auch eine Einarbeitung, die der Entleiher nicht bereit ist, wegen eines quersitzenden Furzes der ZAF erneut auf sich zu nehmen (Nützlich ist es dabei, wenn man zarte Andeutungen in die Richtung beim Entleiher anbringen kann, damit der sich nicht mit Ausreden von der ZAF abspeisen läßt, allein schon im Hinblick darauf, daß man ja evtl. von einer anderen ZAF nochmal dorthin geschickt werden könnte).
Faustregel: Wer grad beim Entleiher in der Qualitätssicherung/Prüffeld o.ä. sitzt, dort dokumentieren und Spezialsoftware bedienen muß, der kann sich relativ viel rausnehmen. Die ZAF wird sehr viele Vorstellungsgespräche führen müssen, bis sie einen Ersatz hat, der die Software schon kennt und ausreichend gut Deutsch kann, um dokumentieren zu dürfen. Sind zudem noch Englischkenntnisse jenseits von "I become a beer" gefragt, kann die ZAF niemals zeitnah bedienen, nienicht! Nicht einmal Ingenieure könne hierzulande vernünftig Englisch.
Steht man grad im Regen auf'm Bau und kloppt Schlitze, stehen heute noch fünf "Doofe" vor der Tür der ZAF, um sich für eine noch niedrigere EG als Ersatz schicken zu lassen und bis sich ein anspruchsvoller Kunde meldet, hat man auch einen Doofi für die eine EG weniger gefunden.
Einerseits ist niemand "unersetzbar", aber manchmal ist man eben doch für eine ZAF schwer genug ersetzbar, um zumindest einigermaßen was rauszuschlagen. Schaden tut es nichts, weil Beschäftigungsverhältnisse bei ZAF sind eh nichts auf Dauer, da muß man so viel mitnehmen, wie man kriegen kann.
Ich habe mich ein einziges Mal auf EG3 plus Zulagen eingelassen, wohl ahnend, daß es mich im Urlaub oder bei Krankheit teuer zu stehen käme ... und so war es dann auch. Ergo: Fehler kann man machen, aber am besten nur ein Mal und nicht unbedingt selber, wenn man es vorher besser weiß.
Wenn einen ZAF A nicht in eine zum ausgehandelten Lohn passende EG eingruppieren will, ZAF B, spätestens C, tut es, oft sogar auf derselben Stelle.