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Autor Thema: tarifvertrag  (Gelesen 694 mal)
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Callcenternotgedrungen


Beiträge: 5


« am: Juli 28, 2010, 19:55:33 »

stimmt es dass es gehaltssteigerungen gab.
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Seneca


Beiträge: 196



« Antworten #1 am: Juli 30, 2010, 18:32:08 »

1. Von welchem Tarifvertrag ist die Rede?

2. Ja es gibt Tariferhöhungen in der Leiharbeitsbranche seit dem 1.7.2010.

Drück dich doch mal etwas klarer aus!!! Was genau willst Du denn eigentlich wissen?

MfG

seneca
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DJ1980


Beiträge: 889



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« Antworten #2 am: Juli 31, 2010, 17:13:10 »

Zumindest gibt es diese Steigerungen im TV mit dem DGB. Bei den anderen weiß ich nicht. Es gibt sogar "gesattene" Erhöhungen, insofern man bei dem Millieu davon reden kann.
Allerdings ham sich einige ZAF auch da schon wieder neue Tricks ausgedacht, um da drum rum zu kommen. Bei meinem besten Kumpel z.B. hat die ZAF gemeint, das sich die Bedingungen für die jeweiligen Gehaltsstufen geändert hätten, und er deshalb jetze nicht mehr nach der EG 5, sondern nach der 4 bezahlt wird. Für ihn macht es so in etwa +- 0 aus (!!!), ist aber denoch der totale Beschiß und auch rechtswidrig. Aber weil er Angst um diesen lächerlichen Ausbeuterjob hat, lässt er sich das natürlich gefallen. Na ja....
Ich habe mich mal an die "Erlaubniserteilende Behörde" gewendet.....
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Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

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Schimmelreiter


Beiträge: 229


« Antworten #3 am: August 26, 2010, 05:49:01 »

Allerdings ham sich einige ZAF auch da schon wieder neue Tricks ausgedacht, um da drum rum zu kommen. Bei meinem besten Kumpel z.B. hat die ZAF gemeint, das sich die Bedingungen für die jeweiligen Gehaltsstufen geändert hätten, und er deshalb jetze nicht mehr nach der EG 5, sondern nach der 4 bezahlt wird.
Tja, tatsächlich haben sich die Gewerkschaften da über den Tisch ziehen lassen.
Sie scheinen allerdings auch Gefallen daran zu finden, denn geändert hat sich da bei den aktuellen Abschlüssen nichts.

Dadurch, daß nach der geforderten und nicht nach der vorhandenen Qualifikation eingestuft wird und die Einstufungsvoraussetzungen sehr wischi-waschi formuliert sind, haben die ZAF zwischen EG3 und EG5 tatsächlich jede Menge Spielraum.
Die EG1-EG3 sind relativ trennscharf formuliert, aber weise mal nach, daß es dem Entleiher wichtig war, einen Gesellen (EG4 bei den üblichen Metall- und Elektroberufen mit 3-3,5jähriger Ausbildung), einen solchen mit Zusatzausbildung und langjähriger Erfahrung oder Meister/Techniker (EG6) zu kriegen.

Springende Punkte sind
in EG4: "mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden und die eine mehrjährige Berufserfahrung"
-> Man wird sich darauf hinausreden, daß ein Frischling gereicht hätte, wichtig sei nur der Gesellen-/Facharbeiterbrief an sich.

in EG5: "mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden. Zusätzlich sind Spezialkenntnisse erforderlich, die durch eine Zusatzausbildung vermittelt werden sowie eine langjährige Berufserfahrung."
-> Entweder war der Fachwirt im Handwerk (Als Beispiel) nicht nötig, oder die langjährige Berufserfahrung.

in EG6: "Meister- bzw. Technikerausbildung"
-> Logisch, ein erfahrener Geselle hätte es auch getan cry

Die richtige Einstufung kriegt man eigentlich nur, wenn man es darauf ankommen läßt:
Man muß bei der Einstellung auf der richtigen Einstufung bestehen, wenn man das nicht tut und sich mit einsatzbezogenen Zulagen abspeisen läßt, rächt sich das irgendwann im Urlaub oder bei Krankheit, spätestens aber bei Tariferhöhungen, da die Zulagen praktisch immer selbstaufzehrend vereinbart werden.
Ebenso natürlich, wenn einen der Sklavenhalter zurückstufen will, denn dafür muß er ja eine Änderungskündigung aussprechen und gegen die kann man angehen.

Problem: Das kann man nur machen, wenn man wirklich und zweifelsfrei in EG4 oder höher gehört und auch so gebraucht wird. Einfache Gesellen/Facharbeiter, geschweige denn Helfer, gibt es wie Sand am Meer, da findet sich leicht ein neuer "Dummer". Solche mit den entsprechenden Zusatzqualifikationen aus EG4 und EG5 aber eben nicht, außerdem schützt einen da u.U. schon der laufende Einsatz vor der Kündigung, denn Stellen mit solchen Anforderungen erfordern üblicherweise auch eine Einarbeitung, die der Entleiher nicht bereit ist, wegen eines quersitzenden Furzes der ZAF erneut auf sich zu nehmen (Nützlich ist es dabei, wenn man zarte Andeutungen in die Richtung beim Entleiher anbringen kann, damit der sich nicht mit Ausreden von der ZAF abspeisen läßt, allein schon im Hinblick darauf, daß man ja evtl. von einer anderen ZAF nochmal dorthin geschickt werden könnte).

Faustregel: Wer grad beim Entleiher in der Qualitätssicherung/Prüffeld o.ä. sitzt, dort dokumentieren und Spezialsoftware bedienen muß, der kann sich relativ viel rausnehmen. Die ZAF wird sehr viele Vorstellungsgespräche führen müssen, bis sie einen Ersatz hat, der die Software schon kennt und ausreichend gut Deutsch kann, um dokumentieren zu dürfen. Sind zudem noch Englischkenntnisse jenseits von "I become a beer" gefragt, kann die ZAF niemals zeitnah bedienen, nienicht! Nicht einmal Ingenieure könne hierzulande vernünftig Englisch.
Steht man grad im Regen auf'm Bau und kloppt Schlitze, stehen heute noch fünf "Doofe" vor der Tür der ZAF, um sich für eine noch niedrigere EG als Ersatz schicken zu lassen und bis sich ein anspruchsvoller Kunde meldet, hat man auch einen Doofi für die eine EG weniger gefunden.

Einerseits ist niemand "unersetzbar", aber manchmal ist man eben doch für eine ZAF schwer genug ersetzbar, um zumindest einigermaßen was rauszuschlagen. Schaden tut es nichts, weil Beschäftigungsverhältnisse bei ZAF sind eh nichts auf Dauer, da muß man so viel mitnehmen, wie man kriegen kann.

Ich habe mich ein einziges Mal auf EG3 plus Zulagen eingelassen, wohl ahnend, daß es mich im Urlaub oder bei Krankheit teuer zu stehen käme ... und so war es dann auch. Ergo: Fehler kann man machen, aber am besten nur ein Mal und nicht unbedingt selber, wenn man es vorher besser weiß.
Wenn einen ZAF A nicht in eine zum ausgehandelten Lohn passende EG eingruppieren will, ZAF B, spätestens C, tut es, oft sogar auf derselben Stelle.
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DJ1980


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« Antworten #4 am: August 27, 2010, 08:12:12 »

Das is ja bei ihm genau der Fall: Laut AV wurde er in der 5 damals eingruppiert, hat auch die geforderten Zusatzausbildungen, steht seit ewigen Jahren im Dauereinsatz und so weiter. Das weiß er auch. Aber wie es bei den meißten Leihsklaven, die soetwas freiwillig und noch dazu über einen langen Zeitraum machen, ist, hat er keinen Arsch inner Hose. Nun rennt er seit mitte Juni hinter einem Termin bei seinem PSB und seinem Fillialchef hinterher, wird immer wieder vertröstet ect....
Na ja, ich muß hier wohl keinem erzählen, wielange man in Deutschland in so einem Fall Zeit hat zu klagen: 3 Monate. Nun schauen wir mal aufs Datum, an dem der TV Gültigkeit bekam: 01.07.10. Seine Klagefrist läuft, und er sitzt weiter auf seinem Scheißjob und lässt sich vertrösten und verarschen....

Aber er hört ja nich auf mich. Seit 1.7.10 bekommt er nur noch die Kohle der EG 4 ausgezahlt, und sein einziger Kommi dazu: "Is doch genau so viel wie vorher."
Das ist nicht das, wofür ich kämpfe! Und das regt mich sowas von dermaßen auf, das ich gar nich soviel fressen kann, wie ich kotzen möchte!

Und wenn ich dann noch daran denke, das er definitiv nicht der einzige sein wird, bei dem es so gehandelt wurde, und der sich das auch noch gefallen lässt, isses ganz vorbei!
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« Antworten #5 am: Oktober 05, 2010, 06:46:17 »

Die aktuell gültigen Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft mit den Arbeitgeberverbänden BZA und iGZ kann man hier als pdf runterladen:
http://www.igmetall-zoom.de/tarifvertrag-zeitarbeiter-leiharbeiter-gewerkschaft-betriebsrat.html

Spannend ist folgende Entwicklung: Nachdem die IG Metall erstmals Ende September 2010 das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" in einem Flächentarifvertrag in der Metallindustrie (Stahl) festgeschrieben hat, gibt es ganz offen Fusionsbestrebungen zwischen dem "DGB-Partner-Arbeitgeberverband" BZA und dem "Christen-Partner-Arbeitgeberverband" AMP. Der andere "DGB-Partner" iGZ tut erstmal so, als ob es ihn nicht betreffen werde. Wir werden sehen.

Infos siehe:
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/zeitarbeit-arbeitgeberverbaende-planen-fusion;2666110
http://www.ig-zeitarbeit.de/artikel/7334



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« Antworten #6 am: Oktober 05, 2010, 12:11:23 »

-Nur gibt es jetzt ein neues Hindernis: Die FDP sperrt sich – und will die Zeitarbeit lieber noch radikaler regulieren. Sie fordert ein Gesetz, das generell gleiche Löhne für Zeit- und Stammkräfte vorschreibt. Die bisherige Tarifpolitik für Zeitarbeiter wäre damit weitgehend obsolet.- Die "privat vor Staat" FDP will die Leihbuden regulieren??? Wer's glaubt wird selig!!!

Nebenbei zum Thema Trickserei gesagt: Die unteren Lohngruppen bzw. Leiharbeiter ohne Auto müssen aufpassen, oft ist zum "Lohnausgleich" der angebotene Fahrdienst höllisch teuer, bzw. die Fahrkostenpauschale wird auch dann abgezogen, wenn man den ganzen Monat krank bzw. im Urlaub war. Kannte ne Leihbude welche pro Fahrt 3 € wollte, das war damals auf den Tag gerechnet fast ein Bruttostundenlohn, Samstags hat es sich für diese Leiharbeiter kaum gelohnt die 5 Stunden zu erscheinen.
« Letzte Änderung: Oktober 05, 2010, 12:13:34 von Jonny79 » Gespeichert

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Beiträge: 41


« Antworten #7 am: Oktober 05, 2010, 16:07:22 »



Aber er hört ja nich auf mich. Seit 1.7.10 bekommt er nur noch die Kohle der EG 4 ausgezahlt, und sein einziger Kommi dazu: "Is doch genau so viel wie vorher."
Das ist nicht das, wofür ich kämpfe! Und das regt mich sowas von dermaßen auf, das ich gar nich soviel fressen kann, wie ich kotzen möchte!

Und wenn ich dann noch daran denke, das er definitiv nicht der einzige sein wird, bei dem es so gehandelt wurde, und der sich das auch noch gefallen lässt, isses ganz vorbei!

Effektiv hat er bei dieser angeblichen Nullrunde  weniger und kann sich weniger leisten, weil die Kosten für Strom, Miete, Heizung, Lebensmittel etc.  natürlich weiter steigen.

Diese "Lohnerhöhungen" von 2-3% pro Jahr entsprechen gerade mal der jährlichen Inflationsrate, d.h. letztendlich werden diese Hungerlöhne zementiert.
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DJ1980


Beiträge: 889



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« Antworten #8 am: Oktober 05, 2010, 17:16:24 »



Aber er hört ja nich auf mich. Seit 1.7.10 bekommt er nur noch die Kohle der EG 4 ausgezahlt, und sein einziger Kommi dazu: "Is doch genau so viel wie vorher."
Das ist nicht das, wofür ich kämpfe! Und das regt mich sowas von dermaßen auf, das ich gar nich soviel fressen kann, wie ich kotzen möchte!

Und wenn ich dann noch daran denke, das er definitiv nicht der einzige sein wird, bei dem es so gehandelt wurde, und der sich das auch noch gefallen lässt, isses ganz vorbei!

Effektiv hat er bei dieser angeblichen Nullrunde  weniger und kann sich weniger leisten, weil die Kosten für Strom, Miete, Heizung, Lebensmittel etc.  natürlich weiter steigen.

Diese "Lohnerhöhungen" von 2-3% pro Jahr entsprechen gerade mal der jährlichen Inflationsrate, d.h. letztendlich werden diese Hungerlöhne zementiert.

Tja, das brauchste mir nicht erzählen. Aber er ist trotz aller Argumente nicht auf den richtigen Weg zu bringen. Weder bezüglich Leiharbeit, noch in allen anderen Sozialpolitischen Dingen, obwohl er näher dran ist als jeder andere....
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