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Autor Thema: Eilt!!! SB möchte EinV unterschrieben zurück haben - Wie reagieren???  (Gelesen 1648 mal)
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Fantomas


Beiträge: 311



« am: August 17, 2010, 13:52:49 »

Servus allerseits,

ich hatte ja vor einiger Zeit berichtet, dass man mich mal wieder eingeladen hatte. Die ganze Story ist hier nachlesbar. Nun bekam ich einen Anruf vom SB. Auf die Frage hin, woher man denn diese Nummer hätte bekam ich nur die Antwort, dass das jetzt nicht relevant sei. Wahrscheinlich ist das die Nummer, die ich in meiner blauäugigen Anfangszeit mal hinterlassen hatte. Nun. Man sagte mir, dass ich ja genug Bedenkzeit gehabt hätte und man die EinV nun brauche.

Daraufhin sagte ich, dass die EinV zu "unbestimmt" sei und ich mich speziell an den Passagen störe, die da lauten:

- eHb verpflichtet sich an angeboten- eHb  Maßnahmen teilzunehmen.
- eHb verpflichtet sich an angeboten Arbeitsgelegenheiten teilzunehmen.

Nun ja. Wir quatschten locker miteinander. Ich machte klar, dass ich so einen Quatsch nicht brauche, weil ich bereits gebildet genug sei und ich auch wissen, wie man arbeitet und seinen Tag strukturiert usw. Somit fielen auch diese Arbeitsgelegenheiten flach. Ich sagte, dass ich schlicht und ergreifend Arbeit brauche von der man leben kann und ich vermisse, dass seitens der ARGE nicht wirklich vermittelt würde. Naja, wie dem auch sei. Ich stehe jetzt ein wenig auf dem Schlauch. Einerseits möchte ich dieses Ding nicht unterschreiben, andererseits möchte ich denen auch mal die Chance geben was zu machen. Wenn ich das Ding aber unterschreibe ist das ein Himmelfahrtskommando, deshalb mal die Frage an euch: "Wie soll ich reagieren?" Ich habe gesagt, dass ich das zuschicken werde. Ich habe mir schon mal überlegt, dass Ding mit "Unter Vorbehalt" zu unterschreiben, dann abzuwarten was kommt und ggf. dann dagegen anzugehen. Was meint ihr?

In erwartungsvoller Hoffnung.
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Meine Aussagen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten vom Kampf gegen die ARGE meines Grauens und stellen keine Rechtsberatung dar.

http://joblessingermany.blogspot.com/
ThePoor


Beiträge: 683


« Antworten #1 am: August 17, 2010, 13:58:35 »

tja
mußt entscheiden:)
kannst unter vorbehalt unterschreiben, dann verzögerst das ganze:)

also, ich würde generell keine EGV unterschreiben mehr in denen 1€ job drinsteht, oder andere nicht genau definierte maßnahmen

Ich würde schreiben das du in der EGv leider keine für Dich  weiterführende eingliederung erkenn kannst, und deshalb leider nicht unterschreiben kannst.
Aber gerne bereit bist, an sinnvollen , dich weiterführenden Maßnahmen, mitzuwirken.
*
diese egv ist das papier nicht wert.., evtl will dich dein SB vom schreibtisch haben denn er soll ja egv abschließen.
kommt aber nicht in frage, einwilligung für nicht definierte maßnahmen blanko zu geben

wenn er unbedingt eine EGV machen will/muss, sag ihm, ok, alles raus, 3-5 eigenbemühungen im durchschnitt pro monat rein ,oder ganz ohne zahl, und fertig,  dann hat er ne egv und du kein problem.

wenn er dann detaillierte Vorschläge hat, kann man ja weitersehn

so gehts jedenfalls nicht.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Arbeitshilfe-zur-EinV-15.pdf

In diesem Rahmen bietet die EinV ein wirkungsorientiertes Instrument
zur Erzeugung von Verbindlichkeit im Integrationsprozess mit
dem Kunden. Sie soll von einem Mitarbeiter des zuständigen Trägers
und vom eHb gemeinsam erarbeitet werden (§ 15 Abs. 1 S. 1
SGB II). Sollen im Falle der Nichtbeachtung der Vereinbarung die
eintretenden Sanktionen rechtswirksam sein, muss die EinV konkrete
und verbindliche Aussagen zum Fördern und Fordern des eHb
enthalten (§ 15 Abs. 1 S. 2 SGB II). Die Eingliederungsvereinbarung
konkretisiert das Sozialrechtsverhältnis zwischen dem eHb und dem
Träger der Grundsicherung.
Es sollen insbesondere die abgesprochenen Leistungen zur Eingliederung
in Arbeit, die der eHb erhält, und die Mindestanforderungen
an seine eigenen Bemühungen für die berufliche Eingliederung nach
Art und Umfang festgehalten werden. Wegen der bei jedem eHb unterschiedlich
anzutreffenden konkreten Einschränkungen im Hinblick
auf die Integrationschancen am Arbeitsmarkt bedarf die Eingliederungsvereinbarung
einer individuellen Ausgestaltung (§ 15 Abs. 1
SGB II).
« Letzte Änderung: August 17, 2010, 14:39:32 von ThePoor » Gespeichert
Cronos


Beiträge: 111



« Antworten #2 am: August 17, 2010, 14:02:10 »

Am besten garkeine Eingliederungsvereinbarungen mit der ARGE unterschreiben.
Die bringen einem selbst meistens nix, nur der ARGE bessere Möglichkeiten für Sanktionen.
Ausserdem kann in der BRD keiner gezwungen werden mit jemandem einen Vertrag zu  vereinbaren.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsfreiheit
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Marco*


Beiträge: 166


« Antworten #3 am: August 17, 2010, 14:02:59 »

Du könntest erstmal die Tel. - Nummer löschen lassen und die EGV ignorieren.
Dann wird das als VA kommen, dagegen kannst du widersprechen.
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NewEnd


Beiträge: 29


« Antworten #4 am: August 17, 2010, 14:11:46 »

Mein SB hatte mich auch schonmal wegen der EGV angerufen und ich habe ihn gesagt,dass ich sie ihm zuschicken werde. Allerdings hab ich dies nie getan,weil in meiner EGV auch so ein schöner Satz drin war ala``Die MÜSSEN aktiv an alle Maßnahmen teilnehmen`` .

Das ist jetzt einige Wochen her und ich habe bis jetzt nichts mehr von denen gehört.
Das einzige was er von mir zugeschickt bekommt,sind die Eigenbemühungen.



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Tante Maria


Beiträge: 376



« Antworten #5 am: August 17, 2010, 15:08:22 »

Hallo Fantomas ,bitte bitte keine EGV unterschreiben
.Schon bist du in der Zwangsmühle ,das die Arge dich in der Hand hat.Du hast denn ja den Vertrag unterschrieben.Hälst du dich nicht daran ,wirst du sanktioniert.
Die meisten denken ,die hätten ihre Ruhe.Nein dann,fängt das Theater mit der Arge erst an. >:

( Aus meine Erfahrung der aktiven Ämterbegleitung ,kann ich nur sagen ,die Arge SB wollen ,die Erwerbslosen unter Kontrolle mit der EGV haben.Und die haben ihre Ziele dann erreicht

So unterstütz man den Sklaven Markt der Billig jobs (Leiharbeit ,1 € Arbeitsgelegenheiten ,Maßnahmen) . Da es keine bezahlbaren Jobs in deutschland mehr gib(wo der Mensch noch gut von leben kann.)Das Job Wunder Deutschland ist schon lange vorbei.Der ganze Mist dient dazu dich zu verarschen ,und dir deine Grundrechte zu nehmen.Schau dir mal bei you Tube ein Video für Hartz4 Empfänger an,und http://www.dielinke-in-pirna-.de/Arge.htm#EGV

.Dann bist du schlauer. ;)also ich kann dir nur raten ,egal was der knack SB dir sagt ,immer Widerstand leisten.Der ist nicht dein Freund ,sondern Feind.Also bitte niemals eine EGV unterschrieben,wenn du dich nicht in die eignen Scheisse reiten willst. >:und niemals alleine zum amt ,immer Begleitung (Beistand nach § 13 SGB X .Ich dein gutes Recht. Wink
« Letzte Änderung: August 17, 2010, 15:13:54 von Tante Maria » Gespeichert
Tante Maria


Beiträge: 376



« Antworten #6 am: August 17, 2010, 15:12:21 »

.
« Letzte Änderung: August 17, 2010, 15:20:56 von Tante Maria » Gespeichert
schwarzrot


Beiträge: 2458



« Antworten #7 am: August 17, 2010, 15:18:37 »

Hi Fanto,
unschön ist, dass du ihm das am telefon 'gesagt' hast. Da ist nämlich nix zu beweisen, dein SB kann nun wenn er möchte behaupten was er will und sich auf dieses telefongespräch beziehen.

Ich würde deshalb meine 'fragen' zu der EGV noch mal schriftlich formulieren und dem zuschicken.

 'bezüglich unseres telefongesprächst am ... '... ' sind bei mir noch folgende fragen zur EGV aufgetaucht. Bisher konnten sie mir nicht erklären, wie ein nicht näher spezifiziertes 'eHb verpflichtet sich an angeboten- eHb  Maßnahmen teilzunehmenteilzunehmen.' und ' eHb verpflichtet sich an angeboten Arbeitsgelegenheiten teilzunehmen' mich in den 1.arbeitsmarkt integrieren sollen, noch was sie mit 'arbeitsgelegenheiten meinen.
'Auch verstehe ich vor dem hintergrund des 'förderns' nicht, in welcher form die kaum vorhandenen vorschläge seitens der arge, mich wie fördern werden.'

So in etwa.
Das ganze mit bestätigung abgeben (damit es nicht 'plötzlich' verschwindet und aktenkundig wird).

Damit sollte er erstmal schauen, ob er lust auf mehr hat.
Falls er den selben mist dann in einer VA erlassen will und dir auf diesen brief nicht antwortet, hat er seiner beratungspflicht nicht entsprochen.
Ein grund mehr das er seinen VA in die tonne treten kann.

Die telefonNr würde ich schnellstens löschen lassen, gibt wie du weisst nur generve.  Wink

@Tante Maria, der link funst nicht. Ich vermute mal du meintest:
http://www.dielinke-in-pirna.de/Arge.htm#EGV
(die infos dort sind aber nicht mehr auf dem neusten stand: Die arge ist laut gerichtsbeschluss nicht mehr 'verpflichtet' zu verhandeln, noch gibt es ein wirkliches recht auf 'profiling'.)
« Letzte Änderung: August 17, 2010, 15:28:39 von schwarzrot » Gespeichert

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht
Tante Maria


Beiträge: 376



« Antworten #8 am: August 17, 2010, 15:28:36 »

Ja Fanto ,da kann ich Schwarzrot nur zustimmen. ;)niemals am Telefon auskunft geben.du kannst die Telefonnummer bei der Arge löschen lassen.Dazu gibs auch eine § .Such mal hier nach der Suchfunktion.Es gehts nähmlich un dein Informelles Selbstbestimmungrecht. Wink,und den Datenschutz. Wink

Dann hat dein knack SB erst mal Arbeit mit dir .Und muß auf dein Schreiben reagieren ,und wenn nicht kommt der Scheiss per VA ,wo man Widerspruch einlegen kann ,und beim  Sozialgericht Aufschiebene Wirkung beantragen muß .Kann aber auch sein das dein SB auf den Va kein Bock hat ,und nichts unternimmt.
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ThePoor


Beiträge: 683


« Antworten #9 am: August 17, 2010, 15:32:36 »

ist doch egal das telefon solange die nicht nerven,er hat gesagt was ihm nicht passt.
 unterschrieben hat er auch noch nix
deshalb fragt er ja

also kann er das schriftlich immer noch machen, ablehnen, oder sich nen Termin geben lassen.

was mich interessieren würde, wenn son schwachsinn dann als EGV-VA kommt, kann man dann wegen Unbestimmtheit widersprechen?

kann mir allerdings schwer vorstellen das die sowas bescheuertes als Va schicken
« Letzte Änderung: August 17, 2010, 15:39:36 von ThePoor » Gespeichert
Tante Maria


Beiträge: 376



« Antworten #10 am: August 17, 2010, 15:40:35 »

Hallo Schwarzrot ,sorry hab wohl ein Zeichen ,beim Link zuviel reingeschrieben.Gut das du es korrigiert hast. ;)Ich bin gestern auf den link gestossen,und fand sehr gut das dort steht ,das was in den EGV steht scheisse ist ,das alles alles bereits im SGB steht.Z.b die Berwerbungskosten.Die müssen konkret in der EGV drin stehn ,wie viel und für welche Bewerbung.?
Gut das du ,noch darüber aufklärst ,das die Arge nicht mehr verpflichtet ist ,zu verhandlen ,und das man kein wirkliches Recht auf Profiling hat. Smiley
Machmal sind anscheind eigene Erwerbslosen Forum nicht mehr auf den aktullesten Stand. Sad
Vielleicht sollte man das mal den Linken miteilen.Ich werde den mal eine email schreiben. Wink
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Fantomas


Beiträge: 311



« Antworten #11 am: August 17, 2010, 15:43:47 »

@ All

Erst mal danke für die schnellen und zahlreichen Zuschriften. Ich habe mir die Sache noch mal durch den Kopf gehen lassen und muss sagen, dass eine EinV nach wie vor von jeder Faser meines Körpers abgestoßen wird. Ganz besonders, wenn sie so unbestimmt ist und einen gewissen Blankoscheckcharakter hat wie diesen. Ich bastle derzeit an einem Antwortschreiben. Die Rohfassung hätte ich hier:
Zitat
Sehr geehrter ...,

Nach sorgfältiger Prüfung Ihrer Eingliederungsvereinbarung vom XX.XX.2010 stelle ich fest, dass ich Ihrem Vertragsvorschlag kein Integrationskonzept entnehmen kann, das einerseits eine Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt vorsieht, andererseits die individuelle Lage berücksichtigt und ich folglich nicht unterschreiben kann.

Ich erkläre mich ausdrücklich bereit, eine zulässige, klare Eingliederungsvereinbarung im beiderseitigen Einvernehmen nach vorheriger Prüfung zu unterschreiben, die eine zielgerichtete Förderung/Verbesserung meiner Lage fördert.

Mit freundlichen Grüßen

Das Sache mit der Telefonnummer werde ich da noch mit rein nehmen. Ich würde euch bitte das vielleicht mal gegen zu lesen und ggf. Verbesserungsvorschläge zu machen, denn ich sehe derzeit den Wald nicht Roll Eyes
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ThePoor


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« Antworten #12 am: August 17, 2010, 15:57:53 »

anfang find ich ok
aber soweit würde ich nicht schleimen..
*
Ich erkläre mich ausdrücklich bereit, eine zulässige, klare Eingliederungsvereinbarung im beiderseitigen Einvernehmen nach vorheriger Prüfung zu unterschreiben, die eine zielgerichtete Förderung/Verbesserung meiner Lage fördert.
*
Es gibt keine verpflichtung zum abschluss einer EGV, ebenso hast du nach dem BSG Urteil kein Anrecht auf eine individuelle EGV, also würde ich denen das Wort E G V auch nicht auf dem tablett servieren.
sondern unbestimmter, wie ich oben schon schrieb, ansonsten schon richtig, mitwirkungsbereitschaft ausdrücken, nimmt luft raus,

Wenn die nicht wissen was se machen sollen, lassen se dich evtl in Ruh.

Ich weis gar nicht wo dein problem ist, wenn du keinen 1€ job machen willst, und ne maßnahme nur wenn du sie kennst, dann ist die dir vorligende EGV schlichtweg für den müll
Ich hab denen gesagt die sollen mir mit bescheuerten maßnahmen die nix nützen und 1€ jobs vom leib bleiben, unterschreiben tue ich da nix, wenn se son mist wollen, dann sollen die den anordnen.
das haben die verstanden.

kannst denen auch sagen Smiley, das die Rechtmäßigkeit von 1€ jobs angezweifelt wird und diesbezüglich dem EUMR eine Beschwerde vorliegt. 14.07.2010 eingereicht (Beschwerde-Nr. 40187/10)
« Letzte Änderung: August 17, 2010, 16:15:50 von ThePoor » Gespeichert
Tante Maria


Beiträge: 376



« Antworten #13 am: August 17, 2010, 16:20:03 »

Hallo Poor ,hast du genau so den SB Arge gesagt ?:Sie sollen dir mit den blöden Maßnahmen und 1 € Job vonm Leib bleiben,und das du nichts unterschreiben wirst ,wenn se son mist wollen ,sollen sie es anordnen.
Wenn du es denen so gesagt hast ,und die es verstanden haben klasse.Dann werde ich bei Begleitungen versuchen ,den Erwerbslosen es so zu vermittlen.
Die SB müssen auch verstehn ,das sie es nicht mit jeden machen können.Und wie wollen sie es anordnen?Dazu gib dann ja keine Rechtliche Handhabe. Wink

Klasse ,ist doch ein perfekter Zukunft tipp(Natürlich hängt es auch vom SB ab ,wie korrupt der ist ,und die Erwerbslose schikanieren will) Angry
Aber ein Tipp ist es alle mal. Cheesy Wink
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ThePoor


Beiträge: 683


« Antworten #14 am: August 17, 2010, 16:24:06 »

Hallo Poor ,hast du genau so den SB Arge gesagt ?:Sie sollen dir mit den blöden Maßnahmen und 1 € Job vonm Leib bleiben,und das du nichts unterschreiben wirst ,wenn se son mist wollen ,sollen sie es anordnen.
Wenn du es denen so gesagt hast ,und die es verstanden haben klasse.Dann werde ich bei Begleitungen versuchen ,den Erwerbslosen es so zu vermittlen.
Die SB müssen auch verstehn ,das sie es nicht mit jeden machen können.Und wie wollen sie es anordnen?Dazu gib dann ja keine Rechtliche Handhabe. Wink

Klasse ,ist doch ein perfekter Zukunft tipp(Natürlich hängt es auch vom SB ab ,wie korrupt der ist ,und die Erwerbslose schikanieren will) Angry
Aber ein Tipp ist es alle mal. Cheesy Wink
Witz wohl....in etwas andrem stil:)
.......
Ich bin an maßnahmen die unter meinem niveau liegen nicht interessiert, so etwas will ich nicht mehr machen., nur per anordnung., gegen "1€" jobs habe ich prinzipiell nicht einzuwenden, solange dies normal bezahlt wird , und dann auf Alg2 angerechnet wird.

so oder so ähnlich

die wissen doch beim Amt selbst, das gar nicht genug jobs da sind,


aber nie und nimmer bekäme jemand meine unterschrift unter eine EGv der Art um die es hier im thread geht


ich hoffe das das EUMR diesen 1€ jobs einen riegel vorschiebt, wenn der hundt auch einen macht, kann man ja mal neu drüber nachdenken.



@Maria, klar können die Maßnahmen und 1€ job anordnen, die Bedingung ist allerdings das es deiner Eingliederung in den arbeitsmarkt dient, und das ist sehr relativ.,bzw das der 1€ job überhaupt die gesetzlichen bedingungen erfüllt, was meist nullo der fall ist
Dann kömmen ja die noch relativeren aktivierungsmaßnahmen noch dazu, die sind besonders schwammig, aber ohne EGv stehn die da immer kurz vor nem Verfahren.
das muß man dann halt von fall zu fall sehn
wenn du zb länger schon gearbeitet hast, dann sollen se einem richter mal erzählen welchen sinn eine aktivierung zb haben soll.
« Letzte Änderung: August 17, 2010, 17:28:55 von ThePoor » Gespeichert
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