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Autor Thema: Eilt!!! SB möchte EinV unterschrieben zurück haben - Wie reagieren???  (Gelesen 1651 mal)
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x-ray


Beiträge: 493



« Antworten #60 am: August 19, 2010, 21:47:49 »

Zitat
Von Schikane haben sie doch Ahnung. Wenns darum geht, sind sie raffiniert wie nix. Wird sonst noch was von ihnen erwartet, außer Sanktionsquoten erfüllen und Leute zu irgendwas zwingen?

Nein. Die haben ein Lieblingsspielzeug , das heißt §31 SGB II, solange man kuscht, wirkt das auch und mehr braucht man als SB nicht zu können. Ich kann deinen Unmut sehr gut nachvollziehen, Marco, bei uns in der Gegend geht es unter den Erwerbslosen auch alles andere als kämpferisch zu. Na gut, dann halt über das Forum und mit mir dann eben nicht so wie mit anderen. Auch wenn`s auf den ersten Blick bequemer scheint, mit dem Strom zu schwimmen, es zahlt sich am Ende nicht aus. Ich möchte nicht wissen, wie viele Sanktionen, 1€-Job-Scheisse und sonstiges wieder plattgemacht werden würden, wenn die Leute nur den Mumm hätten, sich dagegen zu wehren. Keine EGV unterschreiben und bei widerrechtlichen Sanktionsversuchen gleich was auf die Löffel! Und wer sich nicht wehrt, dem kommt man damit, früher oder später. Wenn sich von 100 Leuten 70 verarschen lassen, haben sie immer noch was gewonnen. Traurige Realität.

Ich hab auch keinerlei "Mitleid" oder "Verständnis" für einen SB, der ja "nur" Anweisungen von oben durchzudrücken hat. Könnte ich genauso kotzen. Klar, der kann angeblich nicht anders, haha. Soll doch auf einen von den vielen angeblich so tollen Arbeitsplätzen wechseln, von denen er immer fleissig erzählt, wenn ihm das angeblich nicht gefällt, Leute zu triezen und zu sanktionieren. Vermisst ihn bestimmt keiner dort, ich jedenfalls nicht. Falls irgendwer den überhaupt in der freien Wirtschaft haben will  Roll Eyes
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Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein
Grace


Beiträge: 18


« Antworten #61 am: September 01, 2010, 22:48:13 »

hallo,

wie komme ich denn an einen beistand, der mich aufs amt begleitet und was macht die SB, wenn ich mich weigere eig??

ich hab diese egv immer unterschrieben, weil ich damit auch sinnvolle kurse belegen konnte. ich habe mich nur immer gefragt, was passiert eig. wenn ich nicht unterschreibe?  gilt dies nicht als weigerung zur mitarbeit ??
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Wer Fehler findet, darf sie behalten *g
Tante Maria


Beiträge: 376



« Antworten #62 am: September 01, 2010, 22:55:15 »

hi ,nicht unterschrieben.Dann bist in der Zwickmühle.Die Verweigerung der Unterschrift ist nicht sanktionierbar.Wenn du nicht unterschreibst kommt es per Verwaltungsakt ,und du kannst Widerspruch leisten.Lass dich nicht verrückt machen. Cheesy
In welcher stadt bist du?Einen Beistand könnte z.b einer deiner Freunde sein?Oder eine elo -Ini in der Stadt mal fragen?
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Dora


Beiträge: 359


« Antworten #63 am: September 01, 2010, 23:01:48 »

hallo,

wie komme ich denn an einen beistand, der mich aufs amt begleitet und was macht die SB, wenn ich mich weigere eig??
Wie du an einen Beistand kommst: Benutze die Suchmaschine. Wenn in deiner Nähe eine Erwerbslosen-Inii ist, kannst du z. B. dort nachfragen.

Wie die Reaktion deiner "SB" ausfällt, ist schwer zusagen. Vermutlich wird sie dich unter Druck setzen oder überreden wollen.

ich hab diese egv immer unterschrieben, weil ich damit auch sinnvolle kurse belegen konnte. ich habe mich nur immer gefragt, was passiert eig. wenn ich nicht unterschreibe?  gilt dies nicht als weigerung zur mitarbeit ??
Man könnte es als Weigerung zur Mitarbeit darstellen und das wird oft auch so dargestellt. Deine Unterschrift und Einwilligung ist aber gar nicht erforderlich, da deine "Pflichten" aus der EGV auch als Verwaltungsakt (VA) erlassen werden können. Der VA hat für dich den Vorteil, dass du Rechtsmittel einlegen kannst und er gerichtlich überprüfbar ist.
.
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Horst


Beiträge: 183



« Antworten #64 am: September 08, 2010, 20:07:24 »


Kleiner Erfahrungsbericht von mir:

Wiedereingliederungsvereinbarung mit nach Hause nehmen und liegen lassen und nicht zurücksenden.

Dann wird das normalerweise vergessen...

ACHTUNG!!!

So klappt das seit etwa 4 Jahren bei mir.

Das heißt aber nicht, das es auch bei Euch funktioniert!!!
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"Der Tourist ist immer der andere" [Hermann Hesse]
eSachse


Beiträge: 3


« Antworten #65 am: September 28, 2010, 14:24:23 »

Ich habe eine EGV unterschrieben (mit Punkten, die ich akzeptieren kann). Jetzt kam ein Nachtrag zur EGV (wegen einer MAE). Den Ihrerseits (SB)
unterschiebene Entwurf, habe ich zu Hause studiert. Dann habe ich meine Vorschläge und Änderungswünsche meiner SB per eMil mitgeteilt. Den leicht geänderten Entwurf hat Sie mir per eMil zugesand. Nach erneuten studieren des Machwerk's habe ich Ihr erneut mitgeteilt, sie sollte u.a. die allgemeinen Regeln in "Gesetzliche Regeln" umwandeln, sonst kann ich den Nachtrag nicht unterschreiben. Die SB + Team-Leiterin wehrten sich vehement gegen "Gesetzliche Regeln"  (Warum wohl??) . Und nun bekomme ich einen VA ,obwohl ich eine gültige EGV habe.
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bodenlos


Beiträge: 898


« Antworten #66 am: September 29, 2010, 10:42:59 »

Ich habe eine EGV unterschrieben (mit Punkten, die ich akzeptieren kann). Jetzt kam ein Nachtrag zur EGV (wegen einer MAE). Den Ihrerseits (SB)
unterschiebene Entwurf, habe ich zu Hause studiert. Dann habe ich meine Vorschläge und Änderungswünsche meiner SB per eMil mitgeteilt. Den leicht geänderten Entwurf hat Sie mir per eMil zugesand. Nach erneuten studieren des Machwerk's habe ich Ihr erneut mitgeteilt, sie sollte u.a. die allgemeinen Regeln in "Gesetzliche Regeln" umwandeln, sonst kann ich den Nachtrag nicht unterschreiben. Die SB + Team-Leiterin wehrten sich vehement gegen "Gesetzliche Regeln"  (Warum wohl??) . Und nun bekomme ich einen VA ,obwohl ich eine gültige EGV habe.

@eSachse

Besser mache einen eigenen thread auf, damit man individuell besser Stellung nehmen kann
und nicht 2 Anfragen vermischt werden.
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