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Autor Thema: Bewerbung bei den Sklaventreibern  (Gelesen 925 mal)
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Rastaman


Beiträge: 35


« am: August 24, 2010, 14:19:59 »

Hallo, ich habe heute mein erstes Arbeitsangebot von der Arge bekommen, natürlich bei der Zeitarbeitsfirma. Ich bin noch nicht so lange h4 Empfänger (ca. 4 Monate) und bei  Gespräch mit meinem Ansprechpartner haben wir eigentlich ausgehandelt, dass ich mich erstmal selber bewerbe und ZA Firmen kommen erst bei unserem nächsten Termin (in einem Monat) in Frage.  Nach einiger Zeit habe ich jetzt den Wisch bekommen ich soll mich bei ner Za bewerben.
Nun meine Frage: Ich wollte in der Bewerbung eigentlich reinschreiben , dass ich von der Arge gezwungen bin die Bewerbung zu schreiben usw. Aber so wie ich hier ein wenig nachgelesen habe arbeiten die sehr eng mit Arge zusammen. Was soll ich machen ? Die Stelle passt nicht zu meiner Ausbildung, soll ich doch ne ganz normale Bewerbung schreiben? Ich habe keine Lust bei irgendeiner Za anzufangen , vor allem da ich mir noch Chancen erhoffe ne normale Stelle zu finden. Was soll ich machen wenn die mich doch zu nem Vorstellungsgespräch einladen?
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Marco*


Beiträge: 166


« Antworten #1 am: August 24, 2010, 14:42:18 »

Ist eine RFB dabei?
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Poor


Beiträge: 108


« Antworten #2 am: August 24, 2010, 14:47:56 »

auch ohne RFB ist das eine bewerbungsaufforderung, soweit ich das seh

man darf nichts tun woraus die Arge schließen kann das man verhindern will zu arbeiten, man muss jede sittlich vertretbare arbeit annehmen

also muss man bei bewerbungsgesprächen subtiler vorgehen, zb nach gewerkschaft/Tarifvertrag fragen, nach urlaub und ähnliches

diese zeitarbeitsfirmen laden normal jeden ein
« Letzte Änderung: August 24, 2010, 14:50:09 von Poor » Gespeichert
Rastaman


Beiträge: 35


« Antworten #3 am: August 24, 2010, 14:53:36 »

auch ohne RFB ist das eine bewerbungsaufforderung, soweit ich das seh

man darf nichts tun woraus die Arge schließen kann das man verhindern will zu arbeiten, man muss jede sittlich vertretbare arbeit annehmen

also muss man bei bewerbungsgesprächen subtiler vorgeh, zb nach gewerkschaft fragen, nach urlaub und ähnliches

diese zeitarbeitsfirmen laden normal jeden ein

Also brauch ich erst gar nicht anzufangen in der Bewerbung zu schreiben, dass ich von der Arge gezwungen werde? bringt eh nix nur Ärger?

Eine RFB war nicht dabei einfach nur ein  Schreiben mit Betreff: Arbeitsangebot /- Vorschlag
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Marco*


Beiträge: 166


« Antworten #4 am: August 24, 2010, 14:56:33 »

auch ohne RFB ist das eine bewerbungsaufforderung, soweit ich das seh

man darf nichts tun woraus die Arge schließen kann das man verhindern will zu arbeiten,
Das unterstellen die doch eh jedem, selbst wenn er Arbeit hat.  Nach dem Motto :"Die Arbeit hat er nur zur Tarnung, in Wahrheit ist er ein fauler Sack." Grin
Wir leben schließlich in Wirtschaftswunder-Zeiten. Wie kann man da arbeitslos sein?  angel

Zitat
Also brauch ich erst gar nicht anzufangen in der Bewerbung zu schreiben, dass ich von der Arge gezwungen werde?

Also entweder nicht bewerben oder richtig bewerben. Aber nicht sowas. Da könntest du denen gleich auf den Tisch kotzen.
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Poor


Beiträge: 108


« Antworten #5 am: August 24, 2010, 15:04:28 »


Also brauch ich erst gar nicht anzufangen in der Bewerbung zu schreiben, dass ich von der Arge gezwungen werde? bringt eh nix nur Ärger?

Eine RFB war nicht dabei einfach nur ein  Schreiben mit Betreff: Arbeitsangebot /- Vorschlag
meist werden die von der arge parallel informiert das die dich angeschrieben haben,

gezwungen würd bedeuten das du dich eigentlich weigern willst...besser weglassen
und bewerbung halt grad so das die die form erfüllt,
ist den zeitarbeitsfirmen eh egal, nach meiner erfahrung laden die jeden vor, die wisse auch das jeden alg2 empfänger in jede zumutbare arbeit drücken können
Also beim gespräch gut checken, nicht zu gut verkaufen, also ich hab immer etwas zweifel an meiner gesundheit und ob ich sowas kann,
aber wollen will ich immer
aber wenn se dich nicht nehmen, dann hast vor denen und deren filialen ruhe, denn da bist im rechner


normal bekommt die arge rückinfo oder ruft zurück tel, da steckst nicht drin wie das regeln

nicht bewerben geht nur wenn du behaupten willst das du das schreiben nie erhalten hast
« Letzte Änderung: August 24, 2010, 15:09:22 von Poor » Gespeichert
Rastaman


Beiträge: 35


« Antworten #6 am: August 24, 2010, 15:13:23 »

Ok, danke für die Tipps. Mich kotzt das sowas von an  angry  konnte heute schon nicht ruhig schlafen, die Nerven streiken schon wieder. Wird irgendwann die Zeit kommen, dass diese Unterdrückung und Sklaventreiberei aufhört?
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Poor


Beiträge: 108


« Antworten #7 am: August 24, 2010, 15:27:35 »

Ok, danke für die Tipps. Mich kotzt das sowas von an  angry  konnte heute schon nicht ruhig schlafen, die Nerven streiken schon wieder. Wird irgendwann die Zeit kommen, dass diese Unterdrückung und Sklaventreiberei aufhört?

ja im paradies.)
oder wenn der EUMR Gerichtshof, sowas als zwangsarbeit bezeichnet

ansonten ist es heute so, das ja nicht mußt, dich dann aber mit gutscheinen zufrieden geben mußt, und dafür erst klagen darfst wieviel dir noch zusteht.

ach du hast es mit den nerven, das ist ja schon mal was:)
« Letzte Änderung: August 24, 2010, 15:30:27 von Poor » Gespeichert
Galenit


Beiträge: 900


« Antworten #8 am: August 24, 2010, 15:29:50 »

nicht bewerben geht nur wenn du behaupten willst das du das schreiben nie erhalten hast

auch ohne RFB ist das eine bewerbungsaufforderung, soweit ich das seh


Das ist beides falsch!
Ein Stellenvorschlag ohne RFB ist nicht sanktionsfähig.

Poor informier Dich bitte bevor Du den Leuten ihre Rechte absprichst, das machen die Sachbearbeiter der ARGEN schon zu genüge, da müssen wir hier im Forum nicht auchnoch Unwahrheiten und wohlgefälliges Verhalten propagieren.



------------------------------
Und wenn Du keine Lust auf ein Gespräch mit denen hast, lass einfach Emaladresse und Telefonnummer in der Bewerbung weg, die meisten Zeitarbeitsbuden verzichten dann auf eine schriftliche Einladung.
Ausserdem ist es kein Sanktionsgrund wenn man die Quelle des Stellenangebots nennt, egal ob das www.zeitarbeitsausbeuter.de oder die FAZ oder Stellenvorschlag 654665757 von der ARGE Hinteroberdorf ist. Genaugenommen wird einem sogar bei von der ARGE finanzierten Bewerbungstrainings beigebracht das man die Quelle nennen soll.
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G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"
Poor


Beiträge: 108


« Antworten #9 am: August 24, 2010, 15:34:03 »


Das ist beides falsch!
Ein Stellenvorschlag ohne RFB ist nicht sanktionsfähig.

Poor informier Dich bitte bevor Du den Leuten ihre Rechte absprichst, das machen die Sachbearbeiter der ARGEN schon zu genüge, da müssen wir hier im Forum nicht auchnoch Unwahrheiten und wohlgefälliges Verhalten propagieren.


aha,
sanktionieren werden die aber trotzdem, erst mal, oder meinst nicht?

steht nicht auf den dingern immer drauf das man sich innerhalb von 3tg bewerben soll?

stimmt man muss über die rechtsfolgen belehrt werden, da hab ich gepennt sorry
aber man muss wissen das das die argen meist erstmal nicht interessiert
« Letzte Änderung: August 24, 2010, 15:38:32 von Poor » Gespeichert
Mac Harc Four


Beiträge: 75



« Antworten #10 am: August 24, 2010, 15:37:26 »

Du kannst auf jeden Fall schreiben "wegen einem Vermittlungsvorschlag der Arge bewerbe ich mich bei Ihnen als ... "

Das ist nur die Wahrheit, und etwas negatives ist darin nicht zu entdecken (zumindest nicht offiziell)  Wink
« Letzte Änderung: August 24, 2010, 15:39:03 von Mac Harc Four » Gespeichert
x-ray


Beiträge: 493



« Antworten #11 am: August 24, 2010, 15:41:00 »

Ohne vorherige Belehrung per richtiger und vollständiger RFB keine Sanktion. Natürlich wird dir das als Arbeitsunwilligkeit ausgelegt werden, den Stempel hast du als Hartzie automatisch auf der Stirn.

Ich rufe bei Vermittlungsvorschlägen für Sklaventreiber mal deren HP auf und schau mal nach deren Tarifvertrag. AMP-Klitschen bekommen bei mir gleich mal klargestellt, dass eventuell Klage auf Equal-Pay drohen könnte. Gut kommen auch Hinweise auf das AÜG bei Gelaber von Zeitkonto für Beschäftigungssicherung oder §670 BGB (Dienstfahrt), Anfragen, ob man den Arbeitsvertrag vor Unterzeichnung von der Gewerkschaft abklopfen darf  Wink und sonstige Erbsenzählereien, die darauf hindeuten, dass man sich auskennt und Klagen vor dem Arbeitsgericht nicht abgeneigt ist. Die zukünftige Herrschaft hat schliesslich ein Recht darauf, zu wissen, was sie sich da als zukünftigen Sklaven in die Klitsche holt  Cool
Bewerben für solche Klitschen sind bei mir nur übliches Standard-Blabla.

Wollte mein FM mir auch mal andrehen, dass ich nicht reinschreiben soll, dass es von denen kommt. Da kommt es aber her und basta aus, musst ja nicht reinschreiben, dass du davon nicht begeistert bist, sondern es nur als Tatsache betrachtest. Blabla halt.
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Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein
Galenit


Beiträge: 900


« Antworten #12 am: August 24, 2010, 15:43:02 »

aha,
sanktionieren werden die aber trotzdem, erst mal, oder meinst nicht?

steht nicht auf den dingern immer drauf das man sich innerhalb von 3tg bewerben soll?

Auf welcher Grundlage?

Und was da draufsteht ist ohne RFB sowas von egal das Du Dir damit bedenkenlos den Hintern abwischen kannst. Wink
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G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
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schwarzrot


Beiträge: 2458



« Antworten #13 am: August 24, 2010, 16:54:08 »

Denke auch, dass die nicht sanktionieren werden, wenn auf der bewerbung keine RFB drauf war:
Bewerbungsaufforderungen ohne RFB gibt es meisst, wenn dem amt schon klar ist, dass die vorgeschlagene stelle nicht so ganz koscher ist...
(die das aber trozdem beim betroffenen mal versuchen)

Das schlimmste was also mit so einer stelle passieren kann, der SA fragt nach und knallt beim nächsten mal eine sauberere stelle mit RFB auf den tisch.  Sad
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"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht
Rastaman


Beiträge: 35


« Antworten #14 am: August 24, 2010, 18:02:44 »



Problem bei mir ist , dass ich noch nie bei einer ZA gearbeitet bzw mal überhaupt da war. und ich kenne mich mit den Sachen gar nicht aus was du geschrieben hast z.B. Amp usw., aber dieses Wissen werde ich mir natürlich aneignen, danke für den Tip. Smiley
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