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Autor Thema: Hessen: Schulwegekosten bei Besuch weiterführender Schulen sind Sonderbedarf  (Gelesen 2251 mal)
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Dora


Beiträge: 359


« am: August 25, 2010, 10:26:35 »

Gestern, Beitrag im ZDF, FRONTAL 21

http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,1001633,00.html?dr=1

Interessant auch das Interview mit der Richterin Britta Bräuer (SG Marburg)
Überschrift "Jeder hat das Recht auf Bildung" (von Stefan Judzikowski)
Richterin Frau Bräuer weist darauf hin, das die Hinweise der Bundesagentur für Arbeit (BA) hinsichtlich der Sonderbedarfe (siehe Regelung durch das Urteil des BVerfG vom 09.02.10) für das SG nicht bindend sind.  
Logo!

Manusskript zum Beitrag:
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/download/0,6753,7017475,00.pdf

Auch das Sozialgericht (SG) Kassel hat z. B. in einem Beschluß (Eilverfahren) der 7. Kammer des SG Kassel (Az.: S 7 AS 165/10 ER) vom 9. Juli 2010 und  die zuständige ARGE zur vorläufigen Übernahme der Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zum Besuch einer weiterführenden Schule verpflichtet.
 
Aus der Rechtsmittelbelehrung des Beschlusses:
"Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde an das Hessische Landessozialgericht nur gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 750,00 Euro übersteigt. (§ 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG i. V. m. § 144 Satz 1 Nr. 1 SGG). ..."  Grin
.
« Letzte Änderung: August 25, 2010, 10:33:18 von Dora » Gespeichert
Just B U


Beiträge: 187



« Antworten #1 am: August 25, 2010, 11:09:06 »



Geil!!!!  Grin 

Hah, endlich mal!   Evil

EIN "Schuss vor den Bug"!

Hab' die Sendung gestern abend auch gesehen!


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"Es ist kein Zeichen von Gesundheit, gut an eine grundlegend kranke Gesellschaft angepaßt zu sein. "
Jiddu Krishnamurti
Poor


Beiträge: 108


« Antworten #2 am: August 25, 2010, 11:46:57 »

das ist auch noch höflich ausgdrückt...
Richterin Frau Bräuer weist darauf hin, das die Hinweise der Bundesagentur für Arbeit (BA) hinsichtlich der Sonderbedarfe (siehe Regelung durch das Urteil des BVerfG vom 09.02.10) für das SG nicht bindend sind.

man hätte auch sagen können , die hinweise der BA interessieren uns gar nicht als gericht.
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Dora


Beiträge: 359


« Antworten #3 am: August 25, 2010, 12:40:24 »

.
...
man hätte auch sagen können , die hinweise der BA interessieren uns gar nicht als gericht.
Also ich lese die Hinweise hin und wieder - aber gebunden seh ich mich auch nicht an die.
Schließlich arbeite ich ja weder in einer ARGE noch bei der BA.  Grin
.
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Poor


Beiträge: 108


« Antworten #4 am: September 01, 2010, 23:02:59 »

habe gehört das wäre auch früher schon gegangen mit Antrag beim Schulamt, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen, das wußte wohl niemand,
falls die info stimmt...
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