Gestern, Beitrag im ZDF, FRONTAL 21
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,1001633,00.html?dr=1Interessant auch das
Interview mit der Richterin Britta Bräuer (SG Marburg)
Überschrift
"Jeder hat das Recht auf Bildung" (von Stefan Judzikowski)
Richterin Frau Bräuer weist darauf hin, das die Hinweise der Bundesagentur für Arbeit (BA) hinsichtlich der Sonderbedarfe (siehe Regelung durch das Urteil des BVerfG vom 09.02.10) für das SG
nicht bindend sind.
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Manusskript zum Beitrag:http://frontal21.zdf.de/ZDFde/download/0,6753,7017475,00.pdfAuch das Sozialgericht (SG) Kassel hat z. B. in einem Beschluß (Eilverfahren) der 7. Kammer des SG Kassel (Az.: S 7 AS 165/10 ER) vom 9. Juli 2010 und die zuständige ARGE zur vorläufigen Übernahme der Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zum Besuch einer weiterführenden Schule verpflichtet.
Aus der Rechtsmittelbelehrung des Beschlusses: "Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde an das Hessische Landessozialgericht nur gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 750,00 Euro übersteigt. (§ 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG i. V. m. § 144 Satz 1 Nr. 1 SGG). ..."

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