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Autor Thema: Der Irrglaube vom Rechtsstaat BRD – Skandalurteil am Landgericht Berlin  (Gelesen 1642 mal)
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naw6405


Beiträge: 14


« am: August 25, 2010, 12:07:09 »

Der Irrglaube vom Rechtsstaat BRD – Skandalurteil am Landgericht Berlin vom 23.08.2010

Die Rechtsprechung verkommt immer mehr. Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Das wurde am 23.08.2010 wieder einmal in einem Prozess vor dem Landgericht Berlin für Strafsachen deutlich.

Wie sagte einmal Dr. Egon Schneider, Rechtsanwalt, ehem. Richter am OLG, im Justizspiegel: „Die deutsche Elendsjustiz nimmt immer schärfere Konturen an. Der Niedergang der Rechtsprechung ist flächendeckend.“
Oder um es noch deutlich zu sagen, ein Anwalt äußerte in der Deutschen Richterzeitung DRiZ 2007, 77:  "Saustall von Justiz, der mit eisernem Besen ausgekehrt werden müsse"

Zum Sachverhalt:
Die 35-jährige und nicht vorbestrafte Martina M. (Name geändert) zog im März 2007 von Baden-Württemberg zusammen mit ihrem damaligen achtjährigen Sohn nach Berlin, da sie arbeitslos und seit Anfang 2005 Hartz 4-Empfängerin war und sich in Berlin mehrere Einstellungsmöglichkeiten abzeichneten.
Am 11.03.2007 bewarb sich Martina M. bei einer Immobilienfirma  in Berlin und wurde kurze Zeit später am 21.03.2007 zum Einstellungsgespräch eingeladen. Dort offerierte man ihr, dass man sie gerne einstellen würde, sie müsse zunächst aber ein Praktikum erfolgreich absolvieren bis zum 30.04.2007, dann würde man sie ab dem 01.05.2007 fest einstellen.  Sollte es zu einer Einstellung kommen, so wäre es wünschenswert, wenn Martina M. dann später Buisnesskleidung, sprich Hosenanzüge, tragen würde, da großer Kontakt mit Kunden besteht und es sich um ein internationales Immobilienunternehmen handele.
Da Martina M. nicht wusste, ob sie fest eingestellt wird, beantragte sie zunächst das Praktikum beim zuständigen JobCenter in Berlin. Das Praktikum begann am 26.03.2007 und wurde durch Martina M. auch aufgenommen. Mitte April 2007 äußerte dann die Geschäftsleitung der Immobilienfirma gegenüber Martina M., dass sie sehr mit der Arbeit von ihr zufrieden seien und bot ihr bereits einen Arbeitsvertrag ab dem 23.04.2007 an, mithin brach man somit vorzeitig das Praktikum aufgrund guter Leistungen ab.
Daraufhin stellte Martina M. am 16.04.2007 beim Jobcenter einen formlosen unbezifferten Antrag auf Ausrüstungsbeihilfe. Mit Schreiben vom 17.04.2007 übersandte das Jobcenter der Martina M. den standardmäßigen Vordruck für Ausrüstungsbeihilfe, den Martina M. ausfüllte und datiert auf den 21.04.2007 unterschrieb. Sie fügte dem Antrag ein Schreiben bei, das sie zwei Hosenanzüge u. a. bräuchte. Martina M. schaffte sich auch zwei Hosenanzüge an, erhielt jedoch kein Geld dafür. Unter dem Datum vom 31.05.2007 erhielt Martina M. vom Jobcenter einen Ablehnungsbescheid, wo man ihr mitteilte, dass Hosenanzüge normale Straßenkleidung sei und keine Berufsbekleidung. In Bezug auf den Antrag wurde Martina M. zu keiner Zeit  beraten oder aufgeklärt, jegliche Aufklärung, Auskunft und Beratung nach §§ 13, 14 und 15 SGB I unterbliebt durch das Jobcenter Lichtenberg.  Martina M. ging in Widerspruch, ihrer Meinung nach, resultierend aus dem Vorstellungsgespräch im März 2007, sei diese Kleidung notwendig gewesen, um nicht die Anstellung zu gefährden. Auch der Widerspruch wurde abgelehnt und ebenso das sozialgerichtliche Verfahren vertrat die Auffassung des Jobcenters, Klage abgelehnt.
Ende 2008 kam das Jobcenter dann auf den Gedanken, Martina M. anzuzeigen wegen versuchten Betruges, weil Hosenanzüge eben keine Berufsbekleidung seien und sie nur versucht hatte, sich so einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Im Ermittlungsverfahren äußerte sich Martina M auf anwaltliches Anraten hin nicht, es kam dann zum Strafbefehl wegen versuchten Betruges zu 40 Tagessätzen a=20,00 €, insgesamt 800,00 €, das Ganze nur aufgrund von Vermutungen.
Gegen diesen Strafbefehl wurde Einspruch eingelegt, die Verhandlung bei der Richterin Bauersfeld am Amtsgericht Berlin-Tiergarten am 22.04.2010 endete mit einer Verurteilung, obwohl der Verteidiger von Martina M. einen Freispruch gefordert hatte. Die Richterin Bauersfeld vermeinte, man müsse der Angeklagten mit einer fühlbaren Strafe deutlich machen, dass der Sozialstaat kein Selbstbedienungsladen ist. Da Martina M. es sich auch noch erlaubt hatte, gegen die Richterin Bauersfeld zwei Befangenheitsanträge zu stellen, wurde kurzerhand die Strafe aus dem Strafbefehl verdoppelt auf 80 Tagessätze a=20,00 €, insgesamt 1.600,00 €.
Gegen das Urteil des 1. Instanz ging der Verteidiger von Martina M. in Berufung. Am 23.08.2010 fand dazu vor dem Landgericht Berlin, zuständig für Strafsachen, die Berufungsverhandlung statt. Auch hier forderte der Verteidiger von Martina M. einen Freispruch, die Staatsanwältin forderte daraufhin sogar unzulässiger Weise unter Verstoß gegen der Verschlechterungsverbot eine Geldstrafe von 2.100,00 € (70 Tagessätze zu 30,00 €). Das Urteil lautete dann: Aufgrund der Berufung der Angeklagten wird das erstinstanzliche Urteil dahingehend abgeändert, dass die Angeklagte wegen versuchten Betruges zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30,00 € verurteilt wird.
Die Urteilsbegründung fiel nicht besser aus, wie die erstinstanzliche Begründung, sie stinkt jedoch zum Himmel. Am heutigen Tage wird Martina M. noch gegen das Urteil des Landgerichts Revision einlegen lassen, denn bereits in  einem vergleichbaren Fall hatte eine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin Erfolg.
Der  Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger sagte mal:  „In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.“
(Beitrag in der 'Deutschen Richterzeitung', 9/1982, S. 325)
Das kann man nach dem gestrigem Urteil nur bestätigen und auch die Aussage:  "Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen."  (Frank Fahsel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008).
Die deutsche Justiz und Rechtsprechung wird immer korrupter.
Hartz-IV-Bezieher - ob aktuelle oder ehemalige - sind in ganz Deutschland zigtausend fach der Gefahr ausgesetzt, als „arbeitsscheu“, Absahner“ und „Betrüger“ abgestempelt zu werden - als „Kriminelle“ eben, das hat das gestrige Urteil wieder einmal gezeigt und bestätigt. Recht haben und Recht bekommen, das ist so gut wie nicht mehr möglich vor einen Gericht in Deutschland. Nur die Großen, die Geld und somit auch Macht haben, den geschieht noch einmal Recht auf Basis von Unrecht.
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MizuNoOto


Beiträge: 1206



« Antworten #1 am: August 26, 2010, 21:44:42 »

Kannst du eine Quelle angeben?
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naw6405


Beiträge: 14


« Antworten #2 am: August 27, 2010, 05:59:37 »

Das Aktenzeichen beim Landgericht lautete: 561 – 97.10
Das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden, die Revision wurde eingelegt.
Martina M. will notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht bzw. den EuGHMR gehen.
Ich selbst war Zuschauer.
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Pfiffi


Beiträge: 1175



« Antworten #3 am: August 27, 2010, 11:01:50 »

Mir fehlen die Worte, kenne einiges, vor allem Bücher von Franz Kafka, aber dies schon einfach nicht mehr "Kafkaesk" sondern,
grotesk, Amtsanmaßend, Rechtbeugung sage ich da nur.

Wo steht den die Würde des Menschen ist unverletzlich?
Hier wird sie gerade mit Füssen getreten.
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Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!
Strombolli


Beiträge: 4498



« Antworten #4 am: August 27, 2010, 12:58:27 »

Bei mir kommen schlagartig abartige
Assoziationen


Der freislersche Geist ist scheinbar noch nicht tot...
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VERARSCHT IN DEUTSCHLAND!
Sir Vival


Beiträge: 1491



« Antworten #5 am: August 28, 2010, 09:52:10 »

Zitat
Recht haben und Recht bekommen, das ist so gut wie nicht mehr möglich vor einen Gericht in Deutschland. Nur die Großen, die Geld und somit auch Macht haben, den geschieht noch einmal Recht auf Basis von Unrecht.

Sehr wahr! Habe ich auch schon alles selbst erlebt.
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"Der Tod stellte seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!"
Politiker sind wie Tauben. Sind sie unten, fressen sie dir aus der Hand. Sind sie oben, wirst du beschissen

Der eine ist tot, der andere hat auch nimmer lang´
Staatsfeind Nr.1


Beiträge: 20


« Antworten #6 am: August 28, 2010, 12:57:40 »

Ich ebenfalls.

Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht, daß sich in Deutschland alle Menschen an Recht und Gesetz halten müssen, außer Angehörige des Justizapparates selbst. Die haben nämlich in Deutschland die absolute Narrenfreiheit! (also Polizei, Richter und sonstige Justizschergen)
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Sir Vival


Beiträge: 1491



« Antworten #7 am: August 28, 2010, 15:43:35 »

hmmm.....
ja, und wenn es um arbeitsrechtliche Dinge geht (und darüber hinaus), ist der Arbeitgeber auch gleicher als andere.
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Politiker sind wie Tauben. Sind sie unten, fressen sie dir aus der Hand. Sind sie oben, wirst du beschissen

Der eine ist tot, der andere hat auch nimmer lang´
Pinnswin


Beiträge: 3865



WWW
« Antworten #8 am: August 30, 2010, 09:12:08 »

Hat sie ihren Job behalten können?
Sollten ArGen nicht in Arbeit vermitteln und bei erfolgreicher Jobaufnahme helfen.
Und das, was dieser ganze Prozess inzwischen gekostet hat, ist das überhaupt
Verhältnissmäßig für 2 Hosenanzüge?
Wäre mal evtl. wichtig, den Bund der Steuerzahler über diesen Fall zu informieren (?/!).

viel Erfolg
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Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein. Obwohl vieles darauf hin deutete, das es käme... A. Sapkowski . <°)))o><
NeeSoNich!


Beiträge: 10


« Antworten #9 am: August 30, 2010, 10:42:05 »

Ist vor Gericht der Arbeitgeber befragt worden ob Hosenanzüge als BERUFSKLEIDUNG "VERLANGT" (bzw. angeraten) worden waren?
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bodenlos


Beiträge: 898


« Antworten #10 am: August 30, 2010, 12:36:07 »

hmmm.....
ja, und wenn es um arbeitsrechtliche Dinge geht (und darüber hinaus), ist der Arbeitgeber auch gleicher als andere.

Hm, soweit ich erfahren habe, geht der Großteil der Arbeitsgerichtsprozesse zugunsten des AN aus.
das Schlimme daran ist oft, das man als AN soweit gehen muss.

Bei ALG II-Angelgenheiten sind es wohl über 50% zugunsten der Bezieher.
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bodenlos


Beiträge: 898


« Antworten #11 am: August 30, 2010, 12:40:47 »

Bei mir kommen schlagartig abartige...Assoziationen..
...


Die dann folgt, ist schon noch ne ganz andere Liga, stromboli.
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Sir Vival


Beiträge: 1491



« Antworten #12 am: September 01, 2010, 20:02:11 »

hmmm.....
ja, und wenn es um arbeitsrechtliche Dinge geht (und darüber hinaus), ist der Arbeitgeber auch gleicher als andere.

Hm, soweit ich erfahren habe, geht der Großteil der Arbeitsgerichtsprozesse zugunsten des AN aus.
das Schlimme daran ist oft, das man als AN soweit gehen muss.

Bei ALG II-Angelgenheiten sind es wohl über 50% zugunsten der Bezieher.


Das stimmt schon. Wenn es eine fristlose ist, wird sie in den allermeisten Fällen abgewiesen, weil es meist Überreaktionen sind und nix handfestes.
Darum geht es ja. Um Fakten! Ich habe vor Gericht auch gewonnen.......und trotzdem die rote Karte bekommen, nämlich die Arbeitslosenkarte!

Die bekommen es einfach nicht hin, das Gesetz so zu machen (wie es gerechterweise gemacht werden sollte), dass ein AG derart verdonnert wird, dass er so etwas unüberlegtes und fieses (der AN kann ja nicht mehr dort arbeiten. Deshalb wirst du ja freigestellt bis zu deiner Arbeitslosigkeit) NICHT oder NIE WIEDER tut.
Aber nein!! Es wird dem AG immer wieder und immer wieder ein Dolch per Kissen angepriesen.
Los! Stich zu! Du hast ihn los und bekommst einen Klaps mit dem Schaumstoffhämmerchen.

Das schlimme ist aber, dass ja alles eine Vorgeschichte hat (siehe mein Fall), die sich immer mehr hochschaukelt. Alles aus der Schuld des AG und zu Lasten des AN´s.

Wenn man dann Gründe für eine Maßregelung oder zumindest für eine weitere Untersuchung darlegen will (Verstoss gegen Arbetsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Betrug, Schwarzarbeit, usw...... wie bei mir alles das geschah), DANN passiert leider nix!!

Aus diesem Grund wird immer für den AG entschieden, indem man einfach nichts macht. Der AN badet ALLES aus! Auch die pers. Gesundheit....wie bei mir. Ich hab´s auf der Lunge und keinen interessiert das (Lösungsmitteldruck ohne Absaugung - Arbeitsschutzgesetz). Kein BG-Arzt, kein Anwalt, kein Gewerbeaufsichtsamt, keine Berufsgenossenschaft, usw.

Deutschland ist in dieser Beziehung ein richtiger Scheiss-Laden!
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"Der Tod stellte seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!"
Politiker sind wie Tauben. Sind sie unten, fressen sie dir aus der Hand. Sind sie oben, wirst du beschissen

Der eine ist tot, der andere hat auch nimmer lang´
Tante Maria


Beiträge: 378



« Antworten #13 am: September 01, 2010, 22:50:30 »

Den Artikel werde ich mir gleich ausdrucken ,und morgen bei der Linken Veranstaltung in Hamburg öffentlich diskutieren. ;)Möchte mal wissen die die Herrschaften sich dazu äüßern?Zumnal dort ein Richter bei der Info Veranstaltung ist.
Das ist ja wirklich menschenverachtend.Können die Richter ,und Behörden denn machen ,was sie wollen?Schweine System.So die Leute in den Ruin treiben. Angry
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naw6405


Beiträge: 14


« Antworten #14 am: September 21, 2010, 07:06:10 »

Wie das JobCenter Lichtenberg in Berlin mit Ihren Erwerblosen umgeht, kann man nachfolgend hier lesen.
Da wird sich wie folgt über die Erwerblosen durch Mitarbeiter des JobCenters geäußert:

1.   „… die beiden Flitzpiepen…“

Damit gemeint ist meine Partnerin und ich!

2.   „…ob wir der Nervensäge nicht irgendwie gegen das Schienbein treten können…“

Damit ist meine Partnerin gemeint.

3.   „…die gute Frau hat sich nämlich mit ihrem LP auf Renitenz eingestellt…“ – „…Wie kriegen wir die am A….?

Damit ist meine Partnerin gemeint. Das „am A…“ bedeutet „am Arsch“.

4.   „… Die Alte geht mir auf den Pinsel…“

Damit ist meine Partnerin gemeint.

Anscheinend ist es bei den Mitarbeitern im Jobcenter Lichtenberg von Berlin noch nicht durchgedrungen, das auch ALG II-Empfänger Menschen sind, genauso wie die Mitarbeiter dortig, die sich nicht erniedrigen lassen müssen, weil sie unverschuldet in den Bezug von ALG II geraten sind.
Werden beim Jobcenter Lichtenberg alle ALG-II Empfänger als „Sozialschmarotzer“ eingestuft?
Fühlt man sich durch Widersprüche und Klagen von ALG II-Empfängern belästigt, weil man nicht so oft Kaffee trinken kann?
Die Aussagen der Mitarbeiter dürften in mehrfacher Hinsicht einen Straftatbestand erfüllen.
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