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Autor Thema: Reha bewilligt, auf was ist zu achten?  (Gelesen 973 mal)
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Just B U


Beiträge: 187



« am: August 26, 2010, 13:40:37 »

Hallo allerseits,

ich habe heute die Bewilligung einer ambulanten Reha von der Rentenversicherung bekommen.

Und damit einhergehend NOCH mehr Papierkram zum ausfüllen... angry

Ich habe mir vorhin mal den Trööt von "Geht's noch", in der Rubrik "Arbeit und krank" durchgelesen zu einem ähnlichen Thema.
Ich nenne im Moment auch ein PAAR BV mein eigen und bin körperlich sehr eingeschränkt.
Der MD des AA Anfang des Jahres sah das allerdings anders (Okay, da wars auch erst EIN BV), er hat mich - wie es so schön heißt - als "vollschichtig erwerbsfähig eingestuft, allerdings mit erheblichen Einschränkungen...

Meine Frage(n)  ist (sind) :

Was muß ich in diesem  Zusammenhang Reha mit den argen beachten?

(In dem Brief war eine Bescheinigung der RV für die argen betr. die Reha.)

Und - es gibt ein "End-bescheinigung" vom Reha-"Träger"Huh?
Für die Arge oder was?

Im Prinzip so wie vom MD (des AA) oder was?

Was kann oder kommt da auf mich zu???

Was habe ich für Möglichkeiten?

Auch Fortbildungs oder ausbildungsmäßig und so

Aso ein bißchen habe ich da schon in dem anderen Trööt gelesen, hörte sich für mich  nicht so emutigend  an.

Und, kommen die wohl möglich auf die Idee mir irgendwelches Geld  zu kürzen?
 

Ich wäre für Infos sehr dankbar, ich kenne mich mit Reha und Arge usw. absolut nicht aus.



Beyou

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"Es ist kein Zeichen von Gesundheit, gut an eine grundlegend kranke Gesellschaft angepaßt zu sein. "
Jiddu Krishnamurti
Tante Maria


Beiträge: 378



« Antworten #1 am: August 26, 2010, 21:23:39 »

Hi ,Lies mal bei Elo Forum .Dort bekommst du einige hilfreiche Antworten. Smiley
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Carpe Noctem


Beiträge: 1353



« Antworten #2 am: August 28, 2010, 20:23:25 »

ambulanten Reha

ARGE-technisch bleibt damit alles beim alten, denn du bist nicht >6 Monate stationär untergebracht (§ 7 SGB II). Du bist ja zu Hause und benötigst daher Regelsatz + KdU, zudem lautet die Prognose bei einer Reha stets auf "Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit" und damit bleibt die ARGE zuständig.

Zitat
ein PAAR BV

Wen oder was hast du ein paar... Huh?

Zitat
Was muß ich in diesem  Zusammenhang Reha mit den argen beachten?

Siehe oben! § 7 SGB II ist massgeblich.

Zitat
Und - es gibt ein "End-bescheinigung" vom Reha-"Träger"Huh?

Ja, das ist üblich. Da steht dann drin, in wie weit sich deine gesundheitliche Situation durch die Reha verbessert hat. Das interessiert vor allem den Kostenträger, denn wenn sich alles nur verschlimmert muss er dir eine Rente zahlen Grin Bei Kandidaten die eine stationäre Reha auf § 35 BtMG machen, interessiert das - auch hinsichtlich § 36 BtMG - den Staatsanwalt. Letzteres kann dir aber glaub ich egal sein Wink

Zitat
Für die Arge oder was?

Ja, die wollen zwecks anschliessender "Eingliederungsbemühungen" wissen, wie es um deine Erwerbsfähigkeit bestellt ist, bzw. welche Einschränkungen noch bestehen und welche davon entfallen. Formaljuristisch ist der Zweck, dich in den 1. Arbeitsmarkt einzugliedern, nur mit hinreichenden Informationen über deine Erwebsfähigkeit zu erfüllen, weshalb die ARGE nur darüber in Kenntnis gesetzt werden darf und über sonst gar nichts (ob du während der Reha auf dem Scheisshaus geraucht und den Pfleger an den Zöpfen gezogen hast, geht die z.B. nix an).

Zitat
Was habe ich für Möglichkeiten?

Auch Fortbildungs oder ausbildungsmäßig und so

Das kommt ganz drauf an, was nach der Reha so nmit dir los ist... also - mit Altkanzler Kohl gesprochen: "Wichtig ist, was hinten raus kommt" Cool

Zitat
Und, kommen die wohl möglich auf die Idee mir irgendwelches Geld  zu kürzen?

Grundsätzlich könnte die ARGE auf so ziemlich jede nur erdenkliche Scheissidee kommen, aber dann hängen wir die Kackbratzen einfach an ihren eigenen Paragrafen auf Grin Die dürfen nämlich selbst dann keinen Cent wegkürzen, wenn man bei voller Verköstigung 5 Monate und 29 Tage stationär untergebracht ist!

Grüsse - CN
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Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"
Pinnswin


Beiträge: 3865



WWW
« Antworten #3 am: August 30, 2010, 08:56:02 »

Mehrausgaben beachten (Bon für Zusatzauslagen, o. Quittungen für Taxifahrten, etc) und bei
den ArGEn einreichen.
Evtl. auch zusätzliche krankheitsbedingte Kleidungs-Ausgaben, zusätzliche Lebensmittel (Diät, etc.)
oder Medikamente belegen lassen und Einreichen.

... ansonsten - Erholen, so weit wie möglich Genesen und den Kurschatten nicht vergessen.  Wink

vg
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Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein. Obwohl vieles darauf hin deutete, das es käme... A. Sapkowski . <°)))o><
Just B U


Beiträge: 187



« Antworten #4 am: August 31, 2010, 15:55:48 »

@ Tante Maria

Danke für den Hinweis...ich kenne das "Elo"und hab' da auch schon ein bißchen recherchiert...


@CN
Zitat
ein PAAR BV

Wen oder was hast du ein paar...


Zwei Bandscheiben-vorfälle... huh


Zitat
... weshalb die ARGE nur darüber in Kenntnis gesetzt werden darf und über sonst gar nichts (ob du während der Reha auf dem Scheisshaus geraucht und den Pfleger an den Zöpfen gezogen hast, geht die z.B. nix an).
Grin

Du bringst mich auf ganz neue Ideen...Ich rauche zwar nicht mehr aber das mit dem Pfleger..... Grin  schaun wa mal.....


Ich danke Euch Leute!

Ich mache die Reha ja "nur" ambulant und dann auch "nur" 3 Wochen.
Hat die Sb mir "nahegelegt"...erschien mir aber auch sinnvoll, deshalb habe ich es auch beantragt...
Und auch um erstmal "Ruhe" zu haben vor diesem Sch****Verein...

So rein gesundheitlich-medizinisch gesehen erwarte ich nicht allzuviel angesichts der doch relativ kurzen Zeit und der erheblich geschrumpften Möglichkeiten diesbezüglich für gesetzl. Krankenversicherte.

Oder hat man da in einer Reha GANZ andere "Möglichkeiten" die beim "normalen" Orthopäden /Arzt gar nicht vorhanden sind? So
anwendungstechnisch gesehen?

Ich habe das Glück, das diese Reha-Einrichtung quasi nur 500 Meter von meiner Wohnung entfernt ist... Grin


Beyou

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Jiddu Krishnamurti
Carpe Noctem


Beiträge: 1353



« Antworten #5 am: August 31, 2010, 19:20:16 »

Du bringst mich auf ganz neue Ideen...Ich rauche zwar nicht mehr aber das mit dem Pfleger..... Grin  schaun wa mal.....

Es soll ja mitunter auch ganz süsse Physiotherapeuten geben Grin

Zitat
Oder hat man da in einer Reha GANZ andere "Möglichkeiten" die beim "normalen" Orthopäden /Arzt gar nicht vorhanden sind? So
anwendungstechnisch gesehen?

Man kann sich zumindest ein paar von den Übungen einprägen, die man zu Hause ohne Geräte selber weitermachen kann. Ein beliebtes Sekundärziel ist bei jeder Therapie, werde dein eigener Therapeut. Wenn man in deren "Geheimnisse eingeweiht" wird, bringt das evtl. ein wenig mehr Unabhängigkeit von professioneller Hilfe.

Grüsse - CN
Gespeichert

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