ambulanten Reha
ARGE-technisch bleibt damit alles beim alten, denn du bist nicht >6 Monate stationär untergebracht (§ 7 SGB II). Du bist ja zu Hause und benötigst daher Regelsatz + KdU, zudem lautet die Prognose bei einer Reha stets auf "Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit" und damit bleibt die ARGE zuständig.
ein PAAR BV
Wen oder was hast du ein paar...

Was muß ich in diesem Zusammenhang Reha mit den argen beachten?
Siehe oben! § 7 SGB II ist massgeblich.
Und - es gibt ein "End-bescheinigung" vom Reha-"Träger"

Ja, das ist üblich. Da steht dann drin, in wie weit sich deine gesundheitliche Situation durch die Reha verbessert hat. Das interessiert vor allem den Kostenträger, denn wenn sich alles nur verschlimmert muss er dir eine Rente zahlen

Bei Kandidaten die eine stationäre Reha auf § 35 BtMG machen, interessiert das - auch hinsichtlich § 36 BtMG - den Staatsanwalt. Letzteres kann dir aber glaub ich egal sein

Für die Arge oder was?
Ja, die wollen zwecks anschliessender "Eingliederungsbemühungen" wissen, wie es um deine Erwerbsfähigkeit bestellt ist, bzw. welche Einschränkungen noch bestehen und welche davon entfallen. Formaljuristisch ist der Zweck, dich in den 1. Arbeitsmarkt einzugliedern, nur mit hinreichenden Informationen über deine Erwebsfähigkeit zu erfüllen, weshalb die ARGE nur darüber in Kenntnis gesetzt werden darf und über sonst gar nichts (ob du während der Reha auf dem Scheisshaus geraucht und den Pfleger an den Zöpfen gezogen hast, geht die z.B. nix an).
Was habe ich für Möglichkeiten?
Auch Fortbildungs oder ausbildungsmäßig und so
Das kommt ganz drauf an, was nach der Reha so nmit dir los ist... also - mit Altkanzler Kohl gesprochen: "Wichtig ist, was hinten raus kommt"

Und, kommen die wohl möglich auf die Idee mir irgendwelches Geld zu kürzen?
Grundsätzlich könnte die ARGE auf so ziemlich jede nur erdenkliche Scheissidee kommen, aber dann hängen wir die Kackbratzen einfach an ihren eigenen Paragrafen auf

Die dürfen nämlich selbst dann keinen Cent wegkürzen, wenn man bei voller Verköstigung 5 Monate und 29 Tage stationär untergebracht ist!
Grüsse - CN