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Mumpitz
Beiträge: 181
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« Antworten #15 am: August 31, 2010, 20:26:40 » |
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nochmal zum §670 BGB: der steht doch sogar ausdrücklich im §8.7 des BZA-TV drinn.
"§ 8.7 Sonstiger Aufwendungsersatz gemäß § 670 BGB ist einzelvertraglich zu regeln."
also muss das für den neuen Einsatz geregelt werden. Kannst ja auch gerne mal bei den DGB-Pappnasen anfragen, wie das vielleicht gemeint haben. Schliesslich wurden damals im BZA Arbeitszeitkonten mit bis zu 230 Plusstunden und unbegrenzt Minusstunden "ausgehandelt", deren Sinn zumindest für die LAF von vornherein einzig in der Abwälzung des Nichteinsatzrisikos auf den LAN bestanden hat. Laut IG Metall sind die AKZ aber angeblich nur für die unkomplizierte Beteiligung an unterschiedlichen Schichtmodellen beim Entleiher gedacht - vofür man da 230h braucht?
Der §8.6 war ja geradezu legendär und von Anfang an verschrien - aber man hat bis 2010 gebraucht, um den aus dem TV zu streichen.
Gegen die Abmahung brauchst keinen Widerspruch einlegen - das ist so pauschal gar nicht möglich. Wo sollte man den Widerspruch den einlegen? Bei der LAF? Das wäre Zeitverschwendung und unsinnig. Man könnte die nur per Klage aus der Personalakte entfernen lassen. Das wäre aber selbst in einem anderen Fall kontraproduktiv. Gegen die Abmahnung würde ich erst vorgehen, wenn der AG darauf seine Kündigung bauen würde.
Ich würde es wichtiger finden, dass du schwarz auf weiss den Nachweis bekommst, dass die Firma dir keine Aufwandsentschädigung (jetzt im Besonderen das Fahrgeld) zahlen will. Am Ende erzählen die noch vor Gericht, sie hätten selbsverständlich diese Mehrkosten übernommen, aber du hast dich geweigert bundesweit zu Einsätzen zu fahren. Was leider so in deinem AV steht (und sogar noch im angrenzenden Ausland!).
@DJ1980
"Allerdings ist es tatsächlich so: Du kannst ab dem ersten Km in voller Höhe bei der Lohnsteuer geltend machen. "
Rechne doch mal schnell nach wieiviel Lohnsteuer ein LAN bei 151h und E1 zahlt...
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DeBär
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« Antworten #16 am: September 01, 2010, 06:34:59 » |
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Wie jetzt,dass soll heißen ich soll es erstmal so laufen lassen,ohne Wiederspruch einzulegen (durch einen Anwalt,da es keinen richtigen wert hat wenn ich es mache).
Und mit dem Fahrgeld,was ich da bekommen habe,na von wegen Steuerfrei das hamse schön hintenrum mit eingegliedert
Der § 8.7 ist ja auch noch im neuen BZA vorhanden,geflogen sind nur § 8.6 und § 8.5
ich werde mich da erstmal von meinem Anwalt beraten lassen wie es jetzt weitergehen soll,ich lasse mir doch nicht auf der Nase herumtanzen als LAN ist man ja schon genug verarscht worden,da wird es zeit sich mal langsam zu wehren und ich finde auf Juristischem wege ist das eine gute Sache,wo der Anwalt eh nichts kostet dank des Spitzenverdienstes wodurch man sowieso unter das Armenrecht fällt.
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DJ1980
Beiträge: 889
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« Antworten #17 am: September 01, 2010, 06:45:58 » |
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@ Mumpitz: Meines Wissens nach ist es völlig Wurscht, ob er viel oder wenig Lohnsteuer übers Jahr gezahlt hat! Die Km kann und darf er trotzdem voll absetzen und bekommt dann auch entsprechend die Rückzahlung. War bei mir auch nicht anders, als ich noch beim Bund war, und da hab ich auch nicht wirklich viel Steuern gezahlt, wie du dir vll vorstellen kannst! Und mit Einzelvertraglich ist wohl weniger jede einzelne "Entleihvorgang", als der einzelne Arbeitsvertrag gemeint. D.h., wenn im AV steht, es gibt keine Fahrtkosten, dann gibt es auch keine. Die einfache Berufung auf einen TV reicht hier allerdings nicht aus, sondern es muß ganz ausdrücklich dort stehen, das es keine Fahrtkosten seitens des Sklavenhändlers gibt!!!
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Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit. Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!
Banken sind gefährlicher als stehende Armeen Thomas Jefferson
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DeBär
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« Antworten #18 am: September 01, 2010, 06:50:55 » |
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Aber das ist ja eben mein Problem,zu dem einen bekomme ich Fahrgeld und bei dem anderen sagen nöö gibt nix,das soll mal einer verstehen.
In § 8.3 steht ja unter anderem auch:
Der Mitarbeiter hat Anspruch auf eine Einsatzmeldung mit den wesentlichen Inhalten seines Einsatzes im Kundenbetrieb.
diese habe ich aber auch nie erhalten,aber es stützt sich die Abmahnung auf diesen Kundenbetrieb.
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« Letzte Änderung: September 01, 2010, 07:37:30 von DeBär »
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DeBär
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« Antworten #19 am: September 01, 2010, 09:11:55 » |
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Bin gerade bei meiner Anwältin gewesen,und sie hat es direkt als eine Frechheit angesehen wie diese Leihfirma mit ihren Mitarbeitern umgeht und wird ersteinmal gegen die Abmahnung wiederspruch einlegen.
Am ende meinte sie noch ich sollte mich vieleicht mal an die Presse wenden da es nicht sein kann das so eine Institution wie diese Firma die mit D anfängt und mit A aufhört sich so verhalten kann.
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DJ1980
Beiträge: 889
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« Antworten #20 am: September 01, 2010, 09:48:16 » |
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Siehste, sag ich doch.... 
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Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit. Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!
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DeBär
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« Antworten #21 am: September 01, 2010, 09:57:46 » |
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Ja,danke,da ich jetzt eh jeglichen Schriftvekehr meiner Anwältin vorlegen werde hoffe ich das sich jetzt wenigstens anständig verhalten wird,so ohne Hintertür und so,ansonsten haben se mich doch noch 3 Monate an der Backe sobald die Kündigung da ist,und das mit in der Geschäftsstelle arbeiten,laut meiner Anwältin gibt es da so viele möglichkeiten dehm zu entgehen.
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Mumpitz
Beiträge: 181
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« Antworten #22 am: September 01, 2010, 10:59:07 » |
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@DJ1980
"Meines Wissens nach ist es völlig Wurscht, ob er viel oder wenig Lohnsteuer übers Jahr gezahlt hat! Die Km kann und darf er trotzdem voll absetzen und bekommt dann auch entsprechend die Rückzahlung. War bei mir auch nicht anders, als ich noch beim Bund war, und da hab ich auch nicht wirklich viel Steuern gezahlt, wie du dir vll vorstellen kannst!"
Natürlich kann er die Km voll ansetzen, aber er hat kaum was davon. In Deutschland gibt es keine negative Steuer, d.h. wenn über das Jahr nur 250Euro Lohnsteuer angefallen sind, dann bekomme ich auch nur max. die 250Euro zurück. Und wie soll man davon einen täglichen Arbeitsweg von 100km einfache Entfernung bewältigen?
Zudem unterlegen viele AN beim Thema steuerfreie Pauschalen (KM-geld, VMA, etc.) einem gewaltigen Irrtum. Klar, der Nachbar sagt: wenn es keine Verpflegungsmehraufwendung oder KM-geld vom AG gibt, dann holst du dir das eben von der Steuer wieder. Zu dem obengenannten Aspekt kommt noch folgendes hinzu: die 20Euro tgl. Fahrgeld hast du bar in der Hand und kannst damit zur Tankstelle eiern. Wenn du hingegen die 0,30euro für 100km steuerlich ansetzt: dann bekommst du die 30Euro doch nicht als Steuerrückzahlung. Es bewirkt lediglich, dass dein zu versteuerndes Einkommen um diesen Betrag gemindert wird. Aber eben auch nur bei der Lohnsteuer und nicht bei den normalen SV-Beiträgen. Das ist einen Riesen-unterschied! Daher sind steuerfreie Leistungen für solche Aufwendungen des AG IMMER besser, als der Verweis auf die Einkommenssteuererklärung.
@DeBär
"Und mit dem Fahrgeld,was ich da bekommen habe,na von wegen Steuerfrei das hamse schön hintenrum mit eingegliedert"
also wurde das KM-geld nach dem bis vor kurzem noch anwendbaren §8.6 MTV verrechnet? Das war z.b. der Grund, warum ich bei meinem AV die Anwendung dieses skandalösen § noch vor meiner Unterschrift ausgeschlossen hab.
"Wie jetzt,dass soll heißen ich soll es erstmal so laufen lassen,ohne Wiederspruch einzulegen (durch einen Anwalt,da es keinen richtigen wert hat wenn ich es mache)."
Es ist umstritten, ob man gegen Abmahnungen gerichtlich vorgehen sollte, zumal wenn sie offensichtlich falsch oder unwirksam formuliert sind. Aber wenn du das mit deiner Anwältin durchziehst, dann werdet ihr schon den richtigen Weg finden. Meine Antwort bezog sich mehr auf den Spruch: "sofort Widerspruch einlegen". Weil das eben formalrechtlich gar nicht geht. Es gibt keine aussergerichtliche Einigungsstelle, die solche Widersprüche entgegennimmt. Widerspruch kannst du bei irgendwelchen Bescheiden von Ämtern einlegen, das steht dann auch in den Rechtshilfebelehrungen. Oder bei einem gerichtlichen Mahnbescheid. Bei einer Abmahnung ist das hingegen nicht vorgesehen, ebensowenig bei der Kündigung. Dort muss man die Ksch-Klage einreichen, wenn man dagegen vorgehen möchte.
"Der Mitarbeiter hat Anspruch auf eine Einsatzmeldung mit den wesentlichen Inhalten seines Einsatzes im Kundenbetrieb.
diese habe ich aber auch nie erhalten,aber es stützt sich die Abmahnung auf diesen Kundenbetrieb."
An dem § des MTV sieht man auch wieder schön, wie sinnlos lasch dort einzelne Regelungen zuungunsten der AN ausgefallen sind. Hier kann man sich nach dem Wortlaut doch bereits wieder streiten, ob die Einsatzmeldung schriftlich erfolgen muss - was eine eindeutige nachweisbare Sache wäre. Die LAF wird sich vermutlich auf den Standpunkt stellen, dass diese Einsatzmeldung auch mündlich erfolgen kann und das wäre selbsverständlich geschehen.
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DJ1980
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« Antworten #23 am: September 01, 2010, 14:19:31 » |
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@ Mumpitz: Nagel mich da jetze nicht auf ein einziges Wort fest; mit Widerspruch meinte ich nichts anderes, als gegen diese Abmahnung anzugehen. Das daß Wort "Widerspruch" jetzt nicht unbedingt den rechtlich richtigen Rahmen darstellt, sehe ich ein. Mir is da nur kein anderes Wort für eingefallen. Und was die Km- Pauschale angeht, so hab ich den Verdacht, das du meinst, das man sich die Km gleich von Anfang an auf der LSt- Karte eintragen lassen soll, richtig? Das die regelungen nicht sehr AN- Freundlich sind, brauchste mir auch nicht unter die Nase reiben, ich habe lediglich die aktuelle Rechtsprechung hier reinkopiert. ICH habe diese Urteile nicht gesprochen!!!
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DeBär
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« Antworten #24 am: September 01, 2010, 14:48:25 » |
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Ich halte euch auf jedenfall auf dem laufenden und danke nochmal, die Tipps waren echt gut zu gebrauchen.
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Mumpitz
Beiträge: 181
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« Antworten #25 am: September 01, 2010, 15:57:03 » |
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@DJ1980 war doch nicht persönlich gemeint und diente eher zur Klarstellung für den TE und die Leute, die nur den Thread lesen oder über eine Suchmaschine drüberstolpern. Es ist aber wirklich arg umstritten, ob man gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung klagen sollte. Wenn man es nicht tut, dann wäre dies noch lange kein Schuldanerkenntnis. Sehr viele Abmahnungen sind nämlich unwirksam - durch eine Klage lernt der AG dann, wie er beim nächsten Mal eine wirksame formuliert. Zum zweiten Punkt mit dem Km-geld. Das meine ich komplett anders - da muss ich wohl mal ein bissel an der Verständlichkeit meinen Ausführungen arbeiten  Ich meine nicht die KM-auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen! Sondern allgemein das Missverständnis von "steuerfreien Zahlungen oder Aufwandserstattungen des AG" vs. "von der Steuer wiederholen" Ich weiss jetzt aber gerade auch nicht, wie man das besser erklären kann. Wenn dir der AG monatlich 300Euro KM-geld zahlen müsste, wegen §670 BGB - dann kommst du niemals auf den selben Betrag als Lohnsteuerrücherstattung, wenn du diese Km auf deiner Steuererklärung absetzt. Selbst bei einem guten Verdienst nicht, wo du erheblich mehr Lohnsteuer zahlst als ein E1-LAN. Beim LAN kommt noch das Problem mit der niedrigen Lohnsteuer dazu. @DeBär viel Glück und wäre wirklich nicht schlecht, wenn du uns über den Ausgang informierst
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DeBär
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« Antworten #26 am: September 01, 2010, 16:08:31 » |
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Laut meiner Anwältin war das eine gute idee Wiederspruch einzulegen gegen die Abmahnung und wie gesagt, meinte sie auch das man sowas eigentlich mal mehr poblick machen sollte wie manche ZAF mit einem umspringen.
Und ich bin mitlerweile soweit das ich denke das Fahrgeldansprüche geklärt werden sollten bevor man einen Vertrag abschließt beio einer solchen Firma, ganz gleich wie es im TV verankert ist. Weill wie man sieht, es liegt alles im Auge des Betrachters.
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DeBär
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« Antworten #27 am: September 14, 2010, 13:23:22 » |
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Also.....Kündigung gab es keine bis jetzt,da aber ende diesen Monats eh mein Vertrag ausläuft gehe ich mal nicht davon aus das dieser verlängert wird. Und dank meiner Anwältin mußte meine ZAF die Abmahnung aus nichtigkeit wieder zurückziehen,dazu kommt noch das ich jetzt erstmal Krankgeschrieben bin da ich es nicht einsehe für einen Kundenbetrieb 1,5 h Zugfahrt auf mich zu nehmen und das auch noch aus meiner eigenen Tasche zu bezahlen. Also denke ich,werde ich die letzten Tage meines daseins in dieser Firma damit verbringen das ich mich auf dem AA melde und nach anderen Job´s ausschau halte.....nur keine Leihfirma mehr langsam reicht es mir wirklich. 
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DJ1980
Beiträge: 889
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« Antworten #28 am: September 14, 2010, 17:41:54 » |
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Also.....Kündigung gab es keine bis jetzt,da aber ende diesen Monats eh mein Vertrag ausläuft gehe ich mal nicht davon aus das dieser verlängert wird. Und dank meiner Anwältin mußte meine ZAF die Abmahnung aus nichtigkeit wieder zurückziehen,dazu kommt noch das ich jetzt erstmal Krankgeschrieben bin da ich es nicht einsehe für einen Kundenbetrieb 1,5 h Zugfahrt auf mich zu nehmen und das auch noch aus meiner eigenen Tasche zu bezahlen. Also denke ich,werde ich die letzten Tage meines daseins in dieser Firma damit verbringen das ich mich auf dem AA melde und nach anderen Job´s ausschau halte.....nur keine Leihfirma mehr langsam reicht es mir wirklich.  Na siehste! Hast alles richtig gemacht! Weg von den Leihfickern, nur so kann man denen auf Dauer das Handwerk legen und sich selbst ein geregeltes Einkommen sichern! Herzlichen Glückwunsch zu deiner Freiheit!!!!!!!!!;-)
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Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit. Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!
Banken sind gefährlicher als stehende Armeen Thomas Jefferson
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DeBär
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« Antworten #29 am: September 16, 2010, 11:08:08 » |
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Ja wie gesagt,soweit ist alles schon geklärt,das problem was ich jetzt nur habe ist, das die mich zu einem Kunden schicken wollen wo ich insgesammt 4 Stunden unterwegs bin, da meine Frau das Auto braucht um auf die Arbeit zu kommen, dazu kommen dann noch die Kosten von ca. 13 € Fahrgeld täglich, was mir meine ZAF aber nicht zahlen möchte, wehder im vorraus noch sonst irgendwie.......watt bin ich froh das ich bald da weg bin....verdammte schei..........
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