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nieselpriem
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« am: August 31, 2010, 10:11:24 » |
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Hallo. da meine Abrechnung der Betriebskosten vom letzten Jahr eine Erhöhung vorsah hatte ich den Anspruch von ca. 100 EUR Nachzahlung per Bescheid vom Amt, dafür eine Minderung der Ansprüche seit 01.01.2010 da die veranschlagten Leistungen zu viel brechnet wurden. Als ich gerade meine Kontoauszüge kontrolliert habe haben die die Minderung nicht berücksichtigt sondern mir sozusagen 100 EUR zu viel überwiesen. Muss ich das melden um Justizärger aus dem Weg zu gehen? ich habe gehört das man selber verpflichtet ist offfensichtliche Fehler zu Gunsten des Leistungsempfänger zu melden da man sich sonst des Sozialbetruges mit empfindlichen Gerichtsstrafen aussetzt. Was meint ihr? Melden oder es drauf ankommen lassen das es nicht auffällt? Ansich bin ich über ein paar Kröten extra natürlich hoch erfreut!  Danke und Gruß!
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« Letzte Änderung: August 31, 2010, 10:13:17 von nieselpriem »
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Alan Smithee
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« Antworten #1 am: August 31, 2010, 10:22:18 » |
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...still dreaming of electric sheep...
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nieselpriem
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« Antworten #2 am: August 31, 2010, 10:26:03 » |
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Öööhm, was hat jetzt mein letzter Beitrag mit dieser Fragestellung zu tun? 
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Alien2k
Beiträge: 156
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« Antworten #3 am: August 31, 2010, 11:17:00 » |
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Solche Fragen entsehen doch bestimmt nur wenns Hirn ausgeschaltet wurde, oder?
p.s.: U-Boot?^^
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Ich mache keine Rechtschreibfeher. Ich bin euch einfach nur ein paar Reformen voraus.
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nieselpriem
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« Antworten #4 am: August 31, 2010, 11:39:59 » |
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Sind hier jetzt hier mittlerweise bei Chefduzen lauter Trolle unterwegs oder bin ich mittlerweile senil? 
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« Letzte Änderung: August 31, 2010, 11:42:12 von nieselpriem »
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Alan Smithee
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« Antworten #5 am: August 31, 2010, 12:04:05 » |
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Was für eine Antwort willst denn gerne haben (das Problem mit der Überzahlung betreffend)? 
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...still dreaming of electric sheep...
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nieselpriem
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« Antworten #6 am: August 31, 2010, 12:15:02 » |
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Was für eine Antwort willst denn gerne haben (das Problem mit der Überzahlung betreffend)?  Natürlich! Meine Frage war um es nochmal anders zu formulieren "wenn mir die Arge versehentlich zu viel Geld überweist ob das ich dann melden soll weil ich sonst mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Anzeige wegen Sozialbetrug rechnen muss was ich brauchen kann wie ein Loch im Kopf"
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« Letzte Änderung: August 31, 2010, 12:19:26 von nieselpriem »
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Galenit
Beiträge: 900
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« Antworten #7 am: August 31, 2010, 12:25:29 » |
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Wenn Du den Fehler nicht erkennst und er nicht zu offensichtlich ist und Du das Geld im guten Glauben ausgegeben hast können sie es nicht zurückfordern. Da Du ihn aber bemerkt hast bist Du verpflichtet ihn zu melden, sonst ist es Betrug!
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« Letzte Änderung: August 31, 2010, 12:33:25 von Galenit »
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G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland): "Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"
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Alien2k
Beiträge: 156
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« Antworten #8 am: August 31, 2010, 12:32:19 » |
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Der gesunde Menschenverstand sagt doch schon was zu tun ist. Schade das trotzdem noch jemand Antwortet^^
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Ich mache keine Rechtschreibfeher. Ich bin euch einfach nur ein paar Reformen voraus.
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Galenit
Beiträge: 900
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« Antworten #9 am: August 31, 2010, 12:43:54 » |
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Der gesunde Menschenverstand sagt doch schon was zu tun ist. Schade das trotzdem noch jemand Antwortet^^
Klar antworte ich wenn jemand eine Frage hat, rein sachlich auf die Rechtslage bezogen, ich werde sicher niemandem zum Betrug auffordern. Hier gibts immer wieder U-Boote, seins nun SB die in Gestapotradition handeln oder andere Subjekte die ihre eigenen Minderwertigkeitskomplexe nur durch die herabwürdigung anderer kompensieren können. Der gesunde Menschenverstand sagt mir das in diesem Land schon länger GG20.4 anwendung finden sollte, dennoch bringt es nix wenn ich es allein so seh. Ebendso wie mein Verstand mir sagt, das eine Kultur des Misstrauens nicht förderlich ist und wir jedem helfen sollten. Ist nieselpriem ein U-Boot? Wenn ja, was haben wir zu verliehren wenn wir die Rechtslage darlegen ohne eine Angriffsfläche zu bieten? Sein Weltbild wird dadurch nicht bestätigt und falls er keins ist wird ihm so geholfen. PS: U-Boote können sich auch integrieren und diese Position nutzen um Misstrauen und Zwist in einer Gruppe zu sähen. Nur mal so als Denkanstoss Mister 90-Beiträge-Alien. 
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« Letzte Änderung: August 31, 2010, 12:48:45 von Galenit »
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G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland): "Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"
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x-ray
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« Antworten #10 am: August 31, 2010, 13:05:22 » |
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Klar antworte ich wenn jemand eine Frage hat, rein sachlich auf die Rechtslage bezogen, ich werde sicher niemandem zum Betrug auffordern.
So nachteilig ist die Rechtslage jetzt gar nicht, schriftlichen Stress wird man sich aber nicht ersparen können http://www.chefduzen.de/index.php/topic,22200.0.htmlDas wäre jetzt der rechtmässig sicher abgedeckelte Weg, wenn die ARGE auf Rückforderung besteht. Was der Einzelne dann mit den ganzen Infos anfängt, darauf habe ich keinen Einfluss und keine Verantwortung, weil es dann wirklich dessen eigene Entscheidung ist, welchen Weg er geht - rechtskonform oder Roulette spielen.
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Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein
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nieselpriem
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« Antworten #11 am: September 04, 2010, 10:06:35 » |
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Also das heisst wenn es nicht total offensichtlich ist das die mir zu viel überwiesen haben muss ich nicht mit einer Anzeige rechnen sondern die fordern das einfach per Mahnverfahren zurück?
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inline
Beiträge: 497
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« Antworten #12 am: September 04, 2010, 14:55:50 » |
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Sagen wir mal jemand hat 500 € zuviel ausbezahlt bekomemn. Dann dürfte es Probleme geben, wenn er ganz rasch das Geld ausgibt. Das wäre ja schon so eine art betrügerischer Bankrott 
Dazu ist nachzutragen, daß in dem Urteil auch steht, daß die Hartz-IV-"Behörden" auch bei ihren eigenen Forderungen die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen zu berücksichtigen haben.
Das sage ich schon jahrelang, und bin dafür von manchem Schlaumeier belächelt worden: Eigentlich verstehe ich auch nicht, dass ARGEN Darlehen anbieten und es zurückforden wenn jemand noch im ALGII Bezug steht. Wenn wegen mangelner lequidität Anspruch auf ein Darlehen bei der ARGE besteht, ist doch faktische Zahlungsunfähigkeit die Voraussetzung dafür. Die ARGE dürfte erst das Geld zurückfordern, wenn wieder Einkommen über der Pfändungsgrenze bzw. über dem Existenzminimum vohanden ist. Wenn der "Schuldner" das der ARGE klarmacht bzw. besiegelt (hab nix) ist es m. E. eigentlich gleich mit einer Eidestattliche Erklärung. Hier fragt man sich ja wieder, wo die Daten überall so landen.
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« Letzte Änderung: September 04, 2010, 14:58:10 von inline »
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SirTurbo
Beiträge: 187
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« Antworten #13 am: September 04, 2010, 18:38:16 » |
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Jo, da gab es imho schon mehrere Fälle und Beiträge, daß die ArGe Darlehen nicht zurück bekommt wenn der Hartzer sich querstellt, weil seine Kohle unter der Pfändungsgrenze liegt... Allerdings sollte man dann damit rechnen daß wenn man mal wieder ein Darlehen braucht die Chancen bei der ArGe eher schlecht stehen falls im Gesetz keine Muss-Regelung steht....
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Pfiffi
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« Antworten #14 am: September 04, 2010, 19:19:02 » |
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Egal wie Du vorgehst, meine Meinung ist, korrektes Vorgehen, den ich möchte auch korrekt behandelt werden.
Auch wenn auf den Schreiben immer steht, "sie haben zu Unrecht".
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Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?
JC Dreisatz: Warum? Wo steht das? Alles nur schriftlich!!
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